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Inzahlungnahme ohne Vertrag

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 20:34

Hallo zusammen,

ich möchte mir einen neuen Gebrauchten zulegen und das alte Fahrzeug Inzahlung geben.

Über Preise etc. sind wir uns schon einig geworden.

Für den neuen Gebrauchten gibt es einen Kaufvertrag, indem die Inzahlungnahme nicht vermerkt ist. Verkäufer meinte der Betrag der Inzahlungnahme wird einfach verrechnet und ich gebe ihm noch die Differenz, dann wären wir "quitt".

Meine Frage nun:

Würde ich den "alten" Wagen Inzahlung geben ohne Vertrag, könnte mich der Verkäufer in irgendeiner Art belangen, falls irgendwelche Schäden im Nachhinein eintreten?

Also die Mängel sind wir durchgegangen die mir bekannt sind, aber ich bin auch nur Laie und erkenne Schäden leider erst wenn es zu spät ist :D

Wenn es einen Vertrag gäbe, würde ich natürlich jegliche Gewährleistungsansprüche etc. ausschließen.

Wie verhält sich das aber bei einer "mündlichen Abmachung"?

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16 Antworten

Mach auf jeden Fall was schriftliches.

Mündlich wäre zwar prinzipiell möglich, aber beweis später mal was ihr da abgemacht habt.

Ist der Verkäufer Händler oder Privatmann?

am 17. Februar 2022 um 20:49

Ist es ein privater Verkäufer oder ein kleiner Händler?

Soll im Kaufvertrag der volle nominale Kaufpreis stehen oder der tatsächliche reduzierte? Wäre der tatsächliche Kaufpreis dann unrealistisch gering, oder ist das in Zahlung gegebene Auto sehr wenig wert, sodass der Abzug kaum auffällt? Nenne doch mal die Preise der beiden Autos.

Grundsätzlich muss auch ein Privater Gewährleistung geben...; nur: Er kann diese (+ sollte es auch!) auch ausschließen!

Dafür bedarf es aber (der Beweisbarkeit wegen) was Schriftliches....;-)

Mein Händler macht immer für das Altfahrzeug einen (An)-Kaufvertrag.

Darauf solltest Du m.E. bestehen.

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 21:19

Zitat:

@unkreativ98 schrieb am 17. Februar 2022 um 21:38:31 Uhr:

Mach auf jeden Fall was schriftliches.

Mündlich wäre zwar prinzipiell möglich, aber beweis später mal was ihr da abgemacht habt.

Hab mir schon überlegt eine Sprachmemo aufzunehmen. Die könnte ich als Beweismittel nehmen, wenn was wäre. Allerdings verstößt das glaube ich widerum gegen das Datenschutzgesetz denke ich mal.

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 21:20

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 17. Februar 2022 um 21:47:41 Uhr:

Ist der Verkäufer Händler oder Privatmann?

Ist ein Händler.

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 21:23

Zitat:

@motor_talking schrieb am 17. Februar 2022 um 21:49:05 Uhr:

Ist es ein privater Verkäufer oder ein kleiner Händler?

Soll im Kaufvertrag der volle nominale Kaufpreis stehen oder der tatsächliche reduzierte? Wäre der tatsächliche Kaufpreis dann unrealistisch gering, oder ist das in Zahlung gegebene Auto sehr wenig wert, sodass der Abzug kaum auffällt? Nenne doch mal die Preise der beiden Autos.

Es ist ein kleiner Händler.

Im Kaufvertrag steht 6000€ welches das Auto auch kostet.

Der alte würde für 3500€ Inzahlung genommen werden. Folglich müsste ich ihm 2500€ geben und fertig.

Das kann man doch beides auf einen Zettel schreiben. ;)

Wahrscheinlich möchte er das in Zahlung genommene Fahrzeug einfach „privat“ weiterverkaufen.

Hab ich mal gemacht - aber ich kannte den Verkäufer gut.

Aber auch das kann man vertraglich (dann privat) lösen. Dem Verkäufer kanns egal sein, wo die Kohle herkommt.

Zitat:

@EzKiMo schrieb am 17. Februar 2022 um 22:23:40 Uhr:

Zitat:

@motor_talking schrieb am 17. Februar 2022 um 21:49:05 Uhr:

Ist es ein privater Verkäufer oder ein kleiner Händler?

Soll im Kaufvertrag der volle nominale Kaufpreis stehen oder der tatsächliche reduzierte? Wäre der tatsächliche Kaufpreis dann unrealistisch gering, oder ist das in Zahlung gegebene Auto sehr wenig wert, sodass der Abzug kaum auffällt? Nenne doch mal die Preise der beiden Autos.

Es ist ein kleiner Händler.

Im Kaufvertrag steht 6000€ welches das Auto auch kostet.

Der alte würde für 3500€ Inzahlung genommen werden. Folglich müsste ich ihm 2500€ geben und fertig.

Mal abgesehen davon, dass ich mir den Nutzen nicht vorstellen kann - irgendwo kannst Du da kein viel besseres Fahrzeug ergattert haben als Du vorher hattest - ich würde das Geschäft nur dann machen, wenn der Ankauf des in Zahlung gehenden Wagens auch per Vertrag dokumentiert wird.

War bei mir so: Händler hat für den alten einen Ankaufvertrag gemacht und ich habe nur die Differenz überwiesen. Fertig!

Entweder zwei Verträge (einmal Verkauf, einmal Ankauf) oder ein kombinierter Vertrag.

Gibt keinen Grund für dich, warum du auf einen schriftlichen Vertrag verzichten solltest.

Ich würde es nur mit entsprechendem Vertrag machen.

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