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Hybrid und Anhängelast, was ist erlaubt.

Mercedes E-Klasse S212

Hallo Zusammen,
irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Der E300 Hybrid darf ja nur 300KG ungebremst und gebremst anhängen.
So wie ich das Verstanden habe, darf ich also meinen 750 KG Anhänger anhängen und nur soweit beladen das dieser 300 KG nicht überschreite d.h. Ladung + Leergewicht Anhänger maximal 300 KG.
Ist das so korrekt?
Ich habe einen bei mir im Ort gefragt der sich auskennen sollte der meinte aber das geht nicht weil der Anhänger eine größere Zulässige Gesamtmasse hat als die 300 KG. Der meint das Auto muss immer gleich oder mehr haben als der Anhänger und das tatsächliche Gewicht ist egal.
Im Internet steht es mal so und so vielleicht kann hier mir jemand mal Licht ins dunkel bringen.
Danke und Grüße
Monsterkiller

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16 Antworten

Es ist korrekt so wie du es sagst. Du darfst 300kg anhängen, unabhängig was der Anhänger mehr könnte.
Um die Stützlast darf der Anhänger sogar noch schwerer sein. Die Stützlast wird nämlich dem Zugfahrzeug zugeschlagen. Also bei 20kg Stützlast, und soviel sollte es mindestens sein, dürfte der Hänger sogar 320kg schwer sein.
Stützlast darf auch höher sein. Meinst haben Autos in der Größe 75kg oder sogar 100kg. Natürlich darf durch die Stützlast nicht das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges überschritten werden, noch die hintere Achslast. Von daher sind 100kg eher theoretisch möglich.

Erzähl dem TE doch nicht so einen Quatsch.
Hat die Polizei in der Straßenverkehrskontrolle eine Waage dabei und wiegt deinen Anhänger ob er über oder unter 300kg wiegt? Natürlich nicht :D
Es geht immer nach dem zulässigen Gesamtgewicht! Das einzige was du machen kannst, ist den Anhänger auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 300kg herunterzusetzen. Kann mir aber sehr gut vorstellen, dass sein Eigengewicht bereits um die 300kg oder mehr beträgt.
Daher wird das mit einem Hybrid und Anhänger wahrscheinlich nix.
Der W212 hat übrigens 84KG Stützlast, zumindest meiner. Kann aber sein, dass der Hybrid eine Ausnahme ist und weniger hat.

Zitat:

@DieselLuke schrieb am 15. September 2021 um 00:23:25 Uhr:


Erzähl dem TE doch nicht so einen Quatsch.
Hat die Polizei in der Straßenverkehrskontrolle eine Waage dabei und wiegt deinen Anhänger ob er über oder unter 300kg wiegt? Natürlich nicht :D
Es geht immer nach dem zulässigen Gesamtgewicht! Das einzige was du machen kannst, ist den Anhänger auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 300kg herunterzusetzen. Kann mir aber sehr gut vorstellen, dass sein Eigengewicht bereits um die 300kg oder mehr beträgt.
Daher wird das mit einem Hybrid und Anhänger wahrscheinlich nix.
Der W212 hat übrigens 84KG Stützlast, zumindest meiner. Kann aber sein, dass der Hybrid eine Ausnahme ist und weniger hat.
Falsch... es geht nach dem tatsächlichen Gewicht des Anhängers abzüglich der bereits genannten Stützlast - vereinfacht gesagt, da es ja noch weitere Faktoren gibt.

Ob die Polizei eine Waage dabei hat, darf dem TE herzlich egal sein, solange er sich an die Vorgaben hält. Wenn die Polizei das Gewicht prüfen will, soll sie eine Waage besorgen. Ist doch nicht das Problem des Autofahrers.

Die Führerschein Prüfung ist schon eine Weile her, einfach Googeln und man ist schlauer!
Beim Führerschein zählt das Ges. Zuggewicht mit den ZGG beider.
Beim ziehen das tatsächliche Gewicht plus Stützlast!
Ein Kleinanhänger wiegt übrigens keine 100kg und schaut am E recht verloren aus, die 300 kg sind wohl mehr als Farradträger gedacht!

Wie das aussieht und ob das sinnig ist, steht auf einem anderen Blatt. Und 300kg für einen Fahrradträger will ich mal live sehen ^^

Aber es geht bei dem Modell ja hauptsächlich um diese kleinen "Klaufix-Anhänger" und normale Fahrradträger. Oder mal einen leeren Pferdeanhänger? Gibt ja viele Möglichkeiten... nur 3,5 Tonnen kann man halt nicht anhängen. Das macht der Wagen technisch nicht mit.

Also ihr wollte mir gerade sagen, dass ich mit meinem 350CDI einen 3 Tonnen Anhänger ziehen darf, wenn ich ihn nur bis 2,1 Tonnen belade?
Vorausgesetzt ich habe BE.

Hquote]
@DieselLuke schrieb am 15. September 2021 um 08:44:07 Uhr:
Also ihr wollte mir gerade sagen, dass ich mit meinem 350CDI einen 3 Tonnen Anhänger ziehen darf, wenn ich ihn nur bis 2,1 Tonnen belade?
Vorausgesetzt ich habe BE.Hallo
In D ja, in CH nein
vG J.

Anhängelast bezieht sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Leergewicht + aktuelle Ladung).
Das höchstzulässige Gesamtgewicht ist hauptsächlich interessant ob mein Führerschein reicht.
Bei Führerschein B:
schwere, auflaufgebremste Anhänger: die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (also hzGG Zugfahrzeug plus hzGG Anhänger) darf 3.500 kg nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigenwicht plus Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
Bei Führerschein BE:
Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.
Alle Varianten zähle ich hier jetzt nicht auf...
Kurz: du könntest mit Führerschein BE und dem e300hybrid einen 3,5t Hänger ziehen, solange auf der Anhängerachse max. 300kg Gewicht sind.

Hallo Gemeinde.
Habe hier im Thread als „alter“ interessierter Forist mal mitgelesen.
Das ist ja „hochkompliziert“ mit der AHK….:rolleyes:
Bin ich froh,daß sich keine habe ;)
Dazu kommt ja dann auch noch,was für einen Führerschein man besitzt - Anhängermässig :o
Da gibt’s ja noch Beschränkungen wegen 1 oder 2 Achsen und dem Abstand der Achsen…
Und dann - wie hier zu lesen - auch noch Länderverschiedene Regelungen…!!!
Da soll noch jemand durchblicken :confused:

Das Thema wird im allgemeinen auch im Anhänger-Forum hoch und runter diskutiert mit den Anhängelasten, Führerscheinen und 100km/h Zulassungen.
ist ein sehr komplexes Thema und für jede Betrachtungsweise (Zugfahrzeug, Führerschein, 100km/h-Zulassung) gelten andere Regelungen.
Da blickt bald wirklich niemand mehr durch.
Immerhin darf mein E400 1,7 to an den Haken hängen. Meine Anfrage bei Mercedes die Anhängelast auf 2,1 to eingetragen zu bekommen läuft nun seit über einem halben Jahr bisher ohne Erfolg.
Die 300kg beim Hybrid sind wirklich ein Witz, aber technisch aufgrund der Achslasten wohl nicht anders zu lösen.

Zitat:

@burky350 schrieb am 15. September 2021 um 10:22:59 Uhr:



Die 300kg beim Hybrid sind wirklich ein Witz, aber technisch aufgrund der Achslasten wohl nicht anders zu lösen.

Also die 300 Kg Anhängelast beim TE sind - wenn ich das jetzt richtig verstanden habe - maximal für einen Anhänger mit Zuladung zugelassen

:confused:

Was für ein Anhänger soll das denn sein - ein Fahrradanhänger…???

Ist ja wohl lächerlich

:rolleyes:

Dann brauche ich auch keine AHK…

Das hat was mit dem Hybrid-System zu tun. Da wir mit dem Hybrid elektrisch anfahren, wird das der elektrische Motor mit 27PS es nicht verkraften. Jedoch sehe ich keine Bedenken im S-Modus einen Hänger mit Mehrgewicht zu ziehen, da in S-Modus nicht elektrisch angefahren wird. Ob ein Polizist das auf die Goldwaage legt und einem ein Strick daraus dreht, ist dem Jenigen überlassen, wie die Laune grade ist. Ich denke, die werden es gar nicht checken.

Ich habe gelesen, dass die Anhängelast auch dadurch berechnet wird, dass der Wagen das Gespann 5 mal bei gewisser Steigung anfahren können muss. Da sind dem Hybrid wohl aktuell größere Grenzen gesetzt als aktuellen Motoren mit z.B. viel Hubraum und Wandlerautomatik.

Danke für eure Aufklärung! Dann gilt das von mir oben Geschriebene für den Führerschein. Man muss also zwischen tatsächlichem (momentanen) Anhängergewicht und dem zGG. unterscheiden.
@schipper1 Entschuldige bitte meine Beschuldigung, nicht du hast Quatsch geschrieben sondern ich.
Es hat also erstmal keine Nachteile einen 3Tonnen Hänger für den W212 zu holen, wenn man zB Große Gegenstände transportiert die das Volumen nicht ausfüllen. Davon abgesehen, dass der Anhänger weniger wiegt und man daher auch weniger Gewicht Beladen darf.
Falls man später mal ein Fahrzeug mit höherer Anhängelast hat, schadets ja nicht wenn man jetzt schon einen Hänger kauft der noch "Reserven" hat. Oder habe ich doch noch etwas falsch verstanden?

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