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Ist Diese Unterbodenbeleuchtung Ok????

Themenstarteram 16. Oktober 2004 um 19:28

HALLO

HABE NOCH MAL EINE FRAGE AN EUCH!!

HABE MIR BEI EBAY DIE FOLGENDE UUB GEKAUFT,KANN MIR JETZT JEMAND VO EUCH SAGE OB DIE GANZ OK IST,IMMERHIN IST SIE JA GEPRÜFT.

ARTIKELNUMMER: 7925282013

DANKE

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34 Antworten

Ich würde dir gerne helfen, verstehe aber deine Frage nicht.

Themenstarteram 16. Oktober 2004 um 19:36

es gibt ja uub die nicht lage halten oder die nicht besonders leuchten oder die einen kurzschluss erzeugen können usw.

ja die haelt nicht lange, leuchtet nicht besonders und erzeugt auch manchmal einen kurzschluß!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!11

Hey!

Im 4er Forum ist vor 2 Monaten ein R32 abgebrannt weil er ne UBB von Ebay verbaut hatte.... kauf dir bloß ne gute Sicherung damit dir deine Karre nicht abbrennt... dann haste von dem schönen leuchten wirklich wenig gehabt!

Dann leuchtet eh der ganze Wgaen schön Orange :-))))))))))))

Naja, wenn deine frage die Straßenverkehrsordnung betrefft....

 

Nein sind nicht OK sind bei Strafe verboten......

Lg

am 17. Oktober 2004 um 6:18

Re: Ist Diese Unterbodenbeleuchtung Ok????

 

Zitat:

Original geschrieben von golfgirl04

IMMERHIN IST SIE JA GEPRÜFT.

Kannst du lesen??? Was steht den bei der Auktion neben den Fotos?

Zitat:

Hinweis:

Dieser Artikel ist im Bereich der StVO nicht zugelassen!

Kannst du dir denken, was das bedeuten soll?

Markus

rafft ihr das nicht

man darf sie anbauen aber in stvzo nicht benutzen

also für alle noch mal anbringen mit e zert. ja

aber betrieb in stvzo nein!!!!!!

stvzo heisst nicht immer das man es nicht am auto anbringen darf

Macht mal ein Bisschen langsam mit den Ausrufezeichen etc. Das kommt leicht als "Schreien" rüber.

Wer die StVZO kennt weiß, dass das Anbauen von nicht zugelassenen Teilen (in dem Fall Leuchten) die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges zum Erlöschen bringen können.

Dabei ist es unerheblich, ob die Teile in Benutzung sind oder nicht, bzw., ob sie angeschlossen sind oder nicht. Denn (ebenfalls laut StVZO) muss alles, was am Auto montiert ist, auch funktionieren.

Für die Ungläubigen folgt hier mal ein Auszug aus der StVZO:

Zitat:

StVZO, §49a, Abs.1, Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze:

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

Alles klar? ;)

Und um die Verwendung von zugelassenen Leuchten mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln noch gleich anhand der StVZO auszuschließen, hier gleich noch ein Zitat:

Zitat:

StVZO, §49a, Abs.6, Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze:

In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

Also nichts mit "ich baue Pacecar-Leuchten ein und schalte sie nur auf Treffen an", etc... ;)

Zitat:

Original geschrieben von TOPOLINO1979

Hey!

Im 4er Forum ist vor 2 Monaten ein R32 abgebrannt weil er ne UBB von Ebay verbaut hatte.... kauf dir bloß ne gute Sicherung damit dir deine Karre nicht abbrennt... dann haste von dem schönen leuchten wirklich wenig gehabt!

Und die Kaskoversicherung freut sich auch, daß sie für den Brandschaden nicht zu zahlen braucht.

Das is richtig, die lachen Dich höchstens aus....

In meinem Freundeskreis hatte einer ebenfalls genau die EBayleuchten montiert....

Schlau wie er war obwohl wir Ihm gesagt haben dass ers net darf....

zuerst hat er 3 mal in einer woche strafe gezahlt...

zweimal weil ers zu spät ausgeschaltet hat und ein drittes mal obwohl sie aus waren weils ein Polizist durch "zufall" gesehen hat, bei diesem 3. mal habens ihm dann gleich die Kennzeichen abgenommen.....

Lg

Zitat:

Original geschrieben von Marty102

Das is richtig, die lachen Dich höchstens aus....

In meinem Freundeskreis hatte einer ebenfalls genau die EBayleuchten montiert....

Schlau wie er war obwohl wir Ihm gesagt haben dass ers net darf....

zuerst hat er 3 mal in einer woche strafe gezahlt...

zweimal weil ers zu spät ausgeschaltet hat und ein drittes mal obwohl sie aus waren weils ein Polizist durch "zufall" gesehen hat, bei diesem 3. mal habens ihm dann gleich die Kennzeichen abgenommen.....

Lg

loohoool

das is ja krass (dass man dan noch so konsequent weitermacht)

WENNSCHON dann eh richtige Beleuchtung a la Fast & Furious, nicht solche Teiel die nen leuchtenden Fleck auf die Straße hauen.

Zitat:

Original geschrieben von Marty102

Das is richtig, die lachen Dich höchstens aus....

In meinem Freundeskreis hatte einer ebenfalls genau die EBayleuchten montiert....

Schlau wie er war obwohl wir Ihm gesagt haben dass ers net darf....

zuerst hat er 3 mal in einer woche strafe gezahlt...

zweimal weil ers zu spät ausgeschaltet hat und ein drittes mal obwohl sie aus waren weils ein Polizist durch "zufall" gesehen hat, bei diesem 3. mal habens ihm dann gleich die Kennzeichen abgenommen.....

Lg

obwohl das die polizei nicht darf.

sie dürfen ihm die weiterfahrt verweigern, aber nicht stilllegen, das darf nur tüv, dekra o.ä. ...

und kennzeichen abnehmen schon gar nicht, wenn dann nur entwerten....

Zitat:

Original geschrieben von golfgirl04

IMMERHIN IST SIE JA GEPRÜFT.

Gib mal die Nummer des E-Zeichens (falls angegeben) in eine beliebige Suchmaschine ein. Dieses Zeichen befindet sich auch auf Endstufen, Kondensatoren... allem gerät was für den Anschluss an der Fahrzeugelektrik zugelassen ist. Zu einer erlaubten beleuchtungseinrichtung für Außenmontage macht es das noch lange nicht. Es heisst nur, dass Dir keiner ans Bein pissen kann, wenn Du die Röhren als Kofferraumbeleuchtung nutzt.

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