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Irischer Führerschein / Learners Permit: Mindestalter ?
Hallo Motor-Talker,
Ich hatte mal wieder eine Frage:
Ich habe meine Pläne geändert und gehe nun anstatt in die USA ein Jahr nach Irland.
Natürlich habe ich mich gleich zu den dortigen Führerschein/Learners permit Mindestaltern schlau gemacht, konnte aber nicht alle Fragen restlos klären.
Ich weiß, dass das Mindestalter für den Führerschein bei 17 Jahren liegt. Für den Führerschein, laut einer vom Irischen Staat betriebenen Website.
Nun ist mir aber eines nicht klar, da die Staatliche Website die garnicht und andere Websites dies unterschiedlich beantworteten:
Die Learners permit, die zum Begleiteten fahren berechtigt, ist die in Irland ab 16 oder 17 Jahren erhältlich? Wie gesagt, da gingen die Angabe auseinander....
Noch eine andere Frage: Wenn ich mit vollwertigem Irischen Führerschein zurückkomme, sprich mit 17, darf ich dann, da es ja ein EU-Führerschein ist, hier wie in Irland mit 17 alleine fahren?
Danke für hilfreiche Antworten
Texasdriver.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Texasdriver schrieb am 27. Januar 2015 um 19:21:56 Uhr:
Zitat:
@FabJo schrieb am 27. Januar 2015 um 19:06:12 Uhr:
Nein.
Tolle Antwort! Hilft mir weiter!
Hallo,
Bist du Ire.
Seelze 01
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34 Antworten
Nein, darfst du nicht.
Zitat:
@FabJo schrieb am 27. Januar 2015 um 19:06:12 Uhr:
Nein.
Tolle Antwort! Hilft mir weiter!
Zitat:
@Texasdriver schrieb am 27. Januar 2015 um 19:21:56 Uhr:
Zitat:
@FabJo schrieb am 27. Januar 2015 um 19:06:12 Uhr:
Nein.
Tolle Antwort! Hilft mir weiter!
Hallo,
Bist du Ire.
Seelze 01
Zitat:
@Seelze 01 schrieb am 27. Januar 2015 um 19:27:17 Uhr:
Zitat:
@Texasdriver schrieb am 27. Januar 2015 um 19:21:56 Uhr:
Tolle Antwort! Hilft mir weiter!
Hallo,
Bist du Ire.
Seelze 01
Nein, aber ich werde dort 1 Jahr lang einen festen Wohnsitz haben.
Hallo,
Meineswissens ist es in Irland so: ab 16 kann man eine Learners permit zum begleiteten fahren bekommen,
ab 17 dann einen normalen Führerschein zum alleine fahren.
Sicher ist: da Irland ein EU Land ist, kannst du, wenn du zurückkommst und einen Vollwertigen(!) Irischen Führerschein hast, auch in Deutschland mit 17 Jahren alleine fahren.
Gruß Sitzheitzung.
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 28. Januar 2015 um 13:41:30 Uhr:
Hallo,
Meineswissens ist es in Irland so: ab 16 kann man eine Learners permit zum begleiteten fahren bekommen,
ab 17 dann einen normalen Führerschein zum alleine fahren.
Sicher ist: da Irland ein EU Land ist, kannst du, wenn du zurückkommst und einen Vollwertigen(!) Irischen Führerschein hast, auch in Deutschland mit 17 Jahren alleine fahren.
Gruß Sitzheitzung.
Wäre zwar einerseits logisch, dass man in D alleine fahren dürfte, wenn man einen vollwertigen Führerschein in einem anderen EU-Land gemacht hat.
100%ig sicher wäre ich mir da irgendwie trotzdem nicht.
Der TE kann ja mal beim Straßenverkehrsamt seines Heimatkreises anfragen, wie das gehandhabt "würde", wenn er im Alter von 17 mit einem vollwertigen irischen Führerschein eine "deutsche" Lizenz zum Alleinfahren beantragt. Ob da das deutsche "BF17" noch eine Rolle spielt oder nicht.
Gegenfrage: Da Irland ja in der EU ist ... ist es dann nach EU-Recht eigentlich gestattet, begleitetes Fahren ab 16 anzubieten?
http://www.verkehrsportal.de/.../auslaendischer_fuehrerschein.php
Da steht eigentlich alles drin.
Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse
Kein Wohnsitz im Bundesgebiet:
Für Besucher der Bundesrepublik und durch ihr Reisende gilt: Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen für den Zeitraum ihres begrenzten Aufenthaltes im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben.
Mit Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet:
Begründet der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (d.h. aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten (§ 29 Abs. 1 FeV).
Grundsätzlich gilt:
Die ausländische Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder Internationalen Führerschein nachzuweisen. Ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, die vornehmlich nicht in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder der EWR oder der Schweiz ausgestellt worden sind, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet. Die Übersetzung wird anerkannt, wenn sie z.B. von einem Berufskonsularbeamten oder Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland im Ausstellungsstaat, einem international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates gefertigt wurde (§ 29 Abs. 2 FeV).
Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§ 29 Abs. 3 FeV),
– die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,
und so weiter …
Vielen Dank, dass gibt mir Klarheit.
Wenn ich mit dem Richtigen Irischen Führerschein zurückkomme, werde ich ihn erst ummelden, wenn ich 18 bin, dann kann ich nähmlich während ich 17 bin die ganze Zeit alleine Fahren! Aber ummelden werde ich ihn definitiv, den der Irische führerschein ist nur 10 Jahre gültig, dann muss er erneut gemacht werden.
Texasdriver.
Zitat:
@Texasdriver schrieb am 28. Januar 2015 um 16:38:55 Uhr:
Vielen Dank, dass gibt mir Klarheit.
Ich glaube nicht
Zitat:
Wenn ich mit dem Richtigen Irischen Führerschein zurückkomme, werde ich ihn erst ummelden, wenn ich 18 bin, dann kann ich nähmlich während ich 17 bin die ganze Zeit alleine Fahren!
Nein, seit 1.7.2011 ist das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat):
http://www.adac.de/.../Fuehrerschein_Schueleraustausch.aspx
http://www.derwesten.de/.../...den-nicht-mehr-anerkannt-id4821339.html
Komisch, dass man außer diesem ADAC-Artikel keine weitere Info dazu findest, besonders keine offizielle.
Zitat:
@birscherl schrieb am 28. Januar 2015 um 17:39:46 Uhr:
Komisch, dass man außer diesem ADAC-Artikel keine weitere Info dazu findest, besonders keine offizielle.
Das sehe ich genauso. Ach in anderen Berichten gibt es außer dem ADAC keine Quellenangaben.
Für die nicht EU-Länder wie die USA ist das durchaus möglich, aber Deutschland hat garkeine Wahl, sie müssen einen Vollwertigen EU-Führerschein anerkennen, ob ihnen das Mindestalter nun passt oder nicht.
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 28. Januar 2015 um 17:46:22 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 28. Januar 2015 um 17:39:46 Uhr:
Komisch, dass man außer diesem ADAC-Artikel keine weitere Info dazu findest, besonders keine offizielle.
Das sehe ich genauso. Ach in anderen Berichten gibt es außer dem ADAC keine Quellenangaben.
Für die nicht EU-Länder wie die USA ist das durchaus möglich, aber Deutschland hat garkeine Wahl, sie müssen einen Vollwertigen EU-Führerschein anerkennen, ob ihnen das Mindestalter nun passt oder nicht.
Nein, sie müssen nicht.
Sie können Zusätze zum EU-Recht erlassen.
Sie können gewisse Teile einfach nicht in nationales Recht umsetzen.
Wenn du hier erst ab 18 alleine fahren darfst ist das national einfach so vorgegeben un ein Führerschein aus einem anderen EU-Land berechtigt dich hier einfach nicht.
Das war kurz mal anders und du konntest mit einem umgeschriebenen US-Führerschein hier fahren; dies ist aber schon lange gekipt worden.
Moorteufelchen
Aber wo sind diese Regelungen denn zu finden?
Zitat:
@birscherl schrieb am 28. Januar 2015 um 18:12:11 Uhr:
Aber wo sind diese Regelungen denn zu finden?
Ganz einfach: FEV
§ 28,4 denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf,
und
§ 10 Mindestalter
Danach wurde jedenfals schon entschieden.
Moorteufelchen