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Injektor kaputt - Sachmängelhaftung?

BMW 3er E46
Themenstarteram 14. September 2011 um 15:50

Hallo Leute,

ich bin neu hier und habe ein sehr großes Problem!

Ich hab am 31.5.2011 einen gebrauchten BMW 320D (150PS, BJ 2001) Touring E46 gekauft.

Schon nach 3 Wochen kamen die ersten Probleme mit dem Auto.

Er sprang von jetzt auf gleich einfach nicht mehr an, erst nach etlichem orgeln kommt er wieder.

Dann läuft er als wenn nie was gewesen wäre.

Bin mit dem Wagen dann zum Verkäufer (ein Mitsubishi Händler), der behielt den Wagen da und wollte nachschauen was das sein kann.

Zwei Tage Später konnte ich ihn wieder abholen, es hieß es lag am Dieselfilter und es wäre Altöl im Tank gewesen.

Man zeigte mir auch nen Diesel Öl gemisch welches angeblich aus meinem Auto stammen würde...?

Der Händler hat nichtmal den Filter getauscht sondern den lediglich gespült und wieder eingebaut.

Ich habe daraufhin den Dieselfilter selbst gewechselt, und was mir spanisch vorkam nichts mehr von einem Ölgemsich gefunden. Das hätte dann doch noch in den leitungen/ tank sein müssen?

Ich habe daraufhin meinen Verdacht mit dem Injektor geäußert aber das wurde nichtmal angenommen.

Der ADAC wie auch BMW tippen auf defekten Injektor.

Einige Tage später dann das selbe Problem er sprang wieder nicht an...

So geht das jetzt seit dem Kauf, und der Händler weigert sich dort irgendwas zu reparieren.

Er meint ich hätte keine Garantie oder Gewährleistung.

(Auf dem Kaufvertrag auch nicht ersichtlich)

Nun bin ich hier im Internet auf die Sachmängelhaftung gestoßen, und wollte mal bei euch nachfragen ob ich diese in Anspruch nehmen kann?

Der Wagen steht seit dem 13.9.2011 wieder bei dem Händler und er will sich das anschauen, aber keinerlei Kosten für eine Reperatur übernehmen

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Ich bin echt ratlos...

Falls es hilft das Fahrzeug wird über eine Bank finanziert

Liebe Grüße

Maike

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21 Antworten

Sieht leider sehr schlecht aus - bin zwar kein Profi in Sachen Recht, aber soweit nichts auf einem Kaufvertrag oben steht von Garantie oder Gewährleistung, wird er dir auch nichts machen.

BMW_Verrückter

doch sachmangelhaftung muss greifen ... die ersten 6 monate nach dem kauf hast du gute chancen... hatte das selbe problem mit meinen turboladern und es gab probleme weil der händler 400 km entfernt war... aber der hat die hälfte von den arbeitskosten übernommen,sonst wäre das eine lange geschichte geworden

 

geh zum anwalt und laß dich beraten..

Wenn man sich nicht auskennt soll man auch nicht zu Allem seinen Senf dazu geben sondern lieber den Mund halten.

Zitat:

Original geschrieben von Bmw_verrückter

Sieht leider sehr schlecht aus - bin zwar kein Profi in Sachen Recht, aber soweit nichts auf einem Kaufvertrag oben steht von Garantie oder Gewährleistung, wird er dir auch nichts machen.

BMW_Verrückter

am 14. September 2011 um 20:30

Liebe Maike,

Jeder Händler in Deutschland (egal ob BMW, Fiat oder sonst eine Marke) ist verpflichtet dir ein Jahr lang, ab dem Kaufdatum gewährleistung zu geben. Diesbezüglich muss NICHTS im Kauf vertrag stehen. Es können nur Private Leute die Gewährleistungspflicht nicht geben die bei einem kaufvertrag dies rein Schreiben. Schau dir einfach mal Ebay Gebote an, steht immer das jegliche Gewährleistungsansprüche Ausgeschlossen sind!

Das erste halbe Jahr ist der Händler in der beweis Pflicht das der Schaden nicht schon beim Verkauf sondern durch dein verschulten entstanden ist, was ziemlich schwierig wird. Erst nach dem halben Jahr kehrt sich diese Beweis-Pflicht um und du als Käufer musst beweisen das die Ware beim Kauf fehlerhaft war, was dann für dich ziemlich schwierig werden dürfte!!

Ich vermute einfach das ist Taktik von ihm dich hin zu halten bis diese Zeit verstrichen ist!!!!!

Geh am besten Morgen noch mal zu deinem Händler hin und weise ihm auf die Gewährleistungsansprüche hin (such dir einfach die passende passage/ den passenden Paragraphen bei Google raus), sollte er dem nicht nachgehen dann weise ihn einfach darauf hin dass du nen Anwalt einschalten wirst und er dann zusätzlich die entsprechenden Gutachter und Reparaturkosten (die dann evtl. durch eine andere Werkstatt anfallen) tragen wird.

Du solltest aber auf jeden Fall, sollte das nicht ziehen zu einem Anwalt gehen und dein Recht einklagen!

Hab grad selbst nen Injektor-Schaden und ich kann dir sagen das ist nicht billig. Für jeden Injektor will BMW 358€ haben und das ist nur der Material Preis. Preis für 4 Injektoren incl. Einbau kostet mich bei BMW jetzt 1700€!!!!!!!!!!

Solltest du noch Fragen haben einfach Anschreiben

am 14. September 2011 um 20:40

Hier noch ein nach Brenner:

Die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Verkäufer für Mängel haftet, beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich 2 Jahre und beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Handelt es sich um einen Privatkauf (privater Verkäufer verkauft an privaten Käufer), kann die Gewährleistung gemäß § 444 BGB sogar gänzlich ausgeschlossen werden (sog. Gewährleistungsausschluss). Der Verkäufer haftet in diesem Fall nur noch für arglistig verschwiegene Mängel, also Mängel, die dem Verkäufer bei Übergabe bekannt waren, gegenüber dem Käufer aber verschwiegen wurden. Handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf (ein gewerblicher Verkäufer verkauft an einen privaten Käufer), so kann die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden, ein gänzlicher Gewährleistungsausschluss wäre in diesem Fall unwirksam (§ 475 Abs. 2 BGB).

Dem Käufer obliegt bei der Geltendmachung seiner Rechte in zweierlei Hinsicht die Beweislast. Zum einen hat er zu beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorhanden ist. Zum anderen obliegt ihm der Beweis, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden war.

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Lediglich beim bereits erwähnten Verbrauchsgüterkauf (Gewerblicher Verkäufer verkauft an Privatmann) greift in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Dem gewerblichen Verkäufer obliegt innerhalb dieses Zeitraums die Beweislast für die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe. Nach Ablauf der ersten 6 Monate geht die Beweislast auf den Käufer über.

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ist das Fahrzeug tatsächlich mangelhaft, kann der Käufer nach § 437 BGB vom Verkäufer Nacherfüllung in Form der Neulieferung oder der Nachbesserung (Reparatur, Instandsetzung), gegebenenfalls auch Schadensersatz verlangen. Eine Neulieferung ist wegen der Individualität von Gebrauchtwagen jedoch häufig auszuschließen. Die Kosten der Nachbesserung trägt nach § 439 Abs. 3 BGB der Verkäufer.

Liegt ein Mangel vor, ist dem Verkäufer unbedingt zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben. Lässt der Käufer das Fahrzeug dagegen sofort in einer anderen Werkstatt reparieren, ohne dass der Verkäufer dem zustimmt, sind die dadurch entstandenen Kosten in der Regel nicht vom Verkäufer zu erstatten. Der Käufer bleibt also auf den Kosten sitzen. Der Verkäufer hat im Wege der Nachbesserung nämlich nach § 440 BGB das Recht, selbst (mindestens) zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Erst, wenn derselbe Mangel dann noch immer vorhanden ist oder der Verkäufer die Nachbesserung verweigert, kann der Käufer gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen, den Kaufpreis angemessen mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat die Rückabwicklung des Kaufvertrags zur Folge. Dem Käufer ist der Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückzuzahlen. Für die bereits gefahrenen Kilometer hat der Käufer jedoch eine Nutzungsentschädigung hinzunehmen, welche vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird. Diese beträgt je nach Fahrzeugtyp zwischen 0,4% und 0,8 % des Kaufpreises je gefahrene 1.000 Kilometer.

Zitat noch von mir:

Siehe im letzten absatz das der Verkäufer zwei versuche hat den mangel zu beseitigen, wenn ich richtig gelesen hab ist das jetzt das zweit mal :-)!!!

Lese dir genau die paar Texte durch und erfreue dich deines Rechts das du auf jeden Fall einfordern solltest!!!

Zitat:

Original geschrieben von greim11

Wenn man sich nicht auskennt soll man auch nicht zu Allem seinen Senf dazu geben sondern lieber den Mund halten.

Man braucht sich doch nur deine Beiträge durchlesen und schon sieht man, dass du ein völliger Vollidiot bist und nur im Forum bist, um andere Leute zu nerven und am Sack zu gehen.

Für dich speziell - was dieses und jegliche andere Themen angeht, in welchen du Blödsinn schreibst:

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.

Habe zu der Sachmängelbekämpfung kein Wort verloren - also lies erstmal richtig, ansonsten morgen gleich mal den Gang zum Optiker sichern! :mad:

Lediglich der Vertrag wurde von mir angesprochen.

BMW_Verrückter

Danke,ein feiner Herr!

Zitat:

Original geschrieben von Bmw_verrückter

Zitat:

Original geschrieben von greim11

Wenn man sich nicht auskennt soll man auch nicht zu Allem seinen Senf dazu geben sondern lieber den Mund halten.

Man braucht sich doch nur deine Beiträge durchlesen und schon sieht man, dass du ein völliger Vollidiot bist und nur im Forum bist, um andere Leute zu nerven und am Sack zu gehen.

Für dich speziell - was dieses und jegliche andere Themen angeht, in welchen du Blödsinn schreibst:

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.

Habe zu der Sachmängelbekämpfung kein Wort verloren - also lies erstmal richtig, ansonsten morgen gleich mal den Gang zum Optiker sichern! :mad:

Lediglich der Vertrag wurde von mir angesprochen.

BMW_Verrückter

Themenstarteram 15. September 2011 um 8:33

Danke für die Antworten, das ist sehr hilfreich für mich.

Ich werde heute noch zu meinem Händler gehen und ihn damit konfrontieren.

Sollte er sich quer stellen werde einen Anwalt hinzuziehen.

LG Maike

Hi Leute

Ich habe einen Passat b7 2,0tdi 140 ps Baujahr 12.2011

Ich habe ihn im mai 2016 gekauft und hat bis heute 168000tkm drauf.

Am 27.09.2016 hatte der Wagen Wasser verloren. Die Wasserpumpe war hin obwohl die zusammen mit dem zahnriemen bei 210000tkm dran ist. Hat mich 400€ gekostet 2 Tage später hat er heftig geruckelt. Die sagen dort ist angeblich nichts. Also der Mangel mit dem ruckeln war vor Ablauf der sechs Monate nach dem Kauf da.

Jetzt vor paar Tagen ist es immer schlimmer geworden. Ich habe es einem Bekannten gesagt der bei vw arbeitet und er sagte mir injektor 3 defekt. Er hat das mit seiner Software ausgelesen. Jetzt steht der Wagen seid vier Tagen beim händler und der kann angeblich nichts finden. Aber ich weis ja schon was da los ist und habe es ihm gesagt. Er sagte wenn es das ist wird es teuer. Aber normal muss er doch die Kosten dafür tragen? Oder nicht?

Das Schwungrad mit Kupplung musste ich auch schon wechseln. Zum Glück konnte ich das in Polen machen lassen als ich meine Familie dort besucht habe. Das hat mich nur 510€ mit Arbeit gekostet und teile von luk.

Meine Frage wer muss für den injektor aufkommen?

Ps. Er war noch so frech und hat gesagt ich soll damit zu vw fahren das die das finden.

Hallo

 

Ich glaube, da solltest du einen Anwalt fragen, oder im richtigen Form ;-)

 

Mit VW kennt sich hier im BMW-Forum keiner aus ;-)

 

Gruß Stormy

Im vw Forum haben die keine Ahnung.

Deswegen habe ich es mal hier versucht weil was für ne Automarke ist bei Gewährleistung eigentlich egal. Aber ich denke ich gehe zum Anwalt weil das seid mai zu viele Kosten sind für ein Auto was 11000€ gekostet hat.

Trotzdem vielen Dank

Wie lange der Fehler schon da ist spielt keine Rolle, es kommt darauf an wann Du ihn dem Verkäufer anzeigst.

Rechtliche Hilfe ist meinst Sinnvoll, es kommt bei so etwas immer auf genaue Formulierung und Fristen an. Meistens kennen sich Händler nicht ausreichend aus oder tuen so. Dann kann man schnell Recht bekommen wenn sich der Verkäufer falsch verhält oder eine angemessene Frist verstreicht. Nach 6 Monaten wird das alles sehr aufwendig mit Gutachter usw.

Also der Fehler war vor Ablauf der sechs Monate bekannt. Das war paar Tage nach dem Wechsel der Wasserpumpe und dafür habe ich die Rechnung. Aber ich habe auch genug zeugen aus meiner Arbeit. Meine Kollegen haben das gehört als ich den Wagen angemacht habe.

Dann viel Erfolg.

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