Intelligent Light System, Erweitertes Nebellicht
Hallo liebe Leute,
ich habe da ein Problem mit folgender Aussage aus der Bedienungsanleitung.
„Intelligent Light System, Erweitertes Nebellicht“
Das erweiterte Nebellicht verringert die Eigenblendung und verbessert die Ausleuchtung des Fahrbahnrands.
Aktiv: Wenn Sie langsamer als 70 km/h fahren und das Nebelschlusslicht einschalten.
Nicht aktiv: Wenn Sie nach der Aktivierung schneller als 100 km/h fahren oder das Nebelschlusslicht ausschalten.
Gemäß STVO §17, Abs 3 darf das Nebelschlusslicht nur bei einer Sichtweite kleiner 50 Meter eingeschaltet werden. In diesem Falle darf auch die Höchstgeschwindigkeit nicht höher wie 50 km/h sein.
Nun meine „Scherzfrage“, gibt es für Mercedesfahrer eine Ausnahmeregelung von der STVO.
Gruß Klaus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Druid3
Zitat:
Original geschrieben von Dens11
Es wird auch ein nicht StVO konformes Fahren mit Nebellicht bei keiner vorhandenen Sichteinschränkung vorgebeugt.
Es gab/gibt aber Sichteinschränkungen, bei denen ich die Nebelscheinwerfer sinnvoll fand, laaaaange
bevor ich überhaupt an das Nebelschlusslicht denken würde.
Mit gescheitem Xenon bringen extra Nebelscheinwerfer fast nichts mehr. Hatten wir auch bei den letzten paar MBs, aber der Bereich, den die NSW ausleuchten bekommen die Xenons schon relativ gut hin. Gibt ja nicht mehr einen langen Schatten vor dem Auto, bevor überhaupt etwas Licht auf den Boden fällt.
Gruß Viper
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16 Antworten
Scherzantwort
Wenn MB sich an die STVO halten würde ginge wieder ein böses Raunen über Bevormundung durchs Forum
Gruß hgkas
Naja, das Auto wird ja auch nicht nur für die Deutschen gebaut.
Es ist ja nur ein System, was Ein- und Ausschaltbedingungen hat.
Naja ich finde es halt blöd warum man die nebelschlussleuchte und das Nebellicht nicht separat einschalten kann
Zitat:
Original geschrieben von Taxi9
Naja ich finde es halt blöd warum man die nebelschlussleuchte und das Nebellicht nicht separat einschalten kann
Weil das Nebellicht kein Zusatzscheinwerfer mehr ist, sondern sich ja der Hauptscheinwerfer in seiner Ausleuchtung ändert. Finde es von daher ganz sinnvoll. Es wird auch ein nicht StVO konformes Fahren mit Nebellicht bei keiner vorhandenen Sichteinschränkung vorgebeugt.
Gruß Dens
Zitat:
Original geschrieben von Dens11
Es wird auch ein nicht StVO konformes Fahren mit Nebellicht bei keiner vorhandenen Sichteinschränkung vorgebeugt.
Es gab/gibt aber Sichteinschränkungen, bei denen ich die Nebelscheinwerfer sinnvoll fand, laaaaange
bevor ich überhaupt an das Nebelschlusslicht denken würde.
Ich stelle mal eine ganz andere Frage: Taugt dieses "Nebelscheinwerferlicht", das aus den Hauptscheinwerfern rauskommt, überhaupt etwas im Vergleich zu den richtigen Nebellampen im W211?
Bei meinem Fahrzeug mit Bi-Xenon kann ich keinen wirklichen Unterschied feststellen. Man merkt doch eigentlich gar nicht, dass der Lichtkegel breiter wird.
Andreas
Also, wenn man genau auf die Seitenausleuchtung achtet, sieht man schon, dass sich etwas ändert... Aber im Endeffekt kann sich nur bei Nebel zeigen, was es wirklich taugt. Denke aber schon, dass durch den abgesenkten und verbreiterten Lichtkegel die Eigenblendung bei Nebel reduziert wird - und das ist ja der Sinn!
Damit wärs dann auch besser als bei extra Neblern beim 211ern, weil dort ja das Xenon unvermindert weiter in den Nebel strahlt.
Schaun wir mal. Ist ja Herbst, Nebel kommt bestimmt
NSL braucht man so extrem selten...... dumm/merkwüridg das Mercedes das so koppelt....
Zitat:
Original geschrieben von Mr. J
Also, wenn man genau auf die Seitenausleuchtung achtet, sieht man schon, dass sich etwas ändert... Aber im Endeffekt kann sich nur bei Nebel zeigen, was es wirklich taugt. Denke aber schon, dass durch den abgesenkten und verbreiterten Lichtkegel die Eigenblendung bei Nebel reduziert wird - und das ist ja der Sinn!
Damit wärs dann auch besser als bei extra Neblern beim 211ern, weil dort ja das Xenon unvermindert weiter in den Nebel strahlt.
Schaun wir mal. Ist ja Herbst, Nebel kommt bestimmt
Beim 211er gab es aber auch schon ILS mit erweitertem Nebellicht, obwohl er noch die zusätzlichen Nebler hatte.
Bei dem Erweiterten Nebellicht geht es hauptsächlich um die Verringerung der Eigenblendung und weniger um die Ausleuchtung. Und Eigenblendung tritt erst richtig ein bei dichtem Nebel, was dann auch die Schaltung über die Nebelschlußleuchte erklärt!
Zitat:
Original geschrieben von Druid3
Zitat:
Original geschrieben von Dens11
Es wird auch ein nicht StVO konformes Fahren mit Nebellicht bei keiner vorhandenen Sichteinschränkung vorgebeugt.
Es gab/gibt aber Sichteinschränkungen, bei denen ich die Nebelscheinwerfer sinnvoll fand, laaaaange
bevor ich überhaupt an das Nebelschlusslicht denken würde.
Mit gescheitem Xenon bringen extra Nebelscheinwerfer fast nichts mehr. Hatten wir auch bei den letzten paar MBs, aber der Bereich, den die NSW ausleuchten bekommen die Xenons schon relativ gut hin. Gibt ja nicht mehr einen langen Schatten vor dem Auto, bevor überhaupt etwas Licht auf den Boden fällt.
Gruß Viper
Hi!
Beim Einschalten des Nebellichtes bemerkte ich nur am linken Scheinwerfer
eine Änderung.
Beim Versuch von einer Hausmauer hat sich das bestätigt, am rechten
Scheinwerfer konnte ich keine Veränderung an der Ausleuchtung feststellen.
Ist das so gewollt, soll nur links unten mehr ausgeleuchtet werden??
... also beim einfahren in eine Nebelbank fangen bei mir auf beiden Seiten die Xenons an zu kreisen / rudern und pendeln sich nach aussen & unten strahlend ein.
Also, rechts konnte ich nichts bemerken.
Da muss ich wohl beim nächsten Service nachschauen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von digger47
Also, rechts konnte ich nichts bemerken.
Da muss ich wohl beim nächsten Service nachschauen lassen.
Hallo, ich fahre zwar bloß eine C-Klasse, aber da ich auch ILS habe, habe ich mich damit auch befaßt. Irgendwo habe ich gelesen, daß sich nur der linke Scheinwerfer nach unten und außen bewegt. Der rechte bleibt so, wie er ist.
Aber ich habe noch die Nebelscheinwerfer.