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Ist man mitschuldig wenn man den Unfall hätte verhindern können?

Themenstarteram 13. April 2016 um 16:42

Hallo zusammen

Ich hatte vor kurzem einen etwas dumm gelaufenen Unfall.

Ich stand mit meinem Auto an einer Tankstelle auf dem Parkplatz, der schon voll war, und wollte ausparkieren.

Der Fahrer des Autos das neben mir stand hatte mich gefragt ob ich raus fahre könnte, da er nicht aus dem Parkfeld heraus kam, solange ich in meinem Feld stand.

Also Rückwärtsgang rein, blick in alle Spiegel, nichts zu sehen, und langsam rausfahren.

Und dann knallte es.

Jemand war hinter mich hin gefahren, und hatte wohl auf meinen Parkplatz gewartet, da er gesehen hatte das ich den Rückwärtsgang eingelegt hatte.

Er stand in meinem Toten Winkel, also habe ich ihn nicht gesehen.

Auf dem Überwachungsvideo der Taknstelle, das ich mit geholt hatte weil ich das gefühl hatte das der Fahrer des anderen Autos auch gefahren sein musste, sieht man, das das andere Auto langsam hinter mir heran fährt, den Rückwärtsgang einlegt, und 2 mal etwas zurück setzt, weil er mich gesehen hat.

Doch bevor wir zusammen stossen, steht er auf der Bremse und hat den Rückwärtsgang eingelegt.

Er hat weder Gehupt, noch ist er zurück gefahren, obwohl er den nahenden zusammenstoss gesehen haben muss. Es war auch kein anderer Parkplatz frei, und er konnte nicht weiter an mir vorbei fahren, da das Parkfeld 2 Felder weiter zuende war.

Meine Frage ist:

Trifft den Fahrer des anderen Fahrzeugs eine Mitschuld, wenn er den nahenden Unfall vorhersehen und verhindern hätte können?

Er hatte Den Rückwärtsgang bereits eingelegt, und hatte mich auf jeden Fall gesehen.

Vielen Dank schon im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Erste und zweite Teil stimmen zwar, aber der dritte Teil ist, hier darf ich zitieren "bla, bla, bla".

TE hat hier beim Rückwärtsfahren ein stehendes Auto gerammt. Gibt bereits ein BGH Urteil mit dem Kurzinhalt "zwei Fahrzeuge fahren rückwärts auf dem Parkplatz gleichzeitig aus den Parklücken. Der eine merkt das und hält an, der andere fährt weiter und es knallt. Der schon steht hat seiner besonderen Sorgfaltspflicht genügt, denn er stand ja rechtzeitig und bekommt 100 % seines Schadens erstattet". Und nun rate mal, was der andere Autofahrer bekam? Richtig, die Arschkarte sowie die Rechnung.

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15 Antworten
am 13. April 2016 um 16:59

Was soll er machen?

Er kann nicht einfach rückwärts fahren.

Er muss sich auch erst mal vergewissern, dass sein Fahrweg frei ist.

Das dauert etwas. Bis dahin bist du ihm bestimmt schon lange drauf gefahren.

Sehe ich auch so, er brauch na nur behaupten das er nach hinten geschaut hat um Rückwärts zu fahren. Ich mache auch immer erst den Rückwärtsgang rein udn schauen dasnn was hinter mir ist um los zu fahren.

MfG

Mike

Du hast beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht - die hast du nicht erfüllt. Der andere stand, und wie du ihm beweisen willst, dass er den Unfall hat kommen sehen und trotzdem nicht reagiert hat, weiß ich nicht. Geschätzt würde ich sagen, du 100 %, der andere 0 % Haftung.

Das sehe ich auch so. Der TE sagt ja selber, dass der andere in seinem toten Winkel stand. Den Kopf gedreht, nach hinten geschaut, hätte man den toten Winkel überlistet und es wäre nichts passiert.

Zitat:

@Der-Fahrer007 schrieb am 13. April 2016 um 18:42:52 Uhr:

...

Also Rückwärtsgang rein, blick in alle Spiegel, nichts zu sehen, und langsam rausfahren.

...

Das war kein ausreichendes Verhalten.

Entweder man verschafft sich selbst, z. B. durch Kopfdrehung, ausreichenden Überblick, oder man lässt sich einweisen.

Du trägst IMO die Alleinschuld.

also wenn ich "der andere" wäre..; Ich WÜRD´ "DIR WAS HUPEN".. "Sportskamerad".., Solche sind mir die besten.., nicht aufpassen, SCHULD.., aber dann "Schuldigen suchen".. oder jemand was unterjubeln wollen..

Ehrlich gesagt: ZUM KOTZN sowas.

Zitat:

@Deni1968 schrieb am 13. April 2016 um 22:49:51 Uhr:

Ehrlich gesagt: ZUM KOTZN sowas.

Bla, bla, bla.....

Glücklicherweise entscheiden solche Rechtsfragen nicht "kompetente" Autofahrer, sondern Gerichte.

Hier dürfte "Parkplatzrecht" gelten und da kommt man als Beteiligter selten ohne Mithaftung raus. Ob und in welcher Höhe, kann dir letztlich aber nur ein Gericht sagen. Es kommt also darauf an, ob es sich überhaupt lohnt, Ansprüche zu stellen (Schadenshöhe? Rechtsschutz?)

Erste und zweite Teil stimmen zwar, aber der dritte Teil ist, hier darf ich zitieren "bla, bla, bla".

TE hat hier beim Rückwärtsfahren ein stehendes Auto gerammt. Gibt bereits ein BGH Urteil mit dem Kurzinhalt "zwei Fahrzeuge fahren rückwärts auf dem Parkplatz gleichzeitig aus den Parklücken. Der eine merkt das und hält an, der andere fährt weiter und es knallt. Der schon steht hat seiner besonderen Sorgfaltspflicht genügt, denn er stand ja rechtzeitig und bekommt 100 % seines Schadens erstattet". Und nun rate mal, was der andere Autofahrer bekam? Richtig, die Arschkarte sowie die Rechnung.

So isses ;)

So wie der TE schreibt, ist der Unfallgegner in den Fahrbereich eingefahren um die Lücke zu erhaschen, die der TE selbst benötigt hat um auszuparken. Die Absicht zur Fahrt via Rückwärtsgang wurde mittels Rückfahrscheinwerfer angezeigt. Diese haben eben nicht nur die Ausleuchtung bei Dunkelheit eine Funktion sondern auch den anderen Verkehrsteilnehmer anzuzeigen, dass sich das Auto Rückwärts bewegt.

Wie man häufig vor Aldi, Lidl, Netto, Kaufland, Penny und anderen Märkten sehen kann, ein Autofahrer möchte rückwärts ausparken, ist wirklich sehr vorsichtig, dreht sich nach allen Seiten mehrmals um, fährt langsam rückwärts, und dennoch rennen die Leute hinten weiter an ihm vorbei, anstatt ihm die 10 Sekunden zu gönnen, sein Fahrzeug auszuparken. Oft sind diese Menschen nicht Fußgänger, sondern selbst Autofahrer. Darum kann ich so einen Egosimus nicht verstehen.

Ich denke , lemonshark hat Recht mit der Mithaftung und die Mitschuld. Zumal Du ein Überwachungsvideo hast.

Manchmal erschreckt man auch und kann nicht mehr Hupen, weil man dann wie starr ist...

Wie habt ihr denn die Sache gelöst? Habt Ihr die Daten ausgetauscht und jeder informiert seine Versicherung?

Vielleicht kann man sich ja auch einigen, jeder trägt seinen "Schandfleck" und gut. Du schreibst nichts darüber, wie kooperativ der Unfallgegner ist.

Welches Fehlverhalten könnte man dem Unfallgegener vorwerfen?

Dass er die demnächst frei werdende Lücke beanspruchen möchte wohl kaum.

Der TE ist in das gegnerische Auto gefahren, nicht umgekehrt.

Der TE ist auf gut Glück rückwärts gefahren, ohne sich zu vergewissern, dass der rückwärtige Bereich frei war.

Ein Blick in die Spiegel genügt jedenfalls nicht.

Was wäre gewesen, wenn sich eine Person im Bereich des "Toten Winkels" befunden hätte?

Moin,,

das Deutsche Verkehrsgericht ist eröffnet!! Jetzt Themenstarter suche Dir aus den Chat Teilnehmern den richtigen Anwalt raus!! Viel Glück, !!:)

Und genau auf diesem Überwachungsvideo ist überdeutlich zu sehen, dass der Unfallgegner gestanden und der TE rückwärts gefahren ist. Es ist auch zu sehen, dass der Unfallgegner zweimal etwas rückwärts gefahren ist, um dem TE die Ausfahrt zu ermöglichen. Quasi der Beweis dafür, dass der Unfallgegner es nicht auf einen Zusammenprall angelegt hat. Was nicht geschrieben steht, ist z.B. wie schnell der TE rückwärts gefahren ist. Ob nach vorne schon genug Platz zum Ausparken und er nur nicht dazu in der Lage war.

am 15. April 2016 um 9:04

§ 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

 

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

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