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HU-Plakette von Zulassungsstelle falsch erteilt
Hallo Zusammen!
Eine gute Freundin von mir hat einen Golf IV 1,6 Variant EZ 11/03 mit 70TKM und wollte eigentlich im November 2010 zur HU.... Sie hat das Auto im März diesen Jahres gekauft und zugelassen.
Leider blinkt ab und zu die ESP-Leuchte auf, obwohl das ESP einsetzt und auch Bremsen und ABS gut funktionieren. Sie fuhr also in die Werkstatt, um zu fragen, weshalb die Leuchte blinkt bzw. was die Reparatur kostet und ob sie trotz Warnleuchte ohne Reparatur durch die HU kommt... Leider wusste die Werkstatt auf keine dieser Fragen eine Antwort, weshalb ich zumindest den letzten Teil hier mal in den Raum stellen möchte: Bekommt man die HU-Plakette trotz blinkender ESP-Warnleuchte?
Und jetzt das eigentlich interessante, was sich beim Werkstattbesuch herausgestellt hat: im Fahrzeugschein steht, dass der nächste HU-Termin in 11/2010 ist, die Zulassungsstelle hat aber die grüne Plakette mit Termin 11/2012 geklebt ! Jetzt die Frage: Ist die Plakette bindend oder wird das irgendwo registriert, wann ein Fahrzeug zur HU muss?
Vielen Dank schon mal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Bei der Prüfstation welche die HU durchführt, verhängen keine Strafe.
Eine OWi kann aber bei einer Verkehrskontrolle erfolgen wenn die HU lt. Prüfbericht abgelaufen ist, mehr als 8 Monate überzogen kostet dies bei einem PKW 40,-€ und 2 Punkte.
Das wollte ich wissen... Die Strafen sind allerdings ein bisschen höher, da ja die HU und die AU überzogen werden.
Nein die OWi ist nicht höher.
Das was du gepostet hast, betrifft Fahrzeuge welche einer Sicherheitsprüfung unterliegen z.B. KOM, dort gibt es bereits einen Punkt bei Überschreitung ab 2 Monaten.
Aber nichts desto trotz, fahr pünktlich zur HU lt. HU-Prüfbericht, und lass vorher den Fehler der ESP Kontrollleuchte i.O. bringen, dies wird als Mangel eingestuft welcher zur Nichterteilung der Plakette führt.
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59 Antworten
wenn die ESP ab und zu während der Fahrt Blinkt heißt daß eventuell nur,
Daß die Antischlupfregelung arbeitet!
Gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Und jetzt das eigentlich interessante, was sich beim Werkstattbesuch herausgestellt hat: im Fahrzeugschein steht, dass der nächste HU-Termin in 11/2010 ist, die Zulassungsstelle hat aber die grüne Plakette mit Termin 11/2012 geklebt ! Jetzt die Frage: Ist die Plakette bindend oder wird das irgendwo registriert, wann ein Fahrzeug zur HU muss?
Bindend ist der HU-Prüfbericht.
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
wenn die ESP ab und zu während der Fahrt Blinkt heißt daß eventuell nur,
Daß die Antischlupfregelung arbeitet!
Gruß Alex
....nein, leider nicht! Mal blinkt sie ab Anlassen des Motors (im Stand in der Tiefgarage), mal auch nicht... Ich persönlich tippe auf Steuergerät...
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Und jetzt das eigentlich interessante, was sich beim Werkstattbesuch herausgestellt hat: im Fahrzeugschein steht, dass der nächste HU-Termin in 11/2010 ist, die Zulassungsstelle hat aber die grüne Plakette mit Termin 11/2012 geklebt ! Jetzt die Frage: Ist die Plakette bindend oder wird das irgendwo registriert, wann ein Fahrzeug zur HU muss?
Bindend ist der HU-Prüfbericht.
Unterschreib ich so ist nen Kumpel passiert der muste die Monate nachzahlen.
wenn es im Pruefbericht auch falsch steht, dann ruf bei der entsprechenden Organisation an oder fahr am besten direkt vorbei und lass das korrigieren. Bei der Dekra kann man e.g. anhand deiner Autonummer / deines Fahrzeugbriefs und der Nummer auf dem Pruefbericht nachvollziehen, wann die letzte HU war und wenn sie sich da vertan haben, werden sie das sicher ganz unproblematisch korrigieren.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Bindend ist der HU-Prüfbericht.
....die Frage ist eben, ob sie Strafe zahlen muss, wenn sie im November 2012 ganz normal HU/AU machen lässt, wie es auf der Plakette ja steht....
nicht, wenn sie nicht wirklich die HU gemacht hat. Da du meinen Beitrag ja anscheinend gelesen hast und trotzdem noch fragst, gehe ich davon aus, dass kein Pruefbericht vorliegt und du auch nicht weisst, wo der Wagen die HU her hat.
Gratulation!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Bindend ist der HU-Prüfbericht.
....die Frage ist eben, ob sie Strafe zahlen muss, wenn sie im November 2012 ganz normal HU/AU machen lässt, wie es auf der Plakette ja steht....
Bei der Prüfstation welche die HU durchführt, verhängen keine Strafe.
Eine OWi kann aber bei einer Verkehrskontrolle erfolgen wenn die HU lt. Prüfbericht abgelaufen ist, mehr als 8 Monate überzogen kostet dies bei einem PKW 40,-€ und 2 Punkte.
Zitat:
Original geschrieben von schipplock
nicht, wenn sie nicht wirklich die HU gemacht hat. Da du meinen Beitrag ja anscheinend gelesen hast und trotzdem noch fragst, gehe ich davon aus, dass kein Pruefbericht vorliegt und du auch nicht weisst, wo der Wagen die HU her hat.
Gratulation!
....der Prüfbericht vom TÜV Nord aus 11/2008 existiert noch; dieser wurde zur Zulassung auch vorgelegt und der nächste Termin zur HU/AU im Fahrzeugschein richtig vermerkt... Lediglich die Plakette wurde von der Zulassungsstelle Dachau falsch geklebt, da anstelle 11/2010 eben 11/2012 geklebt wurde!
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Bei der Prüfstation welche die HU durchführt, verhängen keine Strafe.
Eine OWi kann aber bei einer Verkehrskontrolle erfolgen wenn die HU lt. Prüfbericht abgelaufen ist, mehr als 8 Monate überzogen kostet dies bei einem PKW 40,-€ und 2 Punkte.
Das wollte ich wissen... Die Strafen sind allerdings ein bisschen höher, da ja die HU und die AU überzogen werden. Jetzt wäre nur noch interessant, wie es mit der Warnleuchte ausschaut... Weiss hier noch jemand Rat?
Hallo und guten Abend !
Dann fahr doch einfach zum Tüv,der Wagen ist doch sowieso fällig.
Erklärst du den Prüfer die Sache und gut Ist !
Ausschlaggebend ist im Endeffekt immer das Prüfprotokoll / Bericht, wie schon erwähnt wurde
mfg
Dem TE ist bekannt, dass das Fahrzeug fällig für die HU ist.
Der Zulassungsstelle ist ein Fehler passiert, wie er jedem passieren kann.
Folglich würde ich an Stelle des TE das Fahrzeug zur HU vorführen.
Wo ist das Problem?
mehr hab ich auch nicht gemeint !
mfg trixi1262
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Zitat:
...
....der Prüfbericht vom TÜV Nord aus 11/2008 existiert noch; dieser wurde zur Zulassung auch vorgelegt und der nächste Termin zur HU/AU im Fahrzeugschein richtig vermerkt... Lediglich die Plakette wurde von der Zulassungsstelle Dachau falsch geklebt, da anstelle 11/2010 eben 11/2012 geklebt wurde!
a) Was soll dann diese Frage hier ? Wenn ein offensichtlicher Fehler unterlaufen ist, gilt natürlich das Datum in Fz-Schein. Das ist doch so ähnlich wie "Ich sollte 100 € auf mein Konto überwiesen bekommen, habe aber aus versehen 1.000 € erhalten - Darf ich das Geld nun einfach behalten ?"
Fahrt doch im November 2012 zum TÜV und laßt uns dann mitlachen, wenn Du meinst.
b) Ich würde an Eurer Stelle lieber die Energien darauf verschwenden, den ESP-Anzeigefehler zu beheben. Der Golf IV kann ausgelesen werden, da müsste was im Protokoll stehen. Frag das mal im Golf IV-Forum nach, da wird Dir bestimmt fachkundig (und wie bei MT üblich, oft besser als in einer Werkstatt) geholfen !