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Hohe Geschwindigkeit im Waldweg?? Was gelten da für Regeln?

Themenstarteram 17. August 2013 um 7:27

Hallo,

bin gestern mit meinem Mountainbike schön gemütlich mitten im Wald einen Weg entlang gefahren.

Dann kam in 50 Meter eine Abzweigung (alles mitten im tiefsten Wald). Plötzlich hörte ich Fahrzeuggeräusche, und schwupps brauste

plötzlich eine verrückte Landkreisbewohnerin (Kennzeichen FO) mit ca. 60 - 70 km/h den schmalen Waldweg entlang. Ich dachte, ich spinne....und hinter ihr eine riesen Staubwolke.:confused:

So was hirnloses habe ich selten gesehen. Wäre da ein Kind mit seinen Rad entlang gefahren....

Überall gab es Abzweigungen...

Was gelten eigentlich für Vorschriften im Wald? Ist da Narrenfreiheit?

Förster habe ich schon öfters fahren sehen, aber immer schön vorsichtig....

Beste Antwort im Thema

Hallo, Golffahrer,

Zitat:

§ 3 StVO

Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Insbesondere die fett markierten Stellen zeigen an, dass auf diesem Waldweg die normal geltende Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sicher nicht gefahren werden darf.

Mit einer detaillierten Schilderung könnte eine Anzeige wegen nicht angepasster Geschwindigkeit durchgehen.

Viele Grüße,

Uhu110

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Die StVO gibt da keine exakten Zahlen außer dem üblichen 100 agO.

Dann bleiben noch die weichen Faktoren wie rvl, Rücksicht, Belästigung etc.

Wenn ich das bayrische Waldgesetz richtig überflogen habe, ist der Zugang mit dem PKW ohnehin nicht gestattet (§ 13).

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Die StVO gibt da keine exakten Zahlen außer dem üblichen 100 agO.

Dann bleiben noch die weichen Faktoren wie rvl, Rücksicht, Belästigung etc.

Wenn ich das bayrische Waldgesetz richtig überflogen habe, ist der Zugang mit dem PKW ohnehin nicht gestattet (§ 13).

Bei uns (BW) ist da alles mit entspr. Schildern/Schranken gekennzeichnet, wo man im Wald nicht rumfahren darf.

notting

FO ist aber Bayern...

Und auch BaWü hat ein Waldgesetz.

LWaldG

http://www.landesrecht-bw.de/.../?...

Ich würde mal in §37 schauen ob korrekt ist was du sagst. ;)

Ich wäre vorsichtig bei nicht per Schild gesperrten Wegen - des Schildes bedarf es meiner Meinung nach nicht.

 

Und Vorsicht in Bayern und BaWü bei grünen Männchen oder Waldbesitzern.

Die haben da oftmals die Rechte von Polizeibeamten. :D

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

FO ist aber Bayern...

Und auch BaWü hat ein Waldgesetz.

LWaldG

http://www.landesrecht-bw.de/.../?...

Ich würde mal in §37 schauen ob korrekt ist was du sagst. ;)

Ich wäre vorsichtig bei nicht per Schild gesperrten Wegen - des Schildes bedarf es meiner Meinung nach nicht.

Es muss doch klar definiert werden, was Wald ist und was nicht. Kenne div. Landstraßen, die quer durch einen Wald führen und da fahren ständig Kfz. Und wie macht man das sinnvollerweise kenntlich? Man stellt Schilder/Schranken auf...

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

FO ist aber Bayern...

Und auch BaWü hat ein Waldgesetz.

LWaldG

http://www.landesrecht-bw.de/.../?...

Ich würde mal in §37 schauen ob korrekt ist was du sagst

Es muss doch klar definiert werden, was Wald ist und was nicht. Kenne div. Landstraßen, die quer durch einen Wald führen und da fahren ständig Kfz. Und wie macht man das sinnvollerweise kenntlich? Man stellt Schilder/Schranken auf...

Obiger Link ( § 2 ) definiert sogar den Begriff "Wald".

Ich glaube aber, daß eigentlich -für die, die nicht wissen, woran man "Wald" erkennt- an allen Zugängen zu Waldwegen entsprechende Schilder stehen - idR ist das Befahren für Kraftfahrzeuge/Spezialgeräte ja nur erlaubt, wenn die mit der Waldwirtschaft zu tun haben (das können dann aber u.U. auch Privatpersonen sein, die erlaubterweise zum Beispiel Holz abholen).

Hallo, Golffahrer,

Zitat:

§ 3 StVO

Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Insbesondere die fett markierten Stellen zeigen an, dass auf diesem Waldweg die normal geltende Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sicher nicht gefahren werden darf.

Mit einer detaillierten Schilderung könnte eine Anzeige wegen nicht angepasster Geschwindigkeit durchgehen.

Viele Grüße,

Uhu110

Ich bezweifle allerdings, daß im Wald die STVO gilt.

Jedoch gibts imho (theoretisch) 2 Möglichkeiten:

Die Fahrerin befand sich berechtigt dort und hatte dies mit dem Förster / Besitzer des Waldes abgestimmt. In dem Falle könnte es sein, daß man über selbigen einen Hinweis setzen könnte, daß die recht gefährlich unterwegs war und daß der auch weiß um wen es sich handelte. Wie der dann damit umgeht bleibt ihm überlassen.

Die Fahrerin befand sich unberechtigt dort, dann ist ihr Problem eigentlich -wäre sie noch identifizier und greifbar- deutlich größer als bloß Überschreitung des Tempos.

 

praktisch allerdings würde ich den Fall wahrscheinlich abhaken... (aber nicht vergessen, vllt. fällt die dort nochmals auf)

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

 

Lies mal den bereits genannten §37 von BW:

Zitat:

Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt, ebenso andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten des Waldes (Absatz 1 und Absatz 3) einschränken oder solche Einschränkungen zulassen.

Für mich lies sich das so, dass die StVO im Wesentlichen sehr wohl gilt. Wobei aber natürlich die Ausnahmen wie beim abgesperrten Parkplatz zwecks legalem Fahren ohne FS gelten, wo die StVO dann doch nicht gilt.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Ich bezweifle allerdings, daß im Wald die STVO gilt.

Jedoch gibts imho (theoretisch) 2 Möglichkeiten:

Die Fahrerin befand sich berechtigt dort und hatte dies mit dem Förster / Besitzer des Waldes abgestimmt. In dem Falle könnte es sein, daß man über selbigen einen Hinweis setzen könnte, daß die recht gefährlich unterwegs war und daß der auch weiß um wen es sich handelte. Wie der dann damit umgeht bleibt ihm überlassen.

 

Die Fahrerin befand sich unberechtigt dort, dann ist ihr Problem eigentlich -wäre sie noch identifizier und greifbar- deutlich größer als bloß Überschreitung des Tempos.

 

 

praktisch allerdings würde ich den Fall wahrscheinlich abhaken... (aber nicht vergessen, vllt. fällt die dort nochmals auf)

3 Möglichkeit der Radfahrer befand sich unberechtigt dort, da der Wald evtl. Privatbesitz ist.

@notting:

Für Baden-Württemberg:

Wie wärs mit § 4 Landeswaldgesetz. Definition von Waldweg.

Gleich nach der Definition von Wald im §3 auf die du bereits aufmerksam gemacht wurdest.

Und es braucht kein Schild...

 

Für Bayern ist die Definition im §2 (2) BayWaldG.

 

Aufgabe:

Was kostet es in Baden-Württemberg den Wald zu befahren?

Und suche die Halterhaftung im Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg. :D

Was es nicht alles gibt... ;)

 

@alle:

Echt Leute, kommt schon, man muß doch wissen was man im Wald darf und was nicht?

Das geht von Blumen pflücken über Pilze zur Holzlese - und dem Befahren.

Und in eurer Stadt/Gemeinde solltet ihr die Satzungen kennen zu Grünanlagen und zu Räum-und Streupflichten.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

@notting:

Für Baden-Württemberg:

Wie wärs mit § 4 Landeswaldgesetz. Definition von Waldweg.

Gleich nach der Definition von Wald im §3 auf die du bereits aufmerksam gemacht wurdest.

So wie ich §37 verstehe, ist bzgl. Kfz. die Frage Waldweg ja/nein irrelevant.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Echt Leute, kommt schon, man muß doch wissen was man im Wald darf und was nicht?

Das geht von Blumen pflücken über Pilze zur Holzlese - und dem Befahren.

Du darfst genau so schnell fahren, wie es die Situation bzw. die äußeren Umstände erlauben. Das heisst konkret, dass du deinen PKW in jedem Fall rechtzeitig zum Stehen bekommen musst, sollte sich plötzlich vor dir ein Hindernis auftun, sei es ein Baumstamm, ein parkendes Fahrzeug, ein kreuzender oder gar gestürzter Radfahrer, oder oder oder...

Insofern kommt hier tatsächlich mal die so oft geforderte und gerühmte Eigenverantwortung ins Spiel. Man muss in Ermangelung einer konkreten Beschilderung selbst einschätzen, wie schnell man fahren und trotzdem noch die Forderung der StVO einhalten kann...

Auf schmalen unbefestigten Waldwegen, die dem Reifen anders als Asphalt in der Regel keine griffige Oberfläche für eine gute Bremsung bieten, dürften das wohl so um 30 km/h sein. Vielleicht 40... höchstens...

Themenstarteram 17. August 2013 um 12:57

Es war ein schmaler geschotterter Waldweg im Naherholungsgebiet Sebalder Reichswald.

Dort sind viele Wanderer, Jogger und Radfahrer unterwegs.

Wer da mit so einem Tempo durchbraust, egal ob Erlaubnis oder nicht, ist nicht ganz dicht....

Schade, dass ich mir nicht das ganz Kennzeichen gemerkt habe, sonst hätte ich beim Forstamt angerufen.....

Achso, Schotter...

Da kannst du getrost nochmal 10 km/h langsamer fahren. Auf dem Zeug bremst ein normaler PKW-Reifen ohne Stollenprofil so gut wie gar nicht...

Bin mal mit nem Semi-Slick aufm Vorderrad vom Mountainbike nen Schotterhang runter"gefahren". Bremswirkung Null... war lebensgefährlich...

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