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In der Wiese parkverbot?

Themenstarteram 18. September 2015 um 4:56

Guten Morgen liebe Community,

ich habe heute Nacht (2:00Uhr) einen Strafzettel bekommen, weil ich in einer Wiese geparkt habe. Dort stehen weder Hinweise noch Verkehrsschilder, dass ich dies zu unterlassen habe.

Ist der Strafzettel rechtens?

 

Danke schonmal bim Vorraus

Michi aus Minga

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@michiminga schrieb am 18. September 2015 um 06:56:23 Uhr:

Ist der Strafzettel rechtens?

Ja.

Woraus sich das ergibt, sei mal dahingestellt. Das kann die Grünflächensatzung sein oder Naturschutzgesetze etc. §2 StVO sagt "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen" und § 12 Abs. 4 StVO sagt "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren." Allein schon dadurch ist’s verboten in der Wiese zu stehen, es sei denn sie war als Parkplatz ausgeschildert.

Was genau wird dir denn vorgeworfen?

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Zitat:

@michiminga schrieb am 18. September 2015 um 06:56:23 Uhr:

Ist der Strafzettel rechtens?

Ja.

Woraus sich das ergibt, sei mal dahingestellt. Das kann die Grünflächensatzung sein oder Naturschutzgesetze etc. §2 StVO sagt "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen" und § 12 Abs. 4 StVO sagt "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren." Allein schon dadurch ist’s verboten in der Wiese zu stehen, es sei denn sie war als Parkplatz ausgeschildert.

Was genau wird dir denn vorgeworfen?

Themenstarteram 18. September 2015 um 5:23

Einfach nur parken auf einer Grünfläche, das ist es ja

Es ist kein Naturschutzgebiet o.ä.

Ich kenne auch den Besitzer der Fläche, somit ist es auch kein Grund der Gemeinde sondern Privatgrund..

Wenn er nicht will dass man dort parkt müsste er doch Hinweisschilder aufstellen: "Parken auf Privatgrund untersagt, der Eigentümer" etc..

Wäre es jetzt mitten in der Stadt, könnte ich es verstehen aber ich wohne 20km außerhalb von München..

War die Wiese als Parkraum ausgewiesen?

Ansonsten sind solche Flächen nicht zum Parken.

Wieso hast du dein Auto auf die Wiese gestellt?:confused:

Themenstarteram 18. September 2015 um 5:38

ich hab mal ein Bild bei Maps raus gesucht um das ganze verständlich zu machen.

Ich habe so wie drei andere Autos gegenüber der Straße in der Wiese geparkt, weil mein Nachbar seit nun 7 MONATEN die 4 Parkplätze vor der Kurve dauerhaft mit zwei uralten Rollern (Versicherungskennzeichen) zuparkt auf dem anderen steht ein Auto von ihm und daneben seine Frau. Das macht er weil er der Meinung ist es wären seine Parkplätze, was nicht der Fall ist. Aber Weder die Roller noch das Auto der Frau wurden seit dem bewegt. Erkennt man auch.. (Witterungseinflüsse etc.)

Kann ich irgendwas dagegen tun?!

Leider dürfen die Roller dort dauerhaft stehen. Es ist aber auch nicht verboten, den oder die Roller auf einen anderen Parkplatz in Sichtweite zu schieben und sich selbst auf den freigewordenen Platz zu stellen.

Was auch immer du unternimmst, es wird ihm nicht gefallen.

Zitat:

@michiminga schrieb am 18. September 2015 um 07:23:04 Uhr:

Einfach nur parken auf einer Grünfläche, das ist es ja

Es ist kein Naturschutzgebiet o.ä.

Ich kenne auch den Besitzer der Fläche, somit ist es auch kein Grund der Gemeinde sondern Privatgrund..

Wenn er nicht will dass man dort parkt müsste er doch Hinweisschilder aufstellen: "Parken auf Privatgrund untersagt, der Eigentümer" etc..

Wäre es jetzt mitten in der Stadt, könnte ich es verstehen aber ich wohne 20km außerhalb von München..

Hast du vor deiner Wohnung ein Hinweisschild "Übernachten für Nicht-Familienmitglieder verboten" ??? Nein, dann her mit der Adresse.

Im Ernst, die Wiese gehört nicht dir, sondern einer dir bekannten Privatperson. Wo leitest du das Recht her, denn noch fremdes Eigentum als Parkplatz zu benutzen? Der Eigentümer hat dir gegenüber einen Unterlassungsanspruch, den er auch gerichtlich durchsetzen kann.

Bei den Rollern würde ich mal überprüfen, ob es sich um aktuelle Versicherungskennzeichen handelt. Das Jahr ist unten auf dem Schild aufgedruckt. Ohne aktuelles Versicherungskennzeichen werden die dort nicht parken dürfen - wäre unerlaubte Sondernutzung.

Wenn die gruenflaeche privatbesitz ist rede mal mit dem besitzer ob er was dagegen hat da du ihn ja auch kennst wenn da alles ok ist kannst du dem ordnungsamt die entsprechende antwort geben mit vermerk auf privatbesitz und der fall sollte sich erledigt haben.

Von wem war der Strafzettel?

Vom Ordnungsamt doch sicher nicht! Oder werden die jetzt auch auf Privatgrund tätig wenn keine "Gefahr im Verzug" ist.

Habe hier auch sch mal was von irgendwelchen Fake-Knöllchen gelesen, die die Nachbarn an die Scheiben gesteckt haben.

Poste doch mal ein Bild.

Wenn es eine private Wiese ist, ist ja die Frage, welche Ordnungswidrigkeit begangen wurde, wenn dort ein Auto abgestellt wird. Eigentlich ist das eine privatrechtliche Sache zwischen dem Eigentümer der Wiese und demjenigen, der das Auto dort abstellt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. September 2015 um 09:03:31 Uhr:

 

Bei den Rollern würde ich mal überprüfen, ob es sich um aktuelle Versicherungskennzeichen handelt. Das Jahr ist unten auf dem Schild aufgedruckt. Ohne aktuelles Versicherungskennzeichen werden die dort nicht parken dürfen - wäre unerlaubte Sondernutzung.

Sondernutzung ist alle über den Gemeingebrauch einer Straße / Gehweg hinaus gehende Nutzung. Das Abstellen von Fahrzeugen ist jedoch wie das Gehen,Radeln, Reiten und Fahren Gemeingebrauch und fällt nicht unter die Regelung der verkehrsrechtlichen Sondernutzung.

Das Entfernen von Fahrzeugen die ohne bzw. mit nicht mehr gültigen Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, wird von vielen Ordnungsbehörden über den § 32 Abs. 1 StVO geregelt. Das Fahrzeug stellt ein Hindernis da und ist aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

Das ganze steht in Verbindung zu § 1 Abs. 1 FZV der aussagt, dass Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur mit einer Zulassung in Betrieb genommen werden dürfen. Hat ein Fahrzeug keine oder keine gültige Zulassung, so darf es nicht am Verkehr teilnehmen und wird somit zum Hindernis.

am 18. September 2015 um 7:37

Zitat:

@ich-rolle schrieb am 18. September 2015 um 09:13:25 Uhr:

Wenn es eine private Wiese ist, ist ja die Frage, welche Ordnungswidrigkeit begangen wurde, wenn dort ein Auto abgestellt wird. Eigentlich ist das eine privatrechtliche Sache zwischen dem Eigentümer der Wiese und demjenigen, der das Auto dort abstellt.

Ich denke diese Dinge werden im "FFOG - Feld- und Forstordnungsgesetz" bzw. ähnlichen Gesetzgebungen in den jeweiligen Ländern geregelt.

Wie viele Verbotsschilder mehr sollten denn nun noch aufgestellt werden, um solche Ding zu regeln?

Geparkt werden darf da wo es erlaubt ist und in der Regel wird das mit dem blau-weißen Schild angezeigt.

Alles andere läuft unter dem Vorbehalt nicht erlaubt zu sein.

auf einem privaten Grundstück hat das Ordnungsamt keine Kompetenzen, da die Grundstücke nicht dem Verkehr gewidmet sind.

am 18. September 2015 um 7:51

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. September 2015 um 09:41:28 Uhr:

auf einem privaten Grundstück hat das Ordnungsamt keine Kompetenzen, da die Grundstücke nicht dem Verkehr gewidmet sind.

Wenn das Grundstück der Stadt gehört, dann hat das OA schon die Kompetenz, in anderen Fällen wird die Polizei vom Besitzer gerufen.

Hier mal ein kurzer Auszug aus dem FFOG:

Zitat:

(1) Das Fahren in Feld und Wald mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind:

1. Personen mit Einwilligung des Grundeigentümers oder des Nutzungsberechtigten, jedoch nicht zu motorsportlichen Zwecken,

2. Personen im Rahmen der befugten Jagdausübung,

3. Bedienstete von Behörden und Personen mit behördlichem Auftrag, soweit das Befahren zur Erfüllung ihres Dienstes erforderlich ist.

 

Themenstarteram 18. September 2015 um 8:01

Zitat:

@DJ-HORNER-100 schrieb am 18. September 2015 um 09:11:09 Uhr:

Wenn die gruenflaeche privatbesitz ist rede mal mit dem besitzer ob er was dagegen hat da du ihn ja auch kennst wenn da alles ok ist kannst du dem ordnungsamt die entsprechende antwort geben mit vermerk auf privatbesitz und der fall sollte sich erledigt haben.

Er hat nichts Dagegen das ist es ja..

 

Der Strafzettel kam von der örtlichen Polizeidienststelle..

Dann stellt sich mir immer noch die Frage, was die um 2 Uhr nachts dort zu suchen haben, denen ist auch nur langweilig... :confused:

Darf ich den Roller wirklich einfach so auf die Seite schieben? :o

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