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Ich wurde geblitzt
Hallo Leute,
Ich wurde Anfang April mit meiner KTM RC 125 innerorts mit angeblich 74 km/h (ohne Toleranz) geblitzt. Da auf meinem Tacho lediglich 72 standen und der messende Polizist ständig die Laserpistole willkürlich um positionierte (hat der Freund mit dem ich unterwegs war auch gesehen) legten mein Anwalt und ich Einspruch ein. Mein Anwalt und ich haben Akteneinsicht und die TÜV Bescheinigung der Laserpistole gefordert.
Daraufhin bekamen wir 2 Monate und 2 Woche keine Antwort. Nun kam heute der ursprüngliche Bußgeldbescheid vom 20.4 nochmal an. Selbst das Verfassungsdatum wurde nicht geändert. Dieser Brief ging allerdings nur an meine Mutter (bin 16 Jahre alt). Da drängt sich mir natürlich die Frage auf ob die 3 Monatige "Verjährungsfrist" nun neu gestartet wurde oder ob sie einfach weiter abläuft da der Brief nicht an mich ging(der erste Brief ging an uns beide).
Da ich aktuell meinen Auto Führerschein mache (BF17) kam mir die Idee, dass ein Sachbearbeiter während der Bearbeitung meines Antrages auf dieses Vergehen gestoßen sein könnte und es einfach nochmal losgeschickt hat da er nicht wusste ob es da nun weiter geht oder nicht.
Mein Anwalt und ich sind schon davon ausgegangen das nichts mehr kommt da sie uns keine TÜV Bescheinigung vorgelegt haben und wir denken dass das Gerät keine hat/hatte.
Hatte jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Da es nicht nur um 110€ sonder auch um ein Aufbauseminar geht mache ich mir nun wieder reichlich sorgen und wäre für jede Antwort mehr als dankbar.
Liebe Grüße aus Uetze!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 8. September 2017 um 18:20:20 Uhr:
Wer aber in geschlossener Ortschaft mit über 70 unterwegs ist, sollte möglichst hart und teuer bestraft werden.
Es gibt "Ortschaften", denen merkt man ihre Existenz nicht an! Man fährt durch Felder, Wiesen und Wälder, irgendwo dazwischen stand mal ein Ortsschild - landschaftlich ist das Bild jedoch gleich geblieben. Es gibt Autobahnen ohne Tempolimit, auf denen, aus erstmal unersichtlichen Gründen, plötzlich 120 gilt. Für 1.000 Meter. Baulich hat sich offensichtlich nichts geändert. Dann wieder unbegrenzt. (Die A9 in Thüringen ist dafür ein gutes Beispiel ...). Will sagen: Man kann gegen das Gesetz verstoßen, ohne zu wissen, warum. Wenn weit und breit keine Bauten rechts und links der Straße zu erkennen sind, könnte man schon verleitet sein, wahnwitzige 70 km/h zu fahren. Obwohl das Katasteramt hier noch eine geschlossene Ortschaft sieht - das Auge eher nicht.
Ich will nicht verharmlosen, wer mit überhöhter Geschwindigkeit durch bebautes Gebiet mit der Möglichkeit von Fußgängerkontakt heizt, soll bestraft werden! Wer auf gefährlichen Autobahnabschnitten rast, muss büßen! Wer allerdings ausschließlich nach Aktenlage und ohne tatsächliche Gefährdung versehentlich einen lässlichen Verstoß begeht, dem sollte Gnade walten. O.g. Situationen bieten sich natürlich hervorragend als Cashcow für Kommunen an.
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62 Antworten
Hast du dich zwischenzeitlich von deinem Anwalt getrennt oder warum kümmert der sich jetzt nicht darum, die Angelegenheit zu klären?
Mein Anwalt ist natürlich noch an Bord. Ich habe den Brief auch weitergeleitet doch bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Mein Anwalt wollte nachdem keine Antwort kam keine erneute Nachfrage tätige um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Will der Anwalt zur Beantwortung deiner Frage zur Verjährungsfrist bei der Bußgeldstelle nachfragen? Er könnte doch auch in die einschlägige Fachliteratur schauen, da wird so manche Frage beantwortet.
Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, braucht hier eigentlich keiner mehr antworten.
Wer aber in geschlossener Ortschaft mit über 70 unterwegs ist, sollte möglichst hart und teuer bestraft werden.
...und wie lautete jetzt die Frage nochmal?
Du wirst zahlen müssen. (Punkt)
Du wirst zum Aufbauseminar müssen. (Punkt)
und weißt du mit was?
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 8. September 2017 um 18:20:20 Uhr:
Wer aber in geschlossener Ortschaft mit über 70 unterwegs ist, sollte möglichst hart und teuer bestraft werden.
Ich finde es immer "etwas" unpassend, wenn man anstatt bei sich (72 standen auf dem Tacho) den Fehler bei anderen (messende Polizei) sucht!
Da bleibt die Hoffnung, daß aus Fehlern gelernt wird, bestimmt auch vergeblich!
Ich Frage mich, wie man weiß wie viel der Tacho angezeigt hat, als der Laser "einschlug"
Ich bin eh zu alt für son Mist
Früher war das so, das man sich entweder an die Regeln hält (hab ich bestimmt nicht immer gemacht) oder eben mit den Konsequenzen klarkommt, wenn man erwischt wird.
Heute macht man was falsch und ruft nen Anwalt an, damit man zu seinem "Recht" kommt.
Kann man verstehen, muss man aber denke ich nicht.....
Was seid ihr den für Welche? Wenn es sich lohnt, also wenn es teuer oder unangenehm wird, dann wehre ich mich grundsätzlich gegen den Bescheid und meist gewinne ich auch.
Es muss sich nur lohnen.
Die erste Frage die sich mir hier stellt. Wurde der Fahrer schon eindeutig festgestellt? Ich vermute mal da er ja angehalten wurde. Wenn nicht, würde ich einfach behaupten das ich nicht gefahren wäre, Punkt. Dann soll die mal ermitteln. Wenn doch, frage ich mich warum dann die Mutter angeschrieben wurde oder auch beide. Irgendwie komisch aber erst mal muss ja eindeutig der Schuldige ermittelt werden.
Aber hier sollt der Anwalt weiter machen
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 8. September 2017 um 19:48:14 Uhr:
Es muss sich nur lohnen.
Ich finde, es lohnt sich, sich an Regeln zu halten!
Wenn Du wesentlich zu schnell fährst und dabei einen überfährst, dann denkst wohl auch, es könnte sich "lohnen", es so hinzustellen, daß der andere den Fehler gemacht hat?
Es würde sich wirklich lohnen, wenn man zu seinen Fehlern stünde und aus ihnen lernte.
Dann würde sich das für die gesamte Allgemeinheit lohnen!
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 8. September 2017 um 18:20:20 Uhr:
Wer aber in geschlossener Ortschaft mit über 70 unterwegs ist, sollte möglichst hart und teuer bestraft werden.
Es gibt "Ortschaften", denen merkt man ihre Existenz nicht an! Man fährt durch Felder, Wiesen und Wälder, irgendwo dazwischen stand mal ein Ortsschild - landschaftlich ist das Bild jedoch gleich geblieben. Es gibt Autobahnen ohne Tempolimit, auf denen, aus erstmal unersichtlichen Gründen, plötzlich 120 gilt. Für 1.000 Meter. Baulich hat sich offensichtlich nichts geändert. Dann wieder unbegrenzt. (Die A9 in Thüringen ist dafür ein gutes Beispiel ...). Will sagen: Man kann gegen das Gesetz verstoßen, ohne zu wissen, warum. Wenn weit und breit keine Bauten rechts und links der Straße zu erkennen sind, könnte man schon verleitet sein, wahnwitzige 70 km/h zu fahren. Obwohl das Katasteramt hier noch eine geschlossene Ortschaft sieht - das Auge eher nicht.
Ich will nicht verharmlosen, wer mit überhöhter Geschwindigkeit durch bebautes Gebiet mit der Möglichkeit von Fußgängerkontakt heizt, soll bestraft werden! Wer auf gefährlichen Autobahnabschnitten rast, muss büßen! Wer allerdings ausschließlich nach Aktenlage und ohne tatsächliche Gefährdung versehentlich einen lässlichen Verstoß begeht, dem sollte Gnade walten. O.g. Situationen bieten sich natürlich hervorragend als Cashcow für Kommunen an.
Leck mich fett, jetzt haben wir schon Menschen tot gefahren. Klar sollte man sich an Regeln halten aber sowas kann halt mal passieren. Ich kenne bei uns genügend Straßen da denkt man, was auch zuvor so war, das da 70 erlaubt ist oder passt ne Sekunde nicht auf und schwupps ist es passiert.
Ich bin weder ein Heizer noch sonst was, fahr auch keine Rennen oder sonstiges, halte mich eher penibelst an die Geschwindigkeit. aber es kann halt mal passieren.
Wer sowas absichtlich macht oder Rennen fährt, ja den sollte man den Arsch lang ziehen.
Aber kommt doch bitte nicht gleich mit dem erhobenen Zeigefinger.
Ob es sich lohnt ist eine Frage der Rechtsschutzversicherung.
Wer keine hat, muss mit rund 500 Euro Anwaltskosten rechnen.
Verliert man die Auseinandersetzung, zahlt die RSV immerhin die Gebühren der BGeldSt.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 8. September 2017 um 18:20:20 Uhr:
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Wer aber in geschlossener Ortschaft mit über 70 unterwegs ist, sollte möglichst hart und teuer bestraft werden.
Wer das fordert hat wohl den grössten Teil seines Lebens sicher hinter sich und sollte sich mal fragen, wie oft er in der Vergangenheit mit dieser Geschwindigkeit oder schneller innerorts unterwegs war. Und ob er für sich selbst diese rabiate Strafe dann auch gefordert hätte.