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Käfer 1300 auf 1600er umtragen lassen

VW Käfer 1300
Themenstarteram 8. Januar 2024 um 11:59

Moin liebes Forum,

Der alte 1300er Motor in meinem Käfer ist fällig für ne Revision. Da ich ihn nicht still legen wollte für die Zeit habe ich mir einen 1600er Motor gebaut den ich ihm nun einbauen möchte. Da fiel mir ein das der TÜV da ja auch noch was von wissen will. Also habe ich den TÜV Prüfer meines Vertrauens angerufen und der sagte mir das ganze Vorhaben sollte möglich sein, sofern ich eine Fahrzeugschein von einem Käfer mit der 1600er Maschine vorlegen kann.

Könnte mir da jemand weiterhelfen?

Vielen lieben Dank

Jan

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31 Antworten

Denk auch dran, das der Steuerbehörde zu melden. Der 1600er kostet ja mehr. Es sei denn Du hast ein H-Kennzeichen

Zitat:

@VW71H schrieb am 8. Januar 2024 um 13:16:30 Uhr:

Denk auch dran, das der Steuerbehörde zu melden. Der 1600er kostet ja mehr. Es sei denn Du hast ein H-Kennzeichen

Und ggf. der Versicherung.

Und dann wären da noch die Scheibenbremsen.

Themenstarteram 8. Januar 2024 um 12:22

Zitat:

@VW71H schrieb am 8. Januar 2024 um 13:16:30 Uhr:

Denk auch dran, das der Steuerbehörde zu melden. Der 1600er kostet ja mehr. Es sei denn Du hast ein H-Kennzeichen

Ahh guter Hinweis, danke! Ich wollte beim jetzt bevorstehenden Besuch das H-Kennzeichen vornehmen :)

Themenstarteram 8. Januar 2024 um 12:25

Zitat:

@Marc_Voss schrieb am 8. Januar 2024 um 13:17:55 Uhr:

Zitat:

@VW71H schrieb am 8. Januar 2024 um 13:16:30 Uhr:

Denk auch dran, das der Steuerbehörde zu melden. Der 1600er kostet ja mehr. Es sei denn Du hast ein H-Kennzeichen

Und ggf. der Versicherung.

Und dann wären da noch die Scheibenbremsen.

Ja stimmt Versicherung müsste ich informieren.

Was genau meinst du mit den Scheibenbremsen?

Zitat:

@Kaeferfan schrieb am 8. Januar 2024 um 12:59:13 Uhr:

Moin liebes Forum,

Der alte 1300er Motor in meinem Käfer ist fällig für ne Revision. Da ich ihn nicht still legen wollte für die Zeit ....................

..........................

....................

Vielen lieben Dank

Jan

Willst Du nach der Revision Deines alten 1300er Motors diesen wieder einbauen und den 1600er ausbauen?

Viele Grüße

quali

Themenstarteram 8. Januar 2024 um 15:57

Zitat:

@quali schrieb am 8. Januar 2024 um 16:22:21 Uhr:

Zitat:

@Kaeferfan schrieb am 8. Januar 2024 um 12:59:13 Uhr:

Moin liebes Forum,

Der alte 1300er Motor in meinem Käfer ist fällig für ne Revision. Da ich ihn nicht still legen wollte für die Zeit ....................

..........................

....................

Vielen lieben Dank

Jan

Willst Du nach der Revision Deines alten 1300er Motors diesen wieder einbauen und den 1600er ausbauen?

Viele Grüße

quali

Das werde ich dann spontan entscheiden. Ich wollte mal ein Gefühl dafür bekommen da es ja heißt das ein Käfer mit 50 PS ja nochmal ein wenig mehr spaß macht als die mit den kleineren Motoren :)

Zitat:

@Kaeferfan schrieb am 8. Januar 2024 um 13:25:52 Uhr:

Zitat:

@Marc_Voss schrieb am 8. Januar 2024 um 13:17:55 Uhr:

 

Und ggf. der Versicherung.

Und dann wären da noch die Scheibenbremsen.

Ja stimmt Versicherung müsste ich informieren.

Was genau meinst du mit den Scheibenbremsen?

Ab 50 PS / HG 130 hat das Werk eben Scheibenbremsen verbaut. Wenn das Fahrzeug die hat, ist es mit der Eintragung unproblematischer.

Und ja, etwas mehr Leistung erleichtert das Mitschwimmen im heutigen Verkehr.

Themenstarteram 8. Januar 2024 um 17:28

Zitat:

@Marc_Voss schrieb am 8. Januar 2024 um 18:19:54 Uhr:

Zitat:

@Kaeferfan schrieb am 8. Januar 2024 um 13:25:52 Uhr:

 

Ja stimmt Versicherung müsste ich informieren.

Was genau meinst du mit den Scheibenbremsen?

Ab 50 PS / HG 130 hat das Werk eben Scheibenbremsen verbaut. Wenn das Fahrzeug die hat, ist es mit der Eintragung unproblematischer.

Und ja, etwas mehr Leistung erleichtert das Mitschwimmen im heutigen Verkehr.

Ahh alles klar verstehe, ja ich werde es darauf ankommen lassen was der Prüfer sagt wenn es soweit ist. Aber vielen Dank für den Hinweis dann bin ich vorbereitet :)

Ja das mit der Leistung dachte ich auch daher hab ich erstmal drauf los geschraubt :D

 

Es gibt irgendwo eine Freigabe von VW bis zu 50 oder 54 PS mit Trommelbremsen ab Bj. 65.

Themenstarteram 8. Januar 2024 um 19:04

Zitat:

@germgerm schrieb am 8. Januar 2024 um 19:58:00 Uhr:

Es gibt irgendwo ein Freigabe von VW bis zu 50 oder 54 PS mit Trommelbremsen ab Bj. 65.

Ach siehste dann komm ich ja vielleicht komplett um den Umbau der Bremsen rum. Hat denn hier zufällig jemand einmal einen entsprechenden Fahrzeugschein für mich? :)

Servus

Ich muss aber auch sagen, dass sich der Umbau auf Scheibenbremse schon lohnt, vor allem wenn man sich anschaut was dafür alles gemacht werden muss.

Wenn du nicht zwingend Originalteile verbauen willst kannst du im Netz einen entsprechenden Umbausatz kaufen.

Ggf muss noch der HBZ getauscht werden, aber das ist auch schnell erledigt.

Ich habe für meinen Umbau inkl. HBZ und Traghebeln ca. 650 € und einen halben Tag Arbeit investiert. Gut, danach noch mal einen Tag für die Eintragung, etc. aber da du eh zum TÜV musst ist das ja auch kein Problem

Das hat sich meiner Meinung nach schon gelohnt, vor allem wenn du später ggf. noch weiter tunen möchtest.

Zitat:

@germgerm schrieb am 8. Januar 2024 um 19:58:00 Uhr:

Es gibt irgendwo eine Freigabe von VW bis zu 50 oder 54 PS mit Trommelbremsen ab Bj. 65.

Manchmal klappts, aber meistens eben nicht. Das Gutachten bezieht sich IMHO auf Modelle mit kurzen Vorderwagen, also non 1302/03.

Die 1500 er hatten damals schon die Scheibenbremsen. Ich glaube diese wurden genau mit diesem Motor eingeführt.

Hallo Jan,

 

für eine Leistungssteigerung ist das VdTÜV-Merkblatt 751 verbindlich.

Darin steht sinngemäß, daß bis zu einer Leistungssteigerung von 25% keine Änderungen am Fahrzeug erfolgen müssen.

Bei 40PS-Serienleistung sind das dann 50PS.

Dein "TÜV-Mann" sollte sowas eigentlich wissen!!!

Was dein "TÜV-Mann" nicht wissen muß und du ihm auch nicht mitteilen mußt, ist, daß laut VW-Änderungskatalog dann an der vorderen Trommelbremsanlage die Ankerbleche vom VW, Typ 181 (Kübel) zu verwenden sind.

Damaliger Unterschied war, daß der "Block", worin sich die Rädchen für die Bremsbackeneinstellung befinden, nur mittels zwei Punktschweißungen geschweißt waren. Sieht man auch von aussen.

Die vom Kübel waren mit Schweißnähten verschweißt.

Nach meinem Wissensstand war die Version des Kübels ab 1983 bei allen Käfern verbaut. Auch sollte es heutzutage kaum noch die "veraltete Version" geben.

Natürlich ist der Umbau auf vordere Serien-Scheibenbremsanlage ratsam.

Falls dein "TÜV-Mann" aber nur Bedenken wegen der "H-Kennzeichen Tauglichkeit" hat (25% mehr Leistung ohne Prüfzeugnis ist zuviel), sende ich dir im Anhang ein Prüfzeugnis aus 1973 für einen 1300er mit 36 Weber Doppelvergaser und 54PS als QR-Code oder nutze folgenden LINK

https://www.ilovepdf.com/.../68

Grüsse.

00

Zitat:

@rubberduck0_1 schrieb am 10. Januar 2024 um 19:38:29 Uhr:

für eine Leistungssteigerung ist das VdTÜV-Merkblatt 751 verbindlich.

Darin steht sinngemäß, daß bis zu einer Leistungssteigerung von 25% keine Änderungen am Fahrzeug erfolgen müssen.

Bei 40PS-Serienleistung sind das dann 50PS.

Ich habe jetzt nicht überprüft, ob es in früheren Versionen des Merkblatts 751 eine solche 25%-Grenze gab. Im aktuellen Merkblatt und in dem von 2018 liegt die erste Grenze bei 20%, und dafür werden dann schon folgende Nachweise benötigt:

IV.4.1 Anforderungen bei Leistungssteigerungen bis 20%

4.1.1 Ermittlung von Motorleistung und Motordrehmoment (Abschnitt IV.5.1)

4.1.2 Prüfung des Emissionsverhaltens (Abschnitt IV.5.2) und Prüfung der CO2-Emissionen nach NEFZ (Abschnitt IV.5.3)

4.1.3 Prüfung der Geräuschentwicklung (Abschnitt IV.5.4)

4.1.4 Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit (Abschnitt IV.5.5)

4.1.5 Eignung der Bremsanlage (Abschnitt IV.5.6)

4.1.6 Elektromagnetische Verträglichkeit (Abschnitt IV.5.7)

4.1.7 Eignung der Reifen (Abschnitt IV.5.8)

4.1.8 Fahrerprobung über angemessene Strecke (Abschnitt IV.5.9)

4.1.9 Eignung des Geschwindigkeitsmessers (Abschnitt IV.5.10)

4.1.10 Prüfung der zulässigen Anhängelast (Abschnitt IV.5.11)

4.1.11 Maßnahmen gegen Manipulationen (Abschnitt IV.5.12)

Ein pauschales "man muss am Auto nichts machen" gibt es da also nicht. Es kommt drauf an, ob es passt oder nicht. Wichtig ist halt vor allem wie man das nachweist. Das geht im Fall des Käfers relativ einfach und kostengünstig, indem man das VdTÜV-Merkblatt Nummer 718 "Umrüsten an Volkswagen" konsultiert. Da steht dann ggf. drin, dass man auf Kurierwagen-Bremsen umrüsten muss, oder dass ein Lenkungsdämpfer benötigt wird, je nach Leistungssteigerung...

Zitat:

Dein "TÜV-Mann" sollte sowas eigentlich wissen!!!

Das 751 sollte er kennen, das ist tägliches Geschäft. Das 718 kennt lange nicht mehr jeder, so oft sind solche Fälle ja nicht mehr.

Zitat:

Falls dein "TÜV-Mann" aber nur Bedenken wegen der "H-Kennzeichen Tauglichkeit" hat

(25% mehr Leistung ohne Prüfzeugnis ist zuviel), sende ich dir im Anhang ein Prüfzeugnis aus 1973 für einen 1300er mit 36 Weber Doppelvergaser und 54PS

Es ist ja nun eine Leistungssteigerung durch Einbau eines anderen Motors. Dafür gelten eigene Regeln im Anforderungskatalog für §23, die aber gerade im Fall des Käfers ziemlich leicht zu erfüllen sind. So lange es sich um einen Käfer-Motor handelt ist der ja "aus der Fahrzeugbaureihe". (rein vom Wortlaut her würde ein 1939er KdF-Wagen mit einem 1600i-Motor noch als zeitgenössisch gelten...)

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