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Huk24 online Sondereinstufung
Hallo,
ich habe eine Frage zur HUK24 Online-Versicherung, insbesondere zur Sondereinstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF). Ich besitze seit 2021 eine Autoversicherung, die zum 01.10.2024 in die SF-Klasse 7 eingestuft wurde. Am 01.10.2024 habe ich einen 125-Kubik-Motorroller erworben und im Rahmen des Versicherungsabschlusses auf der HUK24-Website angegeben, dass ich die SF-Klasse von meinem anderen Vertrag übernehmen möchte. Mir wurde für den Motorroller eine maximale SF-Klasse von 3 angeboten.
Beim Punkt „Wer wird das Fahrzeug fahren?“ habe ich „ich und eine weitere Person“ ausgewählt. Ich habe auch geprüft, ob es einen Unterschied im Beitrag macht, wenn ich nur mich selbst als Fahrer angebe, aber dies hatte keinen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie.
Heute habe ich mein E-Mail-Postfach überprüft und festgestellt, dass HUK24 mir für meine Autoversicherung eine Rückstufung von SF-Klasse 7 auf SF-Klasse 4 mitgeteilt hat. Zudem wird dadurch der Jahresbetrag für mein Auto um 80 Euro erhöht, was als „Sondereinstufung“ bezeichnet wird.
Könnte es daran liegen, dass ich beim Motorroller angegeben habe, dass auch andere Personen ihn fahren dürfen? Ich bin etwas verwirrt und verstehe nicht, warum es zu dieser Rückstufung gekommen ist.
Falls jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder wenn dies erklärbar ist, wäre ich für eine Rückmeldung dankbar.
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20 Antworten
Dein Fehler war die Übertragung der SF 7 vom Pkw auf den 125er-Roller. Versuche per mail die SF-Klassenübertragung rückgängig zu machen. Dann geht der Pkw in die SF 7 und der Roller wird als Zweitwagen in der SF 3 sondereingestuft.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. November 2024 um 00:47:58 Uhr:
Dein Fehler war die Übertragung der SF 7 vom Pkw auf den 125er-Roller. Versuche per mail die SF-Klassenübertragung rückgängig zu machen. Dann geht der Pkw in die SF 7 und der Roller wird als Zweitwagen in der SF 3 sondereingestuft.
Ich verstehe nur eines nicht: Warum haben sie entschieden, die Sondereinstufung auf SF7 für mein Auto und nicht für meinen Motorroller anzuwenden? Ich habe doch lediglich meine SF-Klasse vom Auto in das entsprechende Feld eingetragen, in dem nach der SF-Klasse gefragt wurde, und es stand nirgendwo, dass ich dadurch meine SF-Klasse verliere. Hätte ich das gewusst, hätte ich angegeben, dass ich keine SF-Klasse habe und eine Versicherung für den Motorroller mit SF0 abschließen möchte. Dann wäre es für mich günstiger gewesen.
Die Frage bei der Huk lautet "Soll die SF von einem bestehenden Vertrag übernommen werden? " oder " soll das der Vertrag neu eingestuft werden?'"
Wenn Du ersteres ausgewählt hast, wird beim Antrag die Vertragsnummer abgefragt.
Du hast das bekommen, was Du beantragt hast.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. November 2024 um 05:24:02 Uhr:
Die Frage bei der Huk lautet "Soll die SF von einem bestehenden Vertrag übernommen werden? " oder " soll das der Vertrag neu eingestuft werden?'"
Wenn Du ersteres ausgewählt hast, wird beim Antrag die Vertragsnummer abgefragt.
Du hast das bekommen, was Du beantragt hast.
Ja, aber ich dachte, dass meine SF-Klasse für das Auto unverändert bleiben würde, da sie meine SF-Klasse auf den Motorroller übertragen und nicht herabsetzen.
Ein 125 Roller beginnt bei der HUK immer mit der SF0, da gibt es keine Sondereinstufung.
Mal ausrechnen was günstiger ist, ansonsten die Übertragung rückgängig machen und mit dem Roller mit SF0 anfangen
Das gute bei der Huk24 ist, den Fehler macht immer der Antragsteller
Auch der nicht gefragte Versicherungsmakler hat keinen Fehler gemacht. Frage mich immer, warum man keinen Fachmann beauftragt. Und das Kostenfrei.
Hier zu sprechende Versicherung hat aber keine Versicherungsmakler/Fachmann.
Alles geht über Online.
Zitat:
@lechner-motorsport schrieb am 05. Nov. 2024 um 12:47:17 Uhr:
Auch der nicht gefragte Versicherungsmakler hat keinen Fehler gemacht. Frage mich immer, warum man keinen Fachmann beauftragt. Und das Kostenfrei.
Das Problem bei Versicherungen ist, dass man für etwas Geld bezahlen muss, was man weder sehen, noch anfassen kann. Das löst im Kopf einen ich-muss-aber-ich-will-nicht Gedanken aus. Deshalb muss das unsichtbare Produkt möglichst billig sein.
Ob sich das alles dann lohnt oder gelohnt hat, erfährt man spätestens bei der Schadenregulierung. Wenn man "Pech" hat, erfährt man das nie.
Nur noch zur Info, was Berlin-Paul hier geschrieben hat, trifft bei der HUK nicht zu
Zitat:
@Lets2222 schrieb am 5. November 2024 um 07:46:09 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. November 2024 um 05:24:02 Uhr:
.
Ja, aber ich dachte, dass meine SF-Klasse für das Auto unverändert bleiben würde, da sie meine SF-Klasse auf den Motorroller übertragen und nicht herabsetzen.
Wenn du die sf klasse auf einen anderen Vertrag überträgst, ist die sf klasse beim anderen Vertrag natürlich weg. Wie kommst du darauf das die bei einer Übertragung unverändert bleibt ?
Zitat:
@celica1992 schrieb am 5. November 2024 um 13:10:58 Uhr:
Nur noch zur Info, was Berlin-Paul hier geschrieben hat, trifft bei der HUK nicht zu
Kannst du bei der HUK24 das Motorrad nicht mit der Zweitwagenregelung günstiger als SF0 einstufen?
Er schrieb für den Roller wurde ihn Max sf3 angeboten
Wo wird ein 125 Roller mit SF3 ersteingestuft?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. November 2024 um 13:17:46 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 5. November 2024 um 13:10:58 Uhr:
Nur noch zur Info, was Berlin-Paul hier geschrieben hat, trifft bei der HUK nicht zu
Kannst du bei der HUK24 das Motorrad nicht mit der Zweitwagenregelung günstiger als SF0 einstufen?
Bei der HUK gibt es Sondereinstufungen
Bei einem PKW bis max SF4
Bei Kräder/Quad über 125ccm und Wohnmobile max SF2
Bei Roller bis 125 und Lieferwagen/Zugmaschinen/LKW ist keine Sondereinstufung möglich