Jobrad Leasingrate
Hi Leute.
Meine Frau hat sich ein Leasingangebot von Jobrad eingeholt.
Für das in Frage kommende E- Bike konnten wir beim Händler einen guten Kaufpreis aushandeln, jedoch wird die Leasingrate von der UVP des Herstellers berechnet.
Hat jemand eine Idee, warum das so ist? Und welchen Betrag bekommt denn jetzt der Händler von Jobrad überwiesen?
44 Antworten
die Leasingfirmen machen ihren Gewinn von den ausgehandelten Prozenten gegenüber dem UvP
Aber die Prozente habe doch ich ausgehandelt, nicht der Leasinggeber.
Da steckt der sich meinen vermeintlichen Profit in den Sack?
Kann doch nicht sein, oder?
Der Leasinggeber macht ja so schon ca. 30% Gewinn.
Also: Bei Jobrad ist die Berechnungsgrundlage für die Monatsrate der Kaufpreis, für das Übernahmeangebot jedoch der UVP. Wenn das nicht so ist, hat der Händler sein Stück vom Kuchen vergrößert.
Für das Übernahmeangebot sehe ich das ja ein, wegen der 0,5%- Regel.
Aber auch die Leasingrate wird von der UVP berechnet, zumindest wenn ich den Online- Rechner von Jobrad bemühe.
Kann man da was machen?
Kannst du den Link zum Rechner hier einstellen? Ich kenne das nicht so. Mein Rechner berücksichtigt auch einen Kaufpreis.
https://www.jobrad.org/arbeitnehmer/ersparnis-berechnen.html
Ich benutze den hier
https://www.jobrad.org/arbeitnehmer/ersparnis-berechnen.html
Da kann ich den Kaufpreis eingeben und die UVP. Dann passt das alles.
Aber das Angebot, was meine Frau über ihren Arbeitgeber bekommen hat geht auch bei der Leasingrate von der UVP aus.
Edit: sehe gerade das wir beide den gleichen Link verwenden.
Genau..Deine Frau sollte das mit dem AG besprechen. Eventuell hat dieser selbst die UVP-Regel beschlossen. Dann kann man nichts daran ändern.
Ich poste hier mal Details aus dem Überlassungsvertrag.
Demnach ist die Umwandlungsrate viel zu hoch.
Fahrzeugdetails
Marke Bulls Modell Vuca EVO FSX 1
Größe 48 cm Farbe metallic aventurine
Leasingf. Zubehör Rahmenschloss & Einsteckkette - ABUS + tex-lock Amparo 4750X + mate
Typ Pedelec
Der/die Mitarbeiter/in beauftragt hiermit den Arbeitgeber, dieses Fahrzeug zum Zweck
der Ub? erlassung bei folgendem Fachhändler zu bestellen:
Fachhändler xxxx
Vereinbarter Kaufpreis 6.833,85 EUR (inkl. MwSt.)
UVP 7.673,85 EUR (inkl. MwSt.)
Fahrzeugversicherung Ja JobRad-Servicepaket Ohne
Versicherungsrate trägt Der Mitarbeiter
Laufzeit 36 Monate
Gesamtnutzungsrate 256,55 EUR/Monat (inkl. MwSt.)
Umwandlungsrate 256,55 EUR/Monat
Ok, aber das kann ich so nicht überprüfen, da dass Gehalt, Bundesland, Kinder, Steuer etc. deiner Frau ebenfalls große Rollen spielt. Lustig auch, dass Mitarbeiter die Versicherung ebenfalls selbst bezahlen.
Habt ihr einmal durchgerechnet, was euch privates Leasing o. Finanzierung kosten würden?
Moin, moin.
Die Umwandlungsrate vor Steuer ist doch unabhängig von Bruttoverdienst, Steuerklasse, Kinderfreibeträge usw. Das sieht man, wenn man in dem Online- Rechner mal die Zahlen einträgt und dann mit dem Verdienst, Steuerklasse usw. "rumspielt". Da ändert sich nur die Netto- Belastung.
Die Räder (es geht um zwei gleiche Räder) zu bezahlen ist kein Problem, es geht uns um die mögliche Steuerersparnis.
Ist leider so. Kannst Du nur ändern, wenn Du mit dem AG eine Übereinkunft zur indirekten Bezahlung triffst oder eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag hast.
Betrifft übrigens alle Fahrzeuge, die Du quasi vom AG zur auch privaten Nutzung gestellt bekommst. Stammt aus der Zeit der Pkws, wo es mich viel mehr getroffen hat (da reden wir von wesentlich höheren Summen).
Lösungsansatz 1: Übereinkunft zur indirekten Bezahlung
Manche AG übernehmen auf indirektem Weg die Finanzierung. Also bspw. des Rades oder des ÖPNV-Tickets. Sie überweisen einen Anteil als "geldwerten Vorteil" und Du musst dann nachweisen, dass Du tatsächlich das Geld auch entsprechend eingesetzt hast (Vorlage der Quittungen). Spart dem AG teils Steuern, Dir auch weil bis zu einem Betrag X der MA damit gefördert werden kann.
Lösungsansatz 2: Klausel im Arbeitsvertrag
Gibt es (hatte ich für Fahrzeuge im Arbeitsvertrag, hat eine mir gut bekannte Person für das LASTENrad im AV). Sinngemäß handelst Du das als Bestandteil des AV aus. Kann ja auch an Stelle einer Gehaltserhöhung sein. Da muss dann so was wie "on top zum Gehalt bei Übernahme aller Steuern, Abgaben und Versicherungen" enthalten sein.
Vorsicht bei der privaten Zahlung der Versicherung!!! Die MUSS beim Leasing enthalten sein. Du kannst sonst böse Überraschungen bei der Rückgabe erleben...
Viele Grüße, viel Erfolg und viel Spaß dann beim Fahren
Toifilou
Zitat:
@Toifilou schrieb am 10. Juli 2024 um 07:52:44 Uhr:
Ist leider so....
Ist das denn eine Vorgabe vom Arbeitgeber oder von Jobrad?
und welcher Sinn steckt dahinter?
Vielleicht mal die Sicht eines AG:
Ich biete in meinem Unternehmen ebenfalls Jobrad an. Bevor ich das gemacht habe, habe ich es selber getestet. Also ein E-Bike über die Fa. für drei Jahre geleast. Ergebnis: mal zahlt im Gegensatz zum Fahrzeugleasing in den drei Jahren das Rad komplett, meist sogar noch mehr, weil Leasing ja eine (Kredit)-Finanzierung ist.
Nun bin ich ja nicht der Maßstab, weil ich als Gesellschafter keine klassischen Anstellungsvertrag habe, sondern Entnahmen für meine Geschäftstätigkeit tätige.
Dennoch zahlt der AN mehr für das Fahrrad, als er wahrscheinlich beim Barkauf (mit etwas Rabatt) bezahlen würde.
Ich hab es widerwillig dann doch eingeführt, auch auf Drängen des Betriebsrats. Allerdings muss der AN alle laufenden Kosten selbst tragen (Leasingrate, Versicherung, Verschleißkosten, etc.); ich trage das Risiko der Verwertung, wenn der AN während der Leasingdauer kündigt. Denn Vertragspartner ist die Fa und nicht der AN.
Daher habe ich die Anweisung herausgegeben, dass max. drei Verträge pro Jahr abgeschlossen werden können, um das Verwertungsrisiko zu minimieren.
Mein Faizt: Jobrad lohnt sich nicht. Oder nur für AN, deren Lohnsteuerklasse sich dadurch ändert. Man darf auch nicht vergessen, dass dadurch Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge dem AN später fehlen. Und wenn der AN kündigt oder gekündigt wird, muss er das Fahrrad dem AG herausgeben und steht dann ohne da.
Also am Besten selber kaufen und wenn man sich kein E-Bike leisten kann, eben auf einen normalen Drahtesel zurückgreifen oder ein anderes Fortbewegungsmittel wählen.
Zitat:
@knolfi schrieb am 10. Juli 2024 um 08:26:39 Uhr:
...mal zahlt im Gegensatz zum Fahrzeugleasing in den drei Jahren das Rad komplett, meist sogar noch mehr, weil Leasing ja eine (Kredit)-Finanzierung ist...
..Dennoch zahlt der AN mehr für das Fahrrad, als er wahrscheinlich beim Barkauf (mit etwas Rabatt) bezahlen würde...
Ja, ist leider so.
In unserem Fall sind das (bei Fahrradübernahme) brutto sogar 55% mehr als der ausgehandelte reduzierte Preis.
Das ist ja das, was mich daran ärgert, da fährt man 100km zu einem Händler, wo man einen guten Preis bekommt und hat beim "Leasing" nichts davon.
Dann hätte ich die Räder auch beim Händler hier um die Ecke bestellen können.
Ich frag mich dennoch, wer sich die Differenz zwischen dem ausgehandelten Preis und der UVP einsackt?
Der Händler, oder Jobrad, oder der Arbeitgeber? Ich jedenfalls nicht