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HOCHSTUFUNG nach Unfall !?

Themenstarteram 29. Juli 2008 um 15:11

Hallo zusammen ....

Eine Frage an alle, die sich auskennen ... wie sieht's aus mit der Hochstufung nach einem Unfall?

Wie viele Stufen geht's "nach oben"?

Wann wird überhaupt hochgestuft? Gibt es da ein Schadenminimum, ab dem man hochgestuft wird?

Und zu wann, ab dem nächsten Jahr oder wie läuft das dann?

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24 Antworten
am 29. Juli 2008 um 15:23

steht in deinem vertrag ^^

die hochstufung ist (bzw kann) vom jetzigen SF abhaengen.

die mehrkosten fallen ueblicherweise zur naechsten hauptfälligkeit an (afaik; hatte lange keinen schaden mehr)

die hochstufung erfolgt bei jedem schaden... ob 1 EUR oder 10000 EUR, aber du kannst dir ausrechnen lassen bis zu welcher hoehe es fuer dich sinnvoller ist den schaden selber zu bezahlen.

du kannst auch den schaden erst regulieren lassen und dann von der versicherung zurueckkaufen ( meist 6mon lang)

Harry

Themenstarteram 29. Juli 2008 um 16:32

ja irgendwie sowas stand auch auf der homepage ... also dass man nach der regulierung die option hat sich finanziell zu beteiligen und dann nicht hochgestuft zu werden ...

am 29. Juli 2008 um 18:35

wobei deine beteiligung dann bei 100% liegt ;)

anderes kann ich mir nicht vorstellen.

aber auch das sollte aus deinen vertragsunterlagen genau ersichtlich sein.

mfg

Harry

Themenstarteram 29. Juli 2008 um 18:42

habs mir mal angesehen und auf anhieb gefunden ...

in meinem fall werde ich nun damit rechnen dürfen von SF5 auf SF2 gestuft zu werden ... das heißt von 55 auf 85 % ... toll!

es sei denn ich zahle die leistung, die erbracht wurde. die höhe wird mir nach regulierung mitgeteilt. toll!

ist es denn grundsätzlich so, dass man hochgestuft wird oder kann es sein, dass die versicherung sagt der schaden sei so gering, dass man mich nicht hoch stuft? daher fragte ich ja wie sich das mit dem minimum verhält, die der shaden haben kann/muss ...

am 29. Juli 2008 um 19:20

deswegen schrieb ich ja:

Zitat:

die hochstufung erfolgt bei jedem schaden... ob 1 EUR oder 10000 EUR, aber du kannst dir ausrechnen lassen bis zu welcher hoehe es fuer dich sinnvoller ist den schaden selber zu bezahlen.

die schadenhoehe steht ja auch vermutlich NOCH nicht zu 100% fest, was soll dir die VS dann auch jetzt sagen.

bei sehr hoher SF stufen wird auch hochgestuft aber nicht IMMER resultiert das in einer beitagssteigerung.

ob du einen vertrag hast in dem 1 schaden im jahr frei ist ( was ich nicht glaube) kann dir HIER auch keiner sagen.

Harry

Themenstarteram 29. Juli 2008 um 19:40

nee, ich habe keine gratis-unfälle :-)

im vertrag steht, dass in meinem fall von 55 auf 85 prozent gestuft wird ...

von daher gehe ich doch mal schwer davon aus, dass auch der beitrag steigen wird.

naja, werde dann nun wohl oder übel abwarten müssen ...

hoffentlich dauert das nicht zu lange ...

danke für die infos!

am 29. Juli 2008 um 19:48

bei 55 auf 85 kostet das im ersten !!!! Jahr natuerlich auch mehr.

du darfst aber nicht nur das eine jahr rechnen, da du ja die folgejahre auch mehr bezahlst !

ein schaden von 1000-x000 EUR kann sich da schnell rechnen ihn von der VS zurueckzukaufen.

das rechnen die dir aber auch aus.

wenn du mal bei ca 30% bist, KANN es eben sein dass du von SFxx auf SFyy hochgestuft wirst, es dort aber trotzdem 30% beitragsatz bleibt.

somit fallen DANN keine mehrkosten an.

Harry

Themenstarteram 29. Juli 2008 um 19:59

ja wenn ich bei SF20 oder so bin, dann mag das sein ... habe ich in der liste auch gesehen ... aber bin ich ja nicht.

dass sich das über die jahre rechnet ist mir klar ... von daher regt mich das auch irgendwie alles auf.

naja, ich habe noch nie einen unfall gehabt, deshalb mal schauen wie das weiter geht ...

vielleicht endet es ja auch so, dass beide auf ihrem schaden sitzen bleiben.

das wäre für mich der idealfall ... meinen schaden trage ich eh selber, aber dann hätte ich wenigstens keine erhöhung.

im übrigen dürfte der schaden definitiv unter 1000 liegen ... dennoch würde ich keine 500 euro oder so zahlen ... klar würde ich mich da über die nächsten 50 jahre, die ich ielleicht noch fahre, besser stehen, aber ich würde es dennoch nicht machen ... aber alles so bis 300 würde ich definitiv zahlen ... mal abwarten ...

am 29. Juli 2008 um 20:20

das beide auf ihrem schaden sitzen bleiben, gibt es imho nicht.

wenn die schuld 50/50 WÄRE, werden beide schaeden addiert und beide zahlen die haelfte davon.

und 300 EUR ist NICHTS.

eine stossstange eines neueren wagens liegt schnell bei ca 700-1500 EUR.

Themenstarteram 29. Juli 2008 um 20:29

ich sag ja, alles so bis 300, vielleicht noch 400, würde ich zaheln.

alles dadrüber nicht ... dann zahle ich halt mehr, kann man dann halt nicht ändern.

ist nun auch egal ... ich muss nun warten.

keine ahnung wie lange sowas dauert bis es geklärt ist. werde ich ja sehen ...

am 29. Juli 2008 um 20:38

darf ich fragen warum du nur bereit wärst 300-400 zu zahlen?

ich denke rechnerisch KANN/WIRD sich in so einem fall sogar lohnen ( falls moeglich) einen privatkredit aufzunehmen.

nur so als idee....

Harry

Themenstarteram 29. Juli 2008 um 22:51

darfste fragen, aber die antwort gibts nicht ... denn die logik würde eh niemand verstehen ;-)

kurz gefasst ... ich weiß nicht ob ich in zwei jahren überhaupt noch ein auto benötige/fahre

am 31. Juli 2008 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

wenn die schuld 50/50 WÄRE, werden beide schaeden addiert und beide zahlen die haelfte davon.

Ähem, sorry, aber das ist Unsinn.

Richtig ist: eine gesetzliche Regelung, wonach bei 50:50 jeder seinen Schaden selbst tragen muss, gibt es nicht.

50:50 heißt, dass jeder seinen Schaden zu 50% vom Gegner bzw. dessen Versicherung ersetzt bekommen kann (und beide hochgestuft werden). Wenn nun jemand mit seinem 1.000,- EUR-Achthand-superzustand-Auto die zweimonate alte S-Klasse des Nachbarn schrottet, kriegt er bei 50:50 500,- EUR und der Nachbar etwa 50.000,- (falls die S-Klasse 100.000,- Wert war). Es wird aber nichts addiert und jeder kriegt die Hälfte.

Themenstarteram 31. Juli 2008 um 20:40

genau diese variante habe ich auch so von der versicherung gehört.

und ich weiß nun auch, dass ich definitiv hoch gestuft werde. sobald sie irgendeinen schaden zahlen (höhe ist hier in der tat egal) erfolgt die hochstufung ... bzw. rückstufung. ob mir das passt oder nicht ...

mir hat sich da nur gerade eine andere frage gestellt ... die rückstufung erfolgt im nächsten kalenderjahr.

wie wäre das denn nun, wenn ich zum 1.1. die versicherung wechseln möchte (ich vergleiche ende des jahres immer und wechsel dann zum preiswertesten!), wie läuft sowas denn dann ab?

sprich, in welche stufe komme ich denn dann? oder ist das rückstufungs-prinzip bei jeder versicherung gleich?

könnte ja sonst sein, dass ich eine andere versicherung finde, die mich nicht ganz so weit zurück stuft ...

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