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HILFEEEE! UnFALL- Finanziertes Auto abstoßen?

Themenstarteram 27. September 2017 um 22:17

Hallo zusammen,

vor einer Woche ist mir jnd auf einem Privatparkplatz in mein finanziertes Auto

(Opel Astra J; EZ: 12/2014; 30.315 km) gefahren. Der Verursacher ist geständig. Ein Anwalt ist auch eingeschaltet und ein Ersatzfahrzeug habe ich auch.

Nun kam aber heute das Gutachten mit der Post und ich bin ehrlich gesagt restlos überfordert damit.

Aus dem Gutachten:

Reparaturkosten ohne MwSt.: 9.761,51 €

MwSt 19%: 1,854,69 €

Rep.kosten mit MwSt.: 11.616,20 €

Wiederbeschaffungswert differnezbesteuert: 12.800 €

Restwert ohne MwSt: 3.800 €

Restwert: steuerneutral

Wertminderung: 500 €

Außerdem ein Angebot des Autohauses (dort wurde der Wagen auch übrigens gekauft: Tageszulassung)für das beschädigte Kfz: 3.800 €.

Es ist nun der 2. unverschuldete Schaden bzw Unfall an diesem Auto. Vor einem Jahr ist mir einer hinten draufgefahren (Heckschaden 3000€, wurde rep.).

Welche Möglichkeiten habe ich?

1.Muss das Auto rep. werden, oder kann ich es abstoßen und anstelle dessen ein neues Auto (Neuwagen bzw Tageszulassung) fordern?

2. Wie würdet ihr verfahren? Den Kaufvertrag ganz auflösen? Es ist ja nur knapp 1200€ vom Totalschaden entfernt- und das bei 30.000 km! Eine Wertanlage ist es schon mal nicht :-( :-( :-(

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 12. Oktober 2017 um 11:00

Großen Dank an euch alle für den sachlichen und dienlichen Meinungsaustausch!

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Die Entscheidung liegt bei der finanzierenden Bank, da das Auto üblicherweise als Sicherheit für die Finanzierung dient und die Bank Sicherungseigentümer ist. Du musst sie informieren und deren Weisung abwarten.

Von wem möchtest Du ein neues Auto fordern?

Nach meinem Kenntnisstand sieht das so aus (korrigiert mich, wenn ich falsch liege)

Wenn Du den Wagen reparieren läßt, dann bezahlt die Versicherung die Reparatur und zahlt die Wertminderung von 500 € an Dich aus. Die Kosten des Ersatzfahrzeugs werden (nur) für die Reparaturdauer übernommen.

Wenn Du den Wagen nicht reparieren läßt bekommst Du von der Versicherung nur die Reparaturkosten ohne MWSt. ausbezahlt, das sind 9.761,51 € und die 500 € Wertminderung. Die Kosten für das Ersatzfahrzeug werden sie in diesem Fall wohl nicht übernehmen. Wenn der Händler Dir noch 3.800 € für den Unfallwagen bezahlt, hast Du in Summe 14.061,51 € abzügl. der Kosten für das Ersatzfahrzeug.

Eine entscheidende Info fehlt bei Deinem Posting.

Wie hoch ist der Restkredit?

Ich würde mit der finanzierenden Bank klären wieviel die haben wollen, wenn Du den Kredit ablöst und das Auto verkaufst.

Ist das deutlich weniger, als die obigen Auszahlung, würde ich den Wagen auslösen und die Differenz als Anzahlung für den neuen Wagen verwenden. Müßtest Du mehr als den obigen Betrag an die Bank zahlen, so müßtest Du beim Neukauf die Differenz aus Deiner Tasche tragen, oder eben den Wagen reparieren lassen und weiterfahren.

XF-Coupe

Themenstarteram 28. September 2017 um 5:08

Zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten. Es erleichtert einen ja schon, wenn man sich austauschen kann.

@berlin-paul: Das Autohaus hat uns davon abgeraten die Bank zu informieren, da diese wohl zu viel mitmischen würde, ehe iwas passiert ist. Das namhafte Autohaus bzw der Anwalt würden wohl alles regeln :confused:

@XF-Coupe:

Aus der Erfahrung des 1. Unfalls mit diesem Auto weiß ich, dass die Bank die Wertminderung einbehält und erst am Ende gegenrechnet. Damals waren es 300 €.

Der Restkredit müsste noch an die 13.100 € sein (das schaue ich später nochmal genauer nach). Das ist ja auch der springende Punkt: Ich habe einen Neuwagen genommen, weil ich so ein riesen Pech mit den Gebrauchten hatte und letztlich nur Geld verloren habe. Deswegen möchte ich (nach Möglichkeit) nie wieder 2/3/4 oder gar 5-Besitzer sein. Andererseits nagt es an mir, wieso ich so viel Geld für ein Auto abbez. sollte, dass jetzt schon bei 30.000 (!) mehr Schäden aufweist als manch einer mit 200.000 km (und obendrein völlig unverschuldet). Wenn er dann abbez. ist, mache ich am Ende sowieso wieder nur miese, wie immer wenn es um Autos geht :rolleyes:

Fordern von der Opelbank bzw. Opelautohaus.

Aber das Ersatzfahrzeug müssen die doch auch übernehmen. Es konnte doch keiner ahnen, dass das so ein immenser Schaden ist (es war auf einem Parkplatz; der Verursacher hat vermutl. den Vorwärtsgang mit der Rückwärtsgang verwechselt). Die Wartezeit für das Gutachten hat so lange gedauert.

Sollte ich dennoch auf eigene Faust die Bank kontaktieren, oder doch lieber das Autohaus oder gar den Anwalt zuerst?

Nochmals danke an euch.

2 Sachen wären noch wichtig:

- Bilder

- wieviel Schulden hast du noch?

Das Geld für den Leihwagen bekommst du auch ohne Reparatur und sogar auch, wenn du auf ein Leihwagen verzichtet.

Allerdings nur für eine begrenzte Zeitraum, was vorher schon festgelegt ist. Wenn die Reparatur 2 Wochen dauert, wird das nicht komplett übernommen. Wenn ja, dann ist es Kulanz. Die Höhe der Erstattung ist von dein Auto abhängig. Ein 20 Jahre alte S Klasse "bekommt" mehr Geld erstattet als ein neuer Polo. Eben Aufgrund der Größe.

Die meisten Banken verlangen kein KFZ Brief bei einer KFZ Finanzierung(Bonität vorausgesetzt). Das heißt, dass es nicht als Sicherheit dient und das bedeutet wiederum, dass die Bank nichts zu sagen hat und ich frei entscheiden kann/darf, was damit passiert. Ganz legal!

Wie DU am besten vorgehst, kann ich schwer sagen, weil ich nicht weiß, welche Kontakte und Know How du hast. Ohne Bilder sowieso nicht.

Auf Privatparkplatz ein Schaden von über 11.000€ beim Astra? Das kann eigentlich fast nur ein Streifschaden sein.

Ich würde das Geld kassieren was mir zusteht, dann in einer guten und günstigen freien Karosserie Betrieb den Schaden beseitigen lassen.

Ich kann mir schwer vorstellen, dass mich der Schaden mehr wie 2.000€ kosten würde. Jeder hat aber natürlich andere Beziehungen und Preise.

Mit dem Geld was übrig bleibt würde ich die Schulden abzahlen und würde mit den optisch&technisch einwandfreien Auto weiterfahren bis ich wieder Lust auf etwas anderes habe.

Themenstarteram 28. September 2017 um 5:33

Hier ein paar Bilder. Jeder fragt, ob er 100 km/h gefahren ist

Schulden noch ca. 13.100. Der Brief ist bei der Bank.

P.S. der Astra stand kerzengerade (!) in der Parklücke.

Gut getroffen hat der Verursacher, die Radaufhängung ist hin. Und wer weiß welche Verforumungen sich daraus an den Aufhängungen am Unterboden ergeben haben. Ich war auch stutzig wegen der genannten Höhe verursacht auf einem Parkplatz und habe gedacht, der sei flächig in die Seite und A, B, C Säule verformt.

An deiner Stelle würde ich mit dem Autohaus reden, die dir ja bereits angeboten haben, den Wagen für 3.800,- zu kaufen. Der Rest zum Wiederbeschaffungswert, sowie die Wertminderung bekommst du von der Versicherung, inkl. Steuern, wenn du einen Kauf nachweist.

Also die 12.800: 3.800,- vom Authaus, 9.000,- von der Versicherung

+ 500,- Wertminderung

+ Leihwagen für Zeit x, mit der Versicherung abstimmen.

Das Autohaus soll mal die Ablösesumme erfragen. Du meintest 13.100,-, vielleicht ist es weniger wegen der damaligen Wertminderung.

Mit etwas Glück bleibt eine kleine Anzahlung übrig, sofern die 13.100,- stimmen. 13.300,- bekommst du ja.

Die bisher gezahlten Raten und ggfls. eine Anzahlung sind weg. Halt für den Wertverlust durch die bisherige Nutzung und Alterung.

Aber ernsthaft, es ist ein Massenauto, welches stark beschädigt ist. Eine emotionale Bindung zum Auto liegt nicht vor.

Weg damit und was neues her.

Den Karosserieschaden inkl. Rücklicht schätze ich auf unter 1.000€.

Die krummen Achsteile + neue Felge inkl Arbeitslohn ~1500€.

Achtung: Die Preise sind nur mit gute Kontakte möglich und sind von mir geschätzt. Kann abweichen.

Sieht schlimmer aus als es ist.

Das Autohaus wird hier ganz dolle reibach machen.

Aus welcher Region kommst du?

Sorry, du glaubst doch nicht, das ein Gutachter, den Schaden 5x höher schätzt?

Ich habe früher auch schon Unfälle fiktiv abgerechnet und über einen befreundeten Karosseriebauer instandsetzen lassen. Und bei ordnungsgemäßer Reparatur mit Neuteilen und noch damaliger Erstattung der MwSt. konnte ich im günstigsten Fall 45% der Summe behalten.

Das Autohaus macht keinen Reibach. Die bekommen lediglich die Werkstatt ausgelastet und den Lohn dafür. Völlig zurecht. Es ist schön für den Inhaber, das die Leute arbeiten können und Geld reinkommt, anstatt Däumchen zu drehen.

Themenstarteram 28. September 2017 um 5:47

@benprettig: 10000 Dank. Es ist eine Vollfinanzierung übrigens. Hängen tut man daran nur, weil es der 1. Neuwagen war. Aber ich gebe dir und meinem Bauchgefühl recht: der muss weg. Hoffentlich ist der "Tausch" möglich.

Themenstarteram 28. September 2017 um 5:48

Düsseldorf

Gehe zum Autohaus. Lasse die das regeln. Und signalisiere, dass du einen guten Preis möchtest, auch ein Lagerwagen in Frage kommt.

Sehe es positiv, du kannst die Ausstattung, Farbe, Innenausstattung optimieren...

Freu dich auf einen neuen Wagen ohne Kratzerchen, Beulchen usw.

Themenstarteram 28. September 2017 um 5:52

Du machst mir Mut @benprettig. Danke dafür

Ein Wort zur Bank: Noch hat die Bank Eigentum und damit Mitsprache am Vorgehen. Wenn sie nicht informiert wird, obwohl es deine Pflicht wäre, kann das noch Ärger geben.

Zitat:

@benprettig schrieb am 28. September 2017 um 07:47:03 Uhr:

Sorry, du glaubst doch nicht, das ein Gutachter, den Schaden 5x höher schätzt?

Nicht nur, manchmal sogar mehr.

Ich gebe dir dazu gerne ein Beispiel.

Mein Bruder fährt einen W210 E55 AMG Facelift und hatte Anfang des Jahres einen unverschuldeten Unfall an der Front.

Der Schaden laut Gutachter war knapp über 9.000€.

Ich habe einen Teilespender für 900€ gekauft, alle Teile die ich brauche ausgebaut, den Rest in Teilen und anschliessend komplett verkauft und 750€ zurückgeholt.

Mein befreundeter Lackiermeister hat 600€ für's richten, lackieren und zusammenbauen genommen.

Unter'm Strich hat es mich insgesamt 750€ gekostet. Mein Stundenlohn für's kaufen, verkaufen zähle ich nicht, da es mir Spaß macht. Der Wagen sieht nun besser aus als vor den Unfall.

Ja, ist ein hinkender (extrem-) Beispiel. Ich wollte damit nur zeigen, dass es durchaus möglich ist.

Wenn ich einen Astra J finde, der vorne 1 Meter kürzer ist und hinten die benötigten Teile günstig abschrauben kann, wird -mich- das nicht viel kosten. Auch sonst deutlichst günstiger ausfallen als der Betrag, was im Gutachten steht.

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