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Junge Sterne - „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ normale Klausel?
Hi zusammen,
je mehr ich mich schlau mache, desto mehr zweifle ich. Ich habe mir eine A Klasse von einem Mercedes-Benz Partner geholt (Sternpartner Tesmer). Auto ist 1. Hand, 29.000 km und ist ein Leasingrückläufer. Im Kaufvertrag steht „Unfall laut Vorbesitzer?“ Nein. Vertrag ist bereits unterschrieben.
Ich hab das direkt angesprochen, es hieß, dass das gängig ist und immer so bei einem Gebrauchtwagen angegeben ist. Ich lese nun oft, dass doch ein Händler doch wohl feststellen kann, ob das Auto vorher einen Unfall hatte, vor allem wenn es direkt von Mercedes gekauft wird und bei der Preisklasse von 30.000 €.
Was meint ihr zu der Klausel?
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42 Antworten
Servus.
Wenn er, wie in konkretem Fall, Unternehmer ist, wird er sich durch Aufnahme solcher Klausel in einem Schadens-/Gerichtsfall keinesfalls davon befreien koennen.
Vor allem unter diesen Umstaenden: Leasingkauf. Er hat hier sehr wohl die Moeglichkeit, die Unfallfreiheit festzustellen, da ihm dies ja zumutbar ist (Mitarbeiter/Mechaniker, Werkstatt etc).
Und du wirst, nehme ich an, Verbraucher sein. Da bist du ohnehin besser geschuetzt.
Also diese Klausel entfaltet definitiv keinerlei rechtliche Wirkung - dient bloss als eine Art Absicherung fuer den Verkaeufer, spaeter im gegebenen Fall darauf hinweisen zu koennen, womit er sich aber natuerlich nicht aus der Haftung befreien wird koennen.
Mir macht das sorgen, wenn ich das Auto irgendwann mal verkaufen möchte. Dann muss ich das doch auch erwähnen oder? Also „laut Vorbesitzer unfallfrei“
wie kann es sein, dass Mercedes Benz sowas nicht prüft?
Zitat:
@tchaikovsky schrieb am 31. Juli 2024 um 20:45:21 Uhr:
Servus.
Wenn er, wie in konkretem Fall, Unternehmer ist, wird er sich durch Aufnahme solcher Klausel in einem Schadens-/Gerichtsfall keinesfalls davon befreien koennen.
Vor allem unter diesen Umstaenden: Leasingkauf. Er hat hier sehr wohl die Moeglichkeit, die Unfallfreiheit festzustellen, da ihm dies ja zumutbar ist (Mitarbeiter/Mechaniker, Werkstatt etc).
Und du wirst, nehme ich an, Verbraucher sein. Da bist du ohnehin besser geschuetzt.
Also diese Klausel entfaltet definitiv keinerlei rechtliche Wirkung - dient bloss als eine Art Absicherung fuer den Verkaeufer, spaeter im gegebenen Fall darauf hinweisen zu koennen, womit er sich aber natuerlich nicht aus der Haftung befreien wird koennen.
Musst du nicht, du schliesst Gewaehrleistung ja als Privater zur Gaenze aus.
Wenn du weisst, es hatte mal einen Unfall, und du verschweigst es, dann handelst du ohnehin arglistig (unabhaengig von Gewaehrleistung).
Danke für eure Antworten.
Noch eine Frage: Ist diese Klausel bei MB normal? Auto ist ja erste Hand, da müsste man das doch die Unfallfreiheit eigentlich garantieren können?
Davon gehe ich ebenfalls aus, Mercedes sollte die Unfallfreiheit garantieren können. Wird das verweigert, hätte ich schon ein wenig Bauchschmerzen.
Leasinggeber kontrollieren ihre Fahrzeuge bei der Rücknahme besonders pingelig. Da wird jedes Kratzerchen und Dellchen aufgenommen und dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt. Ausnahmen werden da nur bei minimalen "üblichen" und vorher definierten Gebrauchsspuren gemacht. Unfallreparaturen fallen also sofort auf. Ein Fahrzeug ist dann unfallfrei- oder eben nicht- zu beschreiben.
Dieser "gängige" Passus im Kaufvertrag ist somit ein Fallstrick für den Käufer und wird im Fall der Fälle zu seinem Nachteil. Insofern würde ich diese "gängige" Klausel monieren und aus dem Vertrag streichen lassen oder vom Kauf zurücktreten.
Nachtrag:
Ich habe gerade noch einmal in unsere Verträge zu den beim Freundlichen gekauften Fahrzeugen geschaut: einen solchen Passus kann ich da nicht finden. Da steht jedesmal: Das Fahrzeug ist unfallfrei.
Werden die Schäden von Leasingrückläufern direkt behoben bevor diese an den Endkunden wieder weitergegeben werden? Das Auto hatte in dem auf dem Foto markieren Bereich an der Karosserie eine kleine Delle (groß wie eine eine 2 € Münze), kann sein dass daher diese Klausel so angegeben wurde wenn ich jetzt so nachdenke
Die kleine Delle wird aber vor Übergabe behoben
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 1. August 2024 um 19:44:20 Uhr:
Davon gehe ich ebenfalls aus, Mercedes sollte die Unfallfreiheit garantieren können. Wird das verweigert, hätte ich schon ein wenig Bauchschmerzen.
Leasinggeber kontrollieren ihre Fahrzeuge bei der Rücknahme besonders pingelig. Da wird jedes Kratzerchen und Dellchen aufgenommen und dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt. Ausnahmen werden da nur bei minimalen "üblichen" und vorher definierten Gebrauchsspuren gemacht. Unfallreparaturen fallen also sofort auf. Ein Fahrzeug ist dann unfallfrei- oder eben nicht- zu beschreiben.
Dieser "gängige" Passus im Kaufvertrag ist somit ein Fallstrick für den Käufer und wird im Fall der Fälle zu seinem Nachteil. Insofern würde ich diese "gängige" Klausel monieren und aus dem Vertrag streichen lassen oder vom Kauf zurücktreten.
Nachtrag:
Ich habe gerade noch einmal in unsere Verträge zu den beim Freundlichen gekauften Fahrzeugen geschaut: einen solchen Passus kann ich da nicht finden. Da steht jedesmal: Das Fahrzeug ist unfallfrei.
Mal meine Gedanken dazu ...
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 1. August 2024 um 19:44:20 Uhr:
Davon gehe ich ebenfalls aus, Mercedes sollte die Unfallfreiheit garantieren können. Wird das verweigert, hätte ich schon ein wenig Bauchschmerzen.
Zuerst mal wird der Wagen ja nicht von Mercedes Benz verkauft, sondern einem Händler. Der Vertrag zwischen MB und dem Händler über diesen Wagen (und ggfs weitere, weil ein Paket verkauft wird). Und wenn man hier in anderen Threads immer mal liest, was es für Ratschläge gibt an Leasingnehmer was man alles kaschieren und tricksen soll um keine Nachzahlung zu bekommen - da kann ich verstehen dass keiner für ein Auto aus unbekanntem Vorbesitz haften will. Wahrscheinlich ist der vorherige Nutzer des Wagens völlig unbekannt bei dem verkaufenden AH und der war noch nie da.
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 31. Juli 2024 um 20:09:39 Uhr:
Ich lese nun oft, dass doch ein Händler doch wohl feststellen kann, ob das Auto vorher einen Unfall hatte, vor allem wenn es direkt von Mercedes gekauft wird und bei der Preisklasse von 30.000 €.
Können und wollen sind unterschiedliche Dinge. Natürlich kann der Arbeit und Geld investieren um den Wagen auf alles zu prüfen - geht vom Gewinn ab. Wie hoch schätzt Du den denn ein? Vertue Dich nicht in der Preisklasse - 30k€ sind heute nicht mehr überbordend viel Geld für ein Auto, die knackt ein halbwegs ausgestatteter Yaris Cross mühelos.
Also warum soll der Händler sich den Aufwand machen und Geld investieren, wenn die Regel zeigt dass der Verkauf auch ohne dies funktioniert?
Zitat:
@tchaikovsky schrieb am 31. Juli 2024 um 20:45:21 Uhr:
Servus.
Wenn er, wie in konkretem Fall, Unternehmer ist, wird er sich durch Aufnahme solcher Klausel in einem Schadens-/Gerichtsfall keinesfalls davon befreien koennen.
Also diese Klausel entfaltet definitiv keinerlei rechtliche Wirkung
Diese Sicherheit nimmst Du woher?
Zitat:
@tchaikovsky schrieb am 31. Juli 2024 um 20:45:21 Uhr:
Und du wirst, nehme ich an, Verbraucher sein. Da bist du ohnehin besser geschuetzt.
Und dieser "Käuferschutz" hat dem Käufer über alles mehr geschadet als genutzt.
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 1. August 2024 um 21:46:48 Uhr:
Werden die Schäden von Leasingrückläufern direkt behoben bevor diese an den Endkunden wieder weitergegeben werden?
idR wohl eher nicht.
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 1. August 2024 um 21:46:48 Uhr:
Das Auto hatte in dem auf dem Foto markieren Bereich an der Karosserie eine kleine Delle (groß wie eine eine 2 € Münze), kann sein dass daher diese Klausel so angegeben wurde wenn ich jetzt so nachdenke
Wegen so einem Pups ganz sicher nicht. Da geht es nur um Haftung im Fall dass ... die wollen so wenig wie möglich zusichern.
Das ist eine rechtliche Sache, keine "Gedanken"sache.
Tagtaeglich damit zu tun.
Gruss
Generell ist es eine Standartklausel die allerdings erst zum tragen kommen dürfte wenn der Zweitbesitzer das Fahrzeug verkauft. (oder der dritt-, viert-, ... Besitzer)
Der Hintergrund ist einfach sich für den Fall abzusichern, das das Fahrzeug doch mal, bei einem früheren Vorbesitzer, einen Unfallschaden hatte der verschwiegen wurde. Ein Gewerbebetrieb mit eingener KFZ-Werkstatt wird sich nicht aus der Verantwortung ziehen können. Die Klausel ist aber für Händler ohne Werkstatt und vor allem Privatpersonen wichtig.
Bevor ich nun während der gesamten Haltedauer über einen etwaigen Unfallschaden nachdenke, würde ich den Wagen bei einer Prüfstelle meiner Wahl (z.B. Dekra, Automobilclub ) checken lassen.
Die Kosten von ca 150 Euro sind gut investiert.
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 31. Juli 2024 um 20:09:39 Uhr:
Hi zusammen,
je mehr ich mich schlau mache, desto mehr zw ausfindig gemacht werden. Leasingfahrzeuge sind grundsätzlich Vollkaskoversicherteifle ich. Ich habe mir eine A Klasse von einem Mercedes-Benz Partner geholt (Sternpartner Tesmer). Auto ist 1. Hand, 29.000 km und ist ein Leasingrückläufer. Im Kaufvertrag steht „Unfall laut Vorbesitzer?“ Nein. Vertrag ist bereits unterschrieben.
Ich hab das direkt angesprochen, es hieß, dass das gängig ist und immer so bei einem Gebrauchtwagen angegeben ist. Ich lese nun oft, dass doch ein Händler doch wohl feststellen kann, ob das Auto vorher einen Unfall hatte, vor allem wenn es direkt von Mercedes gekauft wird und bei der Preisklasse von 30.000 €.
Was meint ihr zu der Klausel?
Was gibt es denn an der Klausel "Unfall laut Vorbesitzer:Nein." auszusetzen ?
Hätte das Fahrzeug einen Unfallschaden erlitten würde die Klausel lauten: "Unfalllaut Vorbesitzer: Ja."
Damit ist doch alles gesagt, oder ?
Hätte ein Fahrzeug wie oben einen Unfallschaden der in einer MB-Niederlassung repariert worden wäre könnte das jederzeit über die im Werk geführte Fahrzeughistorie nachgewiesen werden.
Da wird niemand beschissen, darauf kannst du einen lassen !
Zitat:
@Kunipfuhl schrieb am 2. August 2024 um 18:25:38 Uhr:
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 31. Juli 2024 um 20:09:39 Uhr:
Hi zusammen,
je mehr ich mich schlau mache, desto mehr zweifle ich. Ich habe mir eine A Klasse von einem Mercedes-Benz Partner geholt (Sternpartner Tesmer). Auto ist 1. Hand, 29.000 km und ist ein Leasingrückläufer. Im Kaufvertrag steht „Unfall laut Vorbesitzer?“ Nein. Vertrag ist bereits unterschrieben.
Ich hab das direkt angesprochen, es hieß, dass das gängig ist und immer so bei einem Gebrauchtwagen angegeben ist. Ich lese nun oft, dass doch ein Händler doch wohl feststellen kann, ob das Auto vorher einen Unfall hatte, vor allem wenn es direkt von Mercedes gekauft wird und bei der Preisklasse von 30.000 €.
Was meint ihr zu der Klausel?
Was gibt es denn an der Klausel "Unfall laut Vorbesitzer:Nein." auszusetzen ?
Hätte das Fahrzeug einen Unfallschaden erlitten würde die Klausel lauten: "Unfalllaut Vorbesitzer: Ja."
Damit ist doch alles gesagt, oder ?
Hätte ein Fahrzeug wie oben einen Unfallschaden der in einer MB-Niederlassung repariert worden wäre könnte das jederzeit über die im Werk geführte Fahrzeughistorie nachgewiesen werden.
Da wird niemand beschissen, darauf kannst du einen lassen !
Nur in der Theorie. Da schlummern auch mal Unfallfahrzeuge bei den gebrauchten Fahrzeugen rum, die nicht im Niederlassungsbereich geklempnert und lackiert wurden.
Ich muss jetzt mal doof fragen.
Wenn da ein Unfall (oder zumindest eine Nachlackierung) vorliegen würde, müsste man das doch einfach mit einem Lackdickenmesser erkennen, oder?