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Im Ausland (EU) restauriertes Fahrzeug zurückholen, ohne TÜV und seit zwei Jahren abgemeldet

Themenstarteram 14. Januar 2016 um 20:09

Hallo, ich habe einen BMW 525i, Bj. 1993 von Deutschland nach Rumänien überführt und die gesamte Karosse dort total restauriert. Jetzt ist er fertig und soll zurück, aber seit zwei Jahren abgemeldet und ohne deutschen TÜV. Den rumänischen (heißt hier RAR) kann ich natürlich machen lassen.

Meine Frage: wie kriege ich den schönen Wagen jetzt zurück nach Deutschland. Hat jemand eine ähnliche Erfahrung? Erfahrung ist gemeint, oder rechtliche Sicherheit, keine Spekulationen!

Für sachgemäße Antworten bin ich wirklich dankbar!

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19 Antworten

Ist der Wagen noch in Deutschland angemeldet, dann würde ich zum ersten TÜV hinter der deutschen Grenze fahren.

Ansonsten den einzigen richtigen Weg - Autoanhänger...

am 14. Januar 2016 um 20:27

Mit dem Anhänger oder Abschlepper

Du solltest auch an die Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll denken, die auf die Restaurierung ggf. anfallen. Das solltest Du vor der Rückführung klären, damit es nicht zu Problemen kommt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Januar 2016 um 21:30:07 Uhr:

Du solltest auch an die Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll denken, die auf die Restaurierung ggf. anfallen. Das solltest Du vor der Rückführung klären, damit es nicht zu Problemen kommt.

Na Ja - Rumänien ist schon EU...;)

Anhänger heißt hier das Lösungswort. Oder in Rumänien anmelden und dann hier ummelden, das würde auch gehen. Deutsche HU brauchst du in jedem Fall, um es hier zulassen zu können.

Zitat:

@tomold schrieb am 14. Januar 2016 um 22:19:45 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Januar 2016 um 21:30:07 Uhr:

Du solltest auch an die Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll denken, die auf die Restaurierung ggf. anfallen. Das solltest Du vor der Rückführung klären, damit es nicht zu Problemen kommt.

Na Ja - Rumänien ist schon EU...;)

Schon, aber bei der USt kann das etwas kompliziert werden. Da sollte man mal nachfragen, um auf der sicheren Seite zu sein. Zollabgaben ... stimmt schon, die eher nicht.

Zweifelsfrei ist die Möglichkeit mit einem Autotransporter die einfachste. Man könnte aber auch den TÜV in Rumänien machen:

TÜV SÜD Romania S.r.l.

Calea Victoriei 155

RO- 010073 Bucuresti-1

und anschliessend das Auto neu in Deutschland anmelden. Der Transport erscheint mir aber sinnvoller, außer man ist ständig zwischen D und RO unterwegs.

Ich glaube nicht, dass das funktioniert. Erstmal müsste die rumänische HU in D anerkannt werden, da gibt's ein, zwei Stolpersteine. Und eine nicht erlaubte Fernzulassung ist es ebenfalls, da das Fahrzeug nicht in D steht.

Er kann auch eine deutsche HU in Rumänien (oder sonstwo auf der Welt) machen lassen, muss halt von der Prüforganisation so angeboten werden. Beim TÜV Süd sollte das im Ausland klappen. Wir haben selbst schon Bus-HUs und Sicherheitsprüfungen in Ghana machen lassen, als ein Expeditionsbus dort stationiert war. Rotel-Tours macht das ähnlich, die haben in D zugelassene Fahrzeuge, da werden die Prüfer sogar teils eingeflogen.

So einfach ist das aber sicher nicht.

Die Anerkennung gilt nur im Hoheitsgebiet des deutschen Staates für Prüfer/Prüforganisationen, da es Verwaltungsakte sind, dürfen die auch nur auf Staatsgebiet ausgestellt werden.

Mal eben nen deutschen Prüfer nach Malle schicken in eine Tüv Station ist nicht.

Von "so einfach" war auch nicht die Rede. Es geht aber grundsätzlich (wobei meine eigene Erfahrung damit 20 Jahre her ist, ob das heute noch zutrifft kann ich nicht mit Sicherheit sagen).

Prüfberichte aus anderen Mitgliedsstaaten können grds. schon anerkannt werden. Sie müssen nur nach einer bestimmten EU-Richtlinie durchgeführt sein (das muss dann auf den Prüfbericht auch irgendwo stehen) und die Berichte müssen dann ggf. noch auf deutsch übersetzt werden. Insgesamt also ein eher ungewisser und teurerer Spaß...

Es geht eben nicht grundsätzlich... Grundsätzlich geht es nicht und falls es mal vorkam oder noch vorkommt, sind es entweder Untersuchungen mit Ausnahmegenehmigung, wobei mir da spontan nur für schwerlastabnahmen kurz vor der Grenze in den Sinn kommen...

Und nur weil etwas mal gemacht wurde oder teilweise immernoch gemacht wird, heisst es ja nicht, dass dies so legal ist.

Ohne Ausnahmegenehmigung ist ne deutsche Hu nur in Deutschland möglich.

@ tecci

Ich weiss was du meinst, aber hier war ja dann die Rede von ner HU nach Paragraph 29 StVZO

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