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Ich werde verpflichtet Fahrtenbuch bei Fahrzeug X zu führen

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 20:56

Hallo,

ich habe ein Schreiben bekommen, wo drin steht, dass ich zukünftig bei meinem Fahrzeug xxx ein Fahrtenbuch führen muss. Ich habe mehrere PKW’s und das betrifft nur einen davon. Der Grund ist hier nicht das Thema.

Meine Frage:

Wenn ich das Auto verkaufe und was anderes kaufe, entfällt das Fahrtenbuch dann automatisch, richtig?

...dass der nächste Besitzer kein Fahrtenbuch führen muss, weil er dieses Auto gekauft hat, ist ja soweit klar. Ist das aber auch so, wenn ein Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt das Auto kauft und anmeldet?

Wenn ich ein weiteres Auto kaufe, gibt es ja dazu ebenso kein Fahrtenbuch, oder?

Die anderen Autos von mir sind ja davon ebenso unberührt.

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72 Antworten

Da ein bestimmtes Kfz auffällig war, ist es beim nächsten Kfz mit demjenigen Fahrer wieder genauso.

Hat wohl seinen Grund, daß die Behörde das verlangt?

Für gewöhnlich steht in der Auflage drin, dass sie für jede Ersatzbeschaffung gilt. Falls das bisher nicht der Fall sein sollte, wird man das dann wohl nachträglich anordnen.

edit

hier kann zu ... bevor die Moralkeulen "zuschlagen"

Zitat:

@munition76 schrieb am 21. Januar 2021 um 21:56:18 Uhr:

… Ist das aber auch so, wenn ein Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt das Auto kauft und anmeldet? …

Wenn du weiterhin der (Haupt-)Nutzer bist, bist du auch weiterhin der Halter, egal auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Das Ummelden ist dann ins Leere gelaufen.

VGH Mannheim v. 30.10.1991:

Nach § 31 a StVZO kommt als Adressat der Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, nur der Fahrzeughalter in Betracht. Halter im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist, wer ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung benutzt und die Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Ein Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat derjenige, der die Nutzungen aus der Verwendung zieht und die Kosten dafür bestreitet. Die rechtlich vorausgesetzte Verfügungsgewalt übt derjenige aus, der Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmen kann. Entscheidend ist nicht, in welche rechtlichen Bezüge das Fahrzeug hineingestellt ist. Vielmehr ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angebracht, bei der es vor allem auf die Intensität der tatsächlichen Beziehungen zum Betrieb des Fahrzeugs ankommt. Dies schließt indes nicht aus, dass bei der Gesamtwürdigung im Einzelfall von ausschlaggebender Bedeutung sein kann, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.

Zitat:

@munition76 schrieb am 21. Januar 2021 um 21:56:18 Uhr:

Hallo,

ich habe ein Schreiben bekommen, wo drin steht, dass ich zukünftig bei meinem Fahrzeug xxx ein Fahrtenbuch führen muss. Ich habe mehrere PKW’s und das betrifft nur einen davon. Der Grund ist hier nicht das Thema.

Meine Frage:

Wenn ich das Auto verkaufe und was anderes kaufe, entfällt das Fahrtenbuch dann automatisch, richtig?

...dass der nächste Besitzer kein Fahrtenbuch führen muss, weil er dieses Auto gekauft hat, ist ja soweit klar. Ist das aber auch so, wenn ein Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt das Auto kauft und anmeldet?

Wenn ich ein weiteres Auto kaufe, gibt es ja dazu ebenso kein Fahrtenbuch, oder?

Die anderen Autos von mir sind ja davon ebenso unberührt.

Wie Paul schon schrieb:

Die Fahrtenbuchauflage kann auf weitere oder künftig zugelassene Fahrzeuge übertragen werden. Sollte im Bescheid schon mit angeordnet sein.

Außer Du meldest alle Fzg um.

Um die Auflage zu umgehen, musst Du aber einige Zeit lang kein Fahrzeughalter sein, nur für einen Monat oder zwei genügt nicht, meist ist die Zulassungsstelle für die Fahrtenbuchauflage zuständig, die merken gleich,wenn wieder ein Fahrzeug auf Dich angemeldet wird. Und dann wird das Ersatzfahrzeug bestimmt.

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 22:06

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

@windelexpress:

Wie ist es, wenn ich das Auto verkaufe und keinen Ersatz kaufe?

Ist es dann wahrscheinlich, dass die einfach ein anderes KFZ aus meinem derzeitigen KFZ Bestand rauspicken und sagen, ich soll jetzt dort ein Fahrtenbuch führen?

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 22:12

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Januar 2021 um 22:01:23 Uhr:

Für gewöhnlich steht in der Auflage drin, dass sie für jede Ersatzbeschaffung gilt. Falls das bisher nicht der Fall sein sollte, wird man das dann wohl nachträglich anordnen.

Davon steht nichts im Brief.

 

Zitat:

edit

hier kann zu ... bevor die Moralkeulen "zuschlagen"

Ne, lass mal :)

Hoffentlich bleibt das Thema sachlich und fern von Oberlehrer. Dann hat Moorteufelchen auch seine Ruhe.

@berlin-paul hat eigentlich schon alles dazu gesagt. Es gibt dazu Urteile des BVerwG, dass dies so durchzuführen ist.

Bedenke auch, dass die Fahrtenbuchauflage jetzt nur für ein Fahrzeug gilt... die Behörden können ohne Probleme sämtliche andere Fahrzeuge gleichzeitig als Ersatzfahrzeug ansehen und dann musst du für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch führen. Halte die Behörden nicht für blöd und wenn sich der Sachbearbeiter verarscht fühlt, kann er auch größere Kaliber auspacken.

Meldest du auf ein Familienmitglied um, dann wird der betreffende Sachbearbeiter "den Braten sicherlich riechen".

Die Fahrtenbuchauflage ist ja ausserdem zeitlich befristet (falls unbefristet, solltest du das von einem Rechtsanwalt schnellstens prüfen lassen). Und wenn es 6Monate sind (oder ein Jahr)... lasse das betreffende Fahrzeug so lange einfach stehen, oder nutze es nur selten. Bei dem Fuhrpark in deiner Signatur wäre es schade um jedes einzelne Fahrzeug (wenn dies nur wegen der Auflage verkauft werden würde).

Zitat:

@munition76 schrieb am 21. Januar 2021 um 23:06:28 Uhr:

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

@windelexpress:

Wie ist es, wenn ich das Auto verkaufe und keinen Ersatz kaufe?

Ist es dann wahrscheinlich, dass die einfach ein anderes KFZ aus meinem derzeitigen KFZ Bestand rauspicken und sagen, ich soll jetzt dort ein Fahrtenbuch führen?

Wenn das Auto, für welches Du die Auflage bekommen hast, abgemeldet wird, nimmt die Behörde ein ähnliches Fahrzeug aus Deinem Bestand.

Das es nicht in der Auflage steht ist ungewöhnlich aber spielt keine Rolle.

Ersatz-, Nachfolgefahrzeuge dürfen bestimmt werden. Und wenn man zu viel Spielchen treibt mit abmelden ummelden der Fahrzeug, dann bekommt man die Auflage für den ganzen Fuhrpark.

Ist einem auch nicht mit geholfen.

Also falls das betroffene Auto das einzige sein sollte, das auf den TE zugelassen ist (und dieses abgemeldet/verkauft wird), kann ich mir nicht vorstellen, daß die Fahrtenbuchauflage einfach auf ein anderes Fahrzeug der Familie übertragen werden darf.

Wenn der TE natürlich Halter aller Autos im Familienkreis ist, wäre das bestimmt denkbar.

Zitat:

@nogel schrieb am 22. Januar 2021 um 07:50:05 Uhr:

Also falls das betroffene Auto das einzige sein sollte, das auf den TE zugelassen ist (und dieses abgemeldet/verkauft wird), kann ich mir nicht vorstellen, daß die Fahrtenbuchauflage einfach auf ein anderes Fahrzeug der Familie übertragen werden darf.

Wenn der TE natürlich Halter aller Autos im Familienkreis ist, wäre das bestimmt denkbar.

Ich sprach auch von auf den Halter zugelassenen Fahrzeugen nicht auf die der Familie

Mir fehlen noch zwei Informationen: Von wem kam das Schreiben und ist die Anordnung rechtskräftig?

Zitat:

@nogel schrieb am 22. Januar 2021 um 07:50:05 Uhr:

Also falls das betroffene Auto das einzige sein sollte, das auf den TE zugelassen ist (und dieses abgemeldet/verkauft wird), kann ich mir nicht vorstellen, daß die Fahrtenbuchauflage einfach auf ein anderes Fahrzeug der Familie übertragen werden darf.

Wenn der TE natürlich Halter aller Autos im Familienkreis ist, wäre das bestimmt denkbar.

Die Fahrtenbuchauflage bezieht sich auf den Halter, nicht auf den Eigentümer und auch nicht auf denjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Wie der Halter definiert ist, hab ich weiter oben schon gepostet. Der Halter muss nun mal nicht derjenige sein, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Januar 2021 um 09:57:54 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 22. Januar 2021 um 07:50:05 Uhr:

Also falls das betroffene Auto das einzige sein sollte, das auf den TE zugelassen ist (und dieses abgemeldet/verkauft wird), kann ich mir nicht vorstellen, daß die Fahrtenbuchauflage einfach auf ein anderes Fahrzeug der Familie übertragen werden darf.

Wenn der TE natürlich Halter aller Autos im Familienkreis ist, wäre das bestimmt denkbar.

Die Fahrtenbuchauflage bezieht sich auf den Halter, nicht auf den Eigentümer und auch nicht auf denjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Wie der Halter definiert ist, hab ich weiter oben schon gepostet. Der Halter muss nun mal nicht derjenige sein, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.

Verfügst Du über die Information, wer die Auflage angeordnet hat?

Zitat:

@munition76 schrieb am 21. Januar 2021 um 21:56:18 Uhr:

Meine Frage:

Wenn ich das Auto verkaufe und was anderes kaufe, entfällt das Fahrtenbuch dann automatisch, richtig?

Wenn ich mir hier Dein (selbst herbeigeführtes) Problem zu Gemüte führe,

dann fällt mir sofort das sprichwörtlich dazu passende Zitat ein:

"Von der Wendigkeit zur Windigkeit ist nur ein Buchstabe." :D :rolleyes:

Wenn Du als Autofahrer zum Führen eines Fahrtenbuchs verdonnert wurdest,

dann endet diese Pflicht nicht, wenn der bisherige Wagen ab- und ein neuer anmeldet wird. In diesem Fall kann die Verkehrsbehörde ihre ursprüngliche Auflage auf das aktuelle Fahrzeug übertragen. Und das ist auch gut so!

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