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Ist asymmetrisches Abblendlicht zwingend vorgeschrieben?
Hallo,
ich habe vergeblich nach einer Vorschrift gesucht, daß das Abblendlicht ZWINGEND asymmetrisch sein MUSS.
Historische Fahrzeuge oder auch Motorräder fahren ja auch (erstere teilweise) mit symmetrischem Licht, genau wie auch oft Straßenreinigungsfahrzeuge o.ä.
Aus meiner Sicht ist die Asymmetrie eine erwünschte KANN-Regelung, aber keine Vorschrift - oder gibt es eine solche?
Ich frage deshalb, weil ich meinen RHD PKW "symmetrisch" bewege, und damit auch durch den TÜV gekommen bin - aber wie sieht das in anderen Ländern aus, z.B. Tschechien?
Weiß jemand zuverlässig, ob es hier (Tschechien) zwingende Vorschriften diesbezüglich gibt?
Vielen Dank vorab.
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25 Antworten
Da gibt es auch keine Vorschrift. Du blendest ja mit symmetrischen Licht keinen Gegenverkehr und kannst ohne technische Änderung auch am Linksverkehr teilnehmen. Bei der heute üblichen asymmetrischen Variante wird die Fahrbahnaußenseite immer wesentlich weiter ausgeleuchtet, so dass du vom Wechsel von Links- auf Rechtsverkehr oder umgekehrt immer Teile der Streuscheibe abdecken musst und damit praktisch wieder symmetrisches Licht hast.
Bei meinem BMW X1 F48 mit LED-Licht kann ich keine asymmetrische Ausleuchtung erkennen. Auszug aus der Betriebsanleitung anbei - es seien keine Maßnahmen fürs Abblendlicht erforderlich (grundsätzlich schon, aber bei LED nicht).
Demnach wäre symmetrisches Licht zulässig. Und ich würde auch mit diesem Auto nach Tschechien fahren. Kann mir nicht vorstellen, dass alle Reisenden von GB nach CZ mehr tun als du mit deinem W221.
Englische KFZ auf Fahrten in Deutschland müssen das für Linksverkehr optimierte dortige asymmetrische Licht durch aufgeklebte schwarze schmale Dreiecke wirkungslos machen, da deren Licht sonst definitiv bei Rechtsverkehr den Entgegenkommern in die Augen leuchten (blenden) würde.
Zitat:
@stederdorfer schrieb am 27. April 2023 um 06:40:14 Uhr:
Englische KFZ auf Fahrten in Deutschland müssen das für Linksverkehr optimierte dortige asymmetrische Licht durch aufgeklebte schwarze schmale Dreiecke wirkungslos machen, da deren Licht sonst definitiv bei Rechtsverkehr den Entgegenkommern in die Augen leuchten (blenden) würde.
Das müssen auch wir machen, wenn wir nach England fahren. Bei meinem Auto kann ich das aber im Menü umstellen. Das geht inzwischen bei vielen Autos.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 27. April 2023 um 00:44:32 Uhr:
Bei meinem BMW X1 F48 mit LED-Licht kann ich keine asymmetrische Ausleuchtung erkennen. Auszug aus der Betriebsanleitung anbei - es seien keine Maßnahmen fürs Abblendlicht erforderlich (grundsätzlich schon, aber bei LED nicht).
Demnach wäre symmetrisches Licht zulässig. Und ich würde auch mit diesem Auto nach Tschechien fahren. Kann mir nicht vorstellen, dass alle Reisenden von GB nach CZ mehr tun als du mit deinem W221.
Bei meinem Opel muss man das in den Tiefen des Menüs umschalten.
Die Matrix kann sowohl links- als auch rechts-asymmetrisch.
Ich habe beim neuen Skoda Enyaq nur das einfache LED-Licht (also nicht die aufpreispflichtigen Matrix-LEDs).
Die Betriebsanleitung nennt zwar die Einstellmöglichkeiten der Matrix-LEDs, aber beim einfachen LED-Scheinwerfer schweigt sie sich diesbezüglich (was müsste man z.b. in England ändern) aus.....
Ein ausgeprägtes Ansteigen des Schweinwerferkegels am rechten Fahrbahnrand, wie z.b. beim Bi-Xenon des Skoda Yeti, kann ich bei den LED-Funzeln allerdings ohnehin nicht erkennen.....
beim Motorrad mit H7-Abblendlicht-Lampe, kann ich eine Aysmmetrie ebenfalls nicht wirklich erkennen.
Zitat:
@Avon35 schrieb am 26. April 2023 um 23:06:32 Uhr:
Weiß jemand zuverlässig, ob es hier (Tschechien) zwingende Vorschriften diesbezüglich gibt?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist dein Fahrzeug in Deutschland zugelassen. Dann gilt deutsches Zulassungsrecht auch bei Fahrten in Tschechien.
Wenn du nur interessehalber wissen willst, ob symmetrisches Abblendlicht in CZ erlaubt ist, müsste man schon sehr genau nachforschen. Du kannst beispielsweise die ECE-Richtlinie "R 113 Scheinwerfer – symmetrisches Licht" durchforsten und schauen, bei welchen Fahrzeugen und ggf. bis zu welchem Erstzulassungsdatum das erlaubt war/ist. Und dann müsstest du noch prüfen, ob es eine nationale CZ-Vorschrift (vergleichbar zur deutschen StVZO) gibt, die ggf. auf die ECE-Richtlinien verweist. Das könnte eine längere Recherche werden ...
Zitat:
@navec schrieb am 27. April 2023 um 08:22:49 Uhr:
Ich habe beim neuen Skoda Enyaq nur das einfache LED-Licht (also nicht die aufpreispflichtigen Matrix-LEDs).
Die Betriebsanleitung nennt zwar die Einstellmöglichkeiten der Matrix-LEDs, aber beim einfachen LED-Scheinwerfer schweigt sie sich diesbezüglich (was müsste man z.b. in England ändern) aus.....
Ein ausgeprägtes Ansteigen des Schweinwerferkegels am rechten Fahrbahnrand, wie z.b. beim Bi-Xenon des Skoda Yeti, kann ich bei den LED-Funzeln allerdings ohnehin nicht erkennen.....
beim Motorrad mit H7-Abblendlicht-Lampe, kann ich eine Aysmmetrie ebenfalls nicht wirklich erkennen.
Die haben symmetrisches Licht.
Der StVZo habe ich lediglich entnommen, daß zwecks besserer Ausleuchtung des rechten Rands der Lichtkegel ab einem bestimmten Punkt 'bis zu 15°' betragen darf, also quasi eine "Empfehlung", jedoch ist zwingend die Symmetrie zumindest BIS zu diesem Punkt vorgeschrieben. den sieht man ja an den Scheinwerfer-Einstellgeräten. Von einer Vorschrift zur Asymmetrie habe ich nirgendwo was finden können.
Zitat:
@Avon35 schrieb am 27. April 2023 um 10:54:59 Uhr:
... der Lichtkegel ab einem bestimmten Punkt 'bis zu 15°' betragen darf ...
"... sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist." (§ 50 Abs. 6 StVZO).
Deswegen muss man heutzutage nach dem Blick in die StVZO eigentlich immer noch die einschlägigen ECE-Richtlinien durchsuchen. Hier findest du einen Überblick über die Richtlinien. Bei der Volltextsuche nach "Scheinwerfer" erkennst du schon am Namen der Rili, ob es um symmetrisches oder asymmetrisches Abblendlicht geht.
In meinem 2018er Tiguan mit ALS LED (noch nicht Matrix) ist eine, von links nach rechts ansteigende, Hell/Dunkel Grenze mit zwei kleinen Sprüngen erkennbar.
(Initialisierung ALS System)
Da könnte man eine gewisse, gewollte Asymetrie hineininterpretieren, vielleicht sogar für jede Fahrspur?
Das Lichbild ist unmittelbar nach einer „Grundeinstellung“ in der Fachwerkstatt gemacht worden.
Die Werkseinstellungen zuvor war mangelhaft.
Die BA beschreibt auch eine Umstellungsmöglichkeit in einen „Reisemodus für andere Länder“. In welchen Ländern ich dann ggf auf den Reisemodus umstellen „müsste“, ist zugegebenermaßen eine interessante Frage.
Wie sich der Reisemodus auf die Hell/Dunkel Grenze auswirkt, habe ich mangels Notwendigkeit (noch) nicht ausprobiert, wäre aber auch mal interessant.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 27. April 2023 um 11:57:48 Uhr:
In meinem 2018er Tiguan mit ALS LED (noch nicht Matrix) ist eine von links nach rechts ansteigende Hell/Dunkel Grenze mit zwei kleinen Sprüngen erkennbar.
Da könnte man eine gewisse, gewollte Asymetrie hineininterpretieren, vielleicht sogar für jede Fahrspur?
Die BA beschreibt auch eine Umstellungsmöglichkeit in einen „Reisemodus für andere Länder“.
Wie sich der Reisemodus auf die Hell/Dunkel Grenze auswirkt, habe ich mangels Notwendigkeit (noch) nicht ausprobiert.
Dein Scheinwerferlicht ist quasi symmetrisch - aber wenn die rote Linie der erlaubten Höhe entspricht, ist es zu hoch eingestellt.
Maßgebich ist dafür der höchste Punkt, auf den der rechte Pfeil deutet.
Meine "umgelegten" Scheinwerfer sind symmetrisch und gerade, und ich sehe auch genug. Aber wen interessiert's, wenn man im Ausland einem Deutschen ans Bein pinkeln kann, weil darf?
Nee, die Linie hab ich ins Bild editiert, sie soll nur das ansteigen von links nach rechts verdeutlichen.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 27. April 2023 um 12:14:44 Uhr:
Nee, die Linie hab ich ins Bild editiert, sie soll nur das ansteigen von links nach rechts verdeutlichen.
die beiden kleinen "Gnubbel", wo eventuell eine sehr kurze Steigung von links nach rechts in der Größenordnung von 15Grad vorhanden sein könnte, hat m.E. nicht viel mit asymmetrischem Abblendlicht zu tun.....
Bei meinem Yeti wurden die in Gegenrichtung auf dem einzigen, ca 4m seitlich neben der Fahrspur verlaufenden Fahrradweg befindlichen Leute, bei korrekter Abblendlichteinstellung, geblendet.....das passiert bei deinem Scheinwerfer definitiv nicht.
Asymmetrisches Abblendlicht ist in Deutschland bereits seit 1957 vorgeschrieben. Viele Jahre als nationale Vorschrift, inzwischen längst durch die UN-ECE R48 abgelöst. Es gibt dabei im Detail genaue Vorschriften, wie der asymmetrische Lichtkegel gestaltet sein muss.
Vor grob 10 Jahren habe ich mich mit der Frage etwas genauer beschäftigt und dabei auch heraus gefunden, dass kurioserweise 3-rädrige Fahrzeuge (Klasse L5e) von dieser Vorschrift nicht erfasst sind. An meinem 2012 neu gekauften Can-Am Spyder RT war mir nämlich aufgefallen, dass das Licht wirklich symmetrisch war - und das war rechtens.
An PKW, LKW, Motorrädern ist Asymmetrie zwingend vorgeschrieben in allen UN-ECE Teilnehmerländern.