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in der schweiz geblitzt
hallo,
ich bin gestern in der Schweiz im Tunnel geblitzt worden.
Es waren Tempo 80 und bei mir auf der Uhr 130-140.
Bin Fahranfänger aus D!
Welche Geldstrafe kommt auf mich zu?
Wie lange dauert es, bis der Brief zu Hause ist?
Im Voraus schon mal vielen Dank an die eifrigen Beantworter.
Tschüss
Beste Antwort im Thema
Ja, mach das.
Bastel dir einen Papierflieger.
Aber komm bitte nicht in ein paar Monaten hier an und jammer rum, wenn aus den 120 SFr ein bißchen mehr geworden ist.
~
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17 Antworten
Vielleicht hilft dir das hier weiter.
PS: Das wird leider richtig teuer.
Also, wärst du Schweizer würde das Führerscheinentzug für 2 oder 3 Monate bedeuten. Hängt vom Richter ab.
Busse mind. 500 Euro.
Die Schweiz ist teuer.
Hab für 47km/h zu schnell auch CH-Autobahn 1500.- Franken (ca. 900-950 Euro) und 3 Monate Fahrverbot kassiert.
Wenn du in den nächsten 3 Jahren nicht vor hast nochmal in die Schweiz zu fahren kannst du dir aus dem Knöllchen einen schönen Papierflieger basteln.
Ich Zitiere:
"Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden.
Dies bedeutet, dass Sie, falls Sie zu einer Geldbuße verurteilt werden, nicht mit der Vollstreckung in Deutschland zu rechnen haben. (es sei denn, Sie haben auch einen schweizer Wohnsitz oder übertreten die Grenze)
Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt drei Jahre."
Schönen Tag noch.
Der verantwortliche Fahrer kann allerdings ermittelt werden. Das geht dann über die Staatsanwaltschaft zur Polizei.
Zitat:
Original geschrieben von D-WS
Wenn du in den nächsten 3 Jahren nicht vor hast nochmal in die Schweiz zu fahren kannst du dir aus dem Knöllchen einen schönen Papierflieger basteln.
imho ists mittlerweile so geregelt, dass bußgeldbescheide über 70€ auch in deutschland vollstreckt werden können.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
imho ists mittlerweile so geregelt, dass bußgeldbescheide über 70€ auch in deutschland vollstreckt werden können.....
Richtig,
und zwar seit dem 01.03.2002, als der schweizerisch-deutsche Polizeivertrag in Kraft getreten ist.
Zitat:
(Art. 37, S.26/27)
Art. 37 Vollstreckungshilfeersuchen, Voraussetzungen
(1) Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde eines der Vertragsstaaten eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Strassenverkehrs feststellt und deswegen eine Sanktion verhängt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) Die verhängte Sanktion beträgt mindestens 40 EURO oder 70 Schweizer Franken;
b) dem Betroffenen wurde ausreichend rechtliches Gehör gewährt;
c) gegen die Entscheidung konnten Rechtsmittel eingelegt werden;
d) das Ersuchen beschränkt sich auf die Vollstreckung eines Geldbetrages;
e) die Entscheidung ist nach dem Recht des ersuchenden Staates vollstreckbar und nicht verjährt;
f) die zuständigen Behörden des ersuchenden Vertragsstaates haben die betroffene Person erfolglos ersucht, die verhängte Sanktion zu entrichten;
g) die betroffene Person hat im Hoheitsgebiet des ersuchten Vertragsstaates ihren Wohnsitz oder Aufenthalt.
....das mit dem Papierflieger würde ich ganz sicher sein lassen. Sicherlich wirst Du nicht innerhalb von 2 Wochen angeschrieben, aber Du kannst Dich darauf verlassen, dass Du eine Reaktion aus der Schweiz bekommen wirst, ob es Dir passt oder nicht. Die Zahlung wirst Du leisten müssen und das auch zu Recht. Fahranfänger mit einer Übertretung wie oben angegeben und dann noch in einem Tunnel. Siehst Du sicher selbst ein
Original geschrieben von dsrihk
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
imho ists mittlerweile so geregelt, dass bußgeldbescheide über 70€ auch in deutschland vollstreckt werden können.....
Richtig,
und zwar seit dem 01.03.2002, als der schweizerisch-deutsche Polizeivertrag in Kraft getreten ist.
Zitat:
(Art. 37, S.26/27)
Art. 37 Vollstreckungshilfeersuchen, Voraussetzungen
(1) Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde eines der Vertragsstaaten eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Strassenverkehrs feststellt und deswegen eine Sanktion verhängt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) Die verhängte Sanktion beträgt mindestens 40 EURO oder 70 Schweizer Franken;
b) dem Betroffenen wurde ausreichend rechtliches Gehör gewährt;
c) gegen die Entscheidung konnten Rechtsmittel eingelegt werden;
d) das Ersuchen beschränkt sich auf die Vollstreckung eines Geldbetrages;
e) die Entscheidung ist nach dem Recht des ersuchenden Staates vollstreckbar und nicht verjährt;
f) die zuständigen Behörden des ersuchenden Vertragsstaates haben die betroffene Person erfolglos ersucht, die verhängte Sanktion zu entrichten;
g) die betroffene Person hat im Hoheitsgebiet des ersuchten Vertragsstaates ihren Wohnsitz oder Aufenthalt.[/quote
Dieses Abkommen ist in Deutschland nicht ratifiziert worden und damit nicht gültig. Es ist bisher gerade NICHT in Kraft getreten. Bußgelder aus der Schweiz können in Deutschland definitiv NICHT vollstreckt werden. Bei Nichtzahlung passiert gar nichts, die schweizer Schreiben kann man ignorieren, man sollte halt nur nicht in die Schweiz einreisen. Lustig, dass sich die oben genannten Infos immer noch geglaubt werden, ist doch schon x-Mal hier durchgekaut worden...
Viele Grüße
Celeste
Die Bussen werden aber gesammelt. Wenn du dann erwischt wirst, können die das alles herausfinden und du musst alles bezahlen inkl. Verzugszins.
Kollege aus Deutschland musste eine Parkbusse bezahlen, welche fast 5 Jahre zurück lag.
Hallo,
also ich muss zugeben, dass mir meine tat sehr leid tut und ich seit fast 2 Jahren, seit ich den FS habe, noch nie ein Bussgeld zahlen musste.
Dies wäre jetzt quasi mein erstes Bußgeld.
Also ich werde jetzt erstmal cool bleiben und abwarten. So wie ich das jetzt von den Beirägen und den Links entnommen habe, muss ich das Bußgeld nicht zahlen, sofern ich nicht in Schweiz will oder dort im Zuge allgemeiner Kontrollen erwischt werde.
Eine Frage habe ich aber noch.
Wird eigentlich ein Gerichtsverfahren eröffnet, cih denke, sowas gelesen zu haben, dass bei einer Überschreitung von mehr als 30km ö.Ä es sofort zu einer Strafanzeige kommt!
Nochmals danke für die zahlreichen Rückmeldungen
Wenn man eine Skimaske trägt, dürfte es aber nicht sonderlich leicht sein, den Fahrer zu ermitteln oder irre mich da?
500 Euro Geldbuße oder ein paar Euro für so 'ne Maske.
Da fällt die Entscheidung wirklich schwer.
Zitat:
Original geschrieben von Motfan
Eine Frage habe ich aber noch.
Wird eigentlich ein Gerichtsverfahren eröffnet, cih denke, sowas gelesen zu haben, dass bei einer Überschreitung von mehr als 30km ö.Ä es sofort zu einer Strafanzeige kommt!
Die Frage kann ich dir zwar nicht beantworten, aber wie ich schon geschrieben habe, selbst wenn es der Fall sein sollte können dir die Schweizer garnichts solange du hier in Deutschland bleibst. Aber du musst selbst wissen ob du dazu stehen willst was du gemacht hast oder nicht, bei dem Preis (locker ein Monatsgehalt oder mehr) würde ich es mir aber gut Überlegen. Die Schweiz ist m. M. nach schon reich genug
Zitat:
Original geschrieben von D-WS
Zitat:
Original geschrieben von Motfan
Eine Frage habe ich aber noch.
Wird eigentlich ein Gerichtsverfahren eröffnet, cih denke, sowas gelesen zu haben, dass bei einer Überschreitung von mehr als 30km ö.Ä es sofort zu einer Strafanzeige kommt!
Die Frage kann ich dir zwar nicht beantworten, aber wie ich schon geschrieben habe, selbst wenn es der Fall sein sollte können dir die Schweizer garnichts solange du hier in Deutschland bleibst. Aber du musst selbst wissen ob du dazu stehen willst was du gemacht hast oder nicht, bei dem Preis (locker ein Monatsgehalt oder mehr) würde ich es mir aber gut Überlegen. Die Schweiz ist m. M. nach schon reich genug
Guter Beitrag. Man sollte vor allem bedenken, dass die Schweiz bei der Verbrechensbekämpfung sehr selektiv vorgeht. Kleine Verkehrssünder werden abgezockt, anderen (ausländischen) Straftätern wird großzügig Asyl angeboten. Interessanterweise ist selbst vielen Schweizern nicht bekannt, dass der inländische Schweizer für bestimmte Straftaten hart bestraft wird, während der ausländische Straftäter vom Schweizer Staat noch geschützt wird. Da ist doch einiges faul im Land der Eidgenossen...
Viele Grüße
Celeste