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Instandsetzung nach Gutachten?
Hallo, meine Mutter hatte letztens einen kleinen Unfall mit einem Motorrad, dass ihr beim Linksabbiegen ins linke Vorderrad und den Kotflügel gefahren ist. Der Gutachter hat jetzt einen Schaden von 8000 € festgestellt.
Muss jetzt wirklich alles ausgetauscht werden was im Gutachten steht? Die Felge und der Reifen sind zusammen 500€ und die kleinen Kratzer stören wirklich überhaupt nicht. Außerdem könnte die Werkstatt doch erst mal schauen ob das Lenkgetriebe (1200 €) wirklich raus muss?
Ansonsten würden wir das Fahrzeug nicht mehr reparieren lassen.
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16 Antworten
Warum fragst du nicht den Gutachter?
Wenn das Lenkgetriebe getauscht werden soll war der Aufprall auf den Reifen/Felge schon stark, sonst würde das nicht kalkuliert werden. Da geht es nicht nur um kleine Kratzer die dich optisch nicht stören sondern ggf. um Haarrisse in der Felge, Reifenkarkasse, ...
Da meine Glaskugel leider gerade zur Politur ist und ich weder beim Unfall dabei war noch das Fahrzeug gesehen habe ... frag den der das Gutachten erstellt hat warum er die Dinge in der Schadenkalkulation aufgenommen hat.
Ich überlege jetzt mal, wie ich zuverlässig "mal schaue" ob ein Lenkgetriebe iO ist. mAn müsste das dazu auch raus und geprüft werden = Ein-/Ausbau ist derselbe Aufwand, + Prüfung iHv x€ mit einer Bestätigung und Garantie ... also ich sehe die zuverlässige Prüfung nicht wesentlich billiger als 1200€. Und wenn dann raus kommt es muss getauscht werden - da ist das Kostenrisiko geringer, wenn gleich der Austausch berechnet wird. Und im Übrigen auch für Mutterns Sicherheit, ich gehe mal davon aus Du willst nicht vorzeitig den Erbfall herbei führen.
Das sind Sicherheitsrelevante Bauteile die sich kaum auf Funktion Prüfen lassen. (Lenkgetriebe). Felge könnte man prüfen aber nur auf Plan und Rundlauf ob sie Risse hat kann man so kaum erkennen.
So ein Motorrad wiegt ja schon einiges wenn das voll die felge getroffen hat kann einiges an der Achse / Lenkung beschädigt sein.
Kratzen und Beulen im Blech muss man nicht reparieren lassen so lange keine gefährlichen kanten oder Ecken raus stehen.
Wenn der Lack ab ist rostet es aber ziemlich schnell.
Lass nach Gutachten reparieren.
Alles andere fällt euch bei einem weiteren Unfall oder spätestens beim Verkauf richtig böse auf die Füße.
Der Tausch des Lenkgetriebes ist Vorgabe der Hersteller, weswegen es die Gutachter aufnehmen. Eine Prüfung ist wirtschaftlich nicht möglich.
Sicherheitsrelevant ist es allemal, und keiner möchte wegen lächerlicher 1200 EUR, die man nicht einmal selbst zahlt, im Gegenverkehr oder am Baum landen.
Stellt sich halt auch noch die Frage, wer den Gutachter bestellt hat. Die Gegnerische Versicherung oder die Werkstatt?
MfG kheinz
Unfälle beim links abbiegen sind keineswegs eindeutig, gut möglich das der Mottorradfahrer hier das Opfer ist und der schaden am PKW damit selbst bezahlt werden muss falls keine VK besteht.
Natürlich wäre es möglich, sich den Schaden, insofern von der Gegnerischen Versicherung reguliert wird, auszahlen lassen.
Dann kann man auch bspw. Eine freie Werkstatt mit dem Wechsel der wichtigsten Elemente beauftragen.
Dann muss man allerdings in Kauf nehmen, dass einem die MwSt nicht erstattet wird.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 6. August 2021 um 11:49:43 Uhr:
Natürlich wäre es möglich, sich den Schaden, insofern von der Gegnerischen Versicherung reguliert wird, auszahlen lassen.
1. Dann kann man auch bspw. Eine freie Werkstatt mit dem Wechsel der wichtigsten Elemente beauftragen.
2. Dann muss man allerdings in Kauf nehmen, dass einem die MwSt nicht erstattet wird.
1. müsste aber auch dort das Lenkgetriebe dabei sein
2. und, dass der Wagen im HIS aufgenommen wird = wenn erneut ein Schaden am Fahrzeug auftritt ist er markiert und es kann Probleme bei der Abwicklung geben.
Bei der Reparatur vom Gutachten abzuweichen ist nicht ratsam. So einen Schadensfall wird man als Laie kaum korrekt in den Griff bekommen. Die Haftung wird sehr wahrscheinlich zu Lasten des Pkw geqoutelt. Für einen vollen Ersatz müsste man dazu in der VK (soweit vorhanden) das Quotenvorrecht bemühen. Dürfte ohne anwaltliche Hilfe kaum alles richtig beleuchtet und abgearbeitet werden. Dazu dann noch die nebem dem fremden Sachschaden im Raum stehende Körperverletzung des Bikers. Ist alles keine Kleinigkeit.
Der Gutachter hatte schon sowas gesagt, dass aus Haftungsgründen alles repariert werden muss. Ich war nur überrascht wie viel da aufgezählt wird ohne das Auto von unten gesehen zu haben. Deswegen wollte mich bloß etwas erkundigen. Der Gutachter wurde von uns beauftragt, Anwalt und der ganze Mist ist auch involviert. Verletzt wurde niemand (30 Zone) dass soll aber auch nicht das Thema sein und alle können sich hier wieder beruhigen.
Niemand hat vor mit einem vekehrsuntüchtigen Fahrzeug zu fahren.
Vielen Dank und liebe Grüße
Sebastian
Klingt fast so, als wollte sich der TE eine große Schadensumme auszahlen lassen und nur einen kleinen Teil davon in ein neues Rad investieren. Das ist aber nur mein (!) Eindruck. Kann man machen, ob es aber das hier bereits erwähnte Risikos wert ist?
Der SV hat bei dem Schadenbild/Schadenanstoß das Lenkgetriebe in Ansatz gebracht, da nach Herstellervorgabe (bei vielen Herstellern) dieses aus Sicherheitsgründen zu erneuern ist.
Ob es tatsächlich defekt ist, kann nur bei Reparatur abschließend beurteilt werden.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 6. August 2021 um 14:04:39 Uhr:
Klingt fast so, als wollte sich der TE ...
Ich glaube ja eher, die Mutter des TE hat den Unfall mit Absicht herbeigeführt. Der schwerverletzte Motorradfahrer ist dabei nur ein nicht weiter bedauernswerter Kollateralschaden.
Der vorliegende Schaden eignet sich hervorragend dazu, beim Verkauf verschwiegen zu werden. Der TE hat genau dieses vor und nimmt Tod und Verderben des Käufers und weitereer Beteiligter in Kauf.
Den Thread hat er nur eröffnet, um genau davon abzulenken.
...
:rolleyes
MannMannMann, was hier schon auf Seite 1 zusammengesponnen wird bei einfachster Fragestellung ist absolut krass.
@schwarzeBandit wie ich bereits geschrieben habe möchte ich genau das Rad nicht austauschen, sondern nur was relevant ist.