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Ich bin leider draufgefahren...
Hi Leute,
ich bin gerade leider jmd hinten reingefahren. Konnte bei dem Wetter einfach nicht mehr bremsen und bin mit ca. 5-10km/h draufgeknallt.
Nun hätte ich gerne Eure Meinung bezüglich der Abwicklung. Ich würde den Schaden gerne selber bezahlen. Der Gegner möchte gerne 800€ auf die Hand haben. Laut meinem Versicherungsschein lohnt sich ein Rückkauf des Schadens bis 1200€ bei mir. Nur leider kann ich den Schaden nicht einschätzen. Es ist ein Opel Corsa Bj. 2002. Die Stoßstange muss neu. Ob was drunter ist kann ich natürlich nicht sagen.
Ich weiß, dass ich erstmal über die Versicherung abwickeln kann und den Schaden dann zurückkaufen kann.
Am liebsten wäre es mir so, dass er in eine freie Werkstatt fährt, er alles mit originalteilen gut reparieren lässt und ich bezahl die Rechnung (bzw wenn über 1200€ meine Versicherung). Aber ich habe schon rausgehört, dass er es wenn ich die 800€ nicht zahle über nen Gutachter machen lässt (DEKRA) und ich befürchte, dass das Gutachten dann höher ausfällt (Markenwerkstätte etc.).
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Hier ein Foto vom Schaden:
Beste Antwort im Thema
@IceHowie:
Du willst jetzt doch hoffentlich nicht ernstlich über die Schuldfrage diskutieren, angesichts dieser Sachlage hier:
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
ich bin gerade leider jmd hinten reingefahren. Konnte bei dem Wetter einfach nicht mehr bremsen und bin mit ca. 5-10km/h draufgeknallt.
Und dass die Fahrweise den Witterungsverhältnissen anzupassen ist, dürfte ja wohl allgemein bekannt sein.
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37 Antworten
Beim Rückkauf müssen nur die reinen Schadenskosten zurückbezahlt werden:
-Reparaturkosten
-ggf. Wertminderung
-Kostenpauschale
-Kosten für Mietwagen
-Nutzungsausfallentschädigung
-Kosten für Personenschaden (z.B. Schmerzensgeld)
Nicht bezahlt werden müssen die Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten
-Anwaltskosten
-Kosten des Gutachters.
Da kommt locker 800 Euro zusammen. Neue Stoßstange + lackieren + Monatge. Hat bei meinen 95er Peugeot 106 auch ca. 800 gekostet, wurde aber von der gegnerischen Versicherung gezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Am liebsten wäre es mir so, dass er in eine freie Werkstatt fährt, er alles mit originalteilen gut reparieren lässt und ich bezahl die Rechnung
Nun gehe bitte mal davon aus, dass es nicht darauf ankommt, was dir hier am liebsten ist - danach muss sich nämlich der Geschädigte nicht richten
Wenn er tatsächlich ein Gutachten machen lassen will, dann ist das sein gutes Recht (ggf. ein Kurzgutachten).
Er muss auch nicht mit dir verhandeln - Dank Direktanspruch an deine Versicherung kann er seinen Schaden direkt auch dort geltend machen - und du kannst nichts dagegen tun.
Es gibt genau zwei Möglichkeiten:
1. Du akzeptierst die 800 EUR (lasse dir dann aber eine Abfindungserklärung unterschreiben) oder
2. Du meldest den Schaden deiner Versicherung.
Alles andere bringt hier nichts - der Geschädigte muss sich hierauf (siehe oben) auch nicht einlassen.
alternativ kannste mit dem geschädigten, sofern es da zwischenmenschlich stimmt, ja besprechen das du die reparatur bezahlst. dann holste dir nen KVA ein und hast verhandlungsspielraum ohne blind 800euro zu zahlen.
ich denke der schaden kann sicherlich auch, ohne gewähr da auf dem bild schlecht zu sehen, unter 800euro repariert werden.
hatte mal nen ähnlichen fall (zufällig auch ein corsa(!)), da habe ich ne fachgerechte rep bezahlt, jeder war glücklich und ich hab 652 öcken gelöhnt. inklusive lacken in einer fachwerkstatt. (allerdings nicht opel sondern ein örtlicher meisterbetrieb)
@Heltino:
Hast du ihm denn auch:
-einen Mietwagen oder alternativ
-Nutzungsausfallentschädigung
-die Kostenpauschale
bezahlt, auf die ein Geschädigter Anspruch hat (siehe auch FAQ hierzu)?
Hat denn der Geschädigte freiwillig auf diese, ihm zustehenden Ansprüche verzichtet?
Wenn ja:
Herzlichen Glückwunsch - muss er nämlich nicht!
Deswegen kann es nur die zwei von mir angesprochenen Lösungen geben.
Danke für die schnellen Antworten. Mir ist klar, dass der Gegner ein Gutachten machen und auch einen Anwalt nehmen darf. Sein gutes Recht. Nun sind wir aber alle Menschen und können ja drüber reden. Er hat mir halt 800€ angeboten und ich wollte hören, was ihr davon haltet. Meine Meinung ist, dass das für eine Markenwerkstatt an der oberen Grenze ist und eine ordentliche Freie macht das für schätze ich 500€.
Sicher, wenns die Versicherung bezahlt kann man auhc 800€ für ne neue lackierte Stoßstange bezahlen. Aber mal ehrlich, wenn mans selber zahlen muss zahlt ja keiner 800€ dafür. Nichtsdestotrotz hat der Geschädigte natürlich sein Anrecht drauf. Nun stellt sich die Frage
1. Ob 800€ ok sind eurer Meinung nach?
2. Ob ich es lieber über die Versicherung machen lassen soll und den Schaden dann zurückkaufen? (Zusatzfrage: Beim Rückkauf muss ich Gutachter- und Anwaltsgebühren sowie die Kostenpauschale etc. nicht bezahlen, richtig? Also nur die Reparaturkosten + Nutzungsausfall + Wertminderung?)
Beim Rückkauf müssen nur die reinen Schadenskosten zurückbezahlt werden:
-Reparaturkosten
-ggf. Wertminderung
-Kostenpauschale
-Kosten für Mietwagen
-Nutzungsausfallentschädigung
Nicht bezahlt werden müssen die Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten
-Anwaltskosten
-Kosten des Gutachters.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
hatte mal nen ähnlichen fall (zufällig auch ein corsa(!)), da habe ich ne fachgerechte rep bezahlt, jeder war glücklich und ich hab 652 öcken gelöhnt. inklusive lacken in einer fachwerkstatt. (allerdings nicht opel sondern ein örtlicher meisterbetrieb)
Also demnach sind 800€ zwar etwas, aber nicht sonderlich hoch. Plus Nutzungsausfall von 1-2 Tagen a 29€ ca sind wir bei guten 700€. Ich denke wenns direkt Opel macht wirds noch teurer.
Wie ist es dann wenn ich mich mit ihm einige? Der Versicherung brauch ich dann nichts zu melden?
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Wie ist es dann wenn ich mich mit ihm einige? Der Versicherung brauch ich dann nichts zu melden?
twelferider hat es dir doch schon geschrieben...
Gruß Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Wie ist es dann wenn ich mich mit ihm einige? Der Versicherung brauch ich dann nichts zu melden?
twelferider hat es dir doch schon geschrieben...
Gruß Delle
Danke. Tut mir leid, ich bin im moment etwas durch den Wind.
Delle, würdest du grob sagen, ich bin mit den 800€ gut bedient?
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Danke. Tut mir leid, ich bin im moment etwas durch den Wind.
Delle, würdest du grob sagen, ich bin mit den 800€ gut bedient?
hellsehen kann delle nu auch ned
aber achte darauf, dass der geschaedigte auch alle unfall-/folgekosten damit als erledigt ansieht!
sonst melde lieber vorsorglich deiner versicherung den schaden um spätere probleme zu vermeiden.
solltet ihr euch nicht innerhalb der meldepflicht guetlich einigen, koennte das dann unnoetig zu problemen fuehren.
durch die meldung alleine erfuellst du deine vertraglichen pflichten, ohne dass es dadurch zur endgueltigen hochstufung kommt.
800 ist voll in Ordnung. Ich war mal auf einem Parkdeck und es war sehr windig.. dabei knallte meine Tür (durch den Wind höhere Gewalt) an ein anderes Auto der Spaß hatte mich 500 Euro gekostet für eine Mini Delle und Mini kratzer (hierzu muss ich noch sagen das der Wagen sowieso Optisch Schrottreif war).. die habe ich sofort bar bezahlt.. der geschädigte wollte sich gar nicht drauf einlassen seinen 18 Jahre alten Seat zur Reparatur zu bewegen.. naja gezockt hat er mich aber ich war eben Schuld ist mir latte.. jeder kriegt früher oder später das was er verdient Er ist glücklicher und ich nicht ärmer
800€ ist okay, wenn die Stoßstange getauscht werden muss.
Ok. Dann muss ich mir das nochmal alles durchrechnen.
Hab grad mal die Versicherung durchgerechnet. Wenn ich (bei gleich bleibenden Tarifen und unfallfrei) weiterfahre, zahle ich in den nächsten 10 Jahren 3125€ Versicherung. Wenn ich den Unfall melde, dann sind es 3963€.
Ist folgender Text für die Abfindungserklärung ok?
Zitat:
Abfindungserklärung
Ich, "Name Fahrerin"
(Fahrerin des Corsa C)
und ich, "Name Halter"
(Halter des Corsa C)
erklären, auch namens unserer Rechtsnachfolger, dass bezüglich des Unfalles vom 10.01.2010 um XX:XX Uhr (AZ: XXXXXXXX) zwischen dem
Fahrzeug Audi A3 (Amtl. Kennzeichen XXXXX)
und dem Fahrzeug Opel Corsa C (Amtl. Kennzeichen XXXX)
durch die Zahlung des Betrages von 800€ durch den Schädiger, "mein Name" alle unsere Ansprüche erfüllt sind. Wir oder dritte werden keine weiteren finanziellen oder sonstige Ansprüche bezüglich dieses Unfalls gegenüber dem Schädiger und/oder seiner Kfz-Haftpflichtversicherung (R+V24) geltend machen. Wir erkennen an, dass durch die Zahlung der 800€ alle unfallkausalen Folgen abgefunden sind.
Wir haben den Entschädigungsbetrag von 800€ am XX.01.2010 erhalten.