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Ist Bußgeld aufgrund Fotobeweis einer Privatperson wegen Falschparken rechtens?
Hallo Freunde
Hab das Auto eines Freundes ausgeliehen und stand zu 3/4 auf einem sehr breiten Radweg, um auf diesen besagten Freund zu warten. Platz war genug für Radfahrer, um vorbei zu fahren, was mehrere taten. Einer hielt an und "befahl" mir unhöflich, weiterzufahren. Ich sagte ihm, Ich würde in 2 Minuten weg sein, Ich warte kurz auf jemanden. Er diskutierte mit mir und wollte nicht diese 2 Minuten abwarten, ich solle sofort weiter.
Als Ich das nicht wollte, Ich hätte in dieser Straßenkonstellation und Uhrzeit 20 min hin und her fahren müssen, um wieder an der Stelle zu sein, machte er Fotos von meinem Auto. Ich nahm das nicht ernst, da ich nicht davon ausging, dass nun jeder Bürger sich als Hilfssheriff aufspielen darf.
Erstaunt stellt Ich fest, dass mein Kumpel ein Bußgeldbescheid über 55 Euro für das Parken auf dem Radweg erhalten hat. Meine Recherche hat ergeben, dass es tatsächlich rechtens ist, dass Fotos gemacht und dem Ordnungsamt zugeschickt werden dürfen, und diese daraufhin Bußgelder verschicken. Mehr noch wurden sogar Apps entwickelt, um diesen Vorgang dem Bürger zu erleichtern. Ich finde nur keine Infos dazu, warum das erlaubt ist? Man braucht ein Beweisfoto, aber auch die können doch gefälscht werden heutzutage?!
Eine Privatperson ist keine Vertrauensperson, die diese Tätigkeit beruflich macht, unabhängig ist und darin ausgebildet wurde. Mehr noch kann eine Privatperson persönliche Interessen haben (Weil sie den Fahrer nicht mag, etc), das Foto mit dem privaten Handy geschossen kann manipuliert werden (sowohl Kennzeichen als auch Uhrzeitangaben etc. können von Profis so verändert werden, dass eine Manipulation nicht nachweisbar ist, echte Grafikprofis können das). Wie kann das rechtssicher sein, wenn der Fotobeweis nicht zweifelsfrei echt sein muss?
Ich überlege, ob man da einen Widerspruch einlegt und mit welcher Begründung. Der Kumpel könnte sagen, er war nicht der Fahrer, was ja auch stimmt. Ich könnte sagen, Mein Auto sprang nicht mehr an, deswegen stand ich da (dann läge die Beweislast aber bei mir, hatte Ich gelesen), oder wie gesagt behaupten, das Bild sei manipuliert.
Ja es sind nur 55 Euro, aber 1. hat die niemand zu verschenken, 2. möchte Ich einfach nicht wegen diesem wütenden Radfahrer Geld an den Staat zahlen müssen.
PS: Auf die üblichen Standpauken und Moralapostel kann an der Stelle gerne verzichtet werden. Tobt Euch woanders aus. Hier geht es ausschließlich um die sachliche Fragestellungen
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26 Antworten
"möchte Ich einfach nicht wegen diesem wütenden Radfahrer Geld an den Staat zahlen müssen."
Dann park nicht auf dem Radweg.
Wieso sollte eine Privatperson keine Anzeige aufgeben dürfen? Weder die StVO und der zuständige Bußgeldkatalog noch das Strafgesetzbuch fordern eine fachliche Qualifikation für eine Anzeige.
Dies ist dann Aufgabe der zuständige Behörde.
Eine Privatperson ist ein Zeuge und daher zur Wahrheit verpflichtet. Du hingegen bist Betroffener und daher berechtigt, zu lügen. Legst Du Widerspruch ein, geht es vor Gericht. Wem wird der Richter wohl glauben?
Dein Freund kann natürlich abstreiten, der Fahrer gewesen zu sein. Kommt man an Hand der Fahrerbeschreibung des Zeugen nicht auf Dich, wird es in die Halterhaftung für die pauschalierten Verwaltungskosten reinlaufen. Das kostet nur 23,50 €, aber ist es den Ärger wert? Tatsache ist, dass Du den Verstoß begangen hast, daher vielleicht lieber kleine Brötchen backen und bezahlen.
Zitat:
@parlox schrieb am 21. Februar 2023 um 15:48:12 Uhr:
2. möchte Ich einfach nicht wegen diesem wütenden Radfahrer Geld an den Staat zahlen müssen.
schon mal drüber nachgedacht, dass der Radler einfach nur im Recht gewesen ist? Du als Autofahrer möchtest auch nicht, dass andere Verkehrsteilnehmer Deine Fahrspur in einen Slalomparcours verwandeln. Das ist als Radler, gerade wenn man vorankommen möchte, mehr als lästig
Diese Melde-Apps wurden entwickelt, um genau diesem egoistischen "Nur-mal-kurz"-Radwegparken Herr zu werden. Leider gibt es große Unterschiede in der Art und Weise, wie die Ordnungsämter damit umgehen. Selbstverständlich kann das Ordnungsamt aber mit dem Erlass eines Bußgeldbescheids reagieren, wenn es den Tatvorwurf und das Beweismittel als stichhaltig betrachtet. Sonst wäre es ja generell völlig unmöglich, als Privatperson Verkehrsverstöße anzuzeigen.
Ich verstehe auch immer nicht das die Autofahrer hupen wenn ich meinen Campingtisch auf der Straße aufbaue.
„Stellt Euch doch nicht so an, ist doch noch Platz, ihr kommt doch vorbei, die Straße ist doch breit genug !“
Schade das ich auf die üblichen Standpauken verzichten muss, Stoff dazu bietet der TE ja ohne Ende.
Zitat:
@parlox schrieb am 21. Februar 2023 um 15:48:12 Uhr:
Hab das Auto eines Freundes ausgeliehen und stand zu 3/4 auf einem sehr breiten Radweg,
Die verdiente Beule darf man jq nicht in den Kotflügel treten. Schade eigentlich.
Ist Bußgeld aufgrund Fotobeweis einer Privatperson wegen Falschparken rechtens?
Warum sollte es das nicht sein?
Grüße aus Berlin
Die 55 Euro sind ja nicht wegen eines wütenden Radfahrers zu zahlen, sondern wegen Parken auf dem Radweg.
Mich wundert allerdings auch, wie gutgläubig eine Behörde so eine Anzeige aufnimmt und gleich einen Bußgeldbescheid verschickt.
Die überwiegende Mehrheit solcher Anzeigen wird korrekt sein, aber eine Falschanzeige aufgrund Irrtum oder Vorsatz ist ja denkbar. Bleibt es dann am zu Unrecht Beschuldigten hängen, das Gegenteil zu beweisen? [hier nicht der Fall]
Du parkst auf einem Radweg, wirst sogar noch angesprochen und gebeten wegzufahren und bleibst dennoch stur stehen? Dann bist Du für diese Unverschämtheit mit den 55 Euro noch viel zu billig weggekommen.
Ja, ein Fotobeweis zur Anzeige durch eine Privatperson genügt völlig. Die Unterstellung mit gefakten oder verfälschten Fotos ist Quatsch. Und schade finde ich die Tipps, die hier möglicherweise zu einer Reduzierung oder gar Aufhebung der Strafe führen würden.
Ja, die Anzeige ist erlaubt, aufgrund deines fehlenden Unrechtsbewusstsein hast du dir die Strafe auch verdient.
Ist ja auch so eine Sache hier, der Autofahrer darf irgendwie alles Mitbenutzen, aber die anderen sollen keinen Jota abweichen.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 21. Februar 2023 um 17:24:44 Uhr:
Die 55 Euro sind ja nicht wegen eines wütenden Radfahrers zu zahlen, sondern wegen Parken auf dem Radweg.
Genau genommen noch nichtmals da.
Die 55 Euro sind der Regelsatz für fahrlässiges Halten auf dem Radweg mit Behinderung (kaum ein Radweg wird so breit sein, dass man 1/3 davon blockieren kann ohne die berechtigten Nutzer zu behindern).
Tatsächlich dürfte es sich aber um vorsätzliches Parken mit Behinderung gehandelt haben.
Regelsatz 70 Euro, bei Vorsatz zu verdoppeln, macht 140 Euro plus 28,50 Verfahrenskosten und Auslagen. B-Verstoß, ein Punkt in Flensburg.
Möglicherweise ist es also sinnvoll, die 55 Euro zu bezahlen bevor sich jemand (Sachbearbeiter, Richter) näher mit der Sache befasst.
Zitat:
Mich wundert allerdings auch, wie gutgläubig eine Behörde so eine Anzeige aufnimmt und gleich einen Bußgeldbescheid verschickt.
Bei einem Betrag von 55 Euro würde ich fast vermuten, dass es sich nicht um einen Bußgeldbescheid handelt (jedenfalls nicht beim ersten Brief), sondern um ein Verwarngeldangebot in Kombination mit einer Zeugenanhörung.
Quasi das Angebot, die Sache schnell und günstig (also ohne die 28,50) aus der Welt zu schaffen, nach dem Motto:
Mit deinem Auto wurde eine OWi begangen.
Wenn du es warst und mit der Verwarnung einverstanden bist, zahle und die Sache ist erledigt.
Wenn es jemand anders war und der mit der Verwarnung einverstanden ist, soll der zahlen und die Sache ist erledigt.
Eigentlich ist es auch egal wer es war: wenn das Geld fristgerecht eingeht, ist die Sache erledigt.
Wenn du der Fahrer warst und nicht einverstanden bis, dann kannst du dich hiermit zur Sache äußern.
Wenn du nicht der Fahrer warst, dann wirst du hiermit als Zeuge befragt, wer es denn war.
Zitat:
Bleibt es dann am zu Unrecht Beschuldigten hängen, das Gegenteil zu beweisen? [hier nicht der Fall]
Der Beschuldigte kann sowohl seiner Eigenschaft als Verantwortlicher als auch dem Vorwurf widersprechen.
Ein einfaches "zahle ich nicht!" wird aber vermutlich nicht zum Erfolg führen, da ja die der Behörde vorliegenden Beweise immerhin zur Einleitung des Verfahrens gereicht haben. Da muss man schon mehr tun um die zu erschüttern.
Für den vorliegenden Fall: ist denn damit zu rechnen, dass der Fahrzeugführer auf einem der Bilder zu erkennen ist?
Ehrlich gesagt verstehe ich das ganze Larifari wegen eines eindeutigen Verstoßes mit Fotobeweis nicht.
Die Frage war, ob der Fotobeweis rechtes ist. Ja, das ist er. Mehr ist doch nicht zu sagen.
Als Auto und Radfahrer stelle ich immer wieder fest, einigen Autofahrer ist diese Problematik überhaupt nicht bewusst, das sie mit dem parken auf dem Radweg, gefährliche Situationen für die Radler auslösen. Die müssen dann oftmals auf die Straße ausweichen.
Ein mulmiges Gefühl bleibt, bzw. ich muss, selbst wenn ein Auto nur zu 1/3 auf dem Radweg steht, langsam vorbei, weil man nie weiß, ob nun auch noch zusätzlich eine Autotür plötzlich aufgeht ... der Sicherheitsabstand von 1,5m ist nicht aus der Luft gegriffen und hat seinen Grund...
Bei mir in der Ecke fangen einige Radwegparker sogar an mit den Fahrradcops zu diskutieren, sie müssten nur kurz parken, blabla... wie dämlich kann man nur sein?
Was natürlich auch zur Wahrheit gehört, es gibt Kampf-Radler, die sofort aggressiv brüllend in solchen Situationen lospoltern, das sowas nicht gerade für Verständis sorgt ist klar ...
Wenn mir sowas begegnet, klingeln und kurzer ironischer Hinweis mit normalen Ton ... "Hast aber einen tollen Parkplatz gefunden" ... einige verstehen es, ein paar nicht ... da müsste dann wirklich Bussgeld wirken ...
Ich habe es noch nicht gemacht, aber es gibt bei uns eine App vom Ordnungsamt mit Fotofunktion ... leicht wär es eigentlich...
Sicher, ist damit schon einer mal bis vors OLG gezogen?
Ich spreche hier nicht von Bildern die direkt mit Apps aufgenommen werden müssen sondern von frei selbst gemachten Beweisfotos.
Ich kann die Manipulationssicherheit hier nicht so nachvollziehen.
Darum ging es ihm ja vorrangig.
Ich halte das auch für bedenklich.
Wie er mit dem Verstoß ansich umgeht ist nicht mein Problem und muss der TE selber wissen. Das er was falsch gemacht hat weiß er ja.