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Junge Sterne Garantie bei Kauf bereits ungültig weil letzter Service überzogen?

Mercedes C-Klasse C205 Coupé
Themenstarteram 9. Dezember 2022 um 22:25

Hallo zusammen,

kürzlich habe ich mich bei einem autorisierten Mercedes-Benz Händler für einen als jungen Stern beworbenen Gebrauchten entschieden.

Der Händler hat die Garantie noch in den Himmel gelobt und hervorgehoben, dass HU und Service vor Fahrzeugübergabe ganz neu gemacht werden. Eben das junge Sterne rundum sorglos Programm...

Leider ist kurz darauf beim Sichten der Unterlagen aufgefallen, dass der letzte Service bereits über ein Jahr her ist und sich somit der aktuelle Service mit mehr als 100 Tagen in Verzug befindet.

Auf Nachfrage beim Händler soll das alles kein Problem sein, jedoch lauten die Garantiebedingungen der MB100 wie folgt:

§4 Voraussetzung für Garantieansprüche

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:

a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie

die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber

oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt

der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung

von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem

Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits

die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem

Garantieanspruch entgegensteht;

b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen

unterlässt bzw. einen Defekt oder Austausch des Kilometerzählers unverzüglich dem Versicherer der Garantie unter Angabe

des jeweiligen Kilometerstandes anzeigt;

c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanlei tung zum

Betrieb des Kraftfahrzeugs beachtet."

Wenn ich als Garantienehmer während der Laufzeit meiner Garantie alle vorgeschriebenen Services einhalte, so habe ich laut dieser Klausel kein Problem, das würde bedeuten, dass Services die der Vorbesitzer nicht erledigt hat, keine negativen Auswirkungen auf meine Garantieansprüche haben.

Die Laufzeit der Garantie beginnt allerdings laut der Mercedes-Benz Homepage mit dem Kaufdatum.

Wenn der Händler nun vor Fahrzeugübergabe, aber nach dem Kaufdatum, den Service macht, dann fällt dieser Service also in meine Garantielaufzeit, in der digitalen Servicehistorie wäre eine angegebene Restlaufzeit von -100 Tagen und der Haken unter "Service-Intverall Vorgabe nach Mercedes-Benz AG eingehalten" dürfte nicht gesetzt sein.

Man könnte nun sagen: "Sie haben während Ihrer Garantielaufzeit nicht alle Services nach dem vorgeschriebenen Intervall gemacht".

Hat hier jemand bereits Erfahrung wie es sich mit dieser Garantie verhält?

Ich habe bereits eine Anfrage an die Zentrale in Berlin geschickt, jedoch lassen die sich mit der Beantwortung reichlich Zeit, ich muss jedoch zeitnah eine Entscheidung treffen, denn ich überlege ernsthaft, ob ich den Vertrag anfechten soll (noch ist das Geld nicht überwiesen) sofern die Garantie aufgrund dieses Umstandes keine Wirksamkeit mehr haben sollte.

Ein Auto als jungen Stern zu bewerben, mit 24 Monate Gebrauchtwagengarantie etc., welche dann aber niemals leisten wird, weil der Service schon vor dem Kauf lange überzogen wurde, wäre schon ein Unding.

VG

 

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18 Antworten

Würde ich mal schauen wie lange das Fahrzeug schon abgemeldet ist, wenn mehr als 100 Tage, dann liegt die Schuld ja beim Händler und nicht bei Dir und auch nicht beim Vorbesitzer.

Würde dann die Finger davon lassen

Kann man eigentlich nach nem Jahr Ablauf wieder eine Garantie abschließen ?? Hatte dieses Jahr einfach nicht genügend Kohle über, um die Garantie weitere 6 Jahre laufen zu lassen.

Das kann ich Dir nicht sagen

Zitat:

@boogie_de schrieb am 10. Dezember 2022 um 00:48:10 Uhr:

Kann man eigentlich nach nem Jahr Ablauf wieder eine Garantie abschließen ?? Hatte dieses Jahr einfach nicht genügend Kohle über, um die Garantie weitere 6 Jahre laufen zu lassen.

Die MB100 Garantie kannst du nachdem eine Inspektion durchgeführt wurde wieder abschließen.

... oder frisch nach einer bestandenen HU. War zumind. bei mir vor ein paar Jahren so.

am 10. Dezember 2022 um 12:02

Hallo

aber nur wen Auto nicht älter als 5 Jahre ist

Gruß

Wenn der Händler sagt, das wäre kein Problem, dann lass dir das doch schriftlich geben...und sorg dafür, dass die Garantie im Kaufvertrag aufgenommen und damit als Eigenschaft vertraglich zugesichert wird.

Ich sehe da insofern kein Problem, weil, sollte die JS/MB100 doch Probleme macht...dann der Händler schadensersatzpflichtig wäre.

Wenn der Händler beim Auslieferungskundendienst einen sogenannten "Wiedereinstieg" macht, dann ist das Auto wieder sauber auf der Kette.

Zitat:

@heli90 schrieb am 9. Dezember 2022 um 23:25:27 Uhr:

Hallo zusammen,

kürzlich habe ich mich bei einem autorisierten Mercedes-Benz Händler für einen als jungen Stern beworbenen Gebrauchten entschieden.

Der Händler hat die Garantie noch in den Himmel gelobt und hervorgehoben, dass HU und Service vor Fahrzeugübergabe ganz neu gemacht werden. Eben das junge Sterne rundum sorglos Programm...

Leider ist kurz darauf beim Sichten der Unterlagen aufgefallen, dass der letzte Service bereits über ein Jahr her ist und sich somit der aktuelle Service mit mehr als 100 Tagen in Verzug befindet.

Auf Nachfrage beim Händler soll das alles kein Problem sein, jedoch lauten die Garantiebedingungen der MB100 wie folgt:

§4 Voraussetzung für Garantieansprüche

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:

a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie

die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber

oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt

der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung

von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem

Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits

die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem

Garantieanspruch entgegensteht;

b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen

unterlässt bzw. einen Defekt oder Austausch des Kilometerzählers unverzüglich dem Versicherer der Garantie unter Angabe

des jeweiligen Kilometerstandes anzeigt;

c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanlei tung zum

Betrieb des Kraftfahrzeugs beachtet."

Wenn ich als Garantienehmer während der Laufzeit meiner Garantie alle vorgeschriebenen Services einhalte, so habe ich laut dieser Klausel kein Problem, das würde bedeuten, dass Services die der Vorbesitzer nicht erledigt hat, keine negativen Auswirkungen auf meine Garantieansprüche haben.

Die Laufzeit der Garantie beginnt allerdings laut der Mercedes-Benz Homepage mit dem Kaufdatum.

Wenn der Händler nun vor Fahrzeugübergabe, aber nach dem Kaufdatum, den Service macht, dann fällt dieser Service also in meine Garantielaufzeit, in der digitalen Servicehistorie wäre eine angegebene Restlaufzeit von -100 Tagen und der Haken unter "Service-Intverall Vorgabe nach Mercedes-Benz AG eingehalten" dürfte nicht gesetzt sein.

Man könnte nun sagen: "Sie haben während Ihrer Garantielaufzeit nicht alle Services nach dem vorgeschriebenen Intervall gemacht".

Hat hier jemand bereits Erfahrung wie es sich mit dieser Garantie verhält?

Ich habe bereits eine Anfrage an die Zentrale in Berlin geschickt, jedoch lassen die sich mit der Beantwortung reichlich Zeit, ich muss jedoch zeitnah eine Entscheidung treffen, denn ich überlege ernsthaft, ob ich den Vertrag anfechten soll (noch ist das Geld nicht überwiesen) sofern die Garantie aufgrund dieses Umstandes keine Wirksamkeit mehr haben sollte.

Ein Auto als jungen Stern zu bewerben, mit 24 Monate Gebrauchtwagengarantie etc., welche dann aber niemals leisten wird, weil der Service schon vor dem Kauf lange überzogen wurde, wäre schon ein Unding.

VG

Hi grüß dich,

Schreib mir mal privat am besten mit deiner Fahrgestellnummer und wann du das Fahrzeug gekauft hast. Ich berate persönlich selbst Kunden für die Garantieverlängerung und habe sehr viel Erfahrung damit

Schönen Gruß

Man kann einen Wieder Einstieg in die Garantieverlängerung nur innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erstzulassung durchführen. Dafür sind zwei Möglichkeiten vorgegeben.

1. es wird ein Service durchgeführt, oder der letzte Service ist nicht länger als sechs Monate her und seitdem auch nicht mehr als 10.000 km gefahren.

2. Durchführung einer HU- AU oder die letzte darf nicht länger als 1 Monat her sein beziehungsweise 1000 km.

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Ratschläge, mittlerweile habe ich von der Mercedes Benz Versicherung eine Antwort erhalten, leider ist diese jedoch für mich nicht wirklich aufschlussreich:

„Guten Tag Herr xxx,

 

wir müssen Sie zur Beantwortung dieser Frage leider an Ihren Vertragspartner verweisen.

Dieser gibt für Junge Sterne Fahrzeuge ein Garantieversprechen, welches er mit der Garantievereinbarung zum Abschlussdatum schriftlich bestätigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mercedes-Benz Versicherung AG“

Auf so eine Antwort habe ich nun seit Donnerstag gewartet…

Für mich ist diese Aussage nicht nachvollziehbar, da der Händler im Schadenfall nicht mein Ansprechpartner ist, sondern der Versicherer (gemäß Garantiebedingungen), der Händler hat nachher keinen Einfluss auf die Garantieabwicklung, die Versicherung wird anhand der Garantiebedingungen darüber entscheiden ob sie leistet oder nicht.

Es scheint auch neben den Garantiebedingungen eine Garantievereinbarung zu geben, eine solche habe ich allerdings nicht erhalten.

Der Händler hat mir heute den Servicebericht zukommen lassen, wie erwartet ist die Restlaufzeit mit mehr als -100 Tage überzogen und der Punkt „Service-Intervall nach Vorgabe der Mercedes-Benz AG eingehalten“ fehlt.

Auch die Zertifizierungsurkunde hat er per Mail angehängt, diese wurde vom Werkstattleiter 3 Tage nach dem Kauf unterzeichnet, sollte man aber nicht davon ausgehen, dass der Gebrauchtwagencheck vor dem Verkauf geschieht?

Es wirkt für mich so, als ob einfach keine verbindliche Aussage getroffen werden soll, weder Händler noch der Versicherer lassen sich so eine verbindliche Zusage entlocken.

Schade, aber ich denke ich werde die Finger von dem Fahrzeug lassen.

Wenn das Fahrzeug außerhalb der vorgegebenen Richtlinien liegt, welche zum verlängern der Garantie vorgegeben sind, stellt die Werkstatt an die Garantie Versicherung eine Anfrage, ob das Fahrzeug noch nachträglich mit der Garantie Versicherung abgeschlossen werden kann. Die Garantie Versicherung wiederum gibt dem Autohaus beziehungsweise der Werkstatt die Möglichkeit die Garantie Versicherung abzuschließen, wenn das Fahrzeug in einem schadensfreien Zustand ist diesen schadensfreien Zustand muss die Werkstatt Bestätigen und dokumentieren, dann kann die Garantie Verlängerung abgeschlossen werden. Natürlich muss sich das ganze in einem angemessenen Rahmen bewegen und darf nicht zu sehr die überschreiten.

Es ist vollkommen normal, dass der Gebrauchtwagen Check erst dann von der Werkstatt durchgeführt wird, nachdem es zu einem Kaufvertrag gekommen ist. Dazu gibt es nämlich ganz klare vorgaben für die junge Sterne Fahrzeuge, die Mercedes vorgibt

Und was passiert dann wenn das Fahrzeug bei diesem Check durchfällt? Rückabwicklung des Kaufvertrags seitens des Händlers und ein „tut uns leid, war wohl doch kein junger Stern, in der Werkstatt sind uns diverse Mängel aufgefallen“?

Wenn ich bei einem freien Händler ein Fahrzeug in dieser Preisklasse kaufe, haben viele dieser Händler bereits unabhängige Gebrauchtwagengutachten durchführen lassen um das Fahrzeug damit bewerben zu können, so etwas erst nach dem Kauf zu tun ergibt keinen Sinn.

Zitat:

@heli90 schrieb am 13. Dezember 2022 um 19:49:14 Uhr:

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Ratschläge, mittlerweile habe ich von der Mercedes Benz Versicherung eine Antwort erhalten, leider ist diese jedoch für mich nicht wirklich aufschlussreich:

„Guten Tag Herr xxx,

 

wir müssen Sie zur Beantwortung dieser Frage leider an Ihren Vertragspartner verweisen.

Dieser gibt für Junge Sterne Fahrzeuge ein Garantieversprechen, welches er mit der Garantievereinbarung zum Abschlussdatum schriftlich bestätigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mercedes-Benz Versicherung AG“

Auf so eine Antwort habe ich nun seit Donnerstag gewartet…

Für mich ist diese Aussage nicht nachvollziehbar, da der Händler im Schadenfall nicht mein Ansprechpartner ist, sondern der Versicherer (gemäß Garantiebedingungen), der Händler hat nachher keinen Einfluss auf die Garantieabwicklung, die Versicherung wird anhand der Garantiebedingungen darüber entscheiden ob sie leistet oder nicht.

Es scheint auch neben den Garantiebedingungen eine Garantievereinbarung zu geben, eine solche habe ich allerdings nicht erhalten.

Der Händler hat mir heute den Servicebericht zukommen lassen, wie erwartet ist die Restlaufzeit mit mehr als -100 Tage überzogen und der Punkt „Service-Intervall nach Vorgabe der Mercedes-Benz AG eingehalten“ fehlt.

Auch die Zertifizierungsurkunde hat er per Mail angehängt, diese wurde vom Werkstattleiter 3 Tage nach dem Kauf unterzeichnet, sollte man aber nicht davon ausgehen, dass der Gebrauchtwagencheck vor dem Verkauf geschieht?

Es wirkt für mich so, als ob einfach keine verbindliche Aussage getroffen werden soll, weder Händler noch der Versicherer lassen sich so eine verbindliche Zusage entlocken.

Schade, aber ich denke ich werde die Finger von dem Fahrzeug lassen.

Was willst du damit erreichen sowas der Mercedes Benz Versicherung zu schreiben, die werden bestimmt weinen weil du das Auto jetzt nicht kaufen möchtest. Kopfschüttel wie im Kindergarten

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