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Ist für ein einfaches Halteverbot eine MVAS-Schulung notwendig?
Hallo zusammen,
ich versuche so ausführlich zu erklären um was es geht.
Wir haben geplant zu einem bestimmten Datum eine neue große Maschine in unser Gebäude einzubringen.
Für die Einbringung, Vorarbeiten und Nacharbeiten benötigen wir Platz.
Vor dem Firmengrundstück befindet sich eine Straße, in einer Richtung doppelt befahrbar, mit einseitiger Verkehrsrichtung.
Auf der rechten Seite dieser Strasse besteht ein eingeschränktes Halteverbot.
Wir haben nun ein absolutes Halteverbot, für diese Woche, beantragt dass auf einem bestimmten Abschnitt (von Hausnummer 178 bis Hausnummer 188) gelten soll.
Es gibt bei der Stadt Stuttgart, Website direkt beim Amt für öffentliche Ordnung / Strassenverkehrsamt, Formulare zur Beantragung eines solchen Halteverbotes.
Dies haben wir ordnungsgemäß ausgefüllt und unser Vorhaben beschrieben. Dort muss auch eine Person zur Verkehrssicherung angegeben werden.
Es geht darum, dass in besagtem Bereich niemand unberechtigt parkt.
Es werden in der besagten Woche Maschinenteile per Sattelschlepper angeliefert, die mit einem Mobilkran entladen werden müssen. Ausserdem brauchen beteiligte Unternehmen einen Parkraum um ihre Fahrzeuge unterzubringen.
Der Mobilkran steht nicht auf der Strasse, sondern auf unserem Firmengelände.
Der fliessende Verkehr wird während der Arbeiten nicht beeinträchtigt.
Nun habe ich Antwort von der Stadt Stuttgart bekommen, erstens dass meine eingereichten Dokumente nicht aktuell wären.. (ich habe die direkt auf deren Webseite downgeloadet)
Zweitens fehle auch der Nachweis, der für die Verkehrsführung verantwortlichen Person, auf eine abgeschlossene Schulung mit MVAS-Nachweis.
Wie ich nun weiß unterscheidet sich meine Version der Dokumente nur in dem Nachweis für eine MVAS-Schulung.
Die "aktuellen" Anträge wurden mir gleich mitgeschickt.
Kann mir jemand durch das Dickicht helfen?
Braucht es nun für die Aufstellung von Halteverbotsschildern eine MVAS-Schulung?
Wir planen keine Baustelle auf der Strasse, auch wollen wir die Verkehrsführung nicht verändern.
Wir wollen lediglich daß niemand auf der rechten Straßenseite parkt während wir da arbeiten in dieser Woche zwischen 6:00 und 18:00 Uhr.
Die Dame des Amtes ist da ziemlich uneinsichtig und will das so haben.
Was wenn da jemand seinen Wohnungsumzug plant? Muss der das dann auch machen?
LG
Steffen
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88 Antworten
Der Lieferant der Maschine macht das doch bestimmt nicht zum ersten Mal.
Frag doch mal, ob die dort eine Person mit Zertifikat haben, die benannt werden kann.
komisch
stuttgart ist halt Stuttgart
normalweise brauchts du nur Straße,Länge,Zeiten. dann bekommt na normaleierweise einen Gebührenbescheid.
Alternativ gibt es auch Firmen, die das für dich übernehmen - Kostet halt geld
Der Lieferant der Maschine ist nur ein kleiner Teil der ganzen Geschichte.
„die“ Lieferanten lehnen sich nur soweit aus dem Fenster wie sie es brauchen.
Wir möchten ein Halteverbot für den betreffenden Abschnitt. Für eine Woche.
Völlig egal weshalb. Das wird auch nicht explizit gefragt.
Mir geht es darum ob zur Aufstellung von Halteverbotsschildern eine MVAS-Schulung notwendig ist, oder nicht.
Oder ob dies nur notwendig ist wenn man den fließenden Verkehr leitet, durch Umleitungen, Straßenmarkierungen etc…
Gemäß RSA 21 kann die Behörde bei Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen Ausnahmen zulassen (RSA 21 Teil A, Abschnitt 1.4, Absatz 3, letzter Satz). Wenn es tatsächlich nur um eine "harmlose" Haltverbotsstellung im Einzelfall geht, ist dies m.E. zu vertreten.
Auch wenn man eine Firma mit der Beschilderung beauftragt, ist ein Verantwortlicher zu benennen, der u.a.
- jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort hat und
- ausreichende Entscheidungsvollmachten verfügt
Dies ist bei einer beautragten Firma in der Regel nicht der Fall - Verantwortlich ist daher der, der die Arbeiten ausführt (ausführen lässt) und diese im Zweifelsfall auch unterbrechen oder beenden kann.
Andere Frage:
Steht nur der Kran auf dem Firmengelände, oder der komplette Transport auch?
Nein, der Sattelschlepper würde am rechten Straßenrand stehen.
Und damit dieser dort stehen kann, darf dort niemand parken.
Denn würde dort ein Fahrzeug parken, dann müsste der Sattelschlepper auf der linken Seite stehen und würde somit die Straße versperren.
Auf unserem Firmengelände steht nur der Mobilkran und Werkzeug.
Das Halteverbot soll auch nur zwischen 6:00 und 18:00 Uhr gelten. Nur dazwischen wird gearbeitet.
Befindet sich zwischen Fahrbahn und Firmengelände ein Geh- und/oder Radweg, über den die Teile gehoben werden?
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. Juni 2023 um 20:57:55 Uhr:
Befindet sich zwischen Fahrbahn und Firmengelände ein Geh- und/oder Radweg, über den die Teile gehoben werden?
Ja, dazwischen befindet sich ein Gehweg.
Während dem Transport von Ladung würden wir aber aus jeder Richtung den Fussgängerverkehr anhalten.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 13. Juni 2023 um 21:02:20 Uhr:
Ja, dazwischen befindet sich ein Gehweg.
Während dem Transport von Ladung würden wir aber aus jeder Richtung den Fussgängerverkehr anhalten.
Da hast du den Grund warum ein MVAS geschulter Mitarbeiter gefordert wird. Ein einfaches Halteverbot für einen Wohnungsumzug ist das eine, du möchtest aber den Fußgängerverkehr (dass da möglicherweise nur 3 Leute am Tag hergehen zählt nicht) umleiten für die Arbeiten. D.h. auch gucken ob die auf die andere Straßenseite können, wo Bordsteinabsenkungen sind (Kinderwagen, Rollstuhlfahrer), da gehört ggf. ein "Fußgänger Straßenseite wechseln"-Schild hin, ...
... ja wir sind in Deutschland
Beim einfachen Umzug wird ein Parkplatz reserviert, aber nicht zeitweise ein Bürgersteig gesperrt.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. Juni 2023 um 20:52:02 Uhr:
Gemäß RSA 21
Dieser Wortlaut war aus den E-Mails auch zu erkennen.
Zitat:
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir mittlerweile aktualisierte und auf die RSA 21 angepasste Antragsformulare verwenden.
Die jedoch auf dem öffentlichen Weg nicht erreichbar sind.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 13. Juni 2023 um 21:02:20 Uhr:
Während dem Transport von Ladung würden wir aber aus jeder Richtung den Fussgängerverkehr anhalten.
Da ihr dazu nicht berechtigt seid, benötigt ihr dort eigentlich eine Gehwegsperrung. Da die Fußgänger in dieser Zeit sicher geführt werden müssen, wird ggf. ein Fußgängernotweg auf der Fahrbahn erforderlich, einhergehend mit einer Einschränkung von Fahrstreifen. Dieses an sich „harmlose“ Entladen ist im Sinne der RSA eine Arbeitsstelle, die entsprechend abgesichert werden muss. Das kann auch schnell recht aufwändig werden und damit ist man auch ganz schnell wieder beim MVAS-Nachweis.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 13. Juni 2023 um 21:12:09 Uhr:
Da hast du den Grund warum ein MVAS geschulter Mitarbeiter gefordert wird. Ein einfaches Halteverbot für einen Wohnungsumzug ist das eine, du möchtest aber den Fußgängerverkehr (dass da möglicherweise nur 3 Leute am Tag hergehen zählt nicht) umleiten für die Arbeiten. D.h. auch gucken ob die auf die andere Straßenseite können, wo Bordsteinabsenkungen sind (Kinderwagen, Rollstuhlfahrer), da gehört ggf. ein "Fußgänger Straßenseite wechseln"-Schild hin, ...
... ja wir sind in Deutschland
Beim einfachen Umzug wird ein Parkplatz reserviert, aber nicht zeitweise ein Bürgersteig gesperrt.
Jetzt bin ich erstaunt dass mir die Dame vom Amt so schnell antworten konnte.
Zwischen absenden der Mail, der ersten Antwort verging eine Stunde.
Ich verstehe dennoch nicht den Zwang der MVAS Schulung.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. Juni 2023 um 21:15:21 Uhr:
Da ihr dazu nicht berechtigt seid, benötigt ihr dort eigentlich eine Gehwegsperrung. Da die Fußgänger in dieser Zeit sicher geführt werden müssen, wird ggf. ein Fußgängernotweg auf der Fahrbahn erforderlich, einhergehend mit einer Einschränkung von Fahrstreifen. Dieses an sich „harmlose“ Entladen ist im Sinne der RSA eine Arbeitsstelle, die entsprechend abgesichert werden muss. Das kann auch schnell recht aufwändig werden und damit ist man auch ganz schnell wieder beim MVAS-Nachweis.
Okay. Das verstehe ich.
Hat damit sicher Gründe für diese Vorschriften.
Den Einzelfall abwägen kann ich wohl nicht verlangen, denn Jahrzehnte davor war es nie ein Problem. (Wir haben dort im Jahr 1909 das Gebäude errichtet).
Man bist du alt.
Wäre das tatsächlich nur ein Umzugs-Haltverbot, oder damit der Transport auf das Firmengelände kommt, würde ich die MVAS-Pflicht verneinen. Hier ist aber doch etwas mehr erforderlich und je nach Umfang der Absicherung, macht ein geschulter Verantwortlicher schon Sinn.
Ob in diesen Schulungen immer das vermittelt wird, worauf es ankommt, steht auf einem anderen Blatt.