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Hinteres Kennzeichen am G (W463)

Mercedes G-Klasse W463
Themenstarteram 30. August 2016 um 18:29

Hallo und guten Abend zusammen

der linke blaue G ist meiner :-)

Ich habe ein Problem mit dem hinteren Kennzeichen

Es soll da weg, weil

1. ich beim Absteigen vom Dachzelt jetzt schon mehrmals Kennzeichenleuchten abgerissen habe

2. es unnötig die Bodenfreiheit einschränkt. War bis jetzt noch nicht wirklich ein Problem, kann aber noch kommen

UND

3. die Besatzung eines fahrzeuges in silber/blau heute meinte "das muss da weg" "hintere Kennzeichen dürfen nicht rechts angebracht sein"

(ich hab das nachgeschlagen und stimmt... der linke Rand des Kennzeichens darf nicht rechts der Fahrzeugmitte sein oder so)

Erstmal die kurze Zwischenfrage: Kennt die Befestigung am G so auf die Art noch jemand?

Der Wagen ist ein Import aus der Schweiz. Und es ist natürlich nichts diesbezüglich eingetragen. Die doppelte AHK ist eingetragen.

Wo machen ich es wie hin?

1. Als zweizeiliges Kennzeichen in der Größe 250x200mm links aussen auf Höhe des G300 Schriftzugs. Mit Versetze das G300 Schiftzuges nach rechts? Am besten OHNE viel Bohren, oder möglichst edel... z.B. mit nem Halter aus Edelstahl usw.... Würde ich evtl großflächig klebend mit Industrieklettband anbringen.

2. Einzeilig über der Hecktüre wie beim G Professional? Ich finde die Originalhalterung teuer und häßlich. Würde mir da was bauen. Wobei ich auch noch nicht weiß, wie festmachen ohne viel zu bohren. Ausserdem überschreite ich da die Höhe von 1.200mm, welche ich nur Überschreiten darf, wenn tiefere Anbringung nicht möglich.

Wäre hier gegeben, oder?

3. An der Heckklappe/im Reserverad an einem Staufach, welches ich noch in dieses bauen will? Nachteilig wäre da evtl. die Kabelführung im Deckel des Staufaches.

Hat noch jemand Ideen?

 

EDIT: Weiß auch nicht, was mit dem Titel passiert war

A
B
Beste Antwort im Thema
am 30. August 2016 um 19:11

Wenn die AHK nicht eingetragen ist, muss diese m. E. weg und das Kennzeichen wieder dort hin. Wenn die AHK eingetragen ist müsste der neue Ort des Kennzeichens in Übereinstimmung mit EU 1003/2010 bereits bei der Abnahme neu festgelegt worden sein, z. B. per Ausnahmegenehmigung über der Tür. Am Reserverad ist eine Anbringung nie zulässig, da das Kennzeichen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein muss, das Reserverad ist kein fest verbundenes Teil. Links hinten neben dem Reserverad müsste eingetragen werden, genau wie über der Tür, z. B. als technische Notwendigkeit bei Abnahme der AHK. Ich würde mal mit dem Problem beim TÜV vorbei fahren.

OpenAirFan

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am 30. August 2016 um 19:11

Wenn die AHK nicht eingetragen ist, muss diese m. E. weg und das Kennzeichen wieder dort hin. Wenn die AHK eingetragen ist müsste der neue Ort des Kennzeichens in Übereinstimmung mit EU 1003/2010 bereits bei der Abnahme neu festgelegt worden sein, z. B. per Ausnahmegenehmigung über der Tür. Am Reserverad ist eine Anbringung nie zulässig, da das Kennzeichen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein muss, das Reserverad ist kein fest verbundenes Teil. Links hinten neben dem Reserverad müsste eingetragen werden, genau wie über der Tür, z. B. als technische Notwendigkeit bei Abnahme der AHK. Ich würde mal mit dem Problem beim TÜV vorbei fahren.

OpenAirFan

Themenstarteram 30. August 2016 um 19:21

@OpenAirFan Um Mißverständnissen vorzubeugen: Die Anhängerkupplung IST so wie sie ist eingetragen.

Das mit dem Kennzeichen wurde dabei wohl nicht beachtet. (Oder ist es in CH so zulässig?) Wie auch immer Ich will es ja ohnehin umbauen.

Mir geht es nicht darum, wann das Kennzeichen wo eingetragen werden muß. Das steht ja Alles in der Vorschrift zur Anbringung.

Danke für den konkreten Hinweis mit der Nichtzulässigkeit am Reserverad. War mir nicht bekannt.

Also links neben der Tür zweizeilig oder über der Tür. Entspricht beides der Vorschrift. Da es baulich nicht anders machbar ist. (Einschränkung der Geländegängikeit zählt laut TÜV zu "baulichen" Einschränkungen)

Mir geht es um die technischen Möglichkeiten.

am 30. August 2016 um 19:38

Die EU Richtlinie gilt auch in der Schweiz, da hat wohl jemand geschlafen. Wie gesagt, sprich mit dem TÜV vorher. Z.B muss ein seitliches Kennzeichen unter 30 Grad von der Mittelachse beidseits ablesbar sein, da könnte das Reserverad dazwischen stören. Dann muss der Strom für die Kennzeichenbeleuchtung noch dort hin. Es wäre schade, wenn Du die Löcher gebohrt hast, und der TÜV, spätestens bei der nächsten HU, nein sagt. Ich persönlich finde die Lösung über der Tür mit dem Originalhalter am besten, weil nicht "gebastelt" und authentisch. Aber das ist Geschmacksache. Am schnellsten geht es sicherlich das Kennzeichen zunächst einfach von rechts nach links umzubauen und dann in Ruhe die nächsten Schritte zu überlegen und mit z.B Pappkennzeichen in Originalgrösse am Fahrzeug etwas zu "spielen".

OpenAirFan

Themenstarteram 30. August 2016 um 19:50

@OpenAirFan

 

Danke. An die seitlich Sichtbarkeit im Winkel von 30 Grad zur Längsachse jeweils seitlich der Kennzeichen und die Sichtbehinderung durchs Reserverad hab ich noch gar net gedacht. Ohne Versetzen des Rades geht das nicht. Ob es reicht den Halter zu drehen, kann ich erst morgen sagen.

 

Übrigens gibt es für Jeep Wrangler (JK) (beleuchtete) Kennzeichenhalterungen für den Reserveradhalter. Diese müssen zur Montage/Demontage des Reserverades kurzzeitig demontiert werden. Zugelassen weil sie mit dem Träger und nicht mit dem Rad verschraubt werden?

Hallo Open Air Fan

Deine Aussage die EU Richtlinien gelten auch in der Schweiz ist nicht immer richtig. In der Schweiz müssen Fzg. von den Hersteller mit einer Typenprüfung zugelassen werden, diese wird "meistens" nach den EU Richtlinien durchgeführt. und Ausnahmen gibt es !

Ein Fzg. dass z.B. in die Schweiz durch keinen Hersteller eingeführt wurde, kann im Fahrzeugausweis eine Vermerk, Typenschein X haben. In diesem Fall wurde es nach der Bau- und Ausrüstungsverordnung zugelassen, diese ist schweizerisch und hat gar nichts mit den EU Richtlinien zu tun. Die Schweiz ist nicht in der EU !

Ich könnte mir vorstellen, dass das Kennzeichen so wie es auf dem Bild angebracht ist, in der Schweiz die Motorfahrzeugkontrolle ohne Beanstandung passiert hat.

Gruss Michigan

 

 

Alles sehr kompliziert!

Ich habe an meinem Cabrio das Kennzeichen an der Reserverad Abdeckung befestigt. Dort stört es meiner Meinung nach am wenigsten.

Beim Cabrio ist das Reserverad ein wenig anders montiert als bei Deinem, vielleicht ist es eine Anregung für Dich.

Um künftigen Stress zu vermeiden habe ich diesen Ort für das Kennzeichen eintragen lassen.

Bild #208568501
Img-0591-1-kopie
Themenstarteram 30. August 2016 um 21:57

@Michigan33 Danke für den Hinweis. Ausserdem war der G 1997 in der Schweiz ja noch ein Steyr-Daimler-Puch und in D ein Mercedes. Also zumindest formal ein anderer Hersteller :-) Auch die AUsführung mit den 2 Rückfahrleuchten und einer Nebelschlußleuchte rechts "in der Mitte" des Fahrzeuges ist etwas speziell.

@berlintur Am Radträger gefällt mir derzeit am Besten. Bei den Jeep Freunden ist das ja gang und gäbe. Sogar auf Anraten des TÜV (bei AHK und großen Rädern haben die auch das Problem der Sichtbarkeit)

Hallo,

ich habe mir bei Montage meiner Anhängerkupplung damals ebenfalls einen Kennzeichenhalter oben an der Tür fertigen lassen, da aufgrund der Kamera der Halter vom Professional nicht funktioniert hätte. Den Halter hat mir ein Spenglereibetrieb gefertigt, lackiert in Wagenfarbe und wurde vom Freundlichen montiert. Allerdings geschraubt. Ein paar Fotos habe ich angehängt.

G-russ Kai

Jetzt vielleicht mit Bilder

:);)

20160310-131340
20160831-130546
20160831-130554
Themenstarteram 31. August 2016 um 17:37

@G-Freund Danke. Mag ich aber net.

 

Da ich das Teil ohnehin versetzen will und heute Zeit hatte, hab ich mal mitm TÜV tekoniert und bin vorstellig geworden.

Zitat " Ja, Anbauposition unzulässig" "das müsste eingetragen sein"

 

Er sagte aber auch: "also mir wäre es nicht aufgefallen" Er hätte es einfach so gelassen bis das Auto 30 sei.

 

 

 

Den Hinweis, dass sein n Kollege in Nürnberg beim Gutachten nach dem Import da nen Fehler gemacht hat, hat er recht inhaltslos beantwortet. "das ist jetzt eben so"

 

Er dürfe da keine Ausnahme erteilen, sei kein Oldtimer.

Kennzeichen muss da weg.

 

Einfaches Umsetzen nach links geht net. Dort ist die Abschleppöse im Weg. Zum Glück

 

Links aussen zweizeilig geht net wegen Sichtbarkeit bzw Verdeckung durch das Reserverad. Das trifft auch auf so ziemlich alle Anderen Positionen an der Heckklappe zu.

 

Oben über der Tür.... Naja. Ist halt über 1.200mm. Und dass ich mir da net Alles verbohren will sieht er ein.

 

Der Vorschlag ist jetzt es (evtl zweizeilig) mit obenliegender Beleuchtung am Reserveradhalter!!! auf einer idealerweise runden Platte, welche die Felge verschließt festzumachen. Wenn ich das mit mindestens einer!!! Schraube mache, welche sich nicht mit dem Radkreuz öffnen lässt, gilt es als fest verbunden. Selbst wenn ich es zum Demontieren des Reserverades abnehmen müsste.

 

Und die Fahrzeuglänge würde sich auch nicht ändern, da mein Kugelkopf noch über das Reserverad hinausragt.

 

-----------------

Du musst mit abnehmbarem Variobloc System von Rockinger an oberer Kupplung arbeiten. Darüber ein klappbrer Nummernschildhalter. Bei Benutzung der Bolzenkupplung oben ist das Nummernschild mit Halter hochgeklappt.

110720142941
110720142942-kopie
110720142941
Themenstarteram 31. August 2016 um 21:50

@Uwe1964 Danke für den Tipp. Aber ich tausche nicht für einen 4stelligen Betrag eine eingetragene Kupplung wegen nee blöden Kwnntwichenhalterung. Das ist n Blech, paar Schrauben, und billigste bzw sogar vorhanden Lampengehäuse mit Soffitenhalterungen.

Und ich werf auch net der Sternwarte über 400 Euro hinterher für n Teil, das aussieht, als hätte es jemand vor ner TÜV-Abnahme in ner Nacht und Nebelaktion zusammengekleistert.

 

Und das Alles wegen Unvermögens eines Gutachtera und des bürokratischen Wahns. Ich schraub es für paar Euro an den Reserveradhalter und gut ist. An zig Wranglern ist es auch so

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