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i30 Fastback (Facelift), Verwirrung um ABE/Gutachten für Felgen

Hyundai i30 3 (PDE)
Themenstarteram 7. Dezember 2020 um 21:31

Hallo zusammen,

in wenigen Tagen bekomme ich meinen i30 Fastback N-Line (Facelift) 1.5 T-GDI ausgeliefert.

Im Spätsommer habe ich über meinen Händler Winterkompletträder bestellt (s.u.). Ich habe meinen Händler gebeten, zu prüfen ob die Felge bzw. das Rad für den Wagen passend und zugelassen ist. Dies wurde bejaht und die Räder wurden bestellt.

Es handelt sich um diese Felge:

https://hyundaizubehoer.de/.../...ck-75x18-et495-5x1143-671-black.html

(Das Gutachten ist unten rechts unter "Anhänge" zu finden)

Am Wochenende habe ich mir die ABE/Gutachten nochmal genau angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf Seite 7 nur der Fastback allgemein aufgelistet ist. Kein Hinweis auf das Facelift.

Ebenso stimmt der kW-Bereich nicht überein. Laut Gutachten: 85-103 (das müsste doch das Nicht-Facelift sein, oder?)

Das Facelift hat 117 kW. Passt ja also eigentlich nicht.

Bei einer anderen Felge (https://hyundaizubehoer.de/.../...01-black-7x17-et47-hankook-w452.html) wird im Gutachten das Facelift explizit erwähnt und auch der kW-Bereich stimmt überein.

Ich habe daher den Händler nochmal angeschrieben und um erneute Prüfung und Klärung der Situation gebeten. Als Antwort wurde mir mitgeteilt, dass sich die Karosserie zwischen i30 und i30 Facelift nicht geändert hat und damit die ABE auch für das Facelift gültig ist.

Das ganze kommt mir alles etwas komisch vor und mir wächst das langsam über den Kopf.

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Vielen Dank

Liebe Grüße

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18 Antworten
Themenstarteram 7. Dezember 2020 um 21:47

Anhang: Die EG-Typgenehmigungsnummer des Facelifts stimmt allerdings bei beiden Gutachten. Ich weiß nicht ob das was zu bedeuten hat.

Habe das gleiche "Problem" gehabt, als ich das neue Facelift des i30 Fastback N-line bestellt habe. Auskunft vom Händler und ein paar Felgenshops war, dass das Facelift einfach noch zu neu ist und daher fast keine Teilegutachten den neuen i30 mit den 117 kW gelistet haben. Ist aber nur noch eine Frage der Zeit bis das nachgeholt wird.

 

Was auch stimmt, ist dass das Vorgängermodell und das Facelift die gleiche Karosserie haben. Wenn die Felgen auf das Vorgängermodell passen (ABE/Gutachten), dann wird der Einbau auch sehr wahrscheinlich vom TÜV abgenickt. Sollte also tatsächlich kein Problem darstellen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Themenstarteram 7. Dezember 2020 um 21:53

@Marlono61 Vielen Dank für deine Antwort. Auf das Vorgängermodell passen sie laut Gutachten drauf. Also sollte ich dann, wenn ich das Auto habe einfach zum TÜV, Dekra, GTÜ, etc. fahren und dort das Gutachten vorlegen?

Ich würde fast behaupten, dass das garnicht mal unbedingt notwendig ist. Da für den i30 Fastback PDE nicht mal die A01 im Gutachten steht. Diesbezüglich wollte ich aber auch noch mal beim TÜV nachfragen.

Themenstarteram 7. Dezember 2020 um 22:04

Ich werde einfach mal da hin fahren und fragen. Dann bin ich, denke ich, auf der sicheren Seite.

Ich kann dann gerne berichten, was mir dort gesagt wurde.

@Marlono61 Ich danke dir auf jeden Fall. Du hast mir schonmal sehr geholfen.

Schönen Abend noch :)

Ich habe auch das Problem. Das neue Fahrzeug soll im Januar oder Februar kommen. Ich würde aber gerne meine jetzigen Winterreifen mitnehmen auf den neuen. Der neue ist ein i30 FB N-Line CRDI. Weiß da jemand zufällig die HSN/TSN? Ich möchte bei dem Felgenhersteller RIAL anfragen aber der möchte die HSN/TSN wissen. Ich weiß sie aber nicht.

Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 11:15

@pagra90 Die HSN/TSN für dein Auto ist laut ADAC: 1349/AFJ

Danke. Ich hoffe das es die richtige ist! Ich habe auf der HSN/TSN Seite diese Nummer nicht finden können bzw ist sie dort nicht gelistet. Habe jetzt nochmal das Autohaus angeschrieben und hoffe auf Antwort. Die Kommunikation mit dem Verkäufer gestaltet sich diesmal etwas schwierig.

Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 11:31

https://www.adac.de/.../#Allgemein

Hier nochmal der Link dazu

Super, ich danke dir. Selbst diese Seite habe ich nicht mal auf der ADAC Webseite gefunden. Was ist nur los mit mir?

Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 20:13

@Marlono61 Ich habe heute Kontakt zu einem Prüfingenieur der GTÜ gehabt. Er sagt ganz klar, dass es nicht zulässig ist. Das Facelift muss explizit erwähnt sein und gerade der kW Bereich muss stimmen. Er sagt für mich gäbe es nur zwei Möglichkeiten:

-andere Felge

Oder

-Einzelabnahme

Ah okay, gut zu wissen....Danke.

 

Man könnte es natürlich wirklich probieren über die Einzelabnahme. Ich für meinen Teil werde dann aber wohl die Original Felgen dran lassen und etwas warten bis das facelift hoffentlich im Laufe des nächsten Jahres in den Gutachten nachgetragen wird. :)

@ToXiT83 und was machst du dann jetzt mit deinen bestellten Kompletträdern?

Zitat:

@ToXiT83 schrieb am 08. Dez. 2020 um 21:13:56 Uhr:

Ich habe heute Kontakt zu einem Prüfingenieur der GTÜ gehabt.

Fahr lieber direkt zum TÜV, die Prüfingenieure des TÜV haben viel mehr Möglichkeiten bzw. Spielräume wenn es um geringe Abweichungen im Gutachten geht, als die Prüfer der GTÜ.

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