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Ist das erlaubt?

Themenstarteram 3. August 2013 um 19:18

Als ich letztens mit über 200 km/h auf der linken Autobahnspur unterwegs war, überholte mich auf der linken Seite ein Motorrad. Es waren höchstens noch 10 cm Abstand zu mir. Nur ein wenig einlenken und den Motorradfahrer hätte es zermäht. :D

Jetzt würde mich interessieren was denn die STVO dazu sagt, wenn es ihn tatsächlich zerlegt hätte. Wer hat dann Schuld? :)

Beste Antwort im Thema

Vielleicht bist du ja auf seine Spur gewechselt und er hatte keine Chance mehr zu bremsen...

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Kommt dann auf den Einzelfall an. War z.b. Rechts alles frei und du bist ein notorischer linksfahrer ( rein theoretisch ) oder hattest lediglich ein langsameres Fahrzeug überholt...was sagen die zeugen usw usw

Zitat:

Original geschrieben von micci1

 

Jetzt würde mich interessieren was denn die STVO dazu sagt, wenn es ihn tatsächlich zerlegt hätte. Wer hat dann Schuld? :)

Die Aktion des Moppedfahrers war definitiv verboten, allein schon wegen des zu geringen seitlichen Abstandes... siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Überholvorgang (er hätte 1 m einhalten müssen).

Und außerdem war mir so, ich hätte mal was von der "Unverletzlichkleit der Fahrspur" gehört, sprich er kann nicht einfach auf Deiner Spur Dich überholen, sondern müßte auf der Spur links von Dir (wenn es noch eine gegeben hätte) überholen... da bin ich mir aber nimmer sicher. :confused:

Vielleicht bist du ja auf seine Spur gewechselt und er hatte keine Chance mehr zu bremsen...

am 3. August 2013 um 20:16

Über 200 unterwegs und da überholt noch ein Motorrad? Erlaubt ist sowas NICHT. Nur, wen interessiert es noch, weil der Mopedfahrer eh bereits über alle Berge ist.

Im Ernst, ich bin auch schon mindestens 2x auf der linken Spur während des Überholens (!) überholt worden, aber nicht bei 200 km/h und nicht von einem Moped sondern von einem PKW.

Reaktion der Polizei? Ein Schulter zucken und ein müdes lächeln ...

Allerdings weiß ich seit dem, dass du nur überholt werden darfst, wenn die linke Spur absolut frei ist und nicht bereits dann, wenn du noch mit einem Reifen auf der linken Spur bist. Nur, interessiert das den Überholer? Solange so ein Vorgang keine unmittelbaren Konsequenzen hat, z.B. durch eine Zivilstreife die hinter dir fährt, kräht kein Hahn danach.

Deine Frage ist beantwortet und wenn es ihn zerlegt hätte, hättest du zumindest eine Mitschuld, weil du dich nicht in Luft aufgelöst hast und von deinem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht. Hört sich bescheuert an, lernst du aber spätestens dann, wenn du einen Unfall mit Personenschaden hattest! Ob du nun Schuld hast oder nicht, du bist IMMER mit Schuld. Zu welchem Anteil entscheidet der Richter, wenn dein Unfall"gegner" auch Fehler gemacht hat und ihn eine Teilschuld trifft.

Die passenden Pharagrafen sagen nur etwas über die mögliche (!!!) Strafe aus ... Nur, wo kein Kläger auch kein Richter!

Sei froh, dass nichts passiert ist und hake es als "Erlebniss" ab, mehr ist eh nicht aus der Sache raus zu holen. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass ich jetzt wieder eines besseren belehrt werde, weil ICH ja nur ein Dummschwätzer und Wichtigtuer bin, egal ob ich aus selbst erlebtem berichte ... :D

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Über 200 unterwegs und da überholt noch ein Motorrad? Erlaubt ist sowas NICHT.

Wie kommst du denn auf das schmale Brett?

 

:confused:

@Bootsmann: Was du da ansprichst ist die Haftung aufgrund der sogenannten Betriebsgefahr. Nun ist Haftung aber etwas ganz anderes als Schuld. Beides sollte man sauber trennen, weil sonst Stammtischparolen wie "der Autofahrer ist immer mitschuldig" zustande kommen.

Themenstarteram 3. August 2013 um 22:20

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Kommt dann auf den Einzelfall an. War z.b. Rechts alles frei und du bist ein notorischer linksfahrer ( rein theoretisch ) oder hattest lediglich ein langsameres Fahrzeug überholt...was sagen die zeugen usw usw

Und wenn ich ein notorischer Linksfahrer wäre, dann wäre es erlaubt tödliche Überholmanöver auszuführen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo

Vielleicht bist du ja auf seine Spur gewechselt und er hatte keine Chance mehr zu bremsen...

Ne, war schon länger auf der linken Spur unterwegs. Er fuhr mir auch bis auf 2 Meter auf bevor er zum Überholen ansetzte.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Im Ernst, ich bin auch schon mindestens 2x auf der linken Spur während des Überholens (!) überholt worden, aber nicht bei 200 km/h und nicht von einem Moped sondern von einem PKW.

Reaktion der Polizei? Ein Schulter zucken und ein müdes lächeln ...

Allerdings weiß ich seit dem, dass du nur überholt werden darfst, wenn die linke Spur absolut frei ist und nicht bereits dann, wenn du noch mit einem Reifen auf der linken Spur bist. Nur, interessiert das den Überholer? Solange so ein Vorgang keine unmittelbaren Konsequenzen hat, z.B. durch eine Zivilstreife die hinter dir fährt, kräht kein Hahn danach.

Weiß ja nicht auf welchen Autobahnen du unterwegs bist, aber auf denen die ich kenne, hätten keine zwei Autos auf einem Fahrstreifen platz. :p

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Deine Frage ist beantwortet und wenn es ihn zerlegt hätte, hättest du zumindest eine Mitschuld, weil du dich nicht in Luft aufgelöst hast und von deinem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht. Hört sich bescheuert an, lernst du aber spätestens dann, wenn du einen Unfall mit Personenschaden hattest! Ob du nun Schuld hast oder nicht, du bist IMMER mit Schuld. Zu welchem Anteil entscheidet der Richter, wenn dein Unfall"gegner" auch Fehler gemacht hat und ihn eine Teilschuld trifft.

Die passenden Pharagrafen sagen nur etwas über die mögliche (!!!) Strafe aus ... Nur, wo kein Kläger auch kein Richter!

Nach der Definition wäre ich auch Schuld, wenn mir ein Motorradfahrer in mein stehendes Fahrzeug (Parkplatz) brettert.

 

Ich sehe das ganze ähnlich wie Martin P. H. Der Motorradfahrer ist Schuld, da er keinen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Ich würde evtl eine kleine Teilschuld bekommen weil ich mich nicht an die Richtgeschwindigkeit gehalten hatte.

Die paar Euronen die mir nicht ersetzt werden wären mir ja egal. Hauptsache ich stehe nicht gleich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, wenn sie die Einzelteile der beiden Motorradfahrer im Umkreis von 500 Meter zusammen kehren müssen. ;)

Hallo, Invisible-Ghost,

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Über 200 unterwegs und da überholt noch ein Motorrad? Erlaubt ist sowas NICHT.

Wie kommst du denn auf das schmale Brett?

pauschal ist es natürlich nicht verboten, ein Fahrzeug, das bereits mit 200 km/h unterwegs ist, noch zu überholen.

In einer Situation wie beim TE, und darauf hat Bootsmann22 sich vermutlich bezogen, ist es allerdings tatsächlich verboten.

Wenn sich der PKW schon längere Zeit durchgängig komplett auf dem linken Fahrstreifen befindet, ist ein Überholen auf der linken Seite bei dieser hohen Geschwindigkeit m. E. im besten Fall eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit Gefährdung, ggf. sogar eine Straftat nach § 315c StGB (Straßenverkehrsgefährdung) und möglicherweise sogar eine Nötigung, wenn der Überholte sich genötigt sieht, nach rechts auszuweichen.

Viele Grüße,

Uhu110

Moin Uhu,

Zitat:

Original geschrieben von uhu110

In einer Situation wie beim TE, und darauf hat Bootsmann22 sich vermutlich bezogen, ist es allerdings tatsächlich verboten.

das ist mir klar. Allerdings schrieb der Bootsmann etwas missverständlich, so als ob ein Überholen > 200 generell verboten wäre. Deshalb wollte ich den richtigen Sachverhalt nochmal klarstellen.

 

Ansonsten hast du vollumpfänglich Recht.

 

;)

 

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von micci1

... Die paar Euronen die mir nicht ersetzt werden wären mir ja egal. Hauptsache ich stehe nicht gleich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, wenn sie die Einzelteile der beiden Motorradfahrer im Umkreis von 500 Meter zusammen kehren müssen. ;)

Wenn die Situation so war, wie Du sie beschrieben hast, glaube ich kaum, daß man Dich im Fall eines Unfalls haftbar machen könnte.

Denn, selbst wenn es erlaubt wäre (im Stau ist es das, soweit ich weiß) ein Fahrzeug auf der linken Spur, links zu überholen, hast Du nichts falsch gemacht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

 

Denn, selbst wenn es erlaubt wäre (im Stau ist es das, soweit ich weiß) ein Fahrzeug auf der linken Spur, links zu überholen, hast Du nichts falsch gemacht.

Selbst im Stau ist es verboten. Die Fahrzeuge haben eine Rettungsgasse zu bilden. Da ist dann selbst für ein Moped kein Platz mehr um links zu überholen.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

 

Denn, selbst wenn es erlaubt wäre (im Stau ist es das, soweit ich weiß) ein Fahrzeug auf der linken Spur, links zu überholen, hast Du nichts falsch gemacht.

Selbst im Stau ist es verboten. Die Fahrzeuge haben eine Rettungsgasse zu bilden. Da ist dann selbst für ein Moped kein Platz mehr um links zu überholen.

Sagen wir mal so: Es wäre verboten, wenn Links nicht genügend Platz ist.

Ansonsten scheint es grundsätzlich erlaubt zu sein.

http://motorrad-recht.de/Content-pa-showpage-pid-11.html

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