Junge Sterne aber die Gewährleistung / Verjährung auf 1 Jahr verkürzt
Hallo Zusammen
Ich wollte ein C-Klasse Kombi von Lueg in Bochum kaufen und hatte ich über den entwurf Kaufvertrag geguckt. Ich wollte fragen:
- Ich habe im Kaufvertrag gemerkt, dass die Gewährleistung auf 1 Jahr verkurzt. Ist es normal oder Standard?. Junge Sterne Garantie ist 24 Monaten, also was ist die Unterscheidung zwischen die beiden?
Wenn Sie eine Erfahrung mit Lueg gehabt und wurde ich gerne auch hören wollten.
Gruß
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16 Antworten
Hallo,
An deiner Stelle würde ich erst mal im Internet mich schlau machen und den unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie vereinheitlichen, da du hier zwei Sachen durcheinander bringst.
Zwölf Monate Gewährleistung ist richtig falls du eine Privatperson bist, wenn du geschäftlich den Wagen übernommen hast dann hast du überhaupt gar keine Gewährleistung.
ok, danke. Ich habe jetzt die Unterscheidungen gelesen.
Hi alinazakat,
kurze Bemerkung von mir zu Lueg:
Ich bin zufrieden mit meinem Kauf dort gewesen. Rabatt gab es keinen, da das Auto ziemlich begehrt war, der Verkäufter war eine Pfeife, dafür war mein Ansprechpartner/Verkäufer bei der Abholung ein ganz anderes Kaliber und war einer, wie man ihn sich wünscht, begeistert und motiviert.
Insgesamt keine Probleme, hatte aber auch bis auf den Kaufvertrag keinen Kontakt mehr in den 24 Monaten danach.
Insgesamt: Alles lief reibungslos und zügig, also keine Vorbehalte von mir, dort zu kaufen
Zitat:
@giorgospontiak schrieb am 16. Februar 2022 um 20:25:20 Uhr:
Hallo,
Zwölf Monate Gewährleistung ist richtig falls du eine Privatperson bist, wenn du geschäftlich den Wagen übernommen hast dann hast du überhaupt gar keine Gewährleistung.
Stimmt so nicht.
Der Unterschied ist, bei Geschäften zwischen Kaufleuten KANN die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Hallo,
Deine Aussage stimmt nicht kann ich auch so nicht stehen lassen weil das was du sagst stimmt auch nicht, da ich unter gewissen Gesichtspunkten Recht habe Kannst du nicht behaupten dass das nicht stimmt was ich geschrieben habe. Außerdem ging es jetzt nicht bei der Frage von dem User darum sondern ich wollte ihm aufzeigen dass er zwei Sachen durcheinander bringt und zwar Garantie und Gewährleistung und bin auf ein Geschäft unter Kaufleuten nicht im Detail eingegangen.
Aber trotzdem danke für deinen Hinweis an dieser Stelle.
da bin ich ein Privatperson, deshalb für mich intressiert die Info über die Privatpersonen. Ist es mir klar, dass die Gewährleitung des Gebrauchtwagen von 2 zu 1 Jahr verkürzt werden könnte. Und anscheinend ist es ganz normal bei den Handlers es genauso so machen.
Vielen Dank für die Erklärungen.
Beim Autokauf (Neu oder gebraucht) ist die Gewährleistung vom Gesetz vorgeschrieben.
Die Klausel in deinem Vertrag ist unwirksam.
Die ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht bei deinem Händler, danach bei Dir.
Deine Garantie ist ergänzend zu deiner Gewährleistung, deckt jedoch nicht alles ab.
Such mal bitte im Internet.
Da werden Dir einige Beiträge gezeigt
Zitat:
@Daidi888 schrieb am 17. Februar 2022 um 13:35:56 Uhr:
Die Klausel in deinem Vertrag ist unwirksam.
Welche ?
Auf 1 Jahr verkürzt
Zitat:
@Daidi888 schrieb am 17. Februar 2022 um 13:50:09 Uhr:
Auf 1 Jahr verkürzt
Dann empfehle ich Dir diese Lektüre:
Zitat:
@hotfire schrieb am 17. Februar 2022 um 13:53:50 Uhr:
Zitat:
@Daidi888 schrieb am 17. Februar 2022 um 13:50:09 Uhr:
Auf 1 Jahr verkürzt
Dann empfehle ich Dir diese Lektüre:
Danke
Zitat:
@Daidi888 schrieb am 17. Februar 2022 um 13:58:01 Uhr:
schon beeindruckend das eine so große Versicherung das falsch auf Ihrer Seite propagiert aber wenn die schon zwischen Gewährleistung und Sachmängelhaftung nicht unterscheiden können wird es wohl deren Bauchjurist verfasst haben.
In Deutschland ist es vom gewerblichen Verkäufer zum privaten Käufer zur Zeit so:
Zitat:
Die Verkürzung auf ein Jahr ist wirksam (möglich).
Mein persönliches Fazit: Die EU wollte uns 2x was gutes tun und zwar mit der 2 Jahre Sachmängelhaftung und der Dauer der Beweislastumkehr aber der Deutsche Staat hat es zum Nachteil der privaten Käufer verändert.
Ich habe leider auch vor dem BVerwG verloren obwohl der EUGH es anders ausgelegt hatte.
Aber zumindest hat er seinen Wagen als Junge Sterne mit Garantie direkt von einem seriösen Mercedes Händler gekauft.