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Ist eine Einzelabnahme übertragbar auf andere FZ der gleichen Baureihe?

Themenstarteram 28. März 2022 um 13:36

Hallo zusammen, ich habe auf meinem Fahrzeug Felgen per Einzelabnahme im FZ-Schein eingetragen lassen.

Angenommen ich verkaufe die Felgen darf dann ein Käufer mit der selben Fahrzeugbaureihe die Felgen ohne Eintragung fahren oder gilt die Freigabe nur für mein Fahrzeug?

Ziemlich spezielle Frage aber vielleicht kennt hier jemand die Antwort.

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19 Antworten

Die Abnahme ist an das Fahrzeug gebunden.

Themenstarteram 28. März 2022 um 14:00

Ok danke

Ein anderer kann deine Abnahme aber nutzen, um seine „einfacher“ zu gestalten. Wenn der Prüfer sieht, dass es an dem Fahrzeugtyp schon mal jemand geprüft hat, erleichtert es ihm die Arbeit… :)

Das war irgendwann vor 30 Jahren mal so.

Heute muss der Prüfer bei der Einzelabnahme die Einhaltung aller relevanten Vorschriften nachweisen und dokumentieren. Wenn man also zur bereits erfolgten Abnahme nicht noch gleich alle Nachweise (die Nachweise, nicht die Liste der Vorschriften die man als Kunde mitbekommt!) mitbringt, nützt die vergleichbare Eintragung nichts.

Es sei denn, man erwischt einen Prüfer der heute noch so arbeitet wie vor 30 Jahren...

Selbst vor 30 Jahren gab es damit Probleme....

Mir sind schon Räder nicht eingetragen worden obwohl die gleichen Räder bei einem Freund von mir eingetragen worden sind. Identische Räder und Fahrzeuge und gleicher Tüv.

Und das waren sogar Räder mit Tüv-Gutachten

Oh Mann… Bei euch stellen sie sich ja an… ich hatte bisher keine Probleme…

Bei uns in old Germany, nennt sich das Vorschrift.

Eingetragen ist eingetragen :)

@mrbabble

Gilt so pauschal natürlich nicht.

Genau, auch was eingetragen ist, kann angezweifelt und eine Überprüfung angeordnet werden.

Hallo?!

Es geht um FELGEN!!!

Nicht um ein Fahrwerk mit sonst was für einer Tieferlegung und Sturzplatten und sonst was! Also lasst mal die Kirche im Dorf!

Sollten die Felgen sonst wie weit rausstehen wird das keiner eintragen klar, aber wenn alles passt und der Prüfer sieht: Aha auf einem gleichen Fahrzeug hat das schon mal einer geprüft, dann kann er sich daran orientieren! Klar wird er sich das nochmal anschauen, schließlich setzt er seine Unterschrift drunter, aber er hat schon mal eine Basis und muss nicht komplett bei 0 anfangen!

Was hier manche da für eine Wissenschaft draus machen und gleich für Kriminalfälle draus basteln ist echt der Hammer! ;)

Woran soll sich der Prüfer denn orientieren?

Er muss die Betriebsfestigkeit für Räder und Fahrzeug nachweisen. Dabei hilft ihm das fremde Gutachten nicht.

Er muss die Tachogenauigkeit nachweisen. Dabei hilft ihm das fremde Gutachten nicht.

Er muss Radabdeckung und Freigängigkeit prüfen. Dabei hilft das fremde Gutachten auch nicht.

Es erhöht lediglich die Wahrscheinlichkeit, dass die Bemühungen am Ende von Erfolg gekrönt werden.

Mal ganz davon abgesehen, dass der Laie oft unter "gleiches Auto" etwas anderes versteht als der Fachmann...

Was die Sache wirklich vereinfacht ist, wenn die notwendigen Nachweise vorgelegt werden. (und die dann auch wirklich passen...)

Habe ich was anderes gesagt?!

Ich habe nie behauptet, dass allein die vorhandene Eintragung reicht… es KANN die Abnahme erleichtern ;)

Zitat:

@mrbabble schrieb am 30. März 2022 um 12:35:26 Uhr:

Hallo?!

Es geht um FELGEN!!!

Nicht um ein Fahrwerk mit sonst was für einer Tieferlegung und Sturzplatten und sonst was! Also lasst mal die Kirche im Dorf!

Sollten die Felgen sonst wie weit rausstehen wird das keiner eintragen klar, aber wenn alles passt und der Prüfer sieht: Aha auf einem gleichen Fahrzeug hat das schon mal einer geprüft, dann kann er sich daran orientieren! Klar wird er sich das nochmal anschauen, schließlich setzt er seine Unterschrift drunter, aber er hat schon mal eine Basis und muss nicht komplett bei 0 anfangen!

Was hier manche da für eine Wissenschaft draus machen und gleich für Kriminalfälle draus basteln ist echt der Hammer! ;)

Vollkommen Latte um was es geht.

Du warfst in den Raum "eingetragen ist eingetragen" . Und das ist falsch.

Zweifel ich das an, fährst Du zum Prüfer!

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