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Hilfe, Wandlung bei Privatkauf???
Hallo an alle im 3C Forum.
Bin kurz davor einen Avant 2,0 TDI als Zweitwagen "von Privat" sprich 1. Hand für Frau und Kind zu kaufen.
Der Thread mit fast 100 Seiten über das Knack- und Knarzgeräusch an der B-Säule welches offensichtlich bis einschl. heute nicht gelöst wurde hat mich jedoch aufschrecken lassen.
Gesetz dem Fall, ich kaufe ein solches Fahrzeug und bin ebenfalls massiv von dem bekannten Problem betroffen. Wie stehen meine Chancen bei einem Händler vor Ort nach von mir aus mehrfachen vergeblichen Reparaturversuchen ebenfalls zu wandeln? Bzw. wie würde dies in einem sochen Fall ablaufen müssen.
Letzte Möglichkeit wäre natürlich direkt die Finger von dem Wagen zu lassen. Aber wie bereits mehrfach geschrieben, dass Fahrzeug hat halt viel Platz und wäre als Familienkutsche grundsätzlich genau richtig.
Vielen Dank für Eure Infos.
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16 Antworten
erste INFO:
Variant,
nicht Avant
Grüße
sop
Zitat:
Original geschrieben von S. Hopp
erste INFO:
Variant,
nicht Avant
Grüße
sop
ups, das ist mir jetzt aber unangenehm... :-))
Also nochmal, denke darüber nach mir nen Variant 2,0 TDI........
CU
Habe seit sieben Monaten einen Passat 3C 2.0 TDI Comfortline Variant,
das Platzangebot ist Top.
Fahrverhalten ist schlecht, die Werkstatt hat zweimal versucht das Problem ( schlechter Geradeauslauf) zu beheben.
Ein dritter Versuch wird nicht mehr gemacht, Werk und Werkstatt behaupten jetzt, das ist Serienstand- deshalb kein Grund zum Wandeln.
Jetzt muß ich einen Gutachter und Rechtsanwalt beauftragen und beweisen, daß nur meiner diese Macken hat und den dritten Versuch einklagen. Ist der 3. Veruch erfolglos,
dann wird über ein Gericht versucht zu wandleln, vermutlich kommt dann noch ein Gegengutachten von VW.
Ein halbes Jahr unnötigen Streß, 1000 Km Probefahrten und
Urlaub und Freizeit verschwendet und noch kein Ende.!!!!!!!!
Habe die Schnautze (mit..) voll.
Sollte der Wagen irgendwann zwischen 3/06 und 8/06 gebaut worden sein, besteht die Gefahr, dass er die bekannten B-Säulen-Probleme hat. Da gibt es nur einen Rat: Finger weg und kein Risiko eingehen. Selbst Wandlungen über den sind mittlerweile schon schwierig genug - bei Privatkauf m.E. unkalkulierbar.
Gruß carbon
Guten Morgen!
Eine Wandlung, heute Rückabwicklung betrifft nur den jeweiligen Kaufvertrag. D.h., bei einem Privatkauf ist das NICHT MÖGLICH!!
Die einzige Lösung bei auftretenden Problemen ist dann wohl, die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen - immer schön reparieren lassen. Aber ein Rücktritt ist nicht drin!
Grüsse
lolo
Zitat:
Original geschrieben von carbonF10
Sollte der Wagen irgendwann zwischen 3/06 und 8/06 gebaut worden sein, besteht die Gefahr, dass er die bekannten B-Säulen-Probleme hat. Da gibt es nur einen Rat: Finger weg und kein Risiko eingehen. Selbst Wandlungen über den sind mittlerweile schon schwierig genug - bei Privatkauf m.E. unkalkulierbar.
Gruß carbon
Danke erst einmal, aber woher hast Du die Information, dass genau diese Baumonate betroffen sind. Ist denn sicher, dass alle vorher und auch nachher gebauten Fahrzeuge diesen Fehler nicht aufweisen?
Danke
Zitat:
Original geschrieben von lolo25
Guten Morgen!
Eine Wandlung, heute Rückabwicklung betrifft nur den jeweiligen Kaufvertrag. D.h., bei einem Privatkauf ist das NICHT MÖGLICH!!
Die einzige Lösung bei auftretenden Problemen ist dann wohl, die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen - immer schön reparieren lassen. Aber ein Rücktritt ist nicht drin!
Grüsse
lolo
Danke auch Dir. Werde diese Info samt der Infos von Carbon bei meiner Kaufentscheidung berücksichtigen.
Gibt es im Ürigen auch einen "§" im Gesetzbuch hierzu?
Danke.
eine Wandlung ist meiner Meinung nach nur möglich, wenn du der Erstbesitzer bist (Neuwagen).
Alles andere läuft wenn nur über Garantie oder halt den Wagen weiterverkaufen, da eine Privatperson den Wagen bestimmt nicht zurück nehmen wird.
Gruß,
Mark
Die Herstellergarantie ist ein freiwillige Leistung und ist in den Garantiebedingungen von Vw geregelt.
Die Rückabwicklung von Verträgen, hier speziell von Kaufverträgen findet in den §§ 434, 437, 440, 346 BGB ihre gesetzliche Normierung. Das ist aber nur die grobe Übersicht... Detailierte Informationen im Einzelfall über den Anwalt eures Vertrauens..
Zitat:
Original geschrieben von lolo25
Eine Wandlung, heute Rückabwicklung betrifft nur den jeweiligen Kaufvertrag. D.h., bei einem Privatkauf ist das NICHT MÖGLICH!!
Das eine Rückabwicklung des Vertrages bei generell nicht möglich ist, stimmt SO nicht! Wenn dem privaten Verkäufer der Mangel bekannt war und er den Käufer darüber im unklaren gelassen hat, ist ein Rückabwicklung sehr wohl möglich. Allerdings geht da hauptsächlich um schwerwiegende Mängel die mit den Elementaren Eigenschaften des Fahrzeuges zu tun haben.
Trotzdem wird eine Rückabwicklung immer sehr schwierig sein und sofern es sich nicht um einen offensichtlich verschwiegenen Unfallschaden handelt, auch fast unmöglich sein. Außer man kann dem Verkäufer nachweisen das ihm der beanstandete Mangel bekannt war.
Erweitern wir die Frage.
Was wäre wenn ich das Fahrzeug, sagen wir mal bisher Werkswagen von VW aus erster Hand von einem VW,Audi,Skoda... Autohaus kaufen würde? Oder es wäre eine Tageszulassung/Vorführwagen von VW.
Es wäre also kein Neuwagen im Sinne der Erstbestellung. Sähe die Lage dann anders aus?
Danke.
Ich glaub es nicht!!!
Wenn ich soviele Bedenken habe mir ein bestimmtes Automodell zu kaufen und statt Vorfreude nur Angst verspüre... dann, ja dann würde ich mir einfach eine andere Marke oder ein anderes Modell kaufen. Und, lieber Speedbuster1972: sei versichert: es gibt keinerlei Sicherheiten im Leben...
Volvete!
P.S. Sollte ich eigentlich in den Urlaub fahren, oder alle Hotels und Reiseanbieter gleich von hier aus verklagen, weil es ja im Hotel einen Stromausfall geben könnte?
Zitat:
Original geschrieben von volvete!
Ich glaub es nicht!!!
Wenn ich soviele Bedenken habe mir ein bestimmtes Automodell zu kaufen und statt Vorfreude nur Angst verspüre... dann, ja dann würde ich mir einfach eine andere Marke oder ein anderes Modell kaufen. Und, lieber Speedbuster1972: sei versichert: es gibt keinerlei Sicherheiten im Leben...
Volvete!
P.S. Sollte ich eigentlich in den Urlaub fahren, oder alle Hotels und Reiseanbieter gleich von hier aus verklagen, weil es ja im Hotel einen Stromausfall geben könnte?
Nein nein, ich will hier nicht als überängstlich oder paranoid rüberkommen. (Sicher ist "fast" nichts :-), diese Weisheit kennen wir doch alle)
Hatte mich eigentlich schon voll und ganz auf den Variant eingeschossen, bis, ja bis ich hier übers 3c Forum auf den 100 Seiten langen Thread zum Thema B-Säule gestossen bin. Und der Ärger schein eben genau in der Baureihe aufzutauchen (nämlich Jahreswagen) in der ich am rumstöbern bin. Ich hätte schon sehr gerne den Passat, der wäre für das was wir suchen genau richtig. Ich möchte mich aber anschl. nicht ständig ärgern müssen.
Zugegeben, dass ich selber über mich sagen würde sehr sensibel auf Fahrzeuggeräusche zu reagieren ist sicherlich mein Problem. Aber gerade bei einem "Warenartikel" der mich irgendwo um die 20 TEUR kosten wird bin ich nicht bereit mit offenen Armen in den Ärger hineinzulaufen.
Also nochmal, ich hätte schon gerne nen Passat Variant.
CU
Zitat:
Original geschrieben von Speedbuster1972
Erweitern wir die Frage.
Was wäre wenn ich das Fahrzeug, sagen wir mal bisher Werkswagen von VW aus erster Hand von einem VW,Audi,Skoda... Autohaus kaufen würde? Oder es wäre eine Tageszulassung/Vorführwagen von VW.
Es wäre also kein Neuwagen im Sinne der Erstbestellung. Sähe die Lage dann anders aus?
Danke.
Hallo speedbuster1972,
hatte meinen 3c als Vorführwagen von einem Autohaus gekauft.
Wandlung ging ohne Probleme durch und ist jetzt ca. 4 Wochen her.
Bin übrigens sehr zufrieden mit dem Sharan. Es ist eine Wohltat kein Knacken und Klappern mehr zu hören. Vielleicht ist der Sharan ja auch eine Alternative.
Hier eine Info zur Nutzungs-Abrechnung, die aber keine Rechtsberatung ist:
Hat der Käufer das Fahrzeug bis zum Rücktritt bereits längere Zeit genutzt, muss er dem Verkäufer für diese Nutzung die Gebrauchsvorteile erstatten. Die Rechtsprechung berechnet diese in der Regel für Neufahrzeuge mit 0,67% des Kaufpreises pro gefahrene 1000 Kilometer und für gebrauchte Fahrzeuge mit 1% des Kaufpreises pro gefahrene 1000 Kilometer.