- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Informationspflicht kfz Zulassungsstelle
Informationspflicht kfz Zulassungsstelle
Hallo, liebe Wissenden,
muss die KFZ-Zulassungsstelle der Vorversicherung mitteilen, dass das KFZ auf einen anderen Eigentümer umgemeldet worden ist? Ich weiss, dass sie das Finanzamt benachrichtigen muss. Wenn ja - wo steht das geschrieben? Habe großen Ärger mit meiner Versicherung die behauptet, dass ich das hätte tuen müssen. Aber womit denn? Abmeldungsbestätigungen gibt es ja nicht mehr. Und wenn man das einfach gegenüber der Versicherung behaupten würde, würde halb Deutschland ohne Versicherungsschutz rumfahren... ))
Vielen Dank für eine professionelle Antwort
Bernie
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Thraciel schrieb am 26. Dezember 2015 um 21:44:46 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 26. Dezember 2015 um 20:58:40 Uhr:
Normalerweise unterrichtet die Zulassungsstelle ja auch die Versicherer, das ergibt sich alleine schon aus der gesetzlichen Pflicht nach §24 FZV. Der TE muss halt mal Rückmeldung geben, welche Situation er meint. Ist das Fahrzeug nämlich außer Betrieb gesetzt, erfolgt natürlich keine Benachrichtigung.
Aber doch nicht bei einem reinen Halterwechsel (z.B. von meiner Mutter auf mich).
Verkauf ist ja ein anderer Fall, dort legt der neue Eigentümer ja eine neue Versicherungsbescheinigung vor,
Bei jedem Halterwechsel muss eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Geht gar nicht anders.
Ähnliche Themen
29 Antworten
Hallo,
wenn ich mein Kfz verkauft habe, habe ich im eigenen Interesse immer meine Versicherung informiert.
Warum sollte das die Zulassungsstelle für mich erledigen?
Gruß Jürgen
Nur, dass ich es richtig verstehe: Fahrzeug ist auf Halter A (in dem Fall du) angemeldet und wird dann auf Halter B umgeschrieben? Deine Frage lautet, ob die Zulassungsstelle dann der Versicherung von A die Umschreibung mitteilen muss?
Nicht das Finanzamt sondern den Zoll - der treibt die KFZ Steuer ein. Da gehört die Zulassungsstelle ja effektiv dazu.
Informationen von Zulassungsstelle an Versicherung sind nicht üblich. Du hast ja einen Vertrag mit deiner Versicherung. D.h. wenn sich der Halter ändert musst du deine Versicherung informieren, da du ja einen neuen Vertrag brauchst bei dem Halter nicht mehr der Versicherungsnehmer ist.
Das ist aber ja auch kein Problem, diese Personen müssen ja gar nicht identisch sein.
Wo das geschrieben steht - vermutlich in den AGB deiner Versicherung.
Wie? Per Telefon, Email oder Brief kommt drauf an.
Deiner These, dass dann ohne Versicherungsschutz gefahren werden würde kann ich nicht folgen. Das musst du mir erklären.
Moin,
die Zulassungstelle ist doch nur für die Kfz-Steuer zuständig,
muß ich immer gleich bezahlen
schönen Gruß
Die Zulassungsstelle ist eine Stadt- oder Kreisbehörde und nicht Bestandteil der Zollbehörde, die - ich glaube seit zwei Jahren - die Kfz-Steuer erhebt. Die Zulassungsstelle ist zwar verpflichtet, wegen der Steuererhebung die Zollbehörde über die Zulassung zu informieren. Eine Verpflichtung, die Kfz-Vers. zu informieren kann schon deshalb nicht in Frage kommen, weil diese Behörde meines Wissens gar nicht weiß, wo das Fahrzeug versichert ist.
Moin,
bei uns informiert die Zulassungsstelle das Zollamt und die Versicherung.
Gerade vor 4 Wochen selbst erlebt.
Der Zoll schreibt Dich an und rechnet die Steuer zurück, bei der Versicherung dauert es eine Woche.
Wenn man auf Nummer sicher geht informiert man die Versicherung unverzüglich selbst.
Ob das in allen Landkreisen so läuft keine Ahnung, bei uns in EI ja.
Gruß
Normalerweise unterrichtet die Zulassungsstelle ja auch die Versicherer, das ergibt sich alleine schon aus der gesetzlichen Pflicht nach §24 FZV. Der TE muss halt mal Rückmeldung geben, welche Situation er meint. Ist das Fahrzeug nämlich außer Betrieb gesetzt, erfolgt natürlich keine Benachrichtigung.
Trotzdem gilt, dass ja bei technischen Systemen immer mal ein Fehler auftritt. Wenn im konkreten Fall eine Meldung warum auch immer ausgeblieben ist, dann reicht trotzdem EIN Anruf der Versicherung bei der Zulassungsstelle. Entbindet den TE aber nicht von irgendwelchen möglichen vertraglichen Verpflichtungen ggü. seiner Versicherung.
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 26. Dezember 2015 um 20:50:37 Uhr:
Eine Verpflichtung, die Kfz-Vers. zu informieren kann schon deshalb nicht in Frage kommen, weil diese Behörde meines Wissens gar nicht weiß, wo das Fahrzeug versichert ist.
Natürlich weiß sie das Zur Pflicht, je nach Situation, habe ich ja schon was geschrieben.
@ Tecci6N
In der Tat, du hast Recht. Ich war mir da auch nicht so sicher("meines Wissens). Aber, wenn man darüber richtig nachdenkt, muss das auch so sein.
Passt schon
Ich habe mir den § 24 FZV noch mal angesehen. Der Fall des Überganges des Fahrzeuges auf einen anderen Eigentümer oder die Abmeldung des Fahrzeuges ist dort allerdings nicht als Tatbestand für eine Mitteilung an die Versicherung aufgeführt.
Vielen Dank Euch allen, am meisten aber Tecci6N, den ich nunmehr zu den Wissenden zähle. Frohe Weihnachten noch und einen guten Rutsch
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 26. Dezember 2015 um 21:21:44 Uhr:
Ich habe mir den § 24 FZV noch mal angesehen. Der Fall des Überganges des Fahrzeuges auf einen anderen Eigentümer
Könnte man indirekt als Beendigung der Zulassung des einen Halters bzw. der Zuteilung eines Kennzeichens für den neuen Halter oder sogar der Zugang einer neuen Versicherungsbestätigung umdeuten. Alle Fälle wären abgedeckt.
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 26. Dezember 2015 um 21:21:44 Uhr:
oder die Abmeldung des Fahrzeuges ist dort allerdings nicht
Doch, Nr. 4 sagt doch Außerbetriebsetzung
Aber mal abgesehen von einer gesetzlichen Pflicht, selbst wenn sie nicht existent ist oder wäre, bekommen die Versicherer immer Bescheid, alles andere würde im totalen Chaos enden. In den Fällen, in denen es mal schief läuft, können die Versicherer aber alles mit der Zulassungsstelle leicht klären, ist ja EDV-technisch alles nachvollziehbar.
Noch eine Anmerkung zur richtigen Darstellung vin Tecci6N:
Die Versicherer erhalten grundsätzlich und elektronisch die Information, wenn sich der Halter ändert. Da viele Versicherer bei unterschiedlichem Halter/Versicherungnehmer höhere Beiträge erheben, kann es also zu einer Beitragserhöhung führen-
Der Versicherer muss natürlich schon deswegen informiert werden, weil er, wenn er den Versicherungsschutz zurückzieht (Kündigung), dieses zum Halter der Zulassungsstelle mitteilen muss. Die Zulassungsstelle interessiert der Versicherungnehmer überhaupt nicht. Der Halter ist für den Versicherungschutz verantwortlich. Informiert die Versicherungsgesellschaft zum Versicherungsnehmer, teilt die Zulassungsstelle lapidar mit, dass es sich um einen anderen Halter handelt und keine Maßnahmen eingeleitet werden können.