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Käufer droht mir nach Autoverkauf

Themenstarteram 2. Januar 2017 um 23:32

Guten Abend liebe Leute.

 

Leider habe ich ein großes Problem und benötige eure Hilfe.

Nachdem ich neuen TÜV machte und ich das Fahrzeug abgemeldet sowie Export Schilder besorgte, habe ich das Fahrzeug zum Verkauf angeboten. Am 28.12 hat sich der Käufer bei mir gemeldet und wollte sich das Fahrzeug anschauen sowie mit der zweiten Frage ob das Auto angemeldet sei und er es sofort mitnehmen könnte, was ich mit Ja beantwortet habe. Der Käufer kam vorbei hat sich das Fahrzeug angeschaut sowie Probegefahren. Nachdem wir den Vertrag unterschrieben haben und er mir das Geld übergeben hat, gingen die Probleme richtig los.

Am nächsten Tag ruft mich der Käufer an das er kein Fahrzeug mit Exportkennzeichen wollte sondern nur ein Fahrzeug mit einer regulären Zulassung und der das Fahrzeug zurückgeben will. Ich habe ganz klar mit Nein geantwortet und ihm gesagt das mir das komisch vorkommt.

Heute bekomme ich eine Nachricht das ich ihn arglistig getäuscht hätte und er ein 14 tägiges Rückgaberecht habe.

 

Folgende Sachen werden mir vorgeworfen

1. Motorkontrollleuchte sei angegangen

2. Airbag soll zeitweilig geleuchtet haben

3. Der Türgriff soll "abgebrochen" sein

4. KM stand soll manipuliert sein

 

Nachdem ich nach seiner Nachricht sowie mehreren Anrufen nicht reagiert habe weil mir das zu bunt wurde, habe ich heute Abend besuch von Ihm und 3 seiner Kollegen bekommen.

Als die erfolglos bei mir geklingelt haben, sind sie zu den Nachbarn rüber und haben nach mir gefragt mit der Ansage wenn ich mich nicht melde werden wir das anders klären und noch paar details genannt.

 

Was soll ich machen?

 

Helft mir bitte. Jeder Rat hilft mir sicher weiter.

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Du hast doch einen Kaufvertrag mit Namen und Meldeanschrift des Käufers wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn du im Vertrag "Privatverkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie" stehen hast bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Sollte der Käufer nochmal anrufen sag ihm einfach das du ihn bei der Polizei anzeigst wenn er dich bedroht. Als Zeugen kannst du ja deinen Nachbarn nennen. Das schreckt die Meisten schon ab.

Polizei rufen? Du hast es mit erfahrenen oder, wenn Du Glück hast, mit Hobbymafiosi zu tun.

Hast Du den "kulturellen" Hintergrund beachtet? Evtl. lassen sich solche Betrüger nur schwer loswerden...

Alternativ könnte er auch ein Sturmgewehr kaufen und den Verkäufer samt Anhang bei betreten des eigenen Grundstücks erschießen.

Ach warte, das galt für den Süden der USA.:rolleyes:

Für alles rechtliche zählt der Kaufvertrag.

Für deinen ganz konkreten Schutz bist du erstmal selbst zuständig. Notfalls Personenschutz durch ein privates Sicherheitsunternehmen. Wäre halt zu bezahlen.

Nun steht ja da nicht drin, was "werden wir das anders klären und noch paar details genannt." heißt.

Eine Anzeige kannst du dir überlegen gegen den Käufer. Vorwurf §240 StGB Nötigung. Hier kann auch eine anwaltliche Beratung hilfreich sein.

http://...deutsche-anwaltshotline.de/.../gewaltandrohung

Der Nachbar (=Zeuge) kann für deine Aussage bei der Polizei von großem Wert sein.

Zitat:

§240 StGB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Es gibt bei der Polizei auch einen Antrag, dass der Käufer einen Mindestabstand zu dir einhalten muss. Das nennt sich einstweilige Verfügung mit Dringlichkeit. Das wäre bei der Polizei zu erwirken. Aber es ist natürlich erstmal nur Papier.

http://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/

Beides wären Wege, wie ihr dann eure rechtliche Auseinandersetzung wie in einem Rechtsstaat regelt. Funktioniert natürlich nur mit Leuten, die dieses rechtsstaatliche Prinzip auch einsehen.

Themenstarteram 3. Januar 2017 um 1:16

Der Kaufvertrag ist selbstverständlich vorhanden sowie der Auschluss der Sachmängel.

Zurücknehmen werde ich es sowieso nicht und könnte es auch garnicht da ich mit dem Geld meine Schulden bezahlt habe.

Meine Befürchtung ist, wenn ich die Polizei einschalte die Sache mehr eskaliert als deeskaliert.

 

Leider leben wir in einem Staat der genau das verbietet was Bulli Driver vorgeschlagen hat

Zitat:

@Patryk2000 schrieb am 3. Januar 2017 um 02:16:16 Uhr:

 

Meine Befürchtung ist, wenn ich die Polizei einschalte die Sache mehr eskaliert als deeskaliert.

Die wäre wohl schon eskaliert, wenn du denen die Tür aufgemacht hättest.

Keine Ahnung, ob die sich durch die Einbeziehung der Polizei beeindrucken lassen...aber blöd wäre es irgendwie auch, wenn du nur noch ängstlich zu Hause sitzen würdest und dich nicht mehr vor die Tür traust.

Themenstarteram 3. Januar 2017 um 1:41

Die wollten ja nur "reden". Aber wenn man mit 6 Leuten um 21 Uhr zum "reden" kommt, passt da wohl etwas nicht.

Zitat:

@Patryk2000 schrieb am 3. Januar 2017 um 02:41:40 Uhr:

Die wollten ja nur "reden". Aber wenn man mit 6 Leuten um 21 Uhr zum "reden" kommt, passt da wohl etwas nicht.

Im Eingangspost waren es 4 Leute...jetzt sind es 6...hatten die beim nächsten Post alle Maschinengewehre dabei? Früher hätte man gesagt...so eine Räuberpistole...bei den Seeleuten eher Seemansgarn...heute eher Verarschung!

 

Themenstarteram 3. Januar 2017 um 2:03

4 waren draußen und 2 saßen noch im Fahrzeug lt. aussage vom Nachbarn.

 

Ich würde mir nie sowas ausdenken.

Zitat:

@Patryk2000 schrieb am 3. Januar 2017 um 03:03:23 Uhr:

4 waren draußen und 2 saßen noch im Fahrzeug lt. aussage vom Nachbarn.

Ich würde mir nie sowas ausdenken.

Was hättest du denn zu verlieren wenn du die Polizei anrufst?

Entweder mischen sie dich vorher auf wenn du nicht reagierst und auch keine Polizei informierst...oder wenn es dumm kommt aus Rache...kommt aufs Selbe raus. Zumindest hast du Zeugen und einen "Ansprechpartner" vom Kaufvertrag, den du denen weitergeben könntest.

Moin,

Es gibt hier nur drei Möglichkeiten.

1.) Du hast den Käufern dir bekannte Mängel verschwiegen und sie haben das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das ist natürlich nicht an 14 Tage gebunden. Ob du indem Fall das Geld noch hast oder nicht ist irrelevant.

2.) Du hast dies nicht gemacht, es gibt kein Recht zum Rücktritt, dann liegt eine Nötigung vor. Du kannst hierauf mit einer Anzeige reagieren. Ich würde dies jedenfalls so machen. Wieso möchtest du dies nicht?!

3.) Du sitzt es aus und sitzt die Sache aus egal wer in diesem Fall der Böse ist.

Ob du Mängel verschwiegen hast oder nicht kannst nur du selbst bewerten. Das ist nicht unser Job.

Deine Sichtweise zum Rechtsstaat ist übrigens sehr traurig. Das was du sagst, das dich behindert - ist doch Grade dein Problem. Da kommt wer vorbei und will möglicherweise gefühltes Recht durchsetzen durch Anwendung des Prinzips ich bin stärker als Du. Darauf möchtest du - der sich im Recht fühlt - mit mehr "Gewalt" reagieren. Nehmen wir an du hast nen Baseballschläger - dann haben die anderen 6 davon, dann brauchst du irgendwas stärkeres - aber das können deine sechs Kontrahenten auch nutzen. Dir fällt die Kurzsichtigkeit deiner Idee hoffentlich selbst auf.

@Grasoman ich denke, der Beitrag war ironisch gemeint und kein Aufruf zur Gewalt.

LG Kester

am 3. Januar 2017 um 7:09

Du schreibst das du Exportschilder besorgt hast.

Warum???

 

Wolltest du das Auto selbst ins Ausland fahren???

 

Warum sollte die Sache mehr eskalieren, wenn die Polizei eingeschaltet wird? Die Denkweise ist fernab der Realität. Wenn die Polizei deren Personalien feststellt, dann machen die eher nix mehr.

Also nächstes Mal sofort die Polizei rufen, die brauchen ja ggf. auch ne Viertelstunde für die Anfahrt.

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