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Ist ein Handy bei Verwendung der PFSE immernoch ein Handy?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 20. Dezember 2011 um 15:58

Nabend!

Also, diese -zugegeben nicht unbedingt 100%ig ernst zu nehmende- Frage, stelle ich mir nun schon eine Weile...

Zitat:

§23 (1a) StVO

Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Wenn ich nun mein Handy via rSap an die PFSE angebunden habe, dann ist doch das Hauptmerkmal eines Mobiltelefones weg. Wenn ich nun - überspitzt gesagt- irgendwelche Spiele auf meinem Telefon spiele, dann sollte das ja keine Verwendung des Mobiltelefons sein, oder ist es das doch? Ist das wie mit der GEZ? Kann ja Schliesslich auch das Nintendo DS aufm Schoss haben....

Geht hier nicht darum, dass ich es machen will, sondern rein um den Aspekt, ist mein Handy dann noch ein Handy?

Wie gesagt, nicht sonderlich ernst nehmen, aber jeder den ich das Frage grübelt im Nachhinein auch drüber :)

Beste Antwort im Thema

Gegenfrage, ist mein Auto noch ein Auto wenn es keinen Sprit mehr hat?

Oder wird aus dem Automobil ohne Kraftstoff nur noch ein Mobil, was somit nicht mehr der Stvo unterworfen wäre?

Ist ein geschmolzenes Eis noch ein Eis? Wenn Eisessen im Museum verboten ist, könnte geschmolzenes Eis (also Soße) trinken ja erlaubt sein?

.... ernsthaft, wie kommt man auf so dummes Zeug? :rolleyes:

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Ich sage ja. Wie du bereits erwähntest, wenn du auf deinem Handy spiele Spielst ist das nicht erlaubt. Denn das Handy zu benutzen ist nicht gestattet, egal zu was.

Und wenn die Blauen(Grünen) dich anhalten kann man sowieso soviel im Recht sein wie man will, wenn die was behaupten ist das das Gesetz :rolleyes:

Themenstarteram 20. Dezember 2011 um 16:06

Anderes Beispiel I-Pad 2 :) Kann man auch mit Telefonieren.... Ich denke auch, dass das Handy ein Handy bleibt, aber es ist ja eigentlich kein Handy, denn es kann ja nicht mehr ins Netz... und benutzen kann ich es als Mobiltelefon schon 3 mal nicht...

Das Problem ist die Differenzierung und dem einzelnen Polizisten die genauen technischen Zusammenhänge zu erläutern. Letztlich wird es darauf hinauslaufen, dass ein Gerät, was zum Telefonieren gebaut wurde (Handy, Smartphone, usw.) in diese Kategorie fällt. Ein Gerät, dass eine SIM-Karte hat, aber von Haus aus nicht zum Telefonieren geeignet ist wohl nicht (iPad, TomTom mit HD-Traffic), wobei das iPad ein Grenzfall sein könnte.

Ich denke der Polizist wird erstmal einen Alkohol- und Drogentest anordnen, wenn man ihm erklärt, dass das Handy grad kein Handy mehr ist, weil es per rSAP-Profil an die PFSE gekoppelt ist und damit im Moment nicht zum Telefonieren geeignet ist. Aber dann könnte auch jeder andere behaupten er hat das grad nur in der Hand gehabt, es war aber ausgeschaltet und damit nicht zum Telefonieren geeignet.

Auch eine spannende Variante der Frage: darf man das PFSE-Steuergerät während der Fahrt anfassen? ;)

vg, Johannes

Gegenfrage, ist mein Auto noch ein Auto wenn es keinen Sprit mehr hat?

Oder wird aus dem Automobil ohne Kraftstoff nur noch ein Mobil, was somit nicht mehr der Stvo unterworfen wäre?

Ist ein geschmolzenes Eis noch ein Eis? Wenn Eisessen im Museum verboten ist, könnte geschmolzenes Eis (also Soße) trinken ja erlaubt sein?

.... ernsthaft, wie kommt man auf so dummes Zeug? :rolleyes:

Themenstarteram 20. Dezember 2011 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von Trashcan67

...

.... ernsthaft, wie kommt man auf so dummes Zeug? :rolleyes:

Passt nicht zum nicht ganz ernst nehmen... ;)

Aber ums dir mal zu sagen: Ich bin beim Nachlesen über Gesetzeskonflikte mit VIM über diesen §23 (1a) StVO gestolpert, und habe mich da gefragt, was ist die Benutzung eines Mobiltelefones? Daraus kam dann irgendwann die rsap Frage... Wie gesagt, ich finde, es bleibt ein telefon, aber als Mobiltelefon kann ich es halt nicht nutzen in dem Moment... Ist glaube ich wie mit dem Huhn und dem Ei... ;=

Na so Dumm ist das nicht.

Mal eine andere sache.

Wenn ich ein Radio mit in die Firma nehme, muß ich dafür GEZ zahlen, obwohl ich zuhause schon Zahle (das ist so).

Wenn ich jetzt mein Smartphone mit in die Firma oder Firmen PKW nehme muß ich denn auch GEZ zahlen (neuartiege Mediengeräte oder so)?

 

Gruß Frank

Mensch Master,

du kannst Doch eine Pistole ohne Munition auch nicht als Waffe nutzen. Glaubst Du ernsthaft dass Du mit der Erklärung am Flughafen mit ner Beretta durch den Sicherheitscheck kommst?

Oder klapp mal bei nem Schweizer Messer den eingebauten Löffel aus und das Messer ein und sag zu den Jungs am Schalter "Das ist gerade aber gar kein Messer, sondern ein Löffel"

Beantwortet das nun deine Frage endgültig?

Hallo

Das Thema ist insofern durchaus interessant und von allgemeinem Interesse, weil sich Smartphones ja inzwischen durchaus auch als Navigationsgeräte einsetzen lassen.

Wenn ein Handy (inkl. Smartphone) ein Handy ist, weil es ein Handy ist, dürfte die Nutzung als Navi-Ersatz nur in soweit gestattet sein, dass man sich Ansagen über den richtigen Kurs aufsagen lässt. Aber zum Bedienen müsste man rechts ran fahren und den Motor abstellen.

Gibt es unter den Mitlesern einen kenntnisreichen Verkehrsrichter / Anwalt / Polizisten, der sich äußern kann?

 

 

§23 (1a) StVO

Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Ich meine gelesen zu haben, dass es sich tatsächlich um das Telefonieren also die Benutzung als Telefon handelt.

Nachzuweisen, dass man gerade nicht telefoniert hat kann jedoch schwierig werden. Wobei der Telefonteil definitiv deaktiviert ist. Man kann das dem Beamten ja ggf. demonstrieren.

Anders verhält es sich meiner Meinung nach, wenn man eine UHV-Low mit Bluetooth Ankopplung hat und das Handy nicht in der Schale ist, während man wählt oder spricht. Das wäre ganz klar im Wortsinne des obigen § ein Verstoß...

 

Erlaubt ist im Allgemeinen nämlich die Bedienung des Radios, der Zigaretten, der Beifahrerin :D usw. solange man dadurch nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird.

Auch zum Thema VIM findet sich in der Stvo meiner Erinnerung nach KEIN konkretes Verbot - und schon gar nicht, dies technisch zu ermöglichen.

Dass die meisten Hersteller (OEM) das ab Werk nicht aktivieren hängt wohl mehr mit der Produkthaftung und etwaigen Ansprüchen daraus zusammen, als mit einem konkreten Verbot.

Dass man natürlich Probleme bekommen wird, wenn man alleine im Auto sitzt und 'ne DVD läuft und dabei ein Unfall passiert versteht sich von selbst.

Wenn allerdings auf der Rückbank zwei Kinder sitzen und im RNS-Display der aktuelle Benjamin Blümchen-Streifen läuft wird man wohl annehmen, dass der Fahrer nicht seine volle Konzentration auf den Bildschirm gerichtet hat.

Bei der Benutzung des Handys als Navi sollte es keine Probleme geben, da man das Gerät dazu ja vorzugsweise in einer Halterung an der Scheibe befestigt hat. Somit muss das Gerät ja nicht aufgenommen und in der Hand gehalten werden...

Ich kann jetzt nicht mit einem Beleg dienen, aber m.E. reicht für eine Strafe schon, dass man das Handy in die Hand nimmt um eine SMS zu lesen. Für mich verständlich, weil SMS tippen mindestens genauso ablenkt wie telefonieren.

Wenn man da jetzt zu genau differenzieren würde ("ich hab keine SMS getippt, ich hab ein Navi-Ziel eingegeben") könnte sich am Ende jeder irgendwie rausreden.

vg, Johannes

wichtiger ist wohl die frage, ob es erlaubt ist, das handy während der fahrt in die hand zu nehmen, um eine nummer zu wählen ;)

am 21. Dezember 2011 um 5:33

Nein ist es nicht !!!!!!:cool:

aber wie ist es mit der vom Hersteller verbauten Tastatur im Armaturenbrett, darf ich die Bedienen!

Das Handy ist ja über BT verbunden! ????

Zitat:

Original geschrieben von Andy_bln

wichtiger ist wohl die frage, ob es erlaubt ist, das handy während der fahrt in die hand zu nehmen, um eine nummer zu wählen ;)

Zitat:

Original geschrieben von michi4444

 

Nein ist es nicht !!!!!!:cool:

aber wie ist es mit der vom Hersteller verbauten Tastatur im Armaturenbrett, darf ich die Bedienen!

Das Handy ist ja über BT verbunden! ????

Zitat:

Original geschrieben von michi4444

Zitat:

Original geschrieben von Andy_bln

wichtiger ist wohl die frage, ob es erlaubt ist, das handy während der fahrt in die hand zu nehmen, um eine nummer zu wählen ;)

Der zitierte § ist diesbezüglich doch ausnahmsweise klar und verständlich geschrieben, oder?

Zitat:

Original geschrieben von EStz

Wenn ein Handy (inkl. Smartphone) ein Handy ist, weil es ein Handy ist, dürfte die Nutzung als Navi-Ersatz nur in soweit gestattet sein, dass man sich Ansagen über den richtigen Kurs aufsagen lässt. Aber zum Bedienen müsste man rechts ran fahren und den Motor abstellen.

Ganz einfach:

Handy in der Hand halten - nicht erlaubt

Handy in ner Halterung und nur drauf drücken - erlaubt.

Man könnte ja noch spitzfindiger werden: Mobiltelefone sind verboten, aber es ist ja ein Smartphone. Das ist ja was anderes als ein einfaches Mobiltelefon. (nicht ernst gemeint...)

 

Zu der GEZ Frage:

Für private genutzte Fahrzeuge bzw. darin eingebaute Radios ist die GEZ-Gebühr schon bezahlt, wenn du für ein Gerät das du daheim hast bereits zahlst.

Für ein Radio, das man mit in die Arbeit nimmt, nicht. Denn wenn du in der Arbeit Radio hörst, hörst du während du nicht mehr privaten Angelegenheiten nach gehst. Deshalb muss dafür separat gezahlt werden - zu zahlst ja nur für die private, heimische Nutzung.

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