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Jahreswagen mit neuem Stoßfänger Unfallwagen?

Themenstarteram 31. Oktober 2014 um 9:37

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit einen Golf VII Variant als Jahreswagen zu kaufen. Der Wagen ist sehr günstig und war ein Werkswagen bei VW. Der Händler sagte mir allerdings am Telefon, dass der Stoßfänger im Werk neu gemacht wurde und dies auch im Kaufvertrag stehen würde. Handelt es sich somit um einen Unfallwagen und hätte dies evtl. starke Auswirkungen beim Wiederverkaufswert ?

Ich vermute, dass diese Sache bei der Preisfindung vom Händler schon berücksichtigt wurde. Trotzdem muss es ja nicht unbedingt ein schlechter Deal sein. Ich müsste dies einem potentiellen Käufer bei späteren Verkauf wohl mitteilen vermute ich. Keine Ahnung ob dies in 4-5 Jahren dann noch große Folgen für den Wiederverkaufswert hätte.

Ich müsste leider relativ weit fahren um den Wagen anzuschauen.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@juli29 schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:57:06 Uhr:

Zitat:

@Vaio 105 schrieb am 31. Oktober 2014 um 11:41:48 Uhr:

Wenn ein Jahreswagen einen Unfall hatte und es mehr als ein Bagatellschaden ist, sollte ein Gutachten vorliegen.

Wenn die Stoßstange getauscht wurde ist man bei VW mit rund 1200 Euro dabei. Das ist keine Bagatelle mehr. Hab den Fall selbst gehabt nach Unfall mit Fahrerflucht.

Mein Gott, nur weil die Arbeitskosten und das Original-Klumpert bei VW (nicht nur dort) so teuer sind wird daraus kein Drama:D

Normalerweise, wenn "nur" der Stoßfänger getauscht wurde, kann nicht viel gewesen sein.

Wenn der Preis passt, wäre das für mich mal sicher kein Hindernis.

Punkto Wiederverkauf ist so ein Bagatellschaden - und das ist es noch immer - ohnehin 2-rangig.

Da du ja das Ersparte auch gegenrechnen musst, falls dadurch überhaupt ein Verlust eintritt.

Wundert mich gerade bei dir - du willst zwar weismachen ein Re-Importwagen wäre beim Wiederverkauf halb so wild, aber wegen so einer Stoßstange soll man ja gut aufpassen;)

Logisch gehört abgeklärt, was genau passiert ist...

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Hi,

lass Dich auf keine mündliche Zusage ein.

Wenn ein Jahreswagen einen Unfall hatte und es mehr als ein Bagatellschaden ist, sollte ein Gutachten vorliegen.

Lass Dir das zeigen und urteile dann anhand von Fakten.

Gruß, Vaio 105

Themenstarteram 31. Oktober 2014 um 11:19

Also es wird ja definitiv im Kaufvertrag stehen. Ich frage ihn jetzt mal was dort ganz konkret stehen wird und ob er dazu etwas "offizielles" vorliegen hat. Ich vermute eher nicht, dass da ein Gutachten vorliegt.

Es war wahrscheinlich so, dass der VW Mitarbeiter mit dem Stoßfänger an den Boardstein gekommen ist und der komplette Stoßfänger im Werk getauscht wurde. Sicher weiß man es natürlich nicht.

Zitat:

@Vaio 105 schrieb am 31. Oktober 2014 um 11:41:48 Uhr:

Wenn ein Jahreswagen einen Unfall hatte und es mehr als ein Bagatellschaden ist, sollte ein Gutachten vorliegen.

Wenn die Stoßstange getauscht wurde ist man bei VW mit rund 1200 Euro dabei. Das ist keine Bagatelle mehr. Hab den Fall selbst gehabt nach Unfall mit Fahrerflucht.

im werk getauscht was heißt das eig? ist da was am band schief gegangen? oder ist der wa damit irgwo auf der fahrt angeeckt? wenn das 2. dann wird der golf im werk repariert? gibts für werkswagen ne interne werkstatt?

Zitat:

@juli29 schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:57:06 Uhr:

Zitat:

@Vaio 105 schrieb am 31. Oktober 2014 um 11:41:48 Uhr:

Wenn ein Jahreswagen einen Unfall hatte und es mehr als ein Bagatellschaden ist, sollte ein Gutachten vorliegen.

Wenn die Stoßstange getauscht wurde ist man bei VW mit rund 1200 Euro dabei. Das ist keine Bagatelle mehr. Hab den Fall selbst gehabt nach Unfall mit Fahrerflucht.

Mein Gott, nur weil die Arbeitskosten und das Original-Klumpert bei VW (nicht nur dort) so teuer sind wird daraus kein Drama:D

Normalerweise, wenn "nur" der Stoßfänger getauscht wurde, kann nicht viel gewesen sein.

Wenn der Preis passt, wäre das für mich mal sicher kein Hindernis.

Punkto Wiederverkauf ist so ein Bagatellschaden - und das ist es noch immer - ohnehin 2-rangig.

Da du ja das Ersparte auch gegenrechnen musst, falls dadurch überhaupt ein Verlust eintritt.

Wundert mich gerade bei dir - du willst zwar weismachen ein Re-Importwagen wäre beim Wiederverkauf halb so wild, aber wegen so einer Stoßstange soll man ja gut aufpassen;)

Logisch gehört abgeklärt, was genau passiert ist...

Frage mal ob er Fotos vom Schaden hat.

Zitat:

@G6V2012-austria schrieb am 31. Oktober 2014 um 16:15:55 Uhr:

Zitat:

@juli29 schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:57:06 Uhr:

Wenn die Stoßstange getauscht wurde ist man bei VW mit rund 1200 Euro dabei. Das ist keine Bagatelle mehr. Hab den Fall selbst gehabt nach Unfall mit Fahrerflucht.

Mein Gott, nur weil die Arbeitskosten und das Original-Klumpert bei VW (nicht nur dort) so teuer sind wird daraus kein Drama:D

Ich habe nirgends etwas von Drama geschrieben, sondern nur geschrieben, das ein Stoßstangentausch kein Bagatell-Schaden mehr ist.

Zitat:

@G6V2012-austria schrieb am 31. Oktober 2014 um 16:15:55 Uhr:

Normalerweise, wenn "nur" der Stoßfänger getauscht wurde, kann nicht viel gewesen sein.

Ich hatte ja ebenfalls Kratzer an der Stoßstange. Bei einem Stoßstangentausch kann man gar nicht einschätzen wie schlimm es war, denn mit der Stoßstange tauscht man ggf. auch gleich defekte Sensoren o.ä. aus und dann kann es schon was größeres gewesen sein. Das Problem ist einfach, das man nur mit der Aussage "Stoßstange getauscht" nichts anfangen kann. Da braucht man mehr Infos und das am unabhängigsten über ein Schadensgutachten.

Zitat:

@G6V2012-austria schrieb am 31. Oktober 2014 um 16:15:55 Uhr:

Punkto Wiederverkauf ist so ein Bagatellschaden - und das ist es noch immer - ohnehin 2-rangig.

Es ist bei 1200 Euro Reparatur an einem Jahreswagen kein Bagatellschaden mehr. Das ist bei der Höhe ein instandgesetzter Unfallschaden.

Zitat:

@G6V2012-austria schrieb am 31. Oktober 2014 um 16:15:55 Uhr:

Wundert mich gerade bei dir - du willst zwar weismachen ein Re-Importwagen wäre beim Wiederverkauf halb so wild, aber wegen so einer Stoßstange soll man ja gut aufpassen;)

Das sind doch zwei vollkommen verschiedene Dinge. Bei einem Re-Import ist es derselbe Fahrzeugtyp, vorgesehen für ein anderes Lieferland. Das kann in Ausstattung von Deutschland abweichen ist aber leicht nachprüfbar.

Bei einem Stoßstangentausch ohne weitere Angabe weiß man aber überhaupt nicht wie schwer der Unfall war. Das kann von kleinem Parkrempler mit lackieren der Stoßstange erledigt gewesen sein, kann aber auch mit komplettem z.B. Parksensorentausch u.a. auch was deutlich größeres gewesen sein. Das sind doch zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte.

Zitat:

@G6V2012-austria schrieb am 31. Oktober 2014 um 16:15:55 Uhr:

Logisch gehört abgeklärt, was genau passiert ist...

Und eben genau darum geht es, man weiß nicht was war.

Ich habe meinen Unfallschaden extra nicht reparieren lassen. An der Stelle (Stoßfänger hinten links über Auspuff) werde ich mir in den 6-7 Jahren wohl noch was einfangen, daher ist eine Reparatur aufgrund der kleinen Kratzer nicht notwendig. Andersrum wird ein potentieller Käufer bei einem behobenen Unfallschaden mit Stoßstangentausch hellhörig - ich zumindest.

Zitat:

@juli29 schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:57:06 Uhr:

Zitat:

@Vaio 105 schrieb am 31. Oktober 2014 um 11:41:48 Uhr:

Wenn ein Jahreswagen einen Unfall hatte und es mehr als ein Bagatellschaden ist, sollte ein Gutachten vorliegen.

Wenn die Stoßstange getauscht wurde ist man bei VW mit rund 1200 Euro dabei. Das ist keine Bagatelle mehr. Hab den Fall selbst gehabt nach Unfall mit Fahrerflucht.

Selbst Schuld wenn man den für 1200.- bei VW ersetzen läßt...

Bei unserem letzten Polo war auch die Schürze hinten eingedrückt.Habe für 60.- eine gebrauchte mit Kratzern gekauft,lackieren lassen

und selber getauscht.Das ganze hat 180.- mit lackieren gekostet.Die Schürze habe ich von jemanden der Mietwagen für VW aufbereitet.Die alte habe ich dann noch für 30.- bei ebay verkauft :D

VW hat vorgeschrieben das die Teile getauscht werden,obwohl es nur Kratzer waren

Beim Verkauf habe ich das natürlich angegeben und im Kaufvertrag festgehalten das die Kunststoffschürze getauscht wurde.Dem Käufer war das egal.

Ich wußte gar nicht das Parksensoren ein so wichtiges Bauteil sind das der Wagen bei einem Tausch gleich zum Unfallwagen wird

Bei dir war es dann aufgrund der Höhe des Schadens ein Unfallschaden,bei mir aufgrund der Höhe des Schadens nur eine Bagatelle:D

@ schocktone

Wenn es nur ein Tausch der Kunststoffverkleidung war wird es kein Gutachten geben

Hauptsache das der Farbton genau passt.manchmal passt der aber auch schon ab Werk nicht richtig

Laß dich wegen dem Teil nicht verrückt machen wenn der Rest vom Wagen für dich passt

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 31. Oktober 2014 um 19:49:18 Uhr:

Zitat:

@juli29 schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:57:06 Uhr:

Wenn die Stoßstange getauscht wurde ist man bei VW mit rund 1200 Euro dabei. Das ist keine Bagatelle mehr. Hab den Fall selbst gehabt nach Unfall mit Fahrerflucht.

Selbst Schuld wenn man den für 1200.- bei VW ersetzen läßt...

Mein Auto war zum Unfallzeitpunkt drei Wochen alt, da hat man halt Anspruch auf Reparatur im Herstellerbetrieb - was die gegnerische Versicherung zahlen muss...

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 31. Oktober 2014 um 19:49:18 Uhr:

Bei unserem letzten Polo war auch die Schürze hinten eingedrückt.Habe für 60.- eine gebrauchte mit Kratzern gekauft,lackieren lassen

und selber getauscht.Das ganze hat 180.- mit lackieren gekostet.Die Schürze habe ich von jemanden der Mietwagen für VW aufbereitet.Die alte habe ich dann noch für 30.- bei ebay verkauft :D

VW hat vorgeschrieben das die Teile getauscht werden,obwohl es nur Kratzer waren

Beim Verkauf habe ich das natürlich angegeben und im Kaufvertrag festgehalten das die Kunststoffschürze getauscht wurde.Dem Käufer war das egal.

Wie alt war das Fahrzeug? Nach 5-10 Jahren wird das sicher niemanden mehr interessieren.

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 31. Oktober 2014 um 19:49:18 Uhr:

Ich wußte gar nicht das Parksensoren ein so wichtiges Bauteil sind das der Wagen bei einem Tausch gleich zum Unfallwagen wird

Hallo - das war ein Beispiel was neben der Stoßstange getäuscht sein könnte, was dann darauf schließen läßt, dass es doch nix kleines war.

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 31. Oktober 2014 um 19:49:18 Uhr:

Bei dir war es dann aufgrund der Höhe des Schadens ein Unfallschaden,bei mir aufgrund der Höhe des Schadens nur eine Bagatelle:D

Bei mir musste nach einer Fahrerflucht die gegnerische Versicherung zahlen, die Fahrerin wollte ich bluten lassen. Einfach wegfahren nach einem Unfall geht einfach gar nicht. Vier Wochen früher wäre es mir völlig egal gewesen, bei meinem alten 10,5 Jahre alten Ibiza. Aber nicht bei einem Neuwagen nach drei Wochen!

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 31. Oktober 2014 um 19:49:18 Uhr:

Wenn es nur ein Tausch der Kunststoffverkleidung war wird es kein Gutachten geben

Da VW-intern im Leasing wahrscheinlich sowieso nicht.

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 31. Oktober 2014 um 19:49:18 Uhr:

Hauptsache das der Farbton genau passt.manchmal passt der aber auch schon ab Werk nicht richtig

Laß dich wegen dem Teil nicht verrückt machen wenn der Rest vom Wagen für dich passt

Wenn alles funktioniert und super ist, kann man darüber den Preis drücken :D.

Der Wagen war beim Verkauf 3,5 Jahre alt

Ich war davon ausgegangen das der Unfallverursacher wegen der Fahrerflucht nicht bekannt war

In dem Fall hätte ich den Wagen dann wohl auch in die Werkstatt gebracht

@juli29

Wie ich schrieb, klar gehört geprüft was war, das steht ohnehin außer Frage.

ABER wenn nur die Stoßstange etwas abgekommen hat, ist und bleibt es eine Bagatelle, auch wenn du noch so einen Roman schreibst.:D

Der Händler hat doch nach seinen Angaben, dass Teilchen bereits getauscht, also sind mir die 1200er so was von wurscht und der Preis scheint auch noch zu passen.

Klar ist Re-Import etwas vollkommen anderes - da würde ich dich bestimmt drücken, da ich genau weiß, dass du bewusst weniger bezahlen wolltest und diese Kraxen mal nicht für den deutschen bzw. österr. Markt bestimmt war.

Während bei einem Stoßstangentausch, wenn sonst nichts war, mir das nicht große Sorgen bereiten würde.

Im Gegenteil die Mehrkosten hatte ja der Vorbesitzer. Ich dafür sogar ein neueres Teil drauf.

Dem TE ging es um die Auswirkung beim Wiederverkauf, der ist bei einem Schaden nur an der Stoßstange denke ich vernachlässigbar.

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 31. Oktober 2014 um 20:28:33 Uhr:

Ich war davon ausgegangen das der Unfallverursacher wegen der Fahrerflucht nicht bekannt war

In dem Fall hätte ich den Wagen dann wohl auch in die Werkstatt gebracht

Ich hab mir die Reparaturkosten fiktiv auszahlen lassen ;).

Zitat:

@G6V2012-austria schrieb am 31. Oktober 2014 um 22:17:14 Uhr:

Wie ich schrieb, klar gehört geprüft was war, das steht ohnehin außer Frage.

Dann sind wir uns ja einig und können die Diskussion mit Einigung einstellen :).

Zitat:

@G6V2012-austria schrieb am 31. Oktober 2014 um 22:17:14 Uhr:

ABER wenn nur die Stoßstange etwas abgekommen hat, ist und bleibt es eine Bagatelle, auch wenn du noch so einen Roman schreibst.:D

"Fahrerisch" - beim Verkauf eindeutig nicht, da der Schadenswert dafür zu hoch ist.

Zitat:

@G6V2012-austria schrieb am 31. Oktober 2014 um 22:17:14 Uhr:

Der Händler hat doch nach seinen Angaben, dass Teilchen bereits getauscht, also sind mir die 1200er so was von wurscht und der Preis scheint auch noch zu passen.

Gegen die Angabe und den Preis vom Wagen hab ich ja nix gesagt.

@G6V2012-austria schrieb am 31. Oktober 2014 um 22:17:14 Uhr:

Klar ist Re-Import etwas vollkommen anderes - da würde ich dich bestimmt drücken, da ich genau weiß, dass du bewusst weniger bezahlen wolltest und diese Kraxen mal nicht für den deutschen bzw. österr. Markt bestimmt war.

Was is'n 'n Kraxen? :confused:

@G6V2012-austria schrieb am 31. Oktober 2014 um 22:17:14 Uhr:

Während bei einem Stoßstangentausch, wenn sonst nichts war, mir das nicht große Sorgen bereiten würde.

Im Gegenteil die Mehrkosten hatte ja der Vorbesitzer. Ich dafür sogar ein neueres Teil drauf.

Beim Austausch hast du den Farbunterschied auch schon gebucht ;).

@G6V2012-austria schrieb am 31. Oktober 2014 um 22:17:14 Uhr:

Dem TE ging es um die Auswirkung beim Wiederverkauf, der ist bei einem Schaden nur an der Stoßstange denke ich vernachlässigbar.

Mein Gutachter hat mir von der Reparatur klar abgeraten, da es wahrscheinlich wäre, dass Käufer abgeschreckt würden.

Themenstarteram 1. November 2014 um 6:47

Ein Gutachten wird es sicherlich nicht geben. Ich werde ihn aber noch mal fragen was genau vorgefallen ist und dies soll er auch dann genau so in den Vertrag schreiben. Wie gesagt denke ich dass die Tatsache im Prinzip schon eingepreist ist. Der Wagen liegt bei 9000km Laufleistung von 09/2013 inkl. Winterreifen bei 30% unterm Listenpreis. Und die Ausstattung passt sehr gut. Vergleichbare Angebote liegen meist höher bei ca. 28%. Ich vermute, dass hier die lange Lieferzeit bei Neubestellung die Preise nicht weiter fallen lässt.

Eine Farbabweichung, Spaltmaße etc. werde ich natürlich genau anschauen.

Die Antworten haben mir auf jeden Fall schon einmal sehr geholfen. Wenn es wirklich nur der Austausch der Stoßstange war, die optisch 1a gemacht wurde und der Preis stimmt sollte es in einigen Jahren beim Wiederverkauf nur eine geringe Rolle spielen.

Hallo erstmal,

bei mir wurde beim Zusammenbauen im Werk eine Schraube der Stoßstange hinten zu fest angezogen.

(Von Innen, knapp unterhalb des Rückfahrlichtes)

Dadurch hatte ich eine Delle in der Stoßstange, welche einen kompletten Tausch zur Folge hatte.

Schaden wurde natürlich komplett von VW getragen.

Da die theoretischen Kosten der Instandsetzung auch nicht mehr im Bereich der Bagatelle lagen, habe ich mal gezielt nachgefragt. Nach Aussage des:) hieß es:

Kein Gutachten, klar Unfallfrei!! Nur Schaden an der Kunststoffverkleidung, welche immer einen kompletten Tausch der Bauteile zur Folge haben. Höhe der Kosten daher irrelevant und Fahrzeug bleibt Status Unfallfrei!

lg

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