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  5. Jaguar Prozess S, 21 jähriger für 5 Jahre in Haft n. Jugendstrafrecht!

Jaguar Prozess S, 21 jähriger für 5 Jahre in Haft n. Jugendstrafrecht!

Themenstarteram 16. November 2019 um 9:42

Gestern wurde das Urteil gesprochen, 5 Jahre plus FS Entzug nach Haft.

Warum nicht nach Erwachsenen Strafrecht, ist immer erstaunlich für mich.

5 Jahre für 2 tote Personen auch irgendwie zu milde ausgefallen das Urteil?

Quelle: https://www.spiegel.de/.../...-prozess-hirnlose-raserei-a-1296765.html

Für mich geht das in richtige Richtung, damit in Zukunft die BAB eventuell wieder sicherer wird?

(Fan of TL 140)

Beste Antwort im Thema

Meine Frau hatte die zweifelhafte Ehre mit "derartigen" Jugendstraftätern (u18) zu arbeiten (Vergewaltiger, Totschläger, Intensivstraftäter) und es ist leider nicht so, dass es jedem leid tun würde, was er getan hat.

Manche sind so verroht, kriminell oder dumm, dass es ihnen Tatsache gleichgültig ist, manche sind sogar stolz drauf. Traurig aber wahr, das gibt es auch. Es ist nicht automatisch bei jedem so, dass er seine Taten bis an sein Lebensende bereut....

Ob das nun auf den hier diskutierten Täter zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen.

 

Das gesamte Jugendstrafrecht gehört gründlich überholt. Insgesamt gehört das Jugendstrafrecht nach vorn verlagert: es gibt immer jüngere Straftäter, die sich teils bewusst sind, dass sie Narrenfreiheit besitzen, weil sie noch gar nicht verurteilbar sind.

Mit über 18 gehört das Jugendstrafrecht meiner Meinung nur noch in absoluten Ausnahmefällen angewandt.

Und: wer "Erwachsenenstraftaten" begeht, gehört auch wie ein erwachsener Verurteilt. Da gehören für mich begangene Straftaten mit einem PKW ausnahmslos dazu.

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Das Thema mit den strafen wird schon diskutiert...

https://www.motor-talk.de/.../...-als-moerder-verurteilt-t6698942.html

Und warum Fan vomm TL140? Reichen dir die 50 in der Stadt nicht? ;)

(...) eigentlich sind unsere Autobahnen die sichersten der Welt, wenn man Holland da mal ausklammert.

Meines Wissens nach ist das o.g. Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil kann noch nicht Rechtskräftig sein da beide Seiten eine gewisse Zeit haben um Berufung einzulegen. Erst wenn das nicht passiert wird es Rechtskräftig. Aber dazu werden die Parteien wohl erst noch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Ein bisschen milde erscheint das schon. Mit 20 kann man durchaus wissen, dass 165 km/h in der Stadt zu lebensgefährlichen Ereignissen führen können. So weltfremd kann keiner sein, um das nicht zu wissen.

Weil es erwähnt wurde - TL140 oder TL130 wird zu keinerlei erhöhter Sicherheit führen. Erstens kann man auf weiten Strecken nicht mal 130 oder 140 km/h fahren, zweitens spielt sich die Mehrheit der schweren Unfälle nicht auf der Autobahn ab und drittens kann ein TL nicht verhindern, dass ein LKW mit 90 km/h in ein Stauende brettert.

Ich bin neulich mal an einem Wochenende von Süd nach Nord (am nächsten Tag zurück) durch Deutschland gefahren, ich wäre froh gewesen um ein Stück Autobahn auf dem ich annähernd 130 km/h hätte fahren können.

Aber all das ändert nichts an der Tatsache dass man, um 165 km/h in der Stadt zu brettern, geistig minder bemittelt sein muss.

Zitat:

@rgruener schrieb am 16. November 2019 um 12:37:28 Uhr:

Ein bisschen milde erscheint das schon. Mit 20 kann man durchaus wissen, dass 165 km/h in der Stadt zu lebensgefährlichen Ereignissen führen können. So weltfremd kann keiner sein, um das nicht zu wissen.

Laut Aussage des Pressesprechers gab der Raser ja vor Gericht zu, daß es Ihm bewusst war, was Er da getan hat und Ihm war auch bewusst, daß durch sein Verhalten Personen geschädigt werden können.

Von daher kann Ich das Urteil des Richters überhaupt nicht nachvollziehen... und schon gar nicht, daß ein 21 Jähriger noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird.

Die Dauer der Freiheitsstrafe erscheint ja noch halbwegs akzeptabel - kritisch zu betrachten ist aber, daß dem Täter wieder die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug zu erlangen.

Zitat:

@rgruener schrieb am 16. November 2019 um 12:37:28 Uhr:

Mit 20 kann man durchaus wissen, dass 165 km/h in der Stadt zu lebensgefährlichen Ereignissen führen können. So weltfremd kann keiner sein, um das nicht zu wissen.

Einige Leute sind halt dumm, und überschäten sich. Das kann mit 20 genau so passieren, wie man 40, oder 60. Sylvester ist immer ein gutes beispiel, wo die Leute wissen, wie gefährtlich es ist, aber es dennoch machen. Ein Auto ist genau so eine Waffe, wie einige Sylvesterböller-/raketen.

Es ist schwiierig dafür eine passende Strafe zu finden.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. November 2019 um 12:45:04 Uhr:

Laut Aussage des Pressesprechers gab der Raser ja vor Gericht zu, daß es Ihm bewusst war, was Er da getan hat und Ihm war auch bewusst, daß durch sein Verhalten Personen geschädigt werden können.

Von daher kann Ich das Urteil des Richters überhaupt nicht nachvollziehen... und schon gar nicht, daß ein 21 Jähriger noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird.

Tja .. dafür gibt es eben Gesetze und Gutachter.

Wer mit 165km/h durch die Stadt hämmert, ist schon im Grundsatz recht einfach und infantil gestrickt, also ist man schon recht nah am Jugendstrafrecht.

Dann kommt noch ein Gutachter, der 5 Jahre lang in den Psychologie-Vorlesungen anwesend war und an 2 Wochenenden an einem Weiterbildungsseminar teilgenommen hat. Der hört sich dann das Gesülze an, fragt vorher informierte Bekannte über die Person und kommt dann zum anschließenden Urteil über das geistige Alter.

In der Verhandlung wird dann etwas auf die Tränendrüse gedrückt und etwas von "ich würde es rückgängig machen, wenn ich könnte" oder "es tut mir soooo leid" schwadroniert. Dass ihm sein Handeln und die Folgen bewusst waren, wird dann nicht in Richtung Vorsatz, sondern in Richtung Reue und Jugendstrafrecht gewertet.

Dann hat man natürlich noch das Problem, dass man einem einundzwanzigjährigen Totraser nicht die Zukunft verbauen will und er gute Resozialisierungsaussichten hat (also Chancen, die er seinem Opfer nicht eingeräumt hat) und das allergrößte Problem .. das Grundrecht auf den Führerscheinbesitz darf man nicht verletzen.

Wenn ein Bockwurstverkäufer ins kochende Wasser niest, wird dem für immer der Gesundheitspass entzogen und die Bude dichtgemacht, wenn jemand mit mehr als dem Dreifachen der erlauben Geschwindigkeit durch die Innenstädt knallt, verliert er für 5 Jahre den Führerschein und kann nach ein bisschen Manipulation in der MPU seine Fleppen wiederbekommen.

Kann jetzt jeder selbst entscheiden, ob das ausschließlich Populismus darstellt (zur Not erkläre ich es schnell zur Satire) oder ob da nicht doch ein Fünkchen Wahrheit dran ist.

Zitat:

@g0ldba3r schrieb am 16. November 2019 um 13:13:56 Uhr:

... das Grundrecht auf den Führerscheinbesitz darf man nicht verletzen.

Das kann man nicht verletzen, da es nicht existiert.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. November 2019 um 12:20:36 Uhr:

Das Urteil kann noch nicht Rechtskräftig sein da beide Seiten eine gewisse Zeit haben um Berufung einzulegen. Erst wenn das nicht passiert wird es Rechtskräftig. Aber dazu werden die Parteien wohl erst noch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Große Strafkammer beim Landgericht - so aus der dunklen Erinnerung heraus wäre da die Revision zulässig, nicht die Berufung. Revision (wäre hier der BGH) prüft nur in rechtlicher Hinsicht auf Verfahrensfehler, Berufung hingegen das gesamte Urteil incl. neuer Beweisaufnahme.

Frist dazu ist eine Woche nach Verkündigung des Urteils. Revision muss begründet werden, Frist ein Monat nach Zustellung der Urteilsgründe.

Zum Tatzeitpunkt war der Knabe 20 Jahre und nach Auffassung der Strafkammer (drei Berufs- und zwei Laienrichter) wohl noch mehr Jugendlicher.

Man sollte auch die Begründung des Urteils lesen und die ist recht plausibel.

Fahren kann der Raser übrigens mindestens 9 Jahre nicht.

Das Ganze ist einfach schrecklich.

Auch als "normaler" Fahrer, sollte man sich immer wieder Gedanken über seine Fahrweise machen.

Z.B. ist für mich auch dichtes Auffahren mit Unfall vorsätzlich, auch da kann viel passieren.

Zitat:

@manvo schrieb am 16. November 2019 um 13:54:46 Uhr:

Fahren kann der Raser übrigens mindestens 9 Jahre nicht.

Das trifft aber nur zu, wenn er die Freiheitsstrafe bis zum letzten Tag absitzt.

Ob 9 Jahre oder kürzer kommt auf die Formulierung im Urteil ein, kennt die schon jemand? Wohl nicht.

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