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Ich bekomm die alte Feinstaubplakette nicht runter … darf ich mit 2 Plaketten fahren?
Oder gibt’s da einen Paragraphen, der das verbietet?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Du darfst auch mit zwei Stück fahren. Abmachen geht ganz gut mit Fön und nem Schaber für Ceranfelder
Und nicht von Außen schaben das dauert viel zu lange bis man die Plakette abbekommt
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57 Antworten
Es darf nur mit der aktuellen und gültigen Plakette in Umweltzonen eingefahren werden.
Rasierklinge.
Vorsichtig mit WD40 einsprühen und einwirken lassen soll wohl auch helfen wie ich mal gelesen habe.
Gruss
Maik
WTF? bei uns fallen die dinger regelmässig nach späterstens 3 monaten von selbst ab...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es darf nur mit der aktuellen und gültigen Plakette in Umweltzonen eingefahren werden.
Macht er ja. Inzwischen fahren zig Fahrzeuge mit 2 Plaketten, ich habe sogar schon 3 gesehen . So macht man aus der Not eine Tugend - Sammelleidenschaft !
Frontscheibe auswechseln
Du darfst auch mit zwei Stück fahren. Abmachen geht ganz gut mit Fön und nem Schaber für Ceranfelder
Hallo, Drahke,
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es darf nur mit der aktuellen und gültigen Plakette in Umweltzonen eingefahren werden.
das ist im Prinzip richtig, aber wo steht geschrieben, dass die alte Plakette, z. B. mit dem vorherigen Kennzeichen, entfernt werden muss?
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es darf nur mit der aktuellen und gültigen Plakette in Umweltzonen eingefahren werden.
Macht er ja. Inzwischen fahren zig Fahrzeuge mit 2 Plaketten, ich habe sogar schon 3 gesehen . So macht man aus der Not eine Tugend - Sammelleidenschaft !
Dazu noch ein paar Mautvignetten, ADAC-Lichttestaufkleber 2008-2013, Aufkleber mit ADAC-Tel-Nr, Aufkleber mit Herstellerpannenservice-Nr.
Wen schon, dann Richtig
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Du darfst auch mit zwei Stück fahren. Abmachen geht ganz gut mit Fön und nem Schaber für Ceranfelder
Und nicht von Außen schaben das dauert viel zu lange bis man die Plakette abbekommt
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Drahke,
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es darf nur mit der aktuellen und gültigen Plakette in Umweltzonen eingefahren werden.
das ist im Prinzip richtig, aber wo steht geschrieben, dass die alte Plakette, z. B. mit dem vorherigen Kennzeichen, entfernt werden muss?
Viele Grüße,
Uhu110
Das steht auch nirgendwo, das man die alte Plakette entfernen muss...
Beim Anbringen der Plakette muss das Kennzeichen der Plakette mit dem des Fahrzeuges übereinstimmen. Man darf keine Plakette anbringen, die für ein anderes Fahrzeug ausgestelt wurde, auch wenn das Ursprungskennzeichen mit dem aktuellen Kennzeichen übereinstimt. Alles andere ist eine Urkundenfälschung.
Wenn der Wagen ein neues Kennzeichen bekommt, oder das Kennzeichen auf der Plakette unleserlich ist, dann ist die Plakette ungültig. Eine Pflicht zur Beseitigung der ungültigen Urkunde gibt es nicht. Es gibt keinen Gesetzestext, der ein Kennezeichenwechsel, oder ein verblassen der Schrift beschreibt. Somit ist es eine freie Wahl, ob man die Plakette ergänzt, austauscht, oder ohne gültige Plakette weiter fährt. Das weiterfahren mit einer nach dem anbringen ungültig gewordener Plakette ist ja schließlich erlaubt, nur hat sie dann in einer Umweltzohne keinerlei Bedeutung.