1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. HUK kürzt Gutachterkosten & Reparaturkosten -> Klageweg sinnvoll?

HUK kürzt Gutachterkosten & Reparaturkosten -> Klageweg sinnvoll?

Themenstarteram 4. April 2018 um 18:27

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir behilflich sein.

Vor ca. 2 Monaten hatte jemand mein parkenden PKW gerammt und einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen.

Es ist ein Lackschaden an der Stoßstange, am Kotflügel an einigen Plastikabdeckungen und Lampe entstanden.

Der Unfallgegner ist leider bei der HUK Coburg versichert.

Ich bin in den nächsten Tagen in eine freie Lackierwerkstatt gefahren und wollte am Liebsten einen Kostenvoranschlag erhalten, welchen ich bei der HUK einreichen wollte.

Die Werkstatt bezifferte den Schaden auf ca. 1500 Euro und empfahl mir bei dieser Schadenshöhe direkt einen Gutachter einzuschalten.

Dies habe ich zuerst verneint, da ich mich nochmals mit meinem Vater unterhalten wollte (dieser arbeitet ebenfalls als KFZ-Meister in einer anderen freien Werkstatt).

Da seine Werkstatt aber ebenfalls viele negative Erfahrungen mit dieser Versicherung gesammelt haben, haben wir uns entschlossen einen freien Gutachter einzuschalten.

Gesagt, getan. Der Gutachter wurde eingeschalteten. Dieser bezifferte den Schaden auf ca. 1550 Euro.

Er empfahl mir einen Anwalt für Verkehrsrecht auszusuchen. Diesen habe ich ebenfalls eingeschaltet.

Der Anwalt fertigte ein erstes Schreiben an die HUK und bat um Begleichung der Gutachterkostens (brutto ca. 600 Euro) und der Schadensumme.

Die Schadensumme soll allerdings in netto ausgezahlt werden, da der Schaden von meinem Vater behoben werden soll.

Nun verweigerte die HUK die vollen Gutachterkosten zu bezahlen. Anstatt der 600 Euro, zahlen diese nur 450 Euro. Und anstatt der Schadensumme netto 1279 Euro werden nur 1068 Euro ausgezahlt.

Ich habe das HUK Schreiben daher erneut an meinen Gutachter gesendet, dieser teilte mir folgenden Sachverhalt mit:

- Lt. d. Prüfbericht der HUK Coburg enthält die üblichen, nicht zulässigen Kürzungen beim Stundenverrechnungssatz

- Bezeichnend ist vor Allem, dass unser Gutachten auf den durchschnittlichen Stundensätzen basiert, die von der DEKRA selbst ermittelt wurden

- Trotzdem nimmt nun die DEKRA immernoch eine Kürzung vor.

- Eine Kürzung des Instandsetzungsaufwandes beim Stoßfänger ist nicht gerechtfertigt

- Hier wurde pauschal geurteilt. Auch der gekürzte Aufwand zum Mischen des Lacks für die Kunststoffteile ist erforderlich, da der Lack nach Metallteilen und Kunststoffteilen getrennt gemischt werden muss

Der Rechtsanwalt hat ein erneutes Schreiben fertig gemacht, welches die HUK jedoch ignoriert hat.

Eine Korrektur / Anpassung der Summe erfolgt nicht.

Nun weiß ich nicht mehr so Recht, wie ich weiter Verfahren soll.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung bei der Roland.

Allerdings mit einer SB von 150 Euro.

Lohnt es sich nun den Klageweg zu gehen? (Differenz Gutachterkosten ca. 150 Euro / mein Schaden ca. 200 Euro)

Was würdet ihr machen?

Über eine kurze Rückantwort freue ich mich sehr.

Beste Antwort im Thema

Im Falle des Obsiegens bekommst Du den Schaden komplett und alle Kosten werden erstattet (auch die SB in der RS). Im Falle des Unterliegens zahlst Du höchstens 150,- € drauf.

Du bist im Recht. Da sollte man schon Klage einreichen. Danach wird meist gezahlt und unter Zusicherung der Kostentragung gebeten, die Klage zurückzunehmen.

83 weitere Antworten
Ähnliche Themen
83 Antworten

Im Falle des Obsiegens bekommst Du den Schaden komplett und alle Kosten werden erstattet (auch die SB in der RS). Im Falle des Unterliegens zahlst Du höchstens 150,- € drauf.

Du bist im Recht. Da sollte man schon Klage einreichen. Danach wird meist gezahlt und unter Zusicherung der Kostentragung gebeten, die Klage zurückzunehmen.

am 4. April 2018 um 18:49

Bei der HUK würde ich schon rein aus Prinzip den Klageweg beschreiten.

Das ist eine der Versicherungen, bei denen ich von Anfang an alle Register ziehen würde um die Kosten so weit wie möglich in die Höhe zu treiben... die teuerste Vertragswerkstatt am Platz und dazu die "hinterhältigste Drecksau" von Rechtsanwalt, die sich finden läßt.

Selbst beim Kunden dieser Versicherung, also dem Unfallgegner würde ich da bereits ansetzen und diesen mit sämtlichen Anzeigen überziehen, die sich irgendwie machen lassen... damit der gleich mal spürt was es heißt bei so einem unseriösen Versicherungsunternehmen Kunde zu sein.

PS: ...evtl. mal abklären, ob man sich überhaupt mit der Versicherung des Unfallgegners herumschlagen muß. Ich würde mal prüfen -Anwalt fragen-, ob es nicht günstiger ist ganz einfach direkt den Unfallgegner zu verklagen... soll sich der doch mit seiner tollen Versicherung einigen.

Falls dein Anwalt wegen des Betrages eine Klage fertigt - machen lassen. Tippe mal darauf, dass die HUK nach Klagezustellung den Rest ziemlich schnell bezahlt. Kalkül: Bei dem kleinen Betrag wird der Geschädigte keine Klage erheben.

Ist aber nicht nur bei der HUK so, sondern bei fast allen Versicherungen. Als Marktführer fällt es bei der HUK nur öfter auf.

Ja, Klage einreichen. Zum Einen aus Prinzip. Zum Anderen, weil das Risiko klar bezifferbar ist.

@gast356 - wie bist Du denn drauf?

fragt der bei der HUK versicherte HHH1961

am 4. April 2018 um 19:03

...die HUK ist schon ein Spezialfall. Ich hätte bis vor wenigen Monaten sogar einen guten Draht zur HUK gehabt -einer unserer Mieter hat da in einem Büro dieses unseriösen Versicherers gearbeitet, das wäre die perfekte Rundumbetreuung gewesen. Aber nach den Sachen die ich über die HUK an allen Ecken und Enden gelesen habe, habe ich mir rein aus Prinzip immer eine andere Gesellschaft gesucht... bei einer solch unseriösen Versicherung möchte ich kein Kunde sein.

Ungerechtfertigte Forderungen müssen abgewehrt werden, aber das was die HUK so abzieht ist ein Saustall.

Zitat:

@gast356 schrieb am 4. April 2018 um 20:49:29 Uhr:

 

PS: ...evtl. mal abklären, ob man sich überhaupt mit der Versicherung des Unfallgegners herumschlagen muß. Ich würde mal prüfen -Anwalt fragen-, ob es nicht günstiger ist ganz einfach direkt den Unfallgegner zu verklagen... soll sich der doch mit seiner tollen Versicheurng einigen.

Wovon träumst Du denn Nachts? Auf welcher Grundlage möchtest Du den Fahrzeugführer verklagen? Weil Dir die Versicherungsgesellschaft des gegnerischen Fahrzeuges nicht gefällt.

So ein Scheiß hab ich noch gar nicht gelesen hier. Und welche Versicherung versucht nicht, nur das Minimum zu bezahlen.

Gruß Martin

Was du gelesen hast....

Dumm ist nur, dass die HUK als Marktführer öfter Schäden zu regulieren hat, als das Schlusslicht. Und dass niemand hier einen Post aufmacht, weil die HUK (oder eine andere Versicherung) wunderbar reguliert hat. Sondern nur, weil ihm irgendwas stinkt.

Und dass den Versicherungen schnell was bei fiktiven Abrechnungen stinkt, liegt doch auf der Hand. Oder rechnet jemand fiktiv ab und verzichtet auf die MwSt., um Verlust zu erleiden? Doch immer nur, weil er eine deutlich günstiger Reparaturmethode kennt. Zwar legal und nachvollziehbar, aber für die Versicherungen natürlich ein Dorn im Konto, äh, Auge.

Nach einem erlittenen Unfall und Gutachten eines freien SV hat die gegnerische Versicherung mein Auto unbedingt durch einen eigenen SV besichtigen wollen. Ließen sich davon nicht abbringen und haben nicht reguliert. Nach Klageeinreichung ging es dann nicht nur schnell, sondern gleich einige Hundert Euro mehr - für Anwaltskosten und eine Gerichtsgebühr. War allerdings nicht die HUK, sondern eine andere Versicherung.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. April 2018 um 21:15:03 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 4. April 2018 um 20:49:29 Uhr:

 

PS: ...evtl. mal abklären, ob man sich überhaupt mit der Versicherung des Unfallgegners herumschlagen muß. Ich würde mal prüfen -Anwalt fragen-, ob es nicht günstiger ist ganz einfach direkt den Unfallgegner zu verklagen... soll sich der doch mit seiner tollen Versicheurng einigen.

Wovon träumst Du denn Nachts? Auf welcher Grundlage möchtest Du den Fahrzeugführer verklagen? Weil Dir die Versicherungsgesellschaft des gegnerischen Fahrzeuges nicht gefällt.

So ein Scheiß hab ich noch gar nicht gelesen hier. Und welche Versicherung versucht nicht, nur das Minimum zu bezahlen.

Gruß Martin

Hallo Martin - die Motivation ist zwar nicht so toll, aber rechtlich kann ich den Fahrzeugführer, den Halter und die Versicherung verklagen, da die als Gesamtschuldner haften.

Fahrzeughalter, Fahrzeugführer und Haftpflichtversicherer zugleich zu verklagen, das ist eigentlich Standard. Die haften gemeinsam und man vermeidet so einen etwaigen "Zeugen" (das könnte z.B. der Fahrzeugführer sein, wenn er nicht mitverklagt wurde).

Und ganz gemeine Unfallgegner erheben dann Widerklage gegen den gegnerischen Fahrer, Halter und Versicherung und schalten so ebenfalls einen Zeugen aus (wenn Fahrer nicht zugleich der Halter ist).

Ich werd mir auf Front und Heckscheibe "HUK versichert" kleben, dann sollten die anderen VerkehrsTeilnehmer ja einen großen Bogen um mich machen und ich hab freie Fahrt.

Peter, wo soll das hinführen,wenn die Fahrzeugführer nach einem Verkehrsunfall, für den es nach dem Pflichtversicherungsgesetz eigentlich eine Haftpflichtversicherung gibt, sämtlichst verklagt werden? Dann steigen die Beiträge ins Unermessliche, wenn die Versicherungen alles ausbezahlen,was eingereicht wird und hier wird wieder rumgeheult "Beitrag gestiegen trotz sinkender SF, was tun" .

Gruß Martin

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. April 2018 um 21:26:06 Uhr:

Und ganz gemeine Unfallgegner erheben dann Widerklage gegen den gegnerischen Fahrer, Halter und Versicherung und schalten so ebenfalls einen Zeugen aus (wenn Fahrer nicht zugleich der Halter ist).

Daran ist nichts Verwerfliches. :)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. April 2018 um 21:16:32 Uhr:

Was du gelesen hast....

Dumm ist nur, dass die HUK als Marktführer öfter Schäden zu regulieren hat, als das Schlusslicht. Und dass niemand hier einen Post aufmacht, weil die HUK (oder eine andere Versicherung) wunderbar reguliert hat. Sondern nur, weil ihm irgendwas stinkt.

Und dass den Versicherungen schnell was bei fiktiven Abrechnungen stinkt, liegt doch auf der Hand. Oder rechnet jemand fiktiv ab und verzichtet auf die MwSt., um Verlust zu erleiden? Doch immer nur, weil er eine deutlich günstiger Reparaturmethode kennt. Zwar legal und nachvollziehbar, aber für die Versicherungen natürlich ein Dorn im Konto, äh, Auge.

Nach einem erlittenen Unfall und Gutachten eines freien SV hat die gegnerische Versicherung mein Auto unbedingt durch einen eigenen SV besichtigen wollen. Ließen sich davon nicht abbringen und haben nicht reguliert. Nach Klageeinreichung ging es dann nicht nur schnell, sondern gleich einige Hundert Euro mehr - für Anwaltskosten und eine Gerichtsgebühr. War allerdings nicht die HUK, sondern eine andere Versicherung.

Mit dem Risiko leben die Versicherung, fiktiv oder nicht. Der Versicherungsnehmer hat ein Schaden verursacht, Streitfrage klar, dann möchte doch die Liebe HUK das Gutachten inkl. die ermittelte Schadenssume, was bereits von einem vereidigten Sachverständigen meiner Wahl, der das Gutachten auf Grundlage einer technischen und rechtlichen Prüfung erstellt hat, bezahlen. Wertminderung und Schäden selbstverständlich inbegriffen, wobei der entstandene Stress garnicht inbegriffen ist, der doch manchen mit schwachen Nerven auf die Pelle geht.

Tipp von mir an TE: Du bist sowieso rechtschutzversichert, deshalb klagen. In den meisten Fällen zahlt die HUK bei Erhalt der Klage. Je nach dem wie lange es dauert, setzt dann dein Anwalt dein Anspruch inkl. Zinsen durch.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. April 2018 um 21:49:16 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. April 2018 um 21:26:06 Uhr:

Und ganz gemeine Unfallgegner erheben dann Widerklage gegen den gegnerischen Fahrer, Halter und Versicherung und schalten so ebenfalls einen Zeugen aus (wenn Fahrer nicht zugleich der Halter ist).

Daran ist nichts Verwerfliches. :)

Es war auch von verwerfliches nicht die Rede :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen