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inpro Tagfahrtlicht...Polizei
Hallo,
bei mir im Golf III sind von inPro die Tagfahrtleuchten verbaut...da hält mich doch die Polizei anund sagt das währen Nebelichter....hab den das erklären wollen,glauben mir aber nicht das es das gibt...jetzt habe ich ne Mängelkarte bekommen und soll ABE oder BE vorzeigen...habe keine,war keine dabei.oder wo gibts die....
thx
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18 Antworten
ab zum tüv und schriftlich geben lassen.. immer das gleiche mit den meisten cops
...
ich sags ja und es bestätigt sich immer wieder!!!
die polizei ist inkompetent und kennt sich mit den autos gar nicht immer aus!
die sollen lieber mal schulungen besuchen, wo die lernen was am auto dran sein kann und was es gibt anstatt meistens keine ahnung zu haben und dummes zeug zu reden.
gruß
Denen hätte ich das Fell auf links gezogen!!!
Wenn die keine Ahnung haben, sollen die sich gefälligst informieren!!! Wo gibts denn sowas???
Frechheit... Aber wenn es eine ABE für die Teile gibt, hast Du sie auch dabeizuführen...
Hatte ich auch mal:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=&threadid=189202
Nachdem ich die in dem Thread genannte ABE für die 6W-TFL reklamiert hatte habe ich noch einen Stapel andere Papiere von Hella bekommen, ABE würde ich das eher nicht nennen, außerdem zeige ich da lieber das Schreiben vom TÜV vor.
mh
ich will die grün/weißen jetzt nicht in Schutz nehmen, aber überlegt euch mal, wie viele verschiedene Modelle es allein bei VW gibt. Jemand, der da jedes tuning- und stylingzubehör kennt, gibt´s nicht!!!!
Allerdings müssten doch die tagfahrleuchten ein e-prüfzeichen haben, wenn keine ABE dabei ist, oder? Bei meinen in.pro klarglas rückleuchten ist ein e-Prüfzeichen drauf.
Zitat:
Original geschrieben von DaGTI20Jahre
ich will die grün/weißen jetzt nicht in Schutz nehmen, aber überlegt euch mal, wie viele verschiedene Modelle es allein bei VW gibt. Jemand, der da jedes tuning- und stylingzubehör kennt, gibt´s nicht!!!!
Hää????
Bevor die eine Mängelkarte schreiben sollten die sich mal lieber informieren!!!
Habe ich ja noch nie gehört. Ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und meine Zeit in Rechnung stellen bei sowas!
Es sei denn, sie haben recht und es gibt eine ABE, die mitzuführen ist...
Wie sieht das eigentlich aus ? hab die rot weißen RL von in pro drann, haben ja nen e prüfzeichen drauf !
Muß ich trotzdem ne ABE mitführen oder reicht das e zeichen auf den lampen ?
MfG da Bas
dat E langt
klar reicht es!
meiner meiner geht es aber überhaupt nicht um das E zeichen!selbst wenn auf den tagfahrlichtern eine E prüfzeichen ist!können die grünen immer noch behaupten das es nebler sind!auf nebelscheinwerfern ist schließlich auch ein e drauf und sonst nix!
man muss einfacdh noachweisen dass tagfahrleuchten sind und dazu reicht schon die verpackung von den teilen!
Zitat:
Original geschrieben von matzes!1983
man muss einfacdh noachweisen dass tagfahrleuchten sind und dazu reicht schon die verpackung von den teilen!
Hervorragend. Dann hänge ich demnächst nochn Hänger hinten an die Karre, in dem ich alle Kartons mitschleppe, oder wie?
Oder fahre ewig zu den Bullen, um das nachzuweisen??
Das kann ja wohl nicht sein... Habe ich ja noch nie gehört...
Das ist der größte Ranz denn es gibt.
Ich wurde auch mal von den grün-weißen angehalten wegen meinen LED Standlichtbirnen.(Fahrt mit Standlicht)
Klar es ist verboten darüber bin und ware ich von vornherein informiert.
Nur als ich mich auf eine unterhaltung eingelassen habe (war kein gezanke und gemeker einfach ne freundliche diskussion) wollte ich wissen wieso die verboten sind.
Hier die verwirrende antwort:
Durch das blaue Licht könnte man denken es wäre ein Streifenwagen im Dienst.
Und desweiteren meinte er ich hätte diese birnen (weiss nicht wie er das meinte) in meine Scheinwerfer eingeschweisst und das fände er dreisst.
Habt ihr mal einen Streifenwagen nachts nur mit blaulicht fahren gesehen ohne die Scheinwerfer anzumachen?(Wenn ich meine Scheinis anmache sieht man die nicht mehr)
das du das gleich ernst nimmst mit der verpackung!ich wollte doch damit nur sagen das man irgendwie nachweisen muss dass es tagfahrlichter sind!dabei hilft mit das e zeichen kein stück weiter!man brauch eben irgend einen nachweis spielt doch keine rolle welchen, abe verpackung anleitung igendwas halt um denen das zu verklickern!
@artur_brumm
Meine Antwort dazu: LED's haben einen recht kleinen Abstrahlwinkel innerhalb dem sie (je nach Ausführung) blenden können. Ausserhalb dieses Winkels sieht man sie wiederum zu wenig. Klar, lässt sich darüber diskutieren ob das auch auf deine LED's zutrifft, aber sie wurden halt nie fachmännisch dahingehend getestet und stellen deshalb ein potentielles Risiko dar. Deshalb sind sie verboten ...
Zum Thema: Schwache Leistung von den Jungs in Grün. Würde an deiner Stelle mal auf die Dienststelle schlappen und den Vorgesetzten verlangen. Dem schildeste dann, was passiert ist (die Unterlagen zu deinen TFL's solltest du dann natürlich dabei haben). Und dann lässt du bei ihm mal ein bisschen Dampf ab, dann bekommen die Pfeifen vielleicht auch einen auf den Deckel.
Zitat:
Original geschrieben von matzes!1983
das du das gleich ernst nimmst mit der verpackung!ich wollte doch damit nur sagen das man irgendwie nachweisen muss dass es tagfahrlichter sind!dabei hilft mit das e zeichen kein stück weiter!man brauch eben irgend einen nachweis spielt doch keine rolle welchen, abe verpackung anleitung igendwas halt um denen das zu verklickern!
ja wart mal, aber dann können se auch keine mängelkarte ausstellen denn technisch ist ja alles i.O.!
das können se vielleicht wenn man ohne luftfilter rumfährt oder so...
aber in dem fall könnten sie einen höchstens wegen fahrens mit unzulässiger beleuchtung bestrafen....was natürlich auch unkorrekt wär, aber die mängelkarte, also nä! was für kleinkarierte *rschgesichter!