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In D-Land mit CA Zulassung fahren?!

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 21:55

Hi!

Meine Versuche ein Abgasgutachten für meinen Plymouth und die aussicht auf die anliegenen Umbauten haben mich wieder auf ein Thema gebracht, über das ich schon mal nachgedacht habe.

Funktioniert es, dass ich in D-Land ein Auto fahre, das auf meinen Großonkel in Canada gemeldet ist?

Also mit Canadischer Zulassung???

Gruß

Tobi

Beste Antwort im Thema
am 3. Juli 2005 um 15:14

Natürlich sind das von mir nur theoretische Überlegungen.

Wenn man allerdings Freunde oder Verwandte in anderen EU Ländern hat, ist das durchaus möglich.

Es geht ja auch nicht darum ein paar Mark KFZ-Steuer zu sparen, sondern darum ein Fahrzeug zu fahren, daß auf Grund der ausufernden Bürokratie in der BRD nicht zugelassen werden könnte.

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am 29. Juni 2005 um 21:59

Jein.

Es geht:

a) nur als Umzugsgut, das heisst wenn du aus dem jeweiligen Land zurück nach D ziehst, dort mindestens 6 Monate gelebt hast und das Fahrzeug auf dich oder ein mit zurückziehendes Familienmitglied angemeldet ist

b) nur für maximal 6 Monate nach dem Umzug, bis dahin muss das Fahrzeug versteuert und angemeldet sein.

Mike

am 30. Juni 2005 um 8:23

Ihr dürft eines nicht vergessen. Wenn dein Hauptwohnsitz in Deutschland ist, darfst du ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug hier überhaupt nicht fahren. Du machst dich dann nämlich der Steuerhinterziehung strafbar!!

Gruss Jürgen

am 30. Juni 2005 um 9:33

Aber er ist ja sozusagen nur der Fahrer/Nutzer. Wenn ich richtig verstanden habe läuft ja alles andere über seinen Onkel

am 30. Juni 2005 um 10:42

Trotzdem nicht erlaubt. Glaubs oder glaubs nicht und mach deine eigenen Erfahrungen ;)

Mike

Das Problem ist die Versicherung:

Die ausländische Versicherung hat ja einen

ganz anderen Leistungsumfang, dieser

ist im Schadensfalle oft nicht so hoch wie

eine Deutsche. Und es ist ungewiss, ob

die Versicherung überhaupt hier zahlen

würde. - Stellt euch vor, man hat einen

Unfall und in der Canada-Police steht, das

der Versicherungsschutz nur für Canada

und USA gillt......

Man kann nach dem Import, jedoch eine

gewisse Zeit ganz legal mit dem US oder

Canada Nummernschild fahren:

Dazu gibt es vom ADAC eine spezielle

Versicherung, die gillt für einen Monat,

lässt sich aber noch mehrfach um j einen

weiteren Monat verlängern. - KFZ Steuern

fallem in den ersten 3 Monaten NICHT

an.

Man braucht dazu den originalen "Title"

die Schilder und der Wagen darf noch

nie in Deutschland zugelassen gewesen

sein.

Nennt sich wohl "Grenzversicherung"

Einige Harley Agenten" schiffen ihre custom bike im April in die BRD, mit einem return/Rückführungsbescheid bzw einer Frachtbestätigung für die Rückführung nach USA. Das heißt , die Bikes kommen im April und werden im Nov. wieder nach USA gerbacht. Die Fahrzeuge sind in USA angemeldet, auf die Person zugelassen.

Hat man als deutscher einen USA Wohnsitz angemeldet kann an hier in der BRD in diesem Zeitraum legal das Fahrzeug bewegen. Die FrachtAktion kostet ca 900Euro. Man spart sich 10000Euro zoll + steuer in ersten Jahr und jede Menge Ärger mit dem Tüv + den Cops.

Auch ein Auto kann man 6 Monate fahren. Mit einigen Tricks kann man diese Regelung verlängern . Wichtig, USA Wohnsitz angemeldet, USA Führerschein , Versicherung . Bei meinen Papieren steht zB: Versichert in USA, Can, Europe, nicht Versichert in Mexico und allen nicht aufgeführten Staaten.

am 1. Juli 2005 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von Stevie

Dazu gibt es vom ADAC eine spezielle

Versicherung, die gillt für einen Monat,

lässt sich aber noch mehrfach um j einen

weiteren Monat verlängern. - KFZ Steuern

fallem in den ersten 3 Monaten NICHT

an.

Man braucht dazu den originalen "Title"

die Schilder und der Wagen darf noch

nie in Deutschland zugelassen gewesen

sein.

Nennt sich wohl "Grenzversicherung"

diese versicherungen gibt es, und zwar nicht nur vom ADAC. allerdings gelten sie nur 1 monat und sind NICHT verlängerbar.

Zitat:

Original geschrieben von Outatime12

 

diese versicherungen gibt es, und zwar nicht nur vom ADAC. allerdings gelten sie nur 1 monat und sind NICHT verlängerbar.

Kenne ichauch nur so.Und zwar ist diese Versicherung für den Weg zum Tüv und Zulassungstelle gedacht.

am 2. Juli 2005 um 13:55

Bei einem in Kanada angemelten Fahrzeug ist es tatsächlich so, daß nur Personen mit Hauptwohnsitzt außerhalb der EU das Fahrzeug in der BRD fahren dürfen (für maximal 6 Monate am Stück).

Wenn du das Auto allerdings in einem anderen EU Land, das eventuell kullanteren TÜV hat (Bsp. neue osteuropäische Länder...) anmeldest, darfst du das Fahrzeug unbegrenzt in Deutschland fahren, wenn es auf jemanden angemeldet ist, der in dem jeweiligen Land seinen Hauptwohnsitzt hat (keine Steuerprobleme wegen einheitlichem Markt).

Diesen Trick wenden auch viele Spediteure an!

Das sind doch wohl nur noch theoretische Überlegungen. Wer kann als Privatmann sich schon mal schnell in einem Land das gerade mal einen kulanteren TÜV oder gar keinen TÜV hat einen Wohnsitz zulegen? Da hängen dann doch noch einige andere Problemchen dran. Wie gesagt, theoretisch mag das gehen, aber praxistauglich ist es wohl kaum!

am 3. Juli 2005 um 15:14

Natürlich sind das von mir nur theoretische Überlegungen.

Wenn man allerdings Freunde oder Verwandte in anderen EU Ländern hat, ist das durchaus möglich.

Es geht ja auch nicht darum ein paar Mark KFZ-Steuer zu sparen, sondern darum ein Fahrzeug zu fahren, daß auf Grund der ausufernden Bürokratie in der BRD nicht zugelassen werden könnte.

am 3. Juli 2005 um 17:23

Zitat:

Original geschrieben von LB-Saratoga

Es geht ja auch nicht darum ein paar Mark KFZ-Steuer zu sparen, sondern darum ein Fahrzeug zu fahren, daß auf Grund der ausufernden Bürokratie in der BRD nicht zugelassen werden könnte.

was für ein dünnsinn.....

1. ging es hier ursprünglich um einen albernen Plymouth, dessen zulassung überhaupt kein problem darstellt - vorausgesetzt natürlich, man kümmert und informiert sich ein wenig. aber das ist wohl gleich schon zuviel, lieber schnell nach ein paar illegalen möglichkeiten fragen.

2. bekommt man jedes verkehrssichere fahrzeug in deutschland auch zugelassen, wenn man es denn will. und das manche hardcore-hot-rod-bastelbuden keine dauerzulassung bekommen ( 07er dafür ist völlig ok! ) ist auch nur recht wie billig, denn im dauerbetrieb/regen/winter würde auch das risiko steigen, bzw. sind solche autos auch nicht fahrbar.

3. wirst du manche vorschriften der "ausufernden bürokratie" -wie zb die pflicht eine warnblinkanlage einzubauen- durchaus zu schätzen wissen, wenn du zb mal auf eine dunklen landstrasse liegengeblieben bist. (weiss man natürlich nur wenn man oldtimer fährt)

4. möchte ich mal dein dummes gesicht sehen wenn du mit einer in usbekistan zugelassenen bastelbude einen unfall in deutschland mit personenschaden verursachst, und die (nicht vorhandene/ausreichende) versicherung nicht zahlt. deine gesamte zukunft ist versaut, so schnell kannst du gar nicht gucken.

 

[/wortzumsonntag]

gruss

O.

am 3. Juli 2005 um 20:12

Nicht frech werden, lieber Herr Bürokratieliebhaber.

1. Ist es absolut nicht illegal mit einem in einem anderen EU-Land ordnugsmäßig zugelassemen Fahrzeug in der BR Deutschland zu fahren.

2. Ist man in Deutschland nur zu oft auf die wohlwollende Willkür mancher Beamter und amtlicher Prüfer angewiesen, um die sog. Verkehrssicherheit attestiert zu bekommen.

3. Gehe ich davon aus es hier mit erwachsenen Menschen zu tun zu haben, die selbst entscheiden können mit welchem Versicherungsschutz etc. sie sich auf die Straße trauen.

4. Planen nicht mal die Grünen Usbekistan in die EU aufzunehmen.

5. Ist mir jetzt klar warum einem in Deutschland das Denken und Entscheiden vom Staat abgenommen wird, wäre schlimm wenn manch hier vertretene Leute selbst denken dürften...

Zitat:

Original geschrieben von LB-Saratoga

Nicht frech werden, lieber Herr Bürokratieliebhaber.

2. Ist man in Deutschland nur zu oft auf die wohlwollende Willkür mancher Beamter und amtlicher Prüfer angewiesen, um die sog. Verkehrssicherheit attestiert zu bekommen.

Kenne ich ebenfalls. Bei mir ging es um die Höhe der Scheinwerfer. Als ob es einen Unterschied machte, ob diese nun dieoffiziellen 50cm oder doch nur 47,8 cm über den Boden angebracht waren. Nenne hier nur den §21.

Oder der eine Prüfer nimmt es ab, bei der nächsten Polizeikontrolle und anschließenden neuen Tüv ist es plötzlich nicht mehr o.k. Ist schon sehr merkwürdig...

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