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Infos über einen Unfallschaden, was wurde eigentlich repariert?

Ford Focus Mk3
Themenstarteram 6. Juni 2016 um 15:40

Ich habe im vergangenen Herbst einen fast zweijährigen Focus MK 3 mit gerade 20 tkm von einem Ford-Vertragshändler erworben. Trotz ausdrücklicher Nachfrage nach einem Unfallvorschaden hatte er mir nur mitgeteilt, dass der "Stoßfänger vorn einmal instandgesetzt" worden sei. Das hörte sich eher nach einem Parkrempler und nicht nach einem Unfall an.

Nun hat sich bei einem Besuch einer anderen Werkstatt herausgestellt, dass es wohl nicht nur ein einfacher Parkrempler am Stoßfänger war. Hierauf angesprochen "mauert" der Verkäufer, bestreitet inzwischen zwar nicht mehr den Unfall, will aber keine genauen Angaben zur Vorbeschädigung machen.

Zunächst hat der Verkäufer folgenden Ausdruck aus der Software AssGIT ohne Preisangaben und Arbeitsleistungen übersandt:

Position Bezeichnung

01719359 STOSSFAENGER VORN

01860770 QUERTRAEGER

01719220 GRILL - STOSSFAENGER

01797477 MOTORHAUBE OHNE SCHA

LM LACKMATERIAL

Sonst steht nichts Verwertbares im Ausdruck. Inzwischen spricht der Verkäufer davon, er hätte "Stoßfänger, Motorhaube und Träger" ausgetauscht. Die Gesamtschadenssumme sei auf 2.000,- Euro inklusive Mehrwertsteuer kalkuliert worden. Da es sich hier um einen "Austausch von Komplettteilen, und keine Reparatur der Teile" handele, belaufe sich der Minderwert auf 216,- Euro. Der Verkäufer weigert sich aber, irgendwelche Belege vorzulegen. Die Minderwertberechnung will er mir nur mündlich "erläutern".

Kann jemand aus dem obenstehenden Ausdruck erkennen, ob überhaupt die Motorhaube ausgetauscht werden sollte ("ohne Scha")? Was mich stutzig macht, ist die Aussage meiner neuen Werkstatt, dass mit dem Lackmeßgerät zu messen sei, dass die Motorhaube lackiert worden sei. Kann man das bei einem Neuteil überhaupt messen oder sollte da nicht die Lackstärke dem Originalzustand entsprechen?

Und weiss vielleicht jemand, welches Bauteil mit "01860770 QUERTRAEGER" gemeint sein kann und ob der Austausch auf einen schwerwiegenderen Schaden hindeutet?

Vom Vorbesitzer habe ich jetzt das anliegende Foto mit dem Bemerken "Delle in der Motorhaube" als nichtreparierter Vorschaden erhalten - mehr Angaben leider auch noch nicht. Kann jemand einschätzen, ob die Beschreibung der Auszutauschenden Teile überhaupt auf das Schadensfoto passt? Und auf dem Foto ist die Motorhaube auf jeden Fall beschädigt, musste Sie also ausgetauscht werden?

Ich weiss, dass die Auskunft aus dem Forum im Zweifel nicht den Gang zum Gutachter ersetzen kann, wollte aber vorweg mal die Meinung der Fachkundigen hier einholen und wäre über jede Hilfe dankbar.

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2016 um 5:00

Sorry, aber Ich glaube, Du machst Dir hier zu viele Hoffnungen, und auch etwas viel Lärm um nichts.

Ganz offensichtlich hat Dir der Verkäufer den Vorschaden nicht verschwiegen, schon gar nicht arglistig, und er hat Dich auch über den Minderwert aufgrund des Vorschadens informiert. Einzig und entscheidend ist, ob er im Kaufvertrag das Fahrzeug als unfallfrei deklariert hat oder nicht. Punkt. Wenn er "unfallfrei" angekreuzt hat, hat er Dich betrogen und Du hättest jetzt Ansprüche. Hat er das aber nicht, und danach sieht es aus, hat er alles getan, was ein Kaufvertrag als Basis verlangt. Hättest Du mehr Informationen über Art und Umfang des Vorschadens wissen wollen, hättest Du darauf bestehen sollen, dass er diese im Kaufvertrag vermerkt und Belege beifügt. Und dies vor dem Kauf und nicht ein halbes Jahr später. Schließlich hast Du den Kaufvertrag so wie er ist unterschrieben. Und genau auf das, was da drin steht, hast Du einen Anspruch. Nicht mehr und nicht weniger. Du wirst im Vertrag auch einen Passus über mündliche Nebenabreden finden.

Sprich, wenn Du beim Kauf von einem Vorschaden gewusst hast, bzw das Auto nicht als unfallfrei deklariert war, und Du hast Dir keine weiteren Details schriftlich in den Vertrag schreiben lassen, ist das Dein Versäumnis.

Der "Querträger" kann der Träger hinter der Stoßstange sein, kann genauso auch die Quertraverse oben zwischen den Kotflügeln sein. Wenn Grill und Motorhaube auch betroffen waren, klingt das eher wahrscheinlich. "ohne Scha" wird ggfs die Haube ohne Scharniere sein. Aber so oder so - wo ist das Problem, wenn die Teile ausgetauscht wurden?

Du hast beim Verkauf von einem Vorschaden gewusst, Du hast einen Minderpreis bekommen, und Du hast den Vertrag so wie er ist, unterschrieben. Was erhoffst Du Dir jetzt im Nachhinein? Außer einer Rechnung für den Gutachter, die Du bezahlst, wird da nicht viel für Dich rumkommen.

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Ist ein Vor Schaden im Kaufvertrag vermerkt ? Eine Reparatur Lackierung hat meist eine größere Schichtstärke, wie die vom Werksroboter.

Ist im Kaufvertrag ein Vorschaden gekennzeichnet, oder als Unfallfrei deklariert ? Er scheint ja den Schaden zu kennen und hat Ihn in seinem Ausmaß verschwiegen. Beim ersten würde ich ihm die Ohren lang ziehen. Beim zweiten gleich auf die Fresse haun und ;) .. Mal im Ernst. Wenn der Verkäufer dir einen klar definierten Vorschaden bzw, den Ersatz von Karosserie Teilen verschwiegen hat, sich jetzt herausstellt, das er davon wusste, dann ist das für mich Vorsatz. Ob juristisch verwertbar, oder nicht. Und wenn er jetzt schon einen Minderwert mündl. "Zu gibt" gehen bei mir alle Alarm Glocken an. Ende der direkten Kommunikation, Beweise sichern und Anwalt einschalten !

P.S.

Ein korrekter Verkäufer hätte so eine Reparatur bereits im Verkaufsgespräch erörtert und Einblick in die Unterlagen gewährt.

Eine Motorhaube ersetzen geht weit über eine Beule entfernen hinaus. Da ein "Querträger" getauscht wurde, ist nicht auszuschließen, das dieser Schaden mehr war, wie ein kleiner Rempler und auch andere Blechteile im Knautschzonenbereich instand gesetzt wurden.

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 18:13

Zitat:

@NTBooker schrieb am 6. Juni 2016 um 18:41:33 Uhr:

Ist im Kaufvertrag ein Vorschaden gekennzeichnet, oder als Unfallfrei deklariert ? ... Wenn der Verkäufer dir einen klar definierten Vorschaden bzw, den Ersatz von Karosserie Teilen verschwiegen hat, sich jetzt herausstellt, das er davon wusste, dann ist das für mich Vorsatz. Ob juristisch verwertbar, oder nicht. Und wenn er jetzt schon einen Minderwert mündl. "Zu gibt" gehen bei mir alle Alarm Glocken an. Ende der direkten Kommunikation, Beweise sichern und Anwalt einschalten !

Ich gehe ganz sicher von einer arglistigen Täuschung aus, denn der Unfallschaden wurde trotz ausdrücklicher Nachfrage verschwiegen. Aber hierum geht es mir ja hier gar nicht.

Wahrscheinlich komme ich um ein Gutachten zu den Fragen nicht herum, wollte Euch aber vorher um Hilfe bitten, um den Umfang der Vorbeschädigung und eventuelle Risiken für die Sicherheit hieraus etwas besser abschätzen zu können. Danach will ich dann entscheiden, ob ich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechte oder das Fahrzeug trotz Vorbeschädigung behalte und nur den unfallbedingten (merkantilen) Minderwert geltend mache.

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 18:16

Zitat:

@NTBooker schrieb am 6. Juni 2016 um 18:41:33 Uhr:

Eine Motorhaube ersetzen geht weit über eine Beule entfernen hinaus. Da ein "Querträger" getauscht wurde, ist nicht auszuschließen, das dieser Schaden mehr war, wie ein kleiner Rempler und auch andere Blechteile im Knautschzonenbereich instand gesetzt wurden.

Kann mir jemand mal erklären, welche Funktion so ein Querträger hat und was seine Beschädigung eigentlich bedeuten kann?

Der Querträger ist die eigentliche "Stoßstange" wie man sie bei den Wagen bis zu Mitte der 80er sieht.

Die "Stoßstange" vorne wie hinten ist Plastik, je nach Fahrzeug mit dünnem Blech im inneren.

Nicht nur bei Ford. Das ist dem Fußgängerschutz und dem Design geschuldet.

Der Unfall muss nicht heftig gewesen sein. Stoßstange ca. 900€ lackiert vom Werk, Querträger ausgetauscht

und Motorhaube instandgesetz und lackiert. Da bis Du schnell bei 2000€.

Motorhaube kann nach dem Bild instandgestzt werden.

Schau Dir mal die Spaltmaße zwischen den Kotflügeln und den vorderen Türen an.

Wie sieht es mit den Längsträgern, Wagen auf die Grube / Hebebühne, aus?

Da muss wirklich nicht viel mehr als ein Rempler gewesen sein. Wenn man "blöd" trifft, dann wird schnell mal der Träger mit beschädigt.

 

Mir ist jemand beim ausparken hinten gegen meinen Fiesta gerollt. Auf den ersten Blick nur ein leicht sichtbarer Kratzer im Lackiertenteil der Stoßstange und im unlackierten Einsatz. In der Werkstatt war dann auch eine kleine Beschädigung an der darunterliegenden eigentlichen Stoßstange zusehen. Belief sich auf ca. 1000€. Wenn ich jetzt noch die Haube dazurechne, kommen schnell nochmal 1000€ zusammen.

 

Also ich würde mir das Gutachten von dem Unfallschaden einfordern und mich über das schöne Auto freuen, wenn es wirklich nicht mehr war als ein kleiner Rempler.

Der Querträger ist, wie mein Vorredner schon geschrieben, der moderne Stoßfänger eines PKW. In heutigen PKW befinden sich diese Teile im nicht sichtbaren Bereich, hinter der heutigen vorderen Kunststoff Verkleidung. Ich habe mal ein Beispiel Bild angehängt. Das orange Teil vor dem Kühler ist so ein Querträger.

Der Querträger nimmt im Fall eines Frontal Unfall als einer der ersten Teile Crash Energie durch Verformung auf. Bei leichten Unfällen wird dieses Teil erneuert und gut. Was aber bei deinem Fahrzeug nicht klar ist, ist die schwere des Aufprall und ob weitere Blechteile verformt und wieder gerichtet wurden. Das kann man nur feststellen, in dem man das Fahrzeug genauer betrachtet.

Ich hätte kein Problem, es zu glauben, das nur dieses Teil getauscht wurde, wenn der Verkäufer dir offen im Verkaufsgespräch darüber berichtet und durch Rechnungen bzw. vorliegendes Gutachten den reparierten Schaden dokumentiert hätte. Hat er aber nicht ......

 

Link

Zitate aus dem link :

"Lediglich sogenannte „Bagatellschäden“ wie beispielsweise kleine Kratzer oder ein abgebrochener Schalter müssen nicht explizit aufgelistet werden. "

"Wusste er von den Schäden, deuten Gerichte dies als arglistige Täuschung, und Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten, berichtet "auto.de". Bei Autohäusern gewisser Größe gilt dieses Urteil sogar dann, wenn dort versäumt wurde, den Gebrauchtwagen beim Ankauf einer Sichtprüfung zu unterziehen. Gewerbliche Autoverkäufer haben bei der Annahme eines neuen Fahrzeugs eine Prüfungspflicht, in deren Rahmen alle Vorschäden festgehalten werden müssten."

Beispiel Querträger
Themenstarteram 7. Juni 2016 um 19:25

Danke für Eure Hinweise, da gibt es jetzt also eine Richtung, in welche ich die Fragen an den Gutachter formulieren kann:

1. Welche Teile wurden bei einem vermuteten Frontunfall des Fahrzeugs ausgetauscht und repariert?

2. Wie hoch waren die Reparaturkosten (Schätzung)?

3. Gibt es noch unreparierte Schäden aus einem Frontunfall am Fahrzeug und wie teuer wäre ggf. eine Reparatur?

4. Wie hoch ist ein nach vollständiger Reparatur verbleibender merkantiler Minderwert des Fahrzeugs?

5. Kann es nach den Hinweisen zu einem Frontunfall noch verborgene Mängel am Fahrzeug geben und welcher Art können diese sein?

Da ich weitere Informationen vom Verkäufer wahrscheinlich nicht freiwillig bekomme, muss ich wahrscheinlich einen entsprechenden Gutachter beauftragen und - natürlich - die Gutachterkosten auch als Schaden geltend machen.

Naja, viel mehr kann dir der Händler vermutlich nicht sagen, aber was er bis jetzt gesagt hat passt zumindest zu einem kleinen Rempler.

 

Wenn du ihm nicht traust, dann bleibt natürlich nur ein Gutachter, wobei es passieren kann, dass du auf den Kosten sitzen bleibst.

 

Was steht denn im Kaufvertrag??

Wenn ich schon lese " wahrscheinlich nicht freiwillig " wirft das kein gutes Licht auf das Autohaus.

Ich hatte mal einen Mazda MX5. Den habe ich mit einem fachmännisch reparierten Schaden günstig gekauft. Das Gutachten und alle zugehörigen Rechnungen wurden mir beim Verkaufsgespräch ungefragt gezeigt und das Fahrzeug für mich auf die Bühne genommen, damit ich mich selbst noch mal davon überzeugen konnte, das der Schaden behoben wurde. Vorbesitzer hat ne hohe Bordsteinkante mit dem rechten Rad getroffen. Achsteile, Felgen und so weiter standen im Gutachten / Rechnung . Wurde alles korrekt gemacht. Nur so kann es laufen. Du warst ja nicht beim Fähnchen Händler, sondern bei einer Ford Vertretung. Wenn du eine Rechtsschutz hast, über nimmt diese vermutlich sogar das Gutachten und ich würde den Laden so richtig bluten lassen :D Hat dich ja auch verarscht, der Herr Verkäufer.

am 8. Juni 2016 um 5:00

Sorry, aber Ich glaube, Du machst Dir hier zu viele Hoffnungen, und auch etwas viel Lärm um nichts.

Ganz offensichtlich hat Dir der Verkäufer den Vorschaden nicht verschwiegen, schon gar nicht arglistig, und er hat Dich auch über den Minderwert aufgrund des Vorschadens informiert. Einzig und entscheidend ist, ob er im Kaufvertrag das Fahrzeug als unfallfrei deklariert hat oder nicht. Punkt. Wenn er "unfallfrei" angekreuzt hat, hat er Dich betrogen und Du hättest jetzt Ansprüche. Hat er das aber nicht, und danach sieht es aus, hat er alles getan, was ein Kaufvertrag als Basis verlangt. Hättest Du mehr Informationen über Art und Umfang des Vorschadens wissen wollen, hättest Du darauf bestehen sollen, dass er diese im Kaufvertrag vermerkt und Belege beifügt. Und dies vor dem Kauf und nicht ein halbes Jahr später. Schließlich hast Du den Kaufvertrag so wie er ist unterschrieben. Und genau auf das, was da drin steht, hast Du einen Anspruch. Nicht mehr und nicht weniger. Du wirst im Vertrag auch einen Passus über mündliche Nebenabreden finden.

Sprich, wenn Du beim Kauf von einem Vorschaden gewusst hast, bzw das Auto nicht als unfallfrei deklariert war, und Du hast Dir keine weiteren Details schriftlich in den Vertrag schreiben lassen, ist das Dein Versäumnis.

Der "Querträger" kann der Träger hinter der Stoßstange sein, kann genauso auch die Quertraverse oben zwischen den Kotflügeln sein. Wenn Grill und Motorhaube auch betroffen waren, klingt das eher wahrscheinlich. "ohne Scha" wird ggfs die Haube ohne Scharniere sein. Aber so oder so - wo ist das Problem, wenn die Teile ausgetauscht wurden?

Du hast beim Verkauf von einem Vorschaden gewusst, Du hast einen Minderpreis bekommen, und Du hast den Vertrag so wie er ist, unterschrieben. Was erhoffst Du Dir jetzt im Nachhinein? Außer einer Rechnung für den Gutachter, die Du bezahlst, wird da nicht viel für Dich rumkommen.

Themenstarteram 8. Juni 2016 um 18:21

Zitat:

@XLTRanger schrieb am 8. Juni 2016 um 07:00:45 Uhr:

Sorry, aber Ich glaube, Du machst Dir hier zu viele Hoffnungen, und auch etwas viel Lärm um nichts.

Ganz offensichtlich hat Dir der Verkäufer den Vorschaden nicht verschwiegen, schon gar nicht arglistig, und er hat Dich auch über den Minderwert aufgrund des Vorschadens informiert. Einzig und entscheidend ist, ob er im Kaufvertrag das Fahrzeug als unfallfrei deklariert hat oder nicht.

Danke auch für diese rechtlichen Hinweise. Nur damit es hier nicht so stehen bleibt noch einmal kurz dazu:

Vielleicht habe ich es nicht deutlich genug geschrieben, vom Vorschaden durch einen Unfall habe ich erst jetzt erfahren. Vor dem Verkauf wurde mir nur eine kleine Instandsetzung des Stoßfängers nicht jedoch der Austausch von Teilen und schon gar nicht in diesem Umfang offenbart - trotz ausdrücklicher Nachfrage. Und das alles kann ich auch beweisen, weil ich es schriftlich habe. Um den Beweis einer arglistigen Täuschung mache ich mir also nur wenig Sorgen und das kann ich - auch wenn vor Gericht natürlich immer ein Restrisiko bleibt - auch ganz gut einschätzen, in dieser Hinsicht bin ich nämlich vom Fach.

Mit meinen Fragen zur technischen Bedeutung der dürftigen Angaben des Verkäufers zur Vorbeschädigung wollte ich nur klären, ob ich wirklich diesen Weg der Konfrontation einschlagen muss. Ich hatte gehofft, vielleicht bestätigt zu bekommen, dass ich die Sache auf sich beruhen lassen kann und nur den erst jetzt angebotenen merkantilen Minderwert nehmen sollte. Eure Beiträge haben mich aber in der Befürchtung bestärkt, dass ich ohne Gutachten und insbesondere wegen des andauernden Mauerns des Verkäufers nicht ausschließen kann, dass der Schaden vielleicht nicht ganz repariert wurde oder doch so schwerwiegende Folgen hat, dass es mit einem Minderwert von ca. 200 € nicht getan ist. Also nochmals Danke für Eure Mühe, auch wenn ich so die Sache für mich noch nicht abschließen konnte.

am 8. Juni 2016 um 18:40

Die Frage hier ist hier bei welchem Schaden das KFZ zum Unfallfahrzeug wird. Früher war es so, dass wenn ein gepunkteter Kotflügel ausgetauscht wurde das KFZ zum Unfallfahrzeug wurde - wurden geschraubte Kotflügel getauscht hatte das keinen Einfluss. Evtl solltest Du mal einen KFZ-Gutachter ansprechen.

am 8. Juni 2016 um 20:08

Zitat:

@matdied schrieb am 8. Juni 2016 um 20:21:41 Uhr:

 

vom Vorschaden durch einen Unfall habe ich erst jetzt erfahren. Vor dem Verkauf wurde mir nur eine kleine Instandsetzung des Stoßfängers nicht jedoch der Austausch von Teilen und schon gar nicht in diesem Umfang offenbart - trotz ausdrücklicher Nachfrage.

Und an dieser Stelle nochmal eine ganz simple Frage, die schon mehrfach gestellt wurde, die Du aber immer noch nicht beantwortet hast. Was steht im Kaufvertrag??? "Unfallfrei" - Ja oder Nein?

am 8. Juni 2016 um 20:21

Zitat:

@zorro99_1 schrieb am 8. Juni 2016 um 20:40:35 Uhr:

Die Frage hier ist hier bei welchem Schaden das KFZ zum Unfallfahrzeug wird. Früher war es so, dass wenn ein gepunkteter Kotflügel ausgetauscht wurde das KFZ zum Unfallfahrzeug wurde - wurden geschraubte Kotflügel getauscht hatte das keinen Einfluss.

Jein. Im Grunde hast Du Recht. Es macht auch einen deutlichen Unterschied, ob ein Kotflügel (egal ob nun geschraubt oder gepunktet) ausgetauscht wurde oder ausgebeult und gespachtelt.

Aber: Das ganze macht nur dann einen Unterschied, wenn der Verkäufer das Fahrzeug als unfallfrei verkauft und sich im Nachhinein rausstellt, dass es evtl. nicht unfallfrei ist.

In dem Moment, in dem ein Verkäufer ein Fahrzeug nicht als unfallfrei verkauft, einen Vorschaden an Bauteil XY einräumt, ist es im Grunde vollkommen egal, ob Dein Kotflügel nun gepunktet, geschraubt, geklebt, getackert oder mit Stricken angebunden war. Wenn ich das Auto kaufen will, und der Verkäufer einen Vorschaden am Kotflügel angibt, ist es meine eigene Entscheidung, ob ich das Fahrzeug trotzdem kaufen will oder nicht. Und es liegt an mir, in welcher Form ich den Vorschaden im Kaufvertrag dokumentieren lasse.

Aber wenn ich einen Kaufvertrag unterschreibe, und da steht ein Vorschaden drin - in welcher Form auch immer - dann kann ich hinterher nicht behaupten, mir wurde etwas verschwiegen.

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