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Honda Integra Nutzungsausfall
Hallo, hab da auch eine Frage. Hatte meinen Honda nach einem unverschuldeten Unfall 30 Tage in der Werkstatt. Die Versicherung des Unfallgegners bezahlt den Schaden, gut ok. Ich hatte während dieser 30 Tage den Zweitwagen meines Vaters und keinen Leihwagen, dachte ja, es dauert nicht so lange mit der Reparatur. Meine Frage nun, der Integra ist genau 10 Jahre alt, in welche Nutzungsausfallklasse fällt er? Kann das nirgends finden, wird ja 2 Stufen zurückfallen mit 10 Jahren . Und wie ist das mit der Aufwandsentschädigung?
Danke für Hilfe.
Beste Antwort im Thema
@sukkubus
man sollte mit seinen "Basta Feststellungen" doch etwas zurückhaltender sein, wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt.
Zunächst einmal ist es hier überhaupt nicht geklärt, warum sich die Reparatur so verzögert hat.
Und wenn man dann schon irgendwo Urteile ausgräbt und die hier präsentiert, dann muss man auch deren Inhalt kennen und vor allen Dingen (halbwegs) wissen, warum die so ergangen sind und ob man die auch auf den Fall der gerade zur Debatte steht Projizieren kann.
Ich bin mir (ganz) sicher das du dieses Wissen nicht hast. Du kannst es auch gar nicht haben, weil siehe oben...
@Te
der Nachweis über den Nutzungsausfall ist von dir zu führen. Du musst der Versicherung nachvollziehbar erläutern warum die Reparatur so lange gedauert hat.
Machbar wäre dies mit einem so genannten Reparaturablaufplan, welchen du bei der Werkstatt anfordern müsstest.
Aus diesem muss Chronologisch der gesamte Reparaturablauf von der Annahme bis zur Übergabe des reparierten Fahrzeuges an dich hervorgehen.
Verzögerungen z.B. bei der Lieferung der Ersatzteile sind zu begründen und nachzuweisen, z.B durch das beifügen von Lieferscheinen aus den denen hervorgeht, wann die die Teile bestellt und wann sie geliefert wurden. Auch Abweichungen bei der Reparaturdauer sind zu begründen und nachzuweisen und nicht einfach nur zu behaupten.
Nur auf diesem Wege hast du die Möglichkeit den von dir hier begehrten Nutzungausfall (zumindest in dieser Höhe) überhaupt zu erhalten.
Wenn du aber mit solchen albernen Forderungen wie "Basta" oder "siehe mal gefundenes Urteil" dort anklopfst wirst du nur eines ereichen. Kopfschütteln und eine Ablehnung deiner Forderungen.
Gruß
Delle
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42 Antworten
Fahrzeug ist in Gruppe "G" eingestuft.
Ab Fahrzeugalter 10 Jahre = EUR 43,00 pro Tag ( da zwei Gruppen niedriger anzusetzen).
"Aufwandsentschädigung" gibt es keine - Kostenpauschale kann aber mit pauschal EUR 25,00 gefordert werden.
Oh, danke für die schnelle Antwort, das mit den zwei Stufen weniger hab ich schon gewusst, nur eben nicht, in welcher "Gruppe" der Integra drin ist, hab ich nirgends gefunden.
Die Pauschale von 25 Euro hab ich auch erst hier gelesen, wieder was dazu gelernt.
Dann werde ich mal die Versicherung kontaktieren.
Danke schön
berichte doch dann mal nachher, wieviel Tage du bekommen hast.
Kann mir im Moment nicht vorstellen, dass die 30 Tage zahlen...
Ja, ich werde berichten, und ich hoffe, die bezahlen die 30 Tage. Ich meine, das Auto war ja definitiv so lange in der Werkstatt, bzw. das Gutachten hat ja schon 1 Woche gedauert und das Auto war nicht mehr strassentauglich. Ich hätte ja auch für die 30 Tage einen Leihwagen gebraucht, wäre mein Dad nicht eingesprungen. Man wird sehen.
Zitat:
Ab Fahrzeugalter 10 Jahre = EUR 43,00 pro Tag ( da zwei Gruppen niedriger anzusetzen).
kann man so sehen, muss man aber nicht.
ich würde 59 verlangen. warum soll denn ein 10 jahre alter honda integra nur noch so gut und kompfortabel wie ein 4 jahre alter civic sein?
oder nen 7er bmw wie nen 3er? oder ne S Klasse von 1999 wie ne C Klasse von 2005? oder oder oder?
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
kann man so sehen, muss man aber nicht.
Muss man natürlich nicht.
Sieht auch nicht jeder so - nur eben dummerweise der BGH
Mal in diesem Urteil nachlesen und staunen:
BGH Urteil vom 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
ich würde 59 verlangen. warum soll denn ein 10 jahre alter honda integra nur noch so gut und kompfortabel wie ein 4 jahre alter civic sein?
Verlangen kann man viel im Leben - nur mit dem Bekommen sieht das halt oft etwas anders aus.
Aber ziehe dir doch einfach mal die Urteilsbegründung des BGH rein - und dann dürfte deine Frage beantwortet sein.
das urteil ist mir aber total neu....
Man lernt hier halt jeden Tag dazu
das war eigentlich nicht ernst gemeint...
hier mal der volltext in dem sich jeder selber ein bild machen kann. Der BGH lässt eine generelle entscheidung eben gerade offen und verweist auf das ermessen des tatrichters. dieses war im speziellen hier richtig und hat eine rückstufung um zwei gruppen gerechtfertigt.
das ist aber eben nicht immer so.
mein 13 jahre ater wagen bringt immer die selbe Kruppe.... ohne Abzug,
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...
aber die versicherungstreuen kollegen behaupten verständlicherweise nur das ihnen günstige....
nix für ungut und liebe grüße.
ich geh jetzt ein dickes helles trinken
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
das war eigentlich nicht ernst gemeint...
Echt jetzt ..................
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
das ist aber eben nicht immer so.
mein 13 jahre ater wagen bringt immer die selbe Kruppe.... ohne Abzug
Also in unserer Ecke der Republik hat es sich so ziemlich einheitlich in der Rechtsprechung der unteren Instanzen durchgesetzt, dass ab 5 Jahren Fahrzeugalter um eine Gruppe und ab 10 Jahren um zwei Gruppen niedriger anzusetzen ist.
Man orientiert sich hier an Schwacke und dort ist diese Einstufung vorgesehen.
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
aber die versicherungstreuen kollegen behaupten verständlicherweise nur das ihnen günstige....
Sogar die guten und heldenhaft verbraucherschützenden Rechtsanwälte fordern bei uns nur analog Schwacke die Nutzungsausfallentschädigung ein - eben aus dem og. Grund.
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
nix für ungut und liebe grüße.
ich geh jetzt ein dickes helles trinken
Na denn Prost!
Ich mal wieder....es sind jetzt genau 3 Monate seit dem Crash....und...immer noch kein Nutzungsausfall bezahlt. Ich will ja nix gegen Versicherungen sagen....sind wohl zu sehr überlastet...nach 3 Briefen an die Generalagentur in München hab ich nun zum wiederholten Male bei der Subdirektion in meiner Stadt angerufen, die Dame will das nochmal überprüfen und direkt in München anfragen( die ja eh sooooo überlastet sind). Inzwischen kam auch noch ein Gutachter der Versicherung und hat mein repariertes Fahrzeug noch einmal gecheckt, auch erst nach mehrmaligem Nachfragen( wurde vergessen,ts ts ts). Ich hätte das nicht mehr gebraucht, die Versicherung wollte es ja so, geht da irgendwie um die 130% Klausel. Mir schleierhaft. Nach meinem heutigen Anruf bei der Subdirektion warte ich nun auf den morgigen Tag, da soll ich angeblich zurück gerufen werden. Man wird sehen. Langsam hab ich keine Geduld mehr. Muß man heutzutage denn alles per Anwalt einfordern???? Ist doch irre.
Neue Nachrichten von der Versicherungsfront: es ist komisch, wochenlang passiert gar Nichts, kaum ruft man bei der Versicherung an, kommt Post. Es werden für nur9!!! Tage Nutzungsausfall bezahlt, da von der Werkstatt keine detaillierte Reparaturangabe zu erhalten ist. Hallo??? Das Fahrzeug war definitiv 30 Tage in der Werkstatt, was wollen die denn noch? Außerdem wurde der Integra, abzüglich der 2 Stufen weniger, da schon 10 Jahre alt, mit 35 Euro pro Tag eingestuft.
Lansgam hab ich echt die Faxen dicke.
muste dran bleiben. also eine klasse tiefer kann man durchgehen lassen wenn man nicht so streitsüchtig ist. aber nur 9 tage sind eigentlich zu wenig. was sagt denn dein anwalt? :-)
laß dir von der werkstatt den aufenthalt bestätigen, event. noch mit begründung (ersatzteilverzug o.ä.) und gut.
das fahrzeug von d. duck war von ...bis... bei uns zur rep. des unfallschadens (nicht das dir unterstellt wird, du hättest den cabrioumbau in diese zeit gelegt)
mir liegt da noch so ein urteil an, wo der fahrer irgendeines seltenen amischlitten fast ein ½jahr gefordert hat weil irgendwelche teile fehlten- und bekam
edit:
ist zwar nicht der fall, den ich meinte, aber immerhin 95 tage
noch n edit, ist zwar immer noch nicht der, den ich meinte, aber 75 tage