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Im Stau überholen: Was ist am "verbotensten"?

Themenstarteram 25. Juli 2010 um 15:47

Guten Tag.

Ich stand neulich mit dem Auto im Stau und kam aus Langeweile auf folgende Frage:

Angenommen, ich will mit dem Motorrad dringend wohin, auf einmal ist vor mir Stau.

Da ich wirklich, wirklich dringend sonstwohin will und mir in dem Moment die Konsequenzen egal sind, entscheide ich mich, am Stau vorbeizufahren.

Welche der drei Optionen wird am strengsten geahndet?

1. Standstreifen

2. mitten druch zwischen den Spuren

3. soweit möglich, links vom Stau, zwischen den Autos und der mittleren Leitplanke

Habe natürlich schon gegoogelt, aber da findet man die widersprüchlichsten Sachen, in der Regel heißt es: Wird normalerweise von Polizisten geduldet, wenn man langsam und vorsichtig fährt, falls einen doch mal einer drankriegen willist es so: 1. und 2. zählen wie rechts überholen, 50€ Buße und 3 Punkte in Flensburg. Wobei 1. schlimmer ist, weil über den Standstreifen ja in der Regel die Rettungswagen etc. kommen.

Aber zu 3. hab ich bisher nix finden können.

Nur mal so aus Interesse, da ich eh fast nie Autobahn fahre (Landstraße > Autobahn ;-) ) und es im Ernstfall vermutlich eh machen würde (schwarze GSX R 600 SRAD, schwarze Kombi, schwarzer Helm, da hat man im Sümmer bestimmt keinen Spaß im Stau).

Weiß das jemand zuverlässig?

Danke,

Lordnikon27

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Aber eine Sache ist wirklich absolut verboten --- DAS EIGENE GEHIRN AUSZUSCHALTEN!!!!!!

Ehrlich? Das ist verboten? Ich dacht bisher das sei in D pflicht sobald man sich ins Auto setzt... :D

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3. ist theoretisch erlaubt, wenn du den Seitenabstand einhalten kannst.

Standstreifen würd ich lassen, der kann ja auch mal plötzlich zu Ende sein und es gibt auch zuviele Irre die einen dann mit Absicht blockieren wollen oder über den Standstreifen zur nächsten Ausfahrt wollen.

Genau deswegen benutzen ihn eigentlich Einsatzfahrzeuge eher ungern und deswegen ist die rettungsgasse so wichtig (und natürlich für hitzegeplagte Motorradfahrer :D)

Gruß

MS

Hallo,

also ich bin kein Polizist oder Jura-Student o.ä. aber atm Fahrschüler und meiner Meinung nach ist das so:

1. Standstreifen darf nur bei einer Panne befahren werden und is sau gefährlich, weil die Beifahrer in den Autos eher weniger in den Spiegel schaun bzw. da ja eh nix sehn und die Tür einfach aufreißen.

2. Bei sehr langsamer Fahrt glaube ich, das einfachste und "sicherste", weil die Autofahrer damit am ehesten rechnen.

3. Hab noch nie einen Motorradfahrer gesehn, der das gemacht hätte, weil die Autofahrer in der Regel eine Lücke für den Rettungswagen zwischen mittlerer und linker Spur machen und somit verdammt weit links stehen und da kaum Platz sein dürfte.

 

Also verboten ist meines Wissens alles! Das zu Punkt eins und zwei mit dem rechts überholen gilt glaube ich so nur, wenn sich links keine Fahrzeugschlangen gebildet haben. Sprich, ist die linke Spur blockiert, darf rechts überholt werden. Drum dürfte sich das mit der Bestrafung in Grenzen halten. Dann kommt noch dazu das die Polizei bei nem Stau besseres zu tun hat, als einen vorsichtig und langsam fahrenden Motorradfahrer aufzuhalten, der sich durch den Stau mogelt...

Also ich würde mich für Kandidatin Nummer 2. entscheiden :D

Es gibt ein lustiges PDF, das man sicher auf den einschlägigen "Spaß" Internetseiten finden kann, dass genau darauf eingeht. Ich weiß nicht, ob es stimmt, aber das Ergebnis dort war, dass es am "billigsten" ist, wenn man sich ein Blaulicht montiert und damit auf dem Seitenstreifen überholt. :D Das kann sicher jemand finden und vielleicht mal einstellen...

Ich würde auf der Autobahn aber vermutlich auch die Rettungsgasse wählen. Ich fahre eigentlich auch nie an der Ampel vor oder bei zweispurigen Straßen in der Mitte durch, aber wenn ich es doch mal machen muss, dann fahre ich eigentlich nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit. Ich glaube, damit auch das Aggressionspotenzial bei den Autofahrern gering zu halten, da der eine oder andere schon mal absichtlich plötzliche Haken schlägt, um dich in den Sturz zu provozieren oder einfach die Lücke zuzumachen.

Edit: Nicht das PDF aber als Text auch ganz interessant!

am 25. Juli 2010 um 16:29

1. Ist verboten, denn der Standstreifen ist für Pannen und Rettungsfahrzeuge gedacht.

2. Ist genauso verboten, wird aber idR geduldet, solange man mit Schrittgeschwindigkeit fährt, und man keinen Behindert (insbesondere den Rettungs- und Polizeidienst). Wenn man von anderen Verkehrsteilnehmern absichtlich behindert wird, darf man sich nicht beschweren. Man selbst überholt rechts, und der andere macht sich der Nötigung strafbar.

Es gab mal ein Versuch, es wie in AT zu legalisieren, der aber meines Wissens nach scheiterte.

3. Kann ich nur mutmaßen...

Ich würde auch eher zu Punkt 2 tendieren.

Ganz links zwischen Leitplanke und Autos werde ich nicht fahren. Sooft wie die dann nach links ausscheren, um zu schauen, was da vorne los ist....

Die Wahrscheinlichkeit, dass Du dann zwischen Auto und Leitplanke eingeklemmt wirst, ist relativ hoch.

Lieber durch die Rettungsgasse mit Schritt, ab und zu in den Spiegel schauen und auf Türen achten.

Zitat:

Original geschrieben von Bassment

Ich würde auch eher zu Punkt 2 tendieren.

Ganz links zwischen Leitplanke und Autos werde ich nicht fahren. Sooft wie die dann nach links ausscheren, um zu schauen, was da vorne los ist....

Die Wahrscheinlichkeit, dass Du dann zwischen Auto und Leitplanke eingeklemmt wirst, ist relativ hoch.

Lieber durch die Rettungsgasse mit Schritt, ab und zu in den Spiegel schauen und auf Türen achten.

Gebe Dir recht und ich mach es auch immer so. Hatte bis dato auch noch nie ärger mit der Ordnungsmacht. Ist das jetzt eigentlich erlaubt oder nicht.

Gruß Michi

am 25. Juli 2010 um 16:40

Immernoch verboten ;)

Mann kann aber auch (nach Möglichkeit) auf einen Rastplatz ausweichen, über dessen Rettungsweg//Zufahrtsstraße durch Feldwege auf die nächste Landstraße fahren, und dann bequemer nach hause gondeln....ob ich da Strafe zahle, oder beim Vorbeischlängeln macht den Bock nicht fett:D

Zitat:

Original geschrieben von Patrick08

Immernoch verboten ;)

 

Mann kann aber auch (nach Möglichkeit) auf einen Rastplatz ausweichen, über dessen Rettungsweg//Zufahrtsstraße durch Feldwege auf die nächste Landstraße fahren, und dann bequemer nach hause gondeln....ob ich da Strafe zahle, oder beim Vorbeischlängeln macht den Bock nicht fett:D

Mal davon abgesehen, wer fährt den schon Autobahn. da sind doch nur Geschwindigkeitskranke Dosen unterwegs :D.

Manchmal kann es schon notwendig sein, 100km zu "überbrücken"...

Der Fahrlehrer drückte sich auch nicht besonders klar aus...

am 25. Juli 2010 um 17:53

ich nehm die Rettungsgasse falls eine existiert

mir kackegal obs verboten ist, bei temperatunren wie in den letzten wochen bewege ich min bike durch die autos oder auf dem standstreifen bis zur nächsten ab/ausfahrt um dann den stau zu verlassen.

luftgekühlte großvolumer mögen keinen stop and go bei warmen wetter.

die 25 euro für das benutzen des standstreifens nehme ich lieber in kauf als einen defekten motor.

gruss

bb-blue

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue

mir kackegal obs verboten ist, bei temperatunren wie in den letzten wochen bewege ich min bike durch die autos oder auf dem standstreifen bis zur nächsten ab/ausfahrt um dann den stau zu verlassen.

luftgekühlte großvolumer mögen keinen stop and go bei warmen wetter.

die 25 euro für das benutzen des standstreifens nehme ich lieber in kauf als einen defekten motor.

gruss

bb-blue

Laut neuem Bußgeldkatalog kostet der Spaß 50€+2Punkte:):mad: Ist nicht so ganz zu empfehlen.

Gruß Michi

Zitat:

Original geschrieben von camion-rebel

 

Laut neuem Bußgeldkatalog kostet der Spaß 50€+2Punkte:):mad: Ist nicht so ganz zu empfehlen.

Gruß Michi

hallo michi,

so oft steh ich nicht im stau :) aber wie geschrieben,,, wäre es mir auch wert.

ein neuer motor oder eine aufwendige reparatur mit allem drum rum ist teurer und aufwendiger....

und erwischt wurde ich bei den 3 mal wo ich das seither gemacht habe noch nie...

also hat es sich schon lange rentiert ;)

grins

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue

Zitat:

Original geschrieben von camion-rebel

 

Laut neuem Bußgeldkatalog kostet der Spaß 50€+2Punkte:):mad: Ist nicht so ganz zu empfehlen.

Gruß Michi

hallo michi,

so oft steh ich nicht im stau :) aber wie geschrieben,,, wäre es mir auch wert.

ein neuer motor oder eine aufwendige reparatur mit allem drum rum ist teurer und aufwendiger....

und erwischt wurde ich bei den 3 mal wo ich das seither gemacht habe noch nie...

also hat es sich schon lange rentiert ;)

grins

Mit den 50€ könnte ich auch leben. Allerdings die 2 Punkte würden mich schmerzen da ich im Moment 9 habe und mich bis November 2011 bremsen muss:rolleyes:. Übrigens nie einen Punkt mit dem Bike bekommen sondern alle mit dem LKW. Bei ca.160000km pro Jahr passiert das leider mal.

Gruß Michi

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