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Inwieweit hat ein privat ausgesprochenes Parkverbot eine rechtliche Grundlage?
Hallo,
bei mir in der Wohngegend ist die Parksituation recht angespannt. Nun hat eine hier (neu) ansässige Firma (Handwerker) an ihre Hauswand Schilder mit der Aufschrift "Ladezone - widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt" angebracht.
Vor dem Gebäude ist ein Bürgersteig und eine öffentliche Straße.
Bislang haben die Anwohner der umliegenden Häuser auch dort geparkt.
Jetzt werden immer mehr aufgefordert dort nicht zu parken. Teils durch persönliche Ansprache teils mit Zetteln hinter dem Scheibenwischer, mit Texten wie "hier nicht parken!!!" (Drei Ausrufezeichen aber ohne freudliches Bitte).
Meine Frage nun: wie ist das juristisch bzw. verkehrsrechtlich zu bewerten? Also, dürfen die anderen verbieten vor dem Gebäude zu parken?
Beste Antwort im Thema
Kurz und knapp: Nein, da können sie garnichts machen.
Rufe einfach mal auf dem zuständigen örtlichen Behörde an oder schreibe denen eine E-Mail, das in deiner Nachbarschaft an Stelle XY von der Firma eigenmächtig Verkehrschilder angebracht worden sind.
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86 Antworten
Kurz und knapp: Nein, da können sie garnichts machen.
Rufe einfach mal auf dem zuständigen örtlichen Behörde an oder schreibe denen eine E-Mail, das in deiner Nachbarschaft an Stelle XY von der Firma eigenmächtig Verkehrschilder angebracht worden sind.
die Frage richtig lesen: wer hat wo "Verkehrs-Schilder" angebracht?
Ein Schild, noch dazu mit der Aufschrift "Ladezone" an einem privaten Gebäude, ist KEIN Verkehrsschild, natürlich darf jeder so ein Hinweisschild an seine Hauswand schrauben. Keine Behörde interessiert das.
Zitat:
@Swallow schrieb am 26. September 2020 um 14:22:43 Uhr:
Hallo,
bei mir in der Wohngegend ist die Parksituation recht angespannt. Nun hat eine hier (neu) ansässige Firma (Handwerker) an ihre Hauswand Schilder mit der Aufschrift "Ladezone - widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt" angebracht.
Vor dem Gebäude ist ein Bürgersteig und eine öffentliche Straße.
Bislang haben die Anwohner der umliegenden Häuser auch dort geparkt.
Jetzt werden immer mehr aufgefordert dort nicht zu parken. Teils durch persönliche Ansprache teils mit Zetteln hinter dem Scheibenwischer, mit Texten wie "hier nicht parken!!!" (Drei Ausrufezeichen aber ohne freudliches Bitte).
Meine Frage nun: wie ist das juristisch bzw. verkehrsrechtlich zu bewerten? Also, dürfen die anderen verbieten vor dem Gebäude zu parken?
und weil's dir jetzt unbequemer ist als früher, darf er das nicht?
Ist die Situation vielleicht sogar ähnlich einer Einfahrt oder ist der Parkbereich schon teilweise Privatgrund?
Der darf dann sowieso nicht zugeparkt werden.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 26. September 2020 um 14:48:06 Uhr:
die Frage richtig lesen: wer hat wo "Verkehrs-Schilder" angebracht?
Ein Schild an einem privaten Gebäude ist KEIN Verkehrsschild, aber natürlich darf jeder ein Hinweisschild "Ladezone" an seine Hauswand schrauben. Keine Behörde interessiert das.
Es ist imho für öffentlichen Grund trotzdem bedeutungslos. Außer, es wurde beantragt und genehmigt.
... Das er nicht direkt vor der Einfahrt parkt, davon gehe ich mal aus (Dazu braucht's auch keine Hinweisschilder)
Wenn der Bordstein abgesenkt ist, war dort das Parken auch vorher nicht erlaubt. Dann sind die Zettel nett gemeint. Wenn dort Parken erlaubt ist, sollte man den Handwerker zur Ordnung rufen - aber er könnte auf mittlere Sicht über Behörden trotzdem eine Ladezone durchsetzen.
Woher weiß man eigentlich das die Schilder Privat angebracht worden sind?
wer sollte es sonst tun - an einer privaten Hauswand
Zitat:
@xis schrieb am 26. September 2020 um 14:54:38 Uhr:
Wenn der Bordstein abgesenkt ist, war dort das Parken auch vorher nicht erlaubt.
richtig, die Info ja/nein sollte der TE nachreichen.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 26. September 2020 um 15:07:07 Uhr:
wer sollte es sonst tun - an einer privaten Hauswand
Weiß nicht?
Vielleicht die Gemeinde, weil der Anlieger offiziell eine Ladezone beantragt hat?
Deshalb mal beim Amt nachfragen, wenn alles seine Ordnung hat dürfen die Leute da nicht mehr parken.
Wenn er das einfach so gemacht hat wird die Stadt das auch Interessieren. Die kümmern sich darum.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 26. September 2020 um 15:22:17 Uhr:
Wenn er das einfach so gemacht hat wird die Stadt das auch Interessieren. Die kümmern sich darum.
die "kümmern" sich erst dann, wenns definitiv um öffentlichen Flächen geht. Wissen wir aber nicht 100%ig.
Der TE sollte mal ein Bild nachreichen.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 26. September 2020 um 15:09:11 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 26. September 2020 um 14:54:38 Uhr:
Wenn der Bordstein abgesenkt ist, war dort das Parken auch vorher nicht erlaubt.
richtig, die Info ja/nein sollte der TE nachreichen.
Leute, kein abgesenkter Bordstein. Dann wäre die Sache ja klar.
Eine Einfahrt ist zwar nebenann (mit abgesenktem Bordstein), es kann aber unter Einhaltung der Abstandsvorschriften zur uEinfahrt dort geparkt werden.
Bitte nicht irgendetwas reininterpretieren oder pauschal mal annehmen, sondern einfach fragen.
Und woher man weiß, dass diese Schilder privat angebracht wurden?
Ich hebe die Herrschaften dabei gesehen (und mich gewundert). Das war schon vor einigen Monaten, mag sogar sein, dass die Anbringer und die jetzt dort residierende Firma nicht die selben sind.
Bislang habe ich, wenn woanders keine Möglichkeit bestand, unter ignorieren dieser Beschilderung dort geparkt.
Die beste Möglichkeit scheint sowieso, wie geraten, sich beim Amt zu erkundigen. Nicht dass es womöglich doch eine Behördliche Erlaubnis gibt, das parken dort einzuschränken.
Momentan scheint es mir aber eher, dass der Cheffe meint, bestimmen zu können, wer dort parken darf, und wer nicht.
Da würde ich dann, im Fall des Falles gemeinsam mit den Protagonisten, auf die Polizei zwecks abschleppen warten.
Nicht dass ich das Ansinnen der Handwerker nicht ein Stück weit verstehen könnte, und wenn möglich parke ich auch gerne woanders, aber ich lasse mir als Anwohner bestimmt nicht ohne irgendeine Grundlage von Privatleuten Vorschriften machen.
Ein Zettel mit einer freundlichen Bitte, nach Möglichkeit sein Fahrzeug woanders abzustellen, da man diese Parkfläche selber aus diesen und jenen Gründen benötigt, wäre ja schließlich auch eine Idee gewesen.
...wenn der Betrieb / Betriebsinhaber bei der Gemeinde an den richtigen Stellen vorstellig wird, dann kann es passieren, dass aus den 2-3 Parkplätzen, die der Betrieb wirklich braucht ein Parkverbot für die komplette Straße wird.
Wir hatten das bei uns hier... damit bei uns die Liefer-LKWs und auch wir selbst mit nem Anhängergespann vernünftig rein- und rausfahren können hätten wir auf der gegenüberliegenden Straßenseite knapp 2 Autolängen, die nicht zugeparkt werden benötigt.
Die Straße ist dabei nicht überall gleich breit... links rum hat man mit nem LKW sowieso keine Chance, rechts rum gehts bei einer Ausfahrtsbreite von 5m gerade so, weil sich die Straße in dieser Richtung aufweitet und in eine recht großzügige Kreuzung mündet... allerdings wurde genau dieser benötigte Platz immer von parkenden Autos blockiert.
Leider sahen das ist Mieter vom Wohnhaus gegenüber nicht ein... wir haben dann die örtlichen Vertreter aus der Politik (entsprechende Stadträte) angesprochen, außerdem wurden das Ordnungs-, Straßenverkehramt eingeschaltet. Sogar Vertreter der Polizei waren da und haben sich die Örtlichtkeit angesehen.
Jetzt, weil die Straße auch noch zufälligerweise eine der beiden Zufahrten zum Feuerwehrgerätehaus ist, ist die komplette Straße beidseitig und dazu sogar noch ca. 15-20m der benachbarten Hauptstraße von wo man in die Straße einbiegt mit Parkverbot beschildert - der städtische Bauhof hat insgesamt 5 Parkverbotsschilder aufgestellt.
Zitat:
@Swallow schrieb am 26. September 2020 um 15:53:59 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 26. September 2020 um 15:09:11 Uhr:
richtig, die Info ja/nein sollte der TE nachreichen.
Bitte nicht irgendetwas reininterpretieren oder pauschal mal annehmen, sondern einfach fragen.
Und woher man weiß, dass diese Schilder privat angebracht wurden?
Ich hebe die Herrschaften dabei gesehen (und mich gewundert). Das war schon vor einigen Monaten, mag sogar sein, dass die Anbringer und die jetzt dort residierende Firma nicht die selben sind.
Bislang habe ich, wenn woanders keine Möglichkeit bestand, unter ignorieren dieser Beschilderung dort geparkt.
Die beste Möglichkeit scheint sowieso, wie geraten, sich beim Amt zu erkundigen. Nicht dass es womöglich doch eine Behördliche Erlaubnis gibt, das parken dort einzuschränken.
Momentan scheint es mir aber eher, dass der Cheffe meint, bestimmen zu können, wer dort parken darf, und wer nicht.
Da würde ich dann, im Fall des Falles gemeinsam mit den Protagonisten, auf die Polizei zwecks abschleppen warten.
Nicht dass ich das Ansinnen der Handwerker nicht ein Stück weit verstehen könnte, und wenn möglich parke ich auch gerne woanders, aber ich lasse mir als Anwohner bestimmt nicht ohne irgendeine Grundlage von Privatleuten Vorschriften machen.
Ein Zettel mit einer freundlichen Bitte, nach Möglichkeit sein Fahrzeug woanders abzustellen, da man diese Parkfläche selber aus diesen und jenen Gründen benötigt, wäre ja schließlich auch eine Idee gewesen.
und dann?? Ändert das was? Es geht um die Rechtmäßigkeit, oder hab ich die Frage falsch verstanden?
Im übrigen haben wir nachgefragt, zB nach einem Foto, damit man die ganze Sache mal besser beurteilen kann.
So ist das Nebelstocherei.