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Ist es erlaubt Xenon Fahrradlampen am Roller anzubauen?

Themenstarteram 26. November 2009 um 15:44

Guten Tag

Unzwar gibt es diese Fahrrad Lichter die sehr hell Blau leuchten.

Da ist mein Rollerlicht ein witz gegen..:eek:

Ich habe gehört das so eine Lampe 6V hat und dann kam mir

die Idee..(da mein Rollerlicht sehr dunkel ist)

Zwei von diesen Lampen am Roller zu bauen und sie Verbinden damit

sie 12 V haben.. Und dann das ich sie per Schalter bei bedarf an und aus machen kann..

Nun die Frage.. Wär es denn überhaupt erlaubt diese an meinem Roller zu montieren?

Mfg

Beste Antwort im Thema

HAllo

Ich an deiner stelle würde mal versuchen das Licht deines Rollers legal zu optimieren. Da gibts schon etwas.....

Z.B eine Relais-Schaltung, d.H. die Lampe wird direkt mit der Batterie verbunden. Geschaltet wird über ein Relais,dies gesteuert über den Lichtschalter. Dadurch gibt es die volle Bordspannung auf die Lampe. Anleitungen hierfür gibt es im Internet genug.

Eine neue Glühbirne einsetzen, die Birnen lassen mit der Zeit merklich nach. Reflektor/ SCheinwerferglas vorsichtig putzen.

Steckerverbindungen mal auf Oxidation überprüfen.

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Gasentladungslampen für Fahrräder - das will ich erstmal sehen.

Egal wie diese Lampen auch sein mögen, besser als das Originallicht usw, Du verlierst auf jeden Fall deine ABE. Ist also illegal.

Die Montage am Roller ist nicht zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Gasentladungslampen für Fahrräder - das will ich erstmal sehen.

Gemeint sind Halogenlampen mit dem Halogengas Xenon als Füllung (Schutzgas).

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Gasentladungslampen für Fahrräder - das will ich erstmal sehen.

Gerne :D (selbst schon genutzt) Big Bang

GreetS Rob

Die Dinger dürfen nicht einmal an Fahrrädern montiert sein, wenn man mit diesen im Geltungsbereich der StVO unterwegs ist.

In der Tat, die Werbebroschüre ist erstunken und erlogen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html

_Zusätzlich_ darf eine 6V Batteriebeleuchtung verwendet werden. Und der BigBang hat...?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Dinger dürfen nicht einmal an Fahrrädern montiert sein

Die Dinger sind zugelassen, kannst Dich gerne mal mit B&M in Verbindung setzen.;)

GreetS Rob

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Gasentladungslampen für Fahrräder - das will ich erstmal sehen.

Gemeint sind Halogenlampen mit dem Halogengas Xenon als Füllung (Schutzgas).

Dasss das gemeint war, ist mir schon klar, aber das sind nun mal keine echten Xenons.

 

Zitat:

Original geschrieben von Rob _Mae

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Gasentladungslampen für Fahrräder - das will ich erstmal sehen.

Gerne :D (selbst schon genutzt) Big Bang

GreetS Rob

Das ist mal ein geiles Gerät! :)

Leider ist der Preis ziemlich.. äh.. gesalzen.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Leider ist der Preis ziemlich.. äh.. gesalzen.

Ich habe mir so ein Ding ausgeborgt um den Unterschied zum IQ_Cyo zu erleben, das Ergebnis ist gewaltig allerdings brauche ich so eine starke Beleuchtung nicht, daher fahre ich weiterhin mit dem IQ_Cyo.

GreetS Rob

Themenstarteram 27. November 2009 um 14:19

Hmm.. was wäre wenn man einfach die Birne der z.B. "BigBang" Lampe

mit der originalen umtauscht :confused:

Es gibt schließlich auch Roller Birnen die man einfach umtauschen kann..

Die mit Xenon Gas gefüllt sind. Was macht das für einen Unterschied..

Und wenn Fahrräder damit rumfahren dürfen warum denn nicht auch

Roller?

Zitat:

Original geschrieben von Audi_93

Hmm.. was wäre wenn man einfach die Birne der z.B. "BigBang" Lampe

mit der originalen umtauscht

Da ist keine herkömmliche Birne verbaut das ist eine Gasentladungslampe inkl. Zündgerät. ;)

GreetS Rob

@Audi_93

Du vergisst, dass selbst wenn es der gleiche Sockel wäre, es keine primitiven Glühlampen sind.

Da wollen welchen mit hochfrequenten 24000 Volt Wechselspannung gezündet werden.

Da steht der 500°C heiße Kolben unter hohem Überdruck und es müssen Schutzmaßnahmen für eine evtl. Explosion getroffen werden.

Das harte UV-Licht muß rausgefiltert werden, weil es sonst Hautkrebs verursachen kann.

...

Wenn Du glaubst, ein Laie dürfte da auch nur den Leuchtkörper austauschen, hast Du Dich getäuscht!

Ist in Deutschland eine ganz einfache Sache:

Die, für den Straßenverkehr/Kraftfahrzeugart zugelassene Leuchtmittel/Lampen, müssen ein Prüfzeichen haben. Dadurch ist definiert, ob es ein Nebelscheinwerfer/Fernscheinwerfer etc. ist. Auch ist definiert, ob sie für eine bestimmte Kraftfahrzeugart oder auch ein Fahrrad geprüft/zugelassen ist.

Die StVZO- Zulassung der Fahrradlampen bezieht sich auf Fahrräder.

Somit ist die Montage eines fürs Fahrrad geprüften Leuchtmittels (egal ob Batteriebeleuchtung oder auch Dynamobeleuchtung ) unzulässig - auch als zusätzliches Leuchtmittel.

Der Gutachter wird sich bei einem Unfall (auch wenn du nicht Schuld bist) halb tot lachen, wenn er das sieht und du hast ein Problem. Versicherung freut sich, weil Fahrzeug nicht dem versicherten Zustand entspricht und sie erst mal dich in Regress nehmen.

Wie du siehst, haben alle ganz viel Spaß - NUR DU NICHT!

Meine Agility 125 hat auch eine recht schwaches Licht. Da hilft nur: Langsam fahren oder mal das Visier säubern.

 

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