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Inzahlungnahme bei Insolvenz
Hallo
ich habe mein Auto bei einem Vertragshändler inzahlung gegeben.
Vereinbart war, das der vom Autohaus ermittelte Restwert auf mein Konto überwiesen wird.
Das War vor ca. 6 Wochen zur gleichen davor hat das Autohaus Insolvenz angemeldet.
Mein Geld müsste ich doch trotzdem erhalten, vom Insolvenzverwalter?
Wenn nicht was habe ich für Rechte?
Kann ich mein Auto zurückverlangen?
Beste Antwort im Thema
Das ist aber mehr als blauäugig
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32 Antworten
Das Auto gehört jetzt zur Insolvenz Masse.
Ich drücke dir die Daumen, dass du wenigstens ein bisschen Geld bekommst. Sieht aber meistens nicht gut aus.
Hoffentlich geht es nicht um sehr viel Kohle.
Zitat:
@SPM2004 schrieb am 29. April 2019 um 18:11:31 Uhr:
Ich drücke dir die Daumen, dass du wenigstens ein bisschen Geld bekommst. Sieht aber meistens nicht gut aus.
Hoffentlich geht es nicht um sehr viel Kohle.
Ich muss doch irgendwelche Rechte Haben?
Ist doch mein Eigentum?
Ich kann dich verstehen, aber leider ist das Fahrzeug in der Insolvenzmasse und der Insolvenzverwalter wird vermutlich versuchen alles zu Geld zu machen. Danach werden die Gläubiger bedient. Zuerst die Banken und wenn dann noch was da ist die anderen. Der Insolvenzverwalter geht natürlich nicht leer aus und verdient bei so einer Abwicklung immer.
Setz dich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung oder besser lass das einen Anwalt machen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Kommt jetzt ein wenig auf die Reihenfolge an. Wurde erst das Insolvenzverfahren eröffnet und dann hast du dein Auto in Zahlung gegeben?
Oder erst in Zahlung gegeben und dann wurde das Insolvenzverfahren eröffnet?
Hast du ihm auch die Fahrzeugpapiere bereits übergeben?
Gibt es einen schriftlichen Vertrag?
Und warum "in Zahlung gegeben" und "das Geld sollte auf mein Konto überwiesen werden"? Ist eigentlich ein Widerspruch.
Zitat:
@SPM2004 schrieb am 29. April 2019 um 18:20:52 Uhr:
Ich kann dich verstehen, aber leider ist das Fahrzeug in der Insolvenzmasse und der Insolvenzverwalter wird vermutlich versuchen alles zu Geld zu machen. Danach werden die Gläubiger bedient. Zuerst die Banken und wenn dann noch was da ist die anderen. Der Insolvenzverwalter geht natürlich nicht leer aus und verdient bei so einer Abwicklung immer.
Setz dich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung oder besser lass das einen Anwalt machen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Nicht ganz richtig, deine Reihenfolge. Zuerst werden die Kosten des Insolvenzverfahrens entnommen, so auch das Honorar des Insolvenzverwalters. Erst dann kommen die Gläubiger und da auch nicht zuerst die Banken. Die Rangfolge ist in der Insolvenzordnung festgelegt.
Stimmt haha. Da werden andere vor dir sein.. du hast schlechte Karten als Privatperson.., tut mir leid für dich. Ich hoffe es war kein Hinterhofautoplatz...
Um wie viel Geld geht es denn??
Ich hoffe nicht mehr als 5 tausend Euro...
Zitat:
@Juli9905 schrieb am 29. April 2019 um 18:14:14 Uhr:
Zitat:
@SPM2004 schrieb am 29. April 2019 um 18:11:31 Uhr:
Ich drücke dir die Daumen, dass du wenigstens ein bisschen Geld bekommst. Sieht aber meistens nicht gut aus.
Hoffentlich geht es nicht um sehr viel Kohle.
Ich muss doch irgendwelche Rechte Haben?
Ist doch mein Eigentum?
War dein Eigentum. Hast doch sicher einen Kaufvertrag. Somit Händler inzwischen Eigentümer. Das dir zustehende Geld ist somit in der Insolvensmasse enthalten. Da nützt auch kein Klagen. Bleibt nur die Hoffung, das genug Kohle bei der Abwicklung vorhanden ist.
MfG aus Bremen
Ja, du hast natürlich Rechte. Es gibt aber eine Reihenfolge in der Verteilung und Rangfolge. Dies ist etwa so, als wenn du eine Anzahlung für ein neues Auto in bar geleistet hast. Insolvenz bedeudet per se, dass es meistens nicht für alle reicht. Sonst wäre das Unternehmen ja noch liquide. Es gibt einen Insolvenz Verwalter. Aber manche andere Forderungen haben Vorrang.
Zitat:
@Juli9905 schrieb am 29. April 2019 um 18:14:14 Uhr:
Zitat:
@SPM2004 schrieb am 29. April 2019 um 18:11:31 Uhr:
Ich drücke dir die Daumen, dass du wenigstens ein bisschen Geld bekommst. Sieht aber meistens nicht gut aus.
Hoffentlich geht es nicht um sehr viel Kohle.
Ich muss doch irgendwelche Rechte Haben?
Ist doch mein Eigentum?
Nö, ist verkauft. Du hast eine offene Forderung.
Zitat:
@Juli9905 schrieb am 29. April 2019 um 17:59:42 Uhr:
Hallo
ich habe mein Auto bei einem Vertragshändler inzahlung gegeben.
Vereinbart war, das der vom Autohaus ermittelte Restwert auf mein Konto überwiesen wird.
...
was war denn GENAU vereinbart?
evtl. auch ein Eigentumsvorbehalt?
Zitat:
@camper0711 schrieb am 29. April 2019 um 18:43:20 Uhr:
Zitat:
@Juli9905 schrieb am 29. April 2019 um 17:59:42 Uhr:
Hallo
ich habe mein Auto bei einem Vertragshändler inzahlung gegeben.
Vereinbart war, das der vom Autohaus ermittelte Restwert auf mein Konto überwiesen wird.
...
was war denn GENAU vereinbart?
evtl. auch ein Eigentumsvorbehalt?
Könnte ein Rettungsanker sein. Kenne ich aber nur beim Verkauf von Unternehmen zu Endkunden, die natürlich fehlende Zahlungsfähigkeit in den AGB voraus denken.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. April 2019 um 18:23:30 Uhr:
Kommt jetzt ein wenig auf die Reihenfolge an. Wurde erst das Insolvenzverfahren eröffnet und dann hast du dein Auto in Zahlung gegeben?
Oder erst in Zahlung gegeben und dann wurde das Insolvenzverfahren eröffnet?
Hast du ihm auch die Fahrzeugpapiere bereits übergeben?
Gibt es einen schriftlichen Vertrag?
Und warum "in Zahlung gegeben" und "das Geld sollte auf mein Konto überwiesen werden"? Ist eigentlich ein Widerspruch.
Das Autohaus hat erst Insolvenz angemeldet und dann habe ich das Auto inzahlung gegeben.
Das ist aber mehr als blauäugig