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Ist mein Mopped jetzt schon versichert oder nicht?
Nabend, habe da ein kleines Problem. Habe vor einem Monat bei der DEVK online einen Antrag gestellt für 'ne Mopped Versicherung. Habe die EVB Nummer bekommen und die Maschine ist auch schon zugelassen, sprich habe das Kennzeichen vom Verkehrsamt schon dran.
So, nur habe ich den Antrag vor einem Monat gestellt und bis heute kam da nichts an. Habe nur die automatische Antwort bekommen.
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihr Interesse an den DEVK Produkten.
Ihr Online-Antrag zur Kfz-Versicherung vom 19.09.2014 ist soeben unter der Antragsnummer XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX bei uns eingegangen. Wir werden diesen so schnell wie möglich bearbeiten. Sobald wir Ihren Antrag auf Abschluss überprüft und angenommen haben, erhalten Sie den Versicherungsschein für Ihre Unterlagen auf dem Postweg.
Die gewünschte Antragskopie finden Sie im Anhang.
Wir freuen uns, dass Sie sich für die DEVK entschieden haben.
Freundliche Grüße
Ihre
DEVK Regionaldirektion Essen
Nun habe ich heute meine Mutter mal da anrufen lassen, da ich selber mit der Fahrschule unterwegs war und Mittwoch meine Prüfung habe, sprich wollte da eigentlich direkt los fahren. Da krich ich 'ne Mail von dem Versicherungsfritzen hier in der Nähe
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX
Die Anmeldung des Motorrads vom 29.09.2014 mit dem Kennzeichen XXXXXX konnte mir von der DEVK Regionaldirektion Essen noch nicht bestätigt werden.
Bitte rufen Sie uns doch einmal während unserer Bürozeiten an.
Vielen Dank.
Was zum Teufel feiern die da hinten? Hatte mich auf Mittwoch schon gefreut und jetzt kommen die Vögel einem da so an. Was ist da jetzt Sache? Das Problem ist auch, dass ich arbeitsbedingt überhaupt nicht bei denen anrufen kann, da sich die Zeiten jeden Tag super schneiden, deswegen habe ich den Antrag auch online gestellt.
Ich hoffe von euch kann da wer was zu sagen, ob ich Mittwoch ohne Bedenken losfahren kann oder nicht.
Danke schonmal.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@germania47 schrieb am 20. Oktober 2014 um 18:49:53 Uhr:
Meinst Du wirklich ein Moped? Das ist zulassungsfrei. Du must Dir nur bei der Versicherung oder einem Moped Händler ein Versicherungskennzeichen holen und anschrauben.
Die Kennzeichen gelten immer bis zum 28.2, bzw. 29.2 des vorausgehenden Jahres.
Der Spitznahme für ein richtiges Motorrad ist Mopped
Er hat doch geschrieben, dass er eine EVB hat und ein richtiges Kennzeichen (Kuchenblech) montiert ist.
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15 Antworten
Meinst Du wirklich ein Moped? Das ist zulassungsfrei. Du must Dir nur bei der Versicherung oder einem Moped Händler ein Versicherungskennzeichen holen und anschrauben.
Die Kennzeichen gelten immer bis zum 28.2, bzw. 29.2 des vorausgehenden Jahres.
Nunja......
Die Antwort kannst du dir auch eigentlich selber geben.
Nach dem Schriftwechsel solltest du am Mittwoch lieber nicht gleich losfahren.
Ruf da an und kläre das besser.
Nach diesen Infos hier hast du keinen Versicherungsschutz
Zitat:
@germania47 schrieb am 20. Oktober 2014 um 18:49:53 Uhr:
Meinst Du wirklich ein Moped? Das ist zulassungsfrei. Du must Dir nur bei der Versicherung oder einem Moped Händler ein Versicherungskennzeichen holen und anschrauben.
Die Kennzeichen gelten immer bis zum 28.2, bzw. 29.2 des vorausgehenden Jahres.
Bei einer eVB handelt es sich sicher nicht um ein nicht zulassungspflichtiges Moped.
Zitat:
@germania47 schrieb am 20. Oktober 2014 um 18:49:53 Uhr:
Meinst Du wirklich ein Moped? Das ist zulassungsfrei. Du must Dir nur bei der Versicherung oder einem Moped Händler ein Versicherungskennzeichen holen und anschrauben.
Die Kennzeichen gelten immer bis zum 28.2, bzw. 29.2 des vorausgehenden Jahres.
Der Spitznahme für ein richtiges Motorrad ist Mopped
Er hat doch geschrieben, dass er eine EVB hat und ein richtiges Kennzeichen (Kuchenblech) montiert ist.
@ TE
Sicher eine Verwechselung bzw eine Unterbrechung der EDV bzw ein Arbeitsrückstand.
Bei manchen Versicherer besteht ein Bearbeitungsrückstand von 2 Monaten, da immer mehr Personal abgebaut wird oder andere Sachen (Urlaub, Krank usw).
Wenn Dein Moped zugelassen ist, ist es auch versichert, zumindest in der Haftpflicht.
Aber eine Rücksprache könnte die Angelegenheit klären.
Ist schon ein "richtiges" Mopped. 750ccm.
Werde meine Mutter da morgen hinschicken, die soll alles mal mitnehmen und das abklären. Ich selber würde immer nach Ladenschluss ankommen, so eine Kacke. Kann der Vogel vor Ort denn einem direkt irgendwas auf die Hand mitgeben, dass man auf jeden Fall fahren kann? Was Vorläufiges oder so? Da kümmert man sich um alles überpünktlich und die kriegen nichts geschissen. Ich bin richtig am Kochen gerade. Unterschrieben habe ich ja noch nichts. Könnte ich auch einfach zu uns direkt im Dorf zu einer anderen Versucherung gehen und denen sagen, die sollen mal alles fertig machen und falls von den anderen was kommt einfach ablehnen? Denn hier würde ich das zeitlich auch alles selber schaffen.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 20. Oktober 2014 um 18:54:29 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 20. Oktober 2014 um 18:54:29 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 20. Oktober 2014 um 18:49:53 Uhr:
Meinst Du wirklich ein Moped? Das ist zulassungsfrei. Du must Dir nur bei der Versicherung oder einem Moped Händler ein Versicherungskennzeichen holen und anschrauben.
Die Kennzeichen gelten immer bis zum 28.2, bzw. 29.2 des vorausgehenden Jahres.
Der Spitznahme für ein richtiges Motorrad ist Mopped
Er hat doch geschrieben, dass er eine EVB hat und ein richtiges Kennzeichen (Kuchenblech) montiert ist.
Danke Delle, in der Gegend nicht so geläufig.
Klaus
Entspann dich.
Das Motorrad ist ganz normal versichert.
Es ist erst dann nicht mehr versichert, wenn du ein Schreiben von der Zulassungsstelle bekommst.
Schick dem Versicherungsmenschen die Kopie von dem Mail, das du von der DEVK bekommen hast.
Fertig. Dann weiß er, was Sache ist und kann sich darum kümmern.
Ist das Mopped nun zugelassen oder nicht ?
Wenn ja, dann besteht in KH auch Versicherungsschutz (deshalb eVB = elektronische Versicherungsbestätigung).
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 20. Oktober 2014 um 19:14:24 Uhr:
Entspann dich.
Das Motorrad ist ganz normal versichert.
Es ist erst dann nicht mehr versichert, wenn du ein Schreiben von der Zulassungsstelle bekommst.
Schick dem Versicherungsmenschen die Kopie von dem Mail, das du von der DEVK bekommen hast.
Fertig. Dann weiß er, was Sache ist und kann sich darum kümmern.
Meinst du nicht, dass er die Infos schon von der DEVK bekommen hat
Sonst würde er den TE doch nicht anschreiben oder?
Ich würde nicht blind auf den Versicherungschutz bauen, aber ok, wenn Ihr das
besser wisst, Ihr macht das ja täglich........
Ohne Zusage des vorläufigen Versicherungsschutzes keine EVB.
Ohne EVB keine Zulassung.
Die DEVK hat den Antrag einfach noch nicht policiert.
Daher sieht ihn der Versicherungsmensch nicht im System.
Daher einfach manuell die Bestätigung vom Eingang des Antrages bei der DEVK zum Vertreter schicken.
Auf dem Antrag steht ja auch die Versicherungsnummer drauf.
Dann sieht auch der Vertreter, das alles notwendige schon in die Wege geleitet wurde und hat auch eine Nummer unter der er sich den Vorgang bestätigen lassen kann.
Versicherungsschutz hat er über die EVB solange, bis die DEVK diesen zurück zieht.
Das macht sie nur dann, wenn sie keinen Antrag oder kein Geld bekommt.
Passiert das, so hast du am nächsten Tag einen Brief von der Zulassungsstelle in deinem Postkasten, in dem sie dir "freundlich" und gegen eine kleine Gebühr mitteilen, dass du keinen Versicherungsschutz mehr hast.
Solange sich also die Zulassungsstelle nicht meledet, ist alles im grünen Bereich.
Na dann:..................
Gib Gas Morgen Alter
@
Thank`s LillyLin
Alles klar, danke. Dann werde ich meine Mutter morgen mit der Eingangsmail dahin schicken und mich dann Mittwoch draufsetzen und fahren. Wenn die Prüfung denn klappt.
Danke euch.
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 20. Oktober 2014 um 19:25:01 Uhr:
Solange sich also die Zulassungsstelle nicht meledet, ist alles im grünen Bereich.
schließe mich dem mit folgenden Ergänzungen an.
- Es besteht in aller Regel nur Haftpflichtversicherungsschutz. Dieser jedoch nur in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen.
- Sofern nicht explizit beantragt besteht kein Versicherungsschutz für die Kasko in der vorläufigen Deckung. Wenn beantragt gelten zude meist höhere Selbstbehalte (bei uns EUR 500)
Wenn Du also eh nur Haftpflicht versichert hast, ist alles im grünen Bereich.
Wenn Du auch eine Kasko beantragt hast, bedenke dass der Versicherungsschutz nicht / nur mit Einschränkungen besteht
Gruß Phaeti