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Hu hu ihr lieben

Themenstarteram 5. November 2009 um 14:52

mal eine kleine frage nach einem unfall mit perso schaden (sprich mir)

und der gegner ist schuld wer bezahlt mir da schmerzensgeld wenn es das überhaupt noch gibt?

 

lg ich

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15 Antworten

Hi!

Am besten gleich zum Anwalt!

Der schreibt der gegnerischen Versicherrung und die wickelt das meist anhand von einem ärztlichen Gutachten bzw. Bericht ab!

Da gibt es je nach Verletzung bestimmte Pauschalbeträge!

LG

Omegaheizer

Schmerzensgeld muß eingeklagt werden, Du hast doch sicher einen Anwalt. Ein Attest vom behandelnden Arzt ist von Vorteil. Von alleine passiert nichts. Am Auto ist nichts passiert ? Falls doch steht dir für die Zeit der Reparatur oder der Wiederbeschaffung ein kostenfreier Leihwagen (eine Klasse tiefer) zu, ansonsten wenn Du darauf verzichtest ein Nutzungsausfall. Bei neueren Fahrzeugen gibt es auch noch was für Wertminderung, da das Fahrzeug ja nicht mehr unfallfrei ist.

Ganz wichtig Halskrause tragen , Schleudertrauma geht immer , gibt ca 500 Euro wenn Dein Anwalt gut ist !

Noch wichtiger ! Mit der Halskrause dann selber kein Auto mehr fahren :-)))

Themenstarteram 5. November 2009 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von scannix

Ganz wichtig Halskrause tragen , Schleudertrauma geht immer , gibt ca 500 Euro wenn Dein Anwalt gut ist !

Noch wichtiger ! Mit der Halskrause dann selber kein Auto mehr fahren :-)))

die habe ich aber ich simuliere nicht bei mir ist es ernst wirbelsäule gestaucht und verrengt habe extreme steilstellung des C3/4 sehr sehr große schmerzen man kann sich kaum bewegen ich wünsch dies noch nicht einmal meinen ärgsten feind.

 

Lg

Themenstarteram 5. November 2009 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von Omegaheizer

Hi!

Am besten gleich zum Anwalt!

Der schreibt der gegnerischen Versicherrung und die wickelt das meist anhand von einem ärztlichen Gutachten bzw. Bericht ab!

Da gibt es je nach Verletzung bestimmte Pauschalbeträge!

LG

Omegaheizer

denn habe ich mich hat es nur interessiert ob das auch die kfz bezahlt oder seiner private haftpflicht das is ja nun so ne sache mit denn versicherung aber lieben dan für die antwort

 

lg

Themenstarteram 5. November 2009 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von Mandel

Schmerzensgeld muß eingeklagt werden, Du hast doch sicher einen Anwalt. Ein Attest vom behandelnden Arzt ist von Vorteil. Von alleine passiert nichts. Am Auto ist nichts passiert ? Falls doch steht dir für die Zeit der Reparatur oder der Wiederbeschaffung ein kostenfreier Leihwagen (eine Klasse tiefer) zu, ansonsten wenn Du darauf verzichtest ein Nutzungsausfall. Bei neueren Fahrzeugen gibt es auch noch was für Wertminderung, da das Fahrzeug ja nicht mehr unfallfrei ist.

noch tiefer wie LADA geht doch gar net oder????? danke für denn tip

 

lg

Vor mehr als 20 Jahren war das ein Auto der damaligen "Oberschicht". Ich habe mit Wartburg 311 und Trabant 500 angefangen.

Themenstarteram 5. November 2009 um 19:23

Zitat:

Original geschrieben von Mandel

Vor mehr als 20 Jahren war das ein Auto der damaligen "Oberschicht". Ich habe mit Wartburg 311 und Trabant 500 angefangen.

naja kann man sehen wie man will ne!!!!

Sollte über die KFZ Haftpflicht laufen. Dafür hat man die ja.

Ich wünsche dir gute Besserung !

@Opel Omegaline.......erst mal recht gute besserung und baldige genesung.!!!

@mandel...

""Schmerzensgeld muß eingeklagt werden, Du hast doch sicher einen Anwalt.""

das stimmt so nicht...... es muss nur bei der gegnerischen versicherung eingereicht werden.... wenn man aber mehr als nur das minimum, des relelsatzes haben möchte.... dann sollte man schon einen anwalt beauftragen.

der regt dann, bei nichteinigung, eben eine klage an.!!!

fakt ist nämlich,... die meisten versicherungen versuchen es, mit minimalregelsätzen, abzuwimmeln..!!!

 

 

""Ein Attest vom behandelnden Arzt ist von Vorteil.""

nö.... nicht von vorteil.... sondern pflicht.!!!! ohne beweise gibt es auch keinen anspruch.!!!;);):)

ausserdem, haste je nach grad der verletzung und der bewegungseinschränkungen..... einen anspruch auf eine haushaltshilfe, die die normalen dinge des lebens, für dich erledigt.... wenn du nicht in der lage dazu bist.!!!!

je nach grad und einschränkung, bis zu ( soweit ich weiss.. ) 6 std. am tage .!!!

 

-a-

Hallo,

meine Meinung zu diesen Thema: auf jeden fall zum Anwalt.

ein Beispiel:

wir klagen jetzt schon 4 Jahre gegen die Allianz wegen Schmerzensgeld.

die Allianz hat meine Frau von einen zum anderen Gutachter geschickt in der Hoffnung, dass ein Gutachter der gleichen Meinung ist wie die Allianz, was leider oder besser gesagt nicht der fall ist.

jetzt war mal wieder ein Gerichtstermin die Urteilsverkündigung ist zum 17.11.2009 angesetzt. Mal sehen was dann nach 4 Jahren bei raus kommt.

Themenstarteram 6. November 2009 um 10:33

Danke schön für die gute besserung ich hoffe das es bald besser wird denn wenn man nur die unterarme bewegen kann das ist scheiße ich komm mir vor wie BERND DAS BROT grins!

Ich bin auf alle fälle gespannt was am Dienstag raus kommt wenn ich beim Anwalt war. Denn irgentwie muss ja etwas in bewegung kommen! Ich wahr ja nicht nur bei einem Arzt musste ja gleich noch in de röhre weil der verdacht auf einen angebrochenen Halswirbel wahr. GOTT sei dank hat sich das nicht bestädigt. Allso bin ich von der seite mit Attesten und so voll ausgelastet. Naja ich denk mir mal mein Anwalt wird das schon richten.

Alleine wenn man das liest was die generische Versicherung alles wissen will und dann mit dem getreten Deutsch ne ne lassen wa mal dem Anwalt etwas arbeit dafür wird er ja bezahlt.

lg und lieben dank an alle

Themenstarteram 6. November 2009 um 10:35

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007

Hallo,

meine Meinung zu diesen Thema: auf jeden fall zum Anwalt.

ein Beispiel:

wir klagen jetzt schon 4 Jahre gegen die Allianz wegen Schmerzensgeld.

die Allianz hat meine Frau von einen zum anderen Gutachter geschickt in der Hoffnung, dass ein Gutachter der gleichen Meinung ist wie die Allianz, was leider oder besser gesagt nicht der fall ist.

jetzt war mal wieder ein Gerichtstermin die Urteilsverkündigung ist zum 17.11.2009 angesetzt. Mal sehen was dann nach 4 Jahren bei raus kommt.

dann drücken wir dir und deiner frau mal de daumen das sich mall bald etwas tut

am 6. November 2009 um 14:20

Hi,

wenn Du einen Leihwagen in Anspruch nimmst solltest Du darauf achten,

dass eine gewisse Kilometerleistung gefahren wird. Wenn Du z.B. in zwei

Wochen ca. 100 km fährst dann würde die Nutzung eines Taxi´s billiger sein

als die Kosten vom Leihwagen. Die Versicherung würde die Kosten vom

Leihwagen nicht voll übernehmen.

Wenn Du keinen Leihwagen in Anspruch nimmst, kannst Du für die Dauer

der Reparatur Nutzungsausfall geltend machen.

Viel Glück und gute Besserung.

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