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HUK zahlt den Schaden nicht...
Hi,
vor ein paar Tagen ist meine Partnerin mit dem Auto in das Garagentor meines Vermieters gefahren.
Auto ist ok, nur das Tor muss komplett ausgetauscht werden. Nach einer Kostenaufstellung der Firma, will die KFZ-Versicherung meiner Freundin ca. 30 Prozent abziehen weil die komplette Garage über 15 Jahre alt ist.
Nun will mein Vermieter den Restbetrag von mir bzw. von meiner Freundin haben, da er ja schließlich nicht auf irgendwelchen Kosten sitzenbleiben möchte, sind immerhin ca. 400 Euro - kann ich verstehen.
Darf die Versicherung bei solch einem Schaden die zu erstattenden Kosten einfach kürzen?
Das Tor ist ja schließlich nur ein Teil der Garage und der Gesamtwert der Garage ist weitaus höher als die Reparaturkosten für das Tor, weiterhin ist die Garage und das Tor (vor dem Unfall) in einem sehr gepflegtem Zustand gewesen.
Danke Euch...
Beste Antwort im Thema
@buddy-love
So, wie von HCING vorgeschlagen, den Schaden selbst zu regulieren, dann seine eigene Versicherung zu verklagen und den Versicherungsvertrag zu kündigen .....
.... kann man machen, muß man aber nicht.
Eine Alternative wäre ein klärendes Telefonat mit der eigenen Versicherung über den Grund der "unvollständigen" Schadenregulierung zu führen. Auch Kommunikation kann zu einer Problemlösung führen.
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31 Antworten
Hallo,
die HUK-Coburg muss selbstverständlich die kompletten Kosten für ein neues Tor ersetzen. Aber so sind halt einige Versicherungsgesellschaften - Prämie kassieren, aber keinen vollen Schadenersatz leisten wollen. (siehe ***EDITIERT - Linkregeln beachten (Schreddi)***)
Du solltest vielleicht einmal überlegen, Deine Versicherung zu wechseln.
Dein Vermieter hat völlig recht, dass er von Dir den Restbetrag anfordert. Ich kann Dir nur raten, bezahle Deinem Vermieter den Differenzbetrag und verklage Deine eigene Versicherung auf Erstattung der Differenz.
In imgünstigen Fall verklagt Dich sonst Dein Vermieter. Dann hast Du ganz schlechte Karten bei Gericht. Den Prozess wirst Du verlieren.
Gruss HCING
@buddy-love
So, wie von HCING vorgeschlagen, den Schaden selbst zu regulieren, dann seine eigene Versicherung zu verklagen und den Versicherungsvertrag zu kündigen .....
.... kann man machen, muß man aber nicht.
Eine Alternative wäre ein klärendes Telefonat mit der eigenen Versicherung über den Grund der "unvollständigen" Schadenregulierung zu führen. Auch Kommunikation kann zu einer Problemlösung führen.
sag doch einfach dem Garagenbestizer er soll die HUK verklagen , die müssen dann auch seine Rechtsanwaltskosten komplett tragen (bzw. wenn der Anwalt einmal schreibt regulieren die einfach).
Bloss nichts selber regulieren, ohne Absprachen mit der Pkw-Haftpflichtversicherung. Sonst besteht Gefahr, das die Versicherung die Regulierung des Schadens komplett abweist.
Es sieht nach einem Pkw-Haftpflichtschaden aus, d.h. der Vermieter muss sich zur Regulierung an die Versicherung wenden, dies ist sein Ansprechpartner. Weitere Ansprüche des Vermieters, die gegen einen gerichtet werden, immer an die Pkw-Haftplichtversicherung weiterleiten.
Wozu ist wohl eine Pkw-Haftpflichversichtung da ?
Im Zweifelsfalle Rechtsrat einholen.
Der Abzug "Neu für Alt" ist im Haftplichtbereich nicht unüblich und auch von der Rechtsprechung gedeckt. Falls die HUK aufgrund einer durch den Austausch stattfindenden Wertverbesserung den Abzug vorgenommen hat, ist dies nicht zu beanstanden. Ein Anruf bei dem entsprechenden Sachbearbeiter ist hier sicher angebracht.
Sollte dies vom Sachbearbeiter bestätigt werden, hat der Vermieter weder an Dich noch an Deine Versicherung keinerlei weitergehenden Ansprüche. Sollte er dies nicht einsehen, muß er klagen (und wird höchstwahrscheinlich verlieren). Die HP beinhaltet automatisch eine passive RSV, wehrt also unberechtigte Ansprüche gegen Dich ab.
In wie weit sich das natürlich negativ auf das Verhältnis zu Deinem Vermieter auswirkt, steht auf einem anderen Blatt.
Hier bleibt Dir nur der Weg, die Differenz selbst zu tragen, auch wenn Du rechtlich nicht dazu verpflichtet bist. Die HP wird diese Differenz unter den oben angenommenen Voraussetzungen nicht tragen.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Der Abzug "Neu für Alt" ist im Haftplichtbereich nicht unüblich und auch von der Rechtsprechung gedeckt. Falls die HUK aufgrund einer durch den Austausch stattfindenden Wertverbesserung den Abzug vorgenommen hat, ist dies nicht zu beanstanden. Ein Anruf bei dem entsprechenden Sachbearbeiter ist hier sicher angebracht.
Sollte dies vom Sachbearbeiter bestätigt werden, hat der Vermieter weder an Dich noch an Deine Versicherung keinerlei weitergehenden Ansprüche.
Abzüge "Neu für Alt" haben im Haftpflichbereich überhaupt nichts verloren. Diese begründen sich -soweit Sie überhaupt noch existieren- auf rein Vertragsrechtlichen Grundlagen im Kaskoschaden und sind in den AKB`s definiert.
Richtig ist hier von einer evtl Wertverbesserung zu zu sprechen. Diese bezieht sich auf den Zustand des Objekt vor dem Schadenereignis und nach der erfolgten Reparatur. Werden im Zuge der Reparatur zwangsläufig Verschleiss- Korrosions- oder sonstige Schäden beseitigt ist zu prüfen, ob das Objekt in seinem Gesamtwert gesteigert ist.
Dann Tritt eine Wertverbesserung ein.
Sonst nicht.
Die Versicherung dient zu Regulierung berechtigter Ansprüche und zu Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Der TE ist daher nicht verpflichtet hier weiter Kosten auszugleichen.
Auch dass hat BlubbC280 ja schon ausgeführt
Wie sich das auf das Verhältnis zum Vermieter auswirkt, hat BlubbC280 ja schon angedeutet.
Hier ist zunächst einmal die Versicherung in der Pflicht. Sie muss den Beweis dafür antreten, dass die Abzüge gerechtfertigt sind.
Dem Vorschlag von xAKBx sollte man hier erst einmal befolgen Zitat..
Eine Alternative wäre ein klärendes Telefonat mit der eigenen Versicherung über den Grund der "unvollständigen" Schadenregulierung zu führen. Auch Kommunikation kann zu einer Problemlösung führen.
Gruss
Delle
gedoppelposted
den Vermieter darf es nach dem Schade weder besser noch schlechter gehen oder.
Wenn die Versicherung ein Tor gebraucht findet und einbaut soll sie es machen. Wenn nicht dann muss zwangsweise ein neues her. Den es war ja vorher auch ein Tor da das funtioniert hat.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Sollte dies vom Sachbearbeiter bestätigt werden, hat der Vermieter weder an Dich noch an Deine Versicherung keinerlei weitergehenden Ansprüche.
*gg* So haste das aber nicht gemeint, gell?
Ansonsten ist diesem Post nicht viel hinzuzufügen, außer dass es sich um Wertverbesserung handelt und nicht um Neu-für-Alt-Abzug.
VS verklagen? Erstaunlich, wieviel juristisches Halbwissen gepaart mit Stammtischparolen hier so kursiert... Erinnert mich irgendwie an den Publikumsjoker bei "Wer wird Millionär": Keine Ahnung haben, aber einfach mal drücken.
Wenn der TE seine VS ohne weitere Rücksprache verklagt, bleibt er u.U. schnell auf seinen Kosten sitzen. Zahlt ihr ihm dann die Gerichtskosten?
*kopfschüttel*
~
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
VS verklagen? Erstaunlich, wieviel juristisches Halbwissen gepaart mit Stammtischparolen hier so kursiert... Erinnert mich irgendwie an den Publikumsjoker bei "Wer wird Millionär": Keine Ahnung haben, aber einfach mal drücken.
Wenn der TE seine VS ohne weitere Rücksprache verklagt, bleibt er u.U. schnell auf seinen Kosten sitzen. Zahlt ihr ihm dann die Gerichtskosten?
*kopfschüttel*
~
Mit solchen "Ratschlägen" werden doch ganz andere Ziele hier verfolgt.....
Nicht umsonst hat Schreddi hier Editiert
Manche "Verbraucherschützer" lernen es halt nicht, oder besser sie wollen es nicht lernen.....
Gruss Delle
Da durch das neue Garagentor gegenüber dem 15 Jahre alten eine Wersteigerung stattgefunden hat zahlt sie dem Vermieter auch nicht den kompletten Neupreis.
Ist ja auch klar, denn es wäre ja eine Bereicherung für Ihn wenn die Versicherung ihm einfach ein neues Garagentor bezahlen würde. Und eine Bereicherung an einem Schaden der ihm zugefügt worden ist, steht dem Geschädigten nicht zu.
Das ist auch gängige Rechtsprechung.
Du kannst jetzt rechtlich gesehen dem Vermieter sagen, daß du ihm auch nicht den restlichen Betrag begleichen mußt da er sich ja dann an dem Schaden berreichern würde.
Menschlich gesehen ist es immer ärgerlich und obwohl man im Recht ist, die 400Euro nicht zahlen zu müssen gibt es dann meistens ein mieses Mietverhältnis. Es ist leider immer schwer jemanden zu überzeugen, daß er sich dadurch bereichern würde weil er nur den zusätzlichen Verlust von 400Euro sieht und nicht die Wertsteigerung.
Wenn er denn klagen wollte, würde ihm ein Anwalt direkt sagen das er kaum eine Chance hat den Prozess zu gewinnen.
Mein persönlicher Tipp:
Wenn ihr Euch in der Wohnung wohl fühlt und auch gerne dort weiter wohnen bleiben wollt und weiterhin ein gutes Verhätnis zu eurem Vermieter haben wollt, beißt einfach in den sauren Apfel und zahlt im die 400Euro. Wenn ihr es nicht auf einen Schlag bezahlen könnt ist der Vermieter bestimmt auch bereit das man das mit 50 Euro z.B. monatlich abbezahlt.
Da kann ich Neckarwelle nur zustimmen:
Wir wollen doch schwer hoffen, dass es dem Vermieter nicht schlechter geht als vor dem Schaden.
Mit Schadensrecht hat das allerdings nicht viel zu tun.
Der Geschädigte hat auch bei Gebäudeschäden nur Anspruch darauf, so gesellt zu werden, wie er ohne den Schaden gestellt gewesen wäre.
Und ohne den Schaden hatte er eben kein neues Tor, sondern ein 15 Jahre altes Tor.
Folglich ist nach dem Austausch des Tors eine Wertverbesserung eingetreten.
Das wird üblicherweise in dieser Form auch in (jedenfalls den mir bekannten) Baugutachten so kalkuliert.
Gerade bei Gebäudeschäden werden andere Maßstäbe angelegt, als bei KFZ-Schäden. Da gibt es nicht für jeden Kratzer eine Wertminderung
Das mag für den Geschädigten ärgerlich sein, weil das Tor sicher noch ein paar Jahre zu gebrauchen gewesen wäre, stellt aber nichts als das allgemeine Lebensrisiko dar: es kann uns eben immer mal passieren, dass was kaputt geht, ohne dass jemand anders dafür zu zahlen hat.
Also kein Grund auf die böse Versicherung zu schimpfen.
Solange kein Baugutachten gemacht wurde (was sich für ein Garagentor kaum rechnen dürfte) ist der Abzug allerdings mit einiger Wahrscheinlichkeit geschätzt und daher bestimmt verhandelbar...
Anruf genügt.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von HCING
die HUK-Coburg muss selbstverständlich die kompletten Kosten für ein neues Tor ersetzen.
Ach ja?
Kennst du denn das Tor - Alter, Zustand usw, dass du dir hier ein Urteil erlauben kannst?
Und von Vorteilsausgleich wg. Wertverbesserung haben wir auch schon einmal etwas gehört?
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Du solltest vielleicht einmal überlegen, Deine Versicherung zu wechseln.
JEDE Haftpflichtversicherung wird im konkreten Einzelfall und dann, wenn es gerechtfertigt ist, einen Vorteilausgleich vornehmen.
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Ich kann Dir nur raten, bezahle Deinem Vermieter den Differenzbetrag und verklage Deine eigene Versicherung auf Erstattung der Differenz.
Ziemlich (pardon) dämlicher Rat - zeugt von mangelnder Sachkompetenz in jederlei Hinsicht.
Auf was soll denn der TE seine Versicherung verklagen??
Auf die Gewährung von Versicherungsschutz (Deckungsklage)?
Wohl nicht sonderlich erfolgversprechend - die Versicherung hat ja Versicherungsschutz gewährt, indem sie die berechtigten Ansprüche ausgeglichen hat und die (nach Ansicht der Versicherung) unberechtigten, da überhöhten, Ansprüche zurückgewiesen hat.
Also nochmals die Frage: Auf was soll der TE seine Versicherung verklagen?
Schon mal davon gehört, dass eigenmächtige Regulierungen des Versicherten zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können?
Prima Ratschläge werden hier erteilt - ohne Sachkenntnis, Hauptsache mal wieder ein paar Sch....H...-Parolen abgesondert:
Zitat:
Original geschrieben von HCING
die HUK-Coburg muss selbstverständlich die kompletten Kosten für ein neues Tor ersetzen. Aber so sind halt einige Versicherungsgesellschaften - Prämie kassieren, aber keinen vollen Schadenersatz leisten wollen.
Zitat:
Original geschrieben von HCING
In imgünstigen Fall verklagt Dich sonst Dein Vermieter. Dann hast Du ganz schlechte Karten bei Gericht. Den Prozess wirst Du verlieren.
Und wieder ein sachkompetenzfreies Posting:
Sofern der Vermieter Klage erheben sollte, wird die Haftpflichtversicherung im Rahmen ihrer passiven Rechtsschutzfunktion für die Abwehr der Ansprüche Deckungsschutz auch vor Gericht gewähren.
Zu zahlen aus eigener Tasche hat der TE also in keinem erdenklichen Falle irgendetwas!
Edit: Doch das hätte er, wenn er den Rat mancher selbsternannten Verbraucherschützer in diesem Forum befolgt.
Zusammenfassend :
Und wieder ein sachkompetenzfreies Posting
wie so oft, von den Freibeutern aus Fluch der Karibik.....
Tja, so ist das meine Damen und Herren Captaine zur / zum (Bagger) See , mit dem zweiten
sieht man besser